In der Ära der Elektromobilität suchen viele nach alternativen Fortbewegungsmitteln, die Freiheit und Unabhängigkeit versprechen, ohne dabei die Hürde des Führerscheinerwerbs nehmen zu müssen. Besonders interessant sind dabei Fahrzeuge, die mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h unterwegs sind und unter bestimmten Voraussetzungen führerscheinfrei geführt werden dürfen. Doch welche Fahrzeuge fallen genau in diese Kategorie, und was muss man wissen, um legal und sicher am Straßenverkehr teilzunehmen?
Die rechtliche Grundlage
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bietet einen Rahmen, der das Führen bestimmter Fahrzeugtypen ohne klassischen Führerschein erlaubt.
Mobilität neu gedacht
Die Kategorie der 25 km/h Fahrzeuge spricht eine breite Zielgruppe an: Von jungen Menschen, die ihre erste Mobilitätserfahrung sammeln, über Personen mit finanziellen oder gesundheitlichen Einschränkungen, bis hin zu älteren Menschen, die die einfache Handhabung und die niedrigen Unterhaltskosten schätzen.
Ein Leben mit Einschränkungen am Bewegungsapparat ist häufig schwierig und anstrengend. Nicht selten sind gehbehinderte Personen auf die Hilfe von ihrer Umwelt oder einen Rollstuhl angewiesen. Momente, in denen selbstbestimmt gehandelt werden kann, sind daher besonders kostbar. Dies gilt auch bei der Überwindung von Wegstrecken, welche selbstständig und ohne Hilfe durch z. B. Um Personen mit Handicap ein Höchstmaß an Flexibilität und Selbstbestimmtheit zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber Kfz für den Straßenverkehr zugelassen, welche als Krankenfahrstuhl verwendet werden können.
Krankenfahrstühle: Flexibilität und Selbstbestimmung
Motorisierte Krankenfahrstühle sind praktisch. Dennoch gibt es häufig noch Verwirrung darüber, unter welchen Voraussetzungen solche Fahrzeuge bewegt werden dürfen. Wer ist überhaupt berechtigt, ein solches Gefährt zu führen? Benötigen Interessierte für den Krankenfahrstuhl eine Fahrerlaubnis, einer Versicherung oder eine Zulassung? Und ist der Krankenfahrstuhl bis 25 km/h (ohne Führerschein) eigentlich noch auf deutschen Straßen zulässig?
Voraussetzungen für das Führen eines Krankenfahrstuhls
- Es sind weder ein Behindertenausweis noch ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung notwendig.
- Für Krankenfahrstühle, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 10 km/h überschreitet, gilt ein Mindestalter ab 15 Jahren.
Versicherungspflicht
Für Krankenfahrstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Wo darf ich mit einem Krankenfahrstuhl fahren?
Rechtlich gesehen gilt der Führer eines Krankenfahrstuhls als Fußgänger. Er darf bzw. muss somit auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, allerdings ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit.
Definition Krankenfahrstuhl
Die Definition für Krankenfahrstühle hat sich in den letzten Jahrzehnten mehrfach gewandelt. Aktuell versteht der Gesetzgeber gemäß § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) darunter Kfz, die nur einen Sitz, eine Leermasse unter 300 kg (einschließlich der Batterien aber ohne Fahrer) sowie einen Elektroantrieb haben und ihrer Bauart gemäß für den Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmt sind. Außerdem muss das zulässige Gesamtgewicht unter 500 kg liegen.
Weitere wichtige Punkte
- Ein Krankenfahrstuhl kann ohne Führerschein gefahren werden.
- Für das Elektromobil muss also keine Fahrschule besucht werden.
- Es darf auch von jedem gefahren werden.
- Ein Behindertenausweis ist also nicht zwingend notwendig.
- Gemäß § 10 FeV beträgt das Mindestalter für einen Elektro-Krankenfahrstuhl 15 Jahre, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 10 km/h überschreitet.
- Es gilt ein Mindestalter - auch ohne Führerschein: Ein elektrischer Krankenfahrstuhl bis 15 km/h Höchstgeschwindigkeit darf ohne Führerschein von Personen ab 15 Jahren geführt werden.
Grundsätzlich muss für einen Krankenfahrstuhl mit über 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit eine Versicherung abgeschlossen werden. Notwendig ist eine Haftpflicht, welche im Falle eines durch den Fahrer des Elektromobils verursachten Schadens die Kosten übernimmt. Für einen Krankenfahrstuhl muss eine Versicherung gezahlt werden.
Ein motorisierter Krankenfahrstuhl nach aktuellem Recht ist zulassungsfrei und somit auch steuerfrei. Es ist also nicht notwendig, das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anzumelden. Sollten allerdings technische Veränderungen vorgenommen werden, wodurch die zulassungsbefreienden Voraussetzungen nicht mehr vollumfänglich erfüllt werden, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dadurch wird nicht nur die Zulassungs- bzw. Steuerbefreiung aufgehoben. Möglicherweise ändert sich die Fahrzeugklasse - dann wird sogar eine entsprechende Fahrerlaubnis zum Führen des baulich veränderten Krankenfahrstuhls notwendig.
Einen Krankenfahrstuhl mit Elektro-Motor (nach gegenwärtigen Bestimmungen) dürfen Sie auf öffentlichen Wegen und Plätzen führen. Verkehrsrechtlich ist eine Person auf einem Krankenfahrstuhl, obwohl sie ein elektrisches Kfz führt, dann anzusehen, als wäre sie ein Fußgänger. Entsprechend dürfen alle für Fußgänger freigegebenen Wege wie z. B. Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.
Übergangsrecht
Trotz Neuregelung der Bestimmung der FeV zum Krankenfahrstuhl gelten die alten Regelungen unter bestimmten Umständen fort. Geregelt wird dies im § 76 FeV, dem sogenannten Übergangsrecht. Dieses beschreibt einen gewissen Bestandsschutz.
Demnach darf ein Krankenfahrstuhl mit 25 km/h auch weiterhin führerscheinfrei geführt werden, wenn eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt. Heute kann diese Bescheinigung allerdings nicht mehr erworben werden. Darüber hinaus ist es zulässig, einen zweisitzigen Krankenfahrstuhl bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit (einem Auto ähnlich, sogenannte „25er“) zu führen, wenn diese bis zum 30. Ebenfalls zulässig gemäß Übergangsrecht sind Krankenfahrstühle im Sinne der Vorschriften der DDR- vorausgesetzt sie sind bereits vor dem 28.
Die sogenannten 25er gelten heute als vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bzw. als Kleinst-Pkw. Für sie wird die Führerscheinklasse AM benötigt. Bauartbedingt dürfen sie nicht schneller als 45 km/h fahren und der Hubraum muss unter 50 ccm liegen.
Elektromobile bis 6 km/h
- Für Elektromobile bis 6 km/h gibt es praktisch keine Auflagen.
- Für Elektromobile die schneller als 6 km/h fahren gilt für alle die vor dem 01.04.1965 geboren sind, das Sie von der Führerscheinpflicht befreit sind!
- Elektromobile mit einer Geschwindigkeit bis 6 km/h sind nicht meldepflichtig. Mit ihnen darf im Schritttempo auch in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen und teilweise sogar im Supermarkt gefahren werden, ob es in Ihrem Supermarkt erlaubt ist lässt sich erfragen bzw. ist das in der Hausordnung geregelt .
- Verfügt das Seniorenfahrzeug über eine Mindestgeschwindigkeit von 10 km/h, sind die Fahrer befugt, auch auf Radwegen und Landstraßen zu fahren.
- Sobald das Elektromobil über eine Geschwindigkeit von 6 km/h fährt, werden eine Haftpflichtversicherung und ein spezielles Nummernschild benötigt
Elektromobile fallen unter die Kategorie Krankenfahrstuhl, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h nicht überschreiten. Zudem dürfen sie nicht breiter als 110 cm und schwerer als 300 kg (inklusive Akku) sein. Das Höchstgewicht darf 500 kg nicht überschreiten. Dabei wird sowohl das Gewicht des Fahrers als auch des Gepäcks miteinberechnet. Diejenigen Elektromobil-Modelle, die diese Eigenschaften erfüllen, können ohne Führerschein oder Zulassung bedient werden.
Wer darf ein Elektromobil fahren?
- als Fahrer eines Elektromobils müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein
- bei Menschen unter 15 Jahren ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich und eine Maximalgeschwindigkeit von 6 ist km/h einzuhalten
- die allgemeingültigen Straßenverkehrsregeln müssen bekannt und berücksichtigt werden.
- handelt es sich um ein Modell mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ist ein Mofaführerschein erforderlich
Für alle Anderen gilt: Elektromobile, die bis zu 25 km/h schnell fahren können, sind laut Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO dazu berechtigt, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Hierzu wird ein Führerschein der Klasse AM (Mofaführerschein) und eine Haftpflichtversicherung vorausgesetzt.
Wichtig: Die Person, die ein Elektromobil steuert, muss dazu sowohl geistig als auch körperlich in der Lage sein. Dazu gehört das Vermögen, aktiv lenken und aufrecht sitzen zu können. Können diese Kriterien nicht erfüllt werden, eignet sich ein Elektrorollstuhl oder ein Krankenfahrstuhl.
Beispiele für motorisierte Dreiräder
Hier sind einige Modelle, die in Deutschland erhältlich sind:
- Rolektro E-Trike 6
- Höchstgeschwindigkeit: 6 km/h
- Zulassung: Krankenfahrstuhl, keine Versicherungspflicht
- Reichweite: ca.
Ein Beispiel für ein leistungsstarkes Dreirad für den Gütertransport ist das Eroute ET06 Elektro-Lastendreirad. Mit einer maximalen Leistung von 650 W und einer leistungsstarken 20-Ah-Batterie erreicht das ET06 eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Einer der Hauptvorteile des ET06 ist sein großer Laderaum. Das ET06 ist nicht nur leistungsstark und praktisch, sondern auch umweltfreundlich, da es mit Qualitätsbatterien ausgestattet ist, die bei richtiger Handhabung und Wartung bis zu 5 Jahre halten können. Alles in allem ist das Eroute ET06 Elektro-Lastendreirad eine starke und zuverlässige Wahl für Menschen, die ihre täglichen Fahrten bequemer gestalten wollen.
Kennzeichnung: Viele dieser Fahrzeuge müssen mit einem gültigen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein.
Dreirad-Roller
Schräglage fahren ohne Motorradführerschein, ohne Erweiterung des Autoführerscheins und ohne Lesitungsgrenze? Das geht. Und ist dank der Dreirad-Roller nicht einmal begrenzt auf 125 Kubik Hubraum.
Dreirad-Roller sind vor allem für Autofahrer interessant, da hierfür der Autoführerschein Klasse B ohne Erweiterung ausreichend ist. Aber auch für Roller- und Motoradfahrer, die besonderen Wert auf Sicherheit legen, könnte das Konzept vor allem für Herbst und Winterfahrten eine Überlegung wert sein.
Den Dreh, wie aus den bis dato Motorradführerschein-pflichtigen Piaggio MP3 -Roller, Fahrzeuge für die Führerscheinklasse B werden, entdeckte 2006 ein unabhängiger Roller-Spezialist: Die Firma Pedalo aus Sassenberg bei Münster. Hinten größerer Blinkerabstand und vorn mittels eingebauter Distanzstücke eine Verbreiterung des Abstands zwischen den beiden Vorderrädern (Spur) von bislang 42 auf 46 Zentimeter - das reichte aus, um so umgebaute Piaggio MP3 per Ausnahmegenehmigung in der Fahrzeugklasse L5e (anstatt L3e) zuzulassen und damit führerscheinrechtlich als Mehrspurfahrzeug, sprich Auto, einzustufen.
Doch das schmeckte dem Gesetzgeber nicht, weshalb die Genehmigung 2007 widerrufen wurde. Zwingend notwendig war ab dann zusätzlich eine Fuß-betätigte Zweikreis-Bremse, die auf alle Räder des Fahrzeugs gleichzeitig wirkt. Doch deren technische Umsetzung bekam Pedalo nicht hin. Piaggio konstruierte aber daraufhin die Fahrzeuge selbst so, dass sie den damals aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Eingruppierung als Zweispurfahrzeug genügten. Der italienische Hersteller ließ das Fußbremspedal also direkt in die Serienproduktion einfließen.
Seit Januar 2016 wieder erlaubt
Zum 19. Januar 2013 änderte der Gesetzgeber im Zuge der "Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie" die Bestimmungen so, dass die Dreirad-Roller dem Motorradführerschein zugeordnet wurden. Wer seinen Autoführerschein nach jenem Stichtag erwarb, benötigte für diese Fahrzeuge dann zusätzlich den Motorradführerschein. Es gehe um die "Wahrung der Verkehrssicherheit", hieß es seinerzeit auf Anfrage aus dem Bundesverkehrsministerium. Es sei "wissenschaftlich unbestritten, dass allein die langjährige Erfahrung, einen Pkw sicher zu führen, nicht ausreicht, um ein Zweirad (wie auch die vergleichbaren Dreiräder) sicher zu führen."
Eine abermalige Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zum 28. Dezember 2016 ermöglichte in Deutschland aufs Neue allen Besitzern eines Autoführerscheins den Zugang zum Dreirad-Roller.
Blick in die Zukunft
Mit der fortschreitenden Entwicklung der Elektromobilität und dem wachsenden Bewusstsein für nachhaltige Lebensweisen wird die Popularität der 25 km/h Modelle voraussichtlich weiter steigen.
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