E-Scooter gehören in vielen größeren, aber auch zunehmend in kleineren Städten und auf dem Land, zum Verkehrsbild. Bei allem Fahrspaß sollten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auch vorsichtig sein. Vor allem die Fahrer oder Fahrerinnen selbst sollten sich vor dem Start mit den wichtigsten Regeln beschäftigen und den Umgang üben, bevor sie auf den Straßen unterwegs sind.
Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen
Zwar gibt es für den E-Scooter keine Helmpflicht, aber im Sinne Ihrer Sicherheit empfiehlt es sich, einen Helm zu tragen, wie auch festes Schuhwerk. Vorsicht vor Schlaglöchern, Kopfsteinpflaster, Bahnübergängen und Co. Wenn Sie sich unsicher fühlen, steigen Sie ab und schieben Sie ein Stück. Bei Nässe verlängert sich der Bremsweg. Sind die Straßen glatt, lassen Sie den E-Scooter lieber stehen.
Technische Anforderungen an E-Scooter
Elektrokleinstfahrzeuge müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, um im Straßenverkehr zugelassen zu sein:
- Lenk- oder Haltestange
- Max. 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen, die bis Stillstand abbremsen können
- Wie beim Fahrrad: mindestens „helltönende Glocke“ bzw. Klingel, Beleuchtung und Reflektoren. Optional sind zusätzlich Blinker zulässig.
- Max. Gesamtbreite: 70 Zentimeter
- Max. Gesamthöhe: 1,40 Meter
- Max. Gesamtlänge: 2,0 Meter
Alkohol und E-Scooter: Was ist erlaubt?
Anders als für „E-Bikes“, also Pedelecs gelten für elektrische Tretroller in puncto Alkohol die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Während erstere als Fahrrad eingestuft werden, gelten im Gegensatz dazu E-Scooter als Kraftfahrzeuge. Das heißt für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze. Wer in der Probezeit oder mit unter 21 Jahren mit mehr als 0,0 Promille erwischt wird, zahlt 278,50 € und erhält einen Punkt in Flensburg. Für alle anderen ist mit 0,3 bzw. 0,5 Promille Alkohol im Blut Schluss, ansonsten drohen Bußgeld und Strafe (für diese Werte gelten für alle Verkehrsteilnehmer dieselben Regeln, es gibt also keine Ausnahmen für Fahranfänger bzw.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker. Die Haftpflichtversicherung reguliert grundsätzlich den Schaden eines Dritten, wenn dieser schuldhaft herbeigeführt wurde, was auch bei Trunkenheit am Rollerlenker gilt.
Bußgelder bei Verstößen
Bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln drohen Bußgelder:
- Bei Rot über die Ampel gefahren: 88,50 €, 1 Punkt (mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 128,50 € , 1 Punkt; mit Sachbeschädigung 148,50 € , 1 Punkt)
- Bei Rot über die Ampel gefahren, wobei die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war 128,50 €, 1 Punkt (mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 188,50 € 1 Punkt, mit Sachbeschädigung 208,50 € 1 Punkt)
- Nutzung eines E-Tretrollers ohne erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis: 70 EUR
- Nutzung des Rollers ohne gültige Versicherungsplakette: 40 EUR
- Fahren auf dem Gehweg oder an anderen Stellen, wo dies verboten ist: 15 EUR (mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 20 EUR; mit Gefährdung: 25 EUR; mit Sachbeschädigung: 30 EUR)
- Nebeneinanderfahren: 15 Euro (mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 20 EUR; mit Gefährdung: 25 EUR; mit Sachbeschädigung: 30 EUR)
- Fehlende bzw. nicht den Anforderungen genügende Beleuchtung: 20 EUR
Wird beispielsweise mit einem getunten E-Scooter ein Unfall verursacht oder im angetrunkenen Zustand gefahren, bekommt das Unfallopfer im Schadensfall Schadenersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung.
E-Scooter leihen: Was ist zu beachten?
Das Angebot an E-Scootern ist überwiegend auf größere Städte beschränkt. Je nach Stadt hat man die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern. Um einen E-Scooter ausleihen zu können, müssen Fahrer und Fahrerinnen mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren.
Für das Entsperren fällt in der Regel ein Betrag von einem Euro an. Die Kosten pro Minute variieren je nach Anbieter und belaufen sich auf ca.
Nach Beendigung der Fahrt müssen die E-Scooter innerhalb eines definierten Gebietes des jeweiligen Anbieters abgestellt werden. Es gibt auch Bereiche, in denen das Abstellen nicht möglich ist und die Fahrt kann dann nicht über die App als beendet angegeben werden.
Problematik Handzeichen
Die wenigsten E-Scooter sind bisher mit Blinkern ausgestattet. Die Schwierigkeit per Handzeichen das Abbiegen anzukündigen, liegt darin, dass es problematisch sein kann, das Gleichgewicht zu halten und keine Schlangenlinien zu fahren. Beim Rechtsabbiegen muss die Hand vom Gashebel genommen werden, beim Linksabbiegen vom Bremshebel.
Auch wenn bei E-Scootern keine Helmpflicht gilt, ist das Tragen eines Helmes dennoch zu empfehlen. Manche Anbieter, wie beispielsweise Tier, stellen auch Falthelme beim Verleih zur Verfügung.
Geplante Neuregelungen für E-Scooter
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.
An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.
E-Scooter mit Straßenzulassung
Inzwischen gibt es zahlreiche Elektro-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung. Große Unterschiede sind bereits beim Kaufpreis zu erkennen. Die teuren Modelle verfügen zumeist über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku mit einhergehendem Reichweitenvorteil.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge.
Mindestalter und Promillegrenze
Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht.
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist.
Versicherungspflicht und Haftung
E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.
Verhaltensregeln und Tipps für E-Scooter-Fahrer
Um sicher unterwegs zu sein, gibt „Runter vom Gas“ wichtige Tipps fürs Fahren von E-Scootern. Broschüren und Kurzfilme informieren über den richtigen Umgang mit E-Scootern und klären die Fragen: Was ist verboten, was ist erlaubt? Wo darf man fahren? Welche Regeln gelten während der Fahrt?
- E-Scooter fahren nur mit 0 Promille: Es gilt die selbe Promillegrenze wie für Autofahrende - bei Fahranfängern liegt diese bei 0 Promille.
- E-Scooter fahren nur alleine: Zu zweit darf das Kleinstfahrzeug nicht genutzt werden.
- E-Scooter fahren erst ab 14 Jahren: Wer einen privaten E-Scooter hat, darf erst ab 14 Jahren fahren. Leihgeräte können in den meisten Fällen erst ab 18 Jahren gemietet werden.
- E-Scooter fahren auf dem Radweg: Der E-Scooter hat auf Fußwegen nichts verloren, ist kein Radweg, keine Radstraße - oder streifen vorhanden, geht es laut Recht auf die Straße.
- E-Scooter müssen versichert sein: Wer einen eigenen hat, muss diesen versichern, Leihgeräte sind es über die Verleihfirma.
- E-Scooter ordnungsgemäß abstellen: E-Scooter müssen so abgestellt werden, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert werden.
Eine Helmpflicht gibt es nicht, wird aber auch von Seiten der Landesverkehrswacht NRW empfohlen. Ebenfalls wird dazu geraten, den E-Scooter vor Fahrtantritt immer zu checken.
Unfallstatistik und Maßnahmen zur Verkehrssicherheit
Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2022 in Deutschland 8.260 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden - das waren 49 % mehr als im Jahr zuvor (5.535 Unfälle). Dabei kamen insgesamt elf Menschen ums Leben; 2021 waren es noch fünf Todesopfer. 1.234 Menschen wurden 2022 schwer verletzt und 7.651 leicht.
Um gute 46 Prozent ist zudem die Zahl der verunglückten E-Scooter-Fahrer gestiegen - vom Jahr 2021 auf das Jahr 2022. 2.113 Unfälle nahm die Polizei auf. Die Verunglückten oft jung, alkoholisiert, ohne Helm und nachts und am Wochenende unterwegs. Der Großteil der Unfälle sei selbst verursacht gewesen.
Eine Umfrage unter 1.003 E-Scooter-Nutzern ab 14 Jahren des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) aus dem Jahr 2020 hat ergeben, dass viele die Regeln nicht kennen. Dabei gaben 57 der Befragten an, das die bereits auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen, in denen es nicht erlaubt war, gefahren sind. Die Umfrage hat ergeben, dass das in vielen Fällen aus Unwissenheit der Regeln geschehen ist.
Was sind Elektrokleinstfahrzeuge?
Unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fallen Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen sechs und 20 km/h.
Sie haben folgende Merkmale:
- Fahrzeug ohne Sitz (selbstbalancierendes Fahrzeug auch mit Sitz)
- eine Lenk- oder Haltestange
- eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt
- begrenzte Abmessungen und Masse (u. a. eine Gesamtbreite bis 700 mm und eine maximale Fahrzeugmasse bis 55 kg)
Nicht zugelassen sind: Geräte ohne Lenk- oder Haltestange wie Monowheels, Hoverboards oder Skateboards mit Elektroantrieb.
ADFC-Tipps bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen
Elektrokleinstfahrzeuge brauchen eine spezielle Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch eine Plakette. Nach einem Unfall sollte sie abgeschrieben oder fotografiert werden.
Außerdem Personalien der Person notieren, die den Elektrotretroller gefahren hat. Es ist nicht möglich, den Halter/die Halterin - zum Beispiel die Verleihfirma - für den Schadensersatz verantwortlich zu machen.
Geschädigte sind deshalb darauf angewiesen, der fahrzeugführenden Person ein Verschulden nachzuweisen. Das kann ein Verstoß gegen die besonderen Verhaltensregeln sein oder Missachtung von Vorschriften zur Beleuchtung oder zur Vorfahrt.
Beteiligte an einem Unfall sind nach § 34 StVO verpflichtet, Namen und Anschrift anzugeben sowie ihren Führerschein vorzuweisen. Sind sie dazu nicht bereit, sollte man die Polizei zur Unfallstelle zu rufen.
Verkehrssicherheit von Fahrrädern
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Tipps für Radfahrer
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Zusätzliche Informationen für E-Scooter-Fahrer
Die Nutzung von E-Scootern im städtischen Raum bietet eine flexible und umweltfreundliche Alternative zum herkömmlichen Stadtverkehr. Grundlegend gilt ein E-Scooter als Fahrzeug und als Fahrer musst Du Kenntnis über die verschiedenen Regeln des Straßenverkehrs haben.
Die Polizei empfiehlt für E-Scooter-Fahrer ebenso die richtige Ausrüstung - ein guter Helm ist hierbei das Minimum, denn er kann im Falle eines Unfalls lebensrettend sein. Zudem bieten Ausrüstungsgegenstände wie Knie- und Ellenbogenschützer zusätzlichen Schutz bei Stürzen. Reflektierende Westen oder Kleidung erhöhen die Sichtbarkeit im Straßenverkehr, besonders in der Dämmerung oder bei schlechten Lichtverhältnissen.
Du möchtest Deinen E-Scooter im Ausland nutzen? In vielen Ländern ist eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter vorgeschrieben. Du kannst Dich zudem bei der lokalen Polizei als E-Scooter-Fahrer informieren, welche Verkehrsregeln vor Ort gelten. Ob in anderen Ländern sowie Städten oder in Deinem Heimatort - ein verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr ist unerlässlich. Dazu gehört das Vermeiden von riskanten Manövern, das Beachten der Verkehrsregeln und das Respektieren anderer Verkehrsteilnehmer.
Verbreitete Verstöße und ihre Konsequenzen
Ein verbreiteter Verstoß ist das Fahren auf Gehwegen, denn in den meisten Städten ist das Fahren von E-Scootern ausschließlich auf Radwegen oder der Straße erlaubt. Die Polizei kann E-Scooter-Fahrern, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ein Fahrverbot aussprechen sowie Bußgelder verhängen. Gleiches gilt beim Ignorieren von Verkehrszeichen und -signalen, bei Nichtbeachtung der Helmpflicht sowie beim Fahren ohne erforderliche Beleuchtung bei Dunkelheit.
Empfehlungen für sicheres Fahren
Die Integration von E-Scootern in den Straßenverkehr erfordert von den Fahrern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Verantwortungsbewusstsein.
- Regelkenntnis: Kenne und befolge alle Verkehrsregeln, die für das Fahren mit einem E-Scooter gelten.
- Sichtbarkeit: Ob am Tag oder in der Nacht - trage reflektierende Kleidung und stelle sicher, dass Dein E-Scooter mit funktionierenden Lichtern ausgestattet ist.
- Vorausschauendes Fahren: Sei stets aufmerksam und rechne mit unerwarteten Handlungen anderer Verkehrsteilnehmer.
- Signalisieren: Handzeichen helfen Dir dabei, Deine Fahrtrichtung anzukündigen.
- Korrekte Parkposition: Parke Deinen E-Scooter so, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert.
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