Spiegel am Motorrad sind ein Muss - und das nicht nur, weil sie der Gesetzgeber vorschreibt. Sie gewährleisten, dass Du den Verkehr hinter Dir jederzeit sicher im Blick behalten kannst, ohne Dich dabei gefährlich verrenken zu müssen. Auch wenn der Gesetzgeber strikte Vorgaben für die reflektierenden Anbauteile macht, gibt es bei ihrer Größe und der Anbringung Spielraum und somit einiges zu beachten.
Gesetzliche Grundlagen und Notwendigkeit von Motorradspiegeln
Die an Personenkraftwagen vorgeschriebenen Spiegel sind vor allem der Rückspiegel und die Außenspiegel. Sie sollen der indirekten Sicht dienen und die Bereiche für den Fahrer einsehbar machen, die er selbst nicht einsehen kann - etwa weil sie sich hinter ihm und dem Fahrzeug befinden. Nicht nur im Auto sind Innenspiegel und Außenspiegel Pflicht. Es ist Vorschrift, diese Einrichtungen der Kraftfahrzeuge vor Fahrtantritt auf Ihre Funktionsfähigkeit hin zu prüfen. Gegebenenfalls müssen die Fahrer die Autospiegel richtig einstellen.
Schicke Spiegel an einem Motorrad können ordentlich was hermachen oder zumindest den gewünschten Stil des Custombikes betonen. Die Spiegel auszutauschen ist grundsätzlich möglich.
Anzahl der Spiegel: Historische Entwicklung und aktuelle Vorschriften
Zunächst einmal: Ein Motorrad ohne Rückspiegel ist im Straßenverkehr nicht zulässig. Wie viele vorgeschrieben sind, ist jedoch abhängig vom Datum der Erstzulassung des Bikes. Liegt dieser Tag vor dem 1. Januar 1990, reicht ein Spiegel an der linken Seite aus. Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit ab 50 km/h und einer Erstzulassung ab dem 01. Januar 1990 müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein.
- Bis 1990 reicht ein Spiegel auf der linken Seite.
- Ab dann müssen es zwei sein.
- Ein Spiegel wurde generell erst ab 1961 zur Pflicht und 1990 folgte der 2. Spiegel.
Größe und Beschaffenheit der Spiegel
Die Spiegelflächen an einem Motorrad dürfen bestimmte Mindestgrößen nicht unterschreiten. Am besten auf das E-Prüfzeichen achten. Wenn der Rückspiegel dieses Zeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm2 oder mehr.
Bei Spiegeln ohne Prüfzeichen muss die Spiegelfläche bei einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 laut StVZO mindestens 60 cm2 betragen. Bei einem runden Spiegel zum Beispiel entspricht das einem Durchmesser von etwa 87 mm. Auch hatte die gute alte StVZO keine Probleme mit Plan-Spiegeln, die lediglich eine glatte Oberfläche besitzen.
Auch bei den technischen Vorgaben machen die StVZO und die Europäische Union detaillierte Angaben.
Die Größe der reflektierenden Fläche muss:
- Bei runden Spiegeln einen Mindestdurchmesser von 94 mm aufweisen.
- Die Fläche nicht kleiner als 69 Quadratzentimeter sein.
- Bei nicht runden Spiegeln muss es möglich sein, einen Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm auf der reflektierenden Fläche aufzuzeichnen.
Maximale Abmessungen:
- Der Durchmesser eines runden Spiegels darf 150 mm nicht überschreiten.
- Die spiegelnde Fläche eines nicht runden Spiegels muss in ein 120 x 200 mm großes Rechteck passen.
Anbringung und Einstellbarkeit
Der oder die Spiegel müssen zudem in einem Mindestabstand von 28 cm zur Fahrzeugmitte befestigt sein - wie sie sonst einen Blick nach Hinten ermöglichen sollten, wäre eh schleierhaft. Die Motorrad Spiegel müssen auf den Fahrer individuell einstellbar sein und der maximale Winkel zwischen dem Auge des Piloten und dem Rückspiegel darf 55° nicht überschreiten.
Wie ein Rückspiegel genau beschaffen sein muss, ist in der europäischen Regelung Nr. 81 (ECE-R81) definiert. Grob gilt: Die Rückspiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen und die spiegelnde Fläche darf 69 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Wichtig für den Fahrzeughalter sind die Hinweise zur Anbringung der Rückspiegel, wenn er seine Serienspiegel durch andere ersetzen möchte. Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können." Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.
Die nächste Bedingung ist ein konvexes Spiegelglas (mit Wölbung), eine Einstellbarkeit und ein maximaler Winkel von 55° zwischen Spiegel und Auge.
Prüfzeichen und Zertifizierung
Rückspiegel, ebenso wie andere relevante Anbauteile, müssen E-geprüft sein oder eine DOT-Zertifizierung aufweisen. Nur dann ist es erlaubt, sie im öffentlichen Straßenverkehr zu verwenden. Im Falle einer Kontrolle kann eine Geldstrafe gemäß der aktuellen Bußgeldtabelle zu § 56 StVZO fällig werden, ist keine Prüfziffer vorhanden.
Strafen bei Nichtbeachtung
Stellen Beamte bei einer Verkehrskontrolle einen Defekt der Spiegel fest bzw. gar ein Fehlen, können Sie ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro erheben. Das Fahren ohne rechten Außenspiegel kann in jedem Fall ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro nach sich ziehen.
Weitere wichtige Punkte
Prüfen Sie vor jeder Fahrt die Spiegel. Gegebenenfalls müssen Sie am Auto Rückspiegel und Seitenspiegel richtig einstellen. Übrigens: Bei jedem Fahrerwechsel müssen Sie Rück- und Außenspiegel erneut richtig einstellen. Grund hierfür ist, dass jeder Fahrer sich in Körpergröße und Sitzposition unterscheidet. Um den richtigen Einblick zu haben, müssen sämtliche Spiegel an die individuellen Vorgaben angepasst werden.
Doch nicht nur die richtige Spiegeleinstellung ist bei Auto, Lkw und Co. wichtig. Außenspiegel und Rückfahrspiegel dürfen zudem weder verdeckt, abgeklebt noch defekt sein. In derlei Fälle könnten die Spiegel der Kraftfahrzeuge nicht mehr ihren eigentlichen Nutzen erfüllen.
Praktische Tipps für optimalen Durchblick
- Kontrolliere vor jeder Fahrt den Zustand und die korrekte Einstellung der Spiegel.
- Verwende bei einem Austausch oder Umbau nur Anbauteile, die E-geprüft sind.
- Achte bei der Montage der neuen Motorrad Spiegel auf die korrekte Position. Nur so ist eine optimale Sicht nach hinten gewährleistet.
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