E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb - wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. E-Scooter sind seit fünf Jahren ein fester Bestandteil des Straßenbildes in vielen deutschen Städten. Besonders in Metropolen wie Berlin sind sie an jeder Ecke zu finden. Wer am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte, muss sich dabei an die geltenden Vorschriften halten.
Denn diese geben unter anderem Verhaltensregeln für Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer vor, deren Einhaltung zum Beispiel dazu beitragen kann, Unfälle zu vermeiden. Die gesetzlichen Vorgaben die zur Sicherheit beitragen, berücksichtigen dabei auch die individuellen Merkmale der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Doch was müssen Sie, wenn Sie ein sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug nutzen, beachten? Besteht eine Helmpflicht? Ist die Verwendung der Elektro-Scooter auch für Kinder erlaubt? Und was besagen die E-Scooter-Regeln zum Parken?
Gesetzliche Grundlagen für E-Scooter
Damit Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So hat der Gesetzgeber auch für die E-Scooter Regeln definiert, die sich vor allem aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ergeben. Hierzu gehören zum Beispiel die Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und einer Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen.
Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung schreiben die Regeln für E-Scooter nicht vor. Auch eine spezielle Ausbildung in der Fahrschule oder die Absolvierung eines Kurses ist nicht vorgeschrieben. Auch bei der Leistung und der Ausstattung gelten für E-Scooter Regeln. Die erlaubte Geschwindigkeit darf bauartbedingt zum Beispiel minimal 6 und maximal 20 km/h betragen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Verwendung der Elektro-Scooter bereits ab 14 Jahren erlaubt. Allerdings sind Minderjährige wohl darauf angewiesen, dass ihre Eltern ein entsprechendes Gefährt kaufen, denn die Verleiher der E-Scooter schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
Darf man mit einem E-Scooter auf der Straße fahren? Ja, E-Scooter sind auf dem Fahrradweg, dem Radschutzstreifen und wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Straße zugelassen. Im Gegensatz dazu sind E-Scooter auf dem Gehweg nicht erlaubt. E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.
Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.
Helmpflicht und Sicherheit
Schreiben die für E-Scooter geltenden Regeln eine Helmpflicht vor? In § 21a Abs. Somit sorgt die Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf maximal 20 km/h dafür, dass keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen? Die Verkehrsregeln schreiben für E-Scooter keine Helmpflicht vor.
Experten raten dennoch dazu, einen Schutzhelm anzulegen, um im Falle eines Sturzes Verletzungen zu vermeiden bzw. Wie beim Fahrradfahren besteht auch bei der Nutzung der elektrischen Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht.
Verhaltensregeln im Überblick
Nicht wenige Menschen nehmen E-Scooter nur als eine Art Spielzeug wahr, dabei unterscheiden sich die Elektrokleinstfahrzeuge doch erheblich von den Spielgeräten, die mit Muskelkraft angetrieben werden. Daher schreibt der Gesetzgeber für die Verwendung der E-Scooter zahlreiche Regeln vor, deren Missachtung Bußgelder nach sich zieht. So dürfen Sie zum Beispiel mit einem E-Scooter den Bürgersteig nicht nutzen und auch in vielen Fußgängerzonen sind diese tabu. Stattdessen sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstreifen für diese Gefährte freigegeben.
Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Dabei ist gemäß den E-Scooter-Verkehrsregeln grundsätzlich möglichst weit recht zu fahren und ein Fahrtrichtungswechsel mithilfe von Handzeichen zu signalisieren. Zudem ist es untersagt, auf dem E-Scooter zu zweit zu fahren. Denn eine Personenbeförderung ist generell verboten. Sind Sie als Gruppe auf mehreren elektrischen Tretrollern unterwegs, müssen Sie zudem hintereinander fahren.
Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird. Damit nicht genutzte E-Scooter nicht überall im Weg rumliegen, gibt es auch Vorschriften zum Parken. Diese orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder, weshalb das Anschließen auf Gehwegen erlaubt ist.
Alkohol und E-Scooter
Die E-Scooter-Regeln sehen keine eigene Promillegrenze vor, stattdessen gelten die gleichen Vorgaben wie für Autofahrer. Die Promillegrenze liegt somit bei 0,5. Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln
Ob E-Scooter in Bussen und Bahnen verboten sind, hängt meist davon ab, ob es sich um zusammenklappbare Modelle handelt. Denn diese dürfen zum Beispiel in den Fernzügen der deutschen Bahn kostenlos mitgenommen werden. Informieren Sie sich ggf.
Geplante Neuregelungen
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.
An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.
Bußgelder bei Verstößen
Ob ein Verwarngeld oder ein Bußgeld droht, können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen. Diese finden Sie hier.
Bußgelder für Verstöße gegen die E-Scooter-Regeln:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
E-Scooter im europäischen Ausland
Eine ADAC Übersicht zeigt, welche Regeln im europäischen Ausland für Elektroroller gelten. Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Sie möchten im Urlaub einen E-Scooter ausleihen? Oder vielleicht Ihren eigenen Elektrotretroller mitnehmen? Wir erklären Ihnen, welche Regeln in den einzelnen europäischen Ländern gelten und was Sie beachten sollten. Ab welchem Alter darf man einen Elektroroller fahren und kann ich damit den Radweg benutzen? Das EVZ gibt einen Überblick über die wichtigsten E-Scooter-Regeln in Europa.
Lange Zeit gab es in vielen Ländern überhaupt keine Regelungen oder nur vage Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Dies sorgte für viel Unsicherheit und eine gewisse Wildwestmanier im Umgang mit dieser neuen Art der Fortbewegung.
Seitdem Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema. Auch weil die Unfallzahlen in den letzten Jahren vielerorts gestiegen sind.
Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.
Wir werfen einen Blick auf die Regelungen für E-Scooter* in 30 europäischen Ländern.
*Batteriebetriebene, selbstbalancierte Fahrzeuge ohne Sitz, mit einer Lenkstange und einer baulich bedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Allgemeine Regeln in Europa
Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:
- Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
- Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
- Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
- Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
- Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
- Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
- Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.
- Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.
EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Seit Januar 2024 besteht nach einer EU-Richtlinie eine europaweite Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich maschinell betrieben werden (dazu zählen auch E-Scooter), wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 25 km/h liegt oder das max. Nettogewicht mehr als 25 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt.
Auch für leichtere oder langsamere E-Scooter kann das jeweilige nationale Recht eine Versicherung vorschreiben. So sind z.B. in Deutschland nur E-Scooter bis max. 20 km/h zugelassen und versicherungspflichtig.
Regelungen in einzelnen Ländern
Klicken Sie auf die einzelnen Länder, um nähere Informationen über die E-Scooter-Regelungen in den jeweiligen Ländern zu erhalten.
Belgien
In Belgien ist die Nutzung von Elektrotretrollern im Straßenverkehr gesetzlich geregelt. Die Regelungen gelten auch für Monowheels und Segways.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Unter 16 Jahren darf der E-Roller nur auf Privatgrundstücken und an bestimmten Orten genutzt werden, z. B. Spielstraßen, Wohngegenden oder für Räder freigegebene Fußgängerzonen (Schritttempo).
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/ h
- Helmpflicht: Keine
- Das Tragen eines Helms wird jedoch dringend empfohlen.
- Wo darf man fahren?
- Radweg
- Straße (wenn kein Radweg vorhanden und nur rechts am Straßenrand)
- Sind Fußgängerzonen für Fahrräder freigegeben, darf hier nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
- Bürgersteige dürfen nicht genutzt werden.
- Parken:
- An vielen Orten sind extra Parkzonen für Elektrotretroller eingerichtet worden.
- Alternativ dürfen E-Roller auch auf dem Gehweg abgestellt werden, wenn Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden.
- Pflichtausstattung:
- Weißes Vorderlicht
- Bremsen
- Seitliche Reflektoren
- Roter Rückstrahler und akustische Warnvorrichtung (Pflicht nur für motorisierte Fortbewegungsgeräte mit Lenker, also z. B. E-Scooter , nicht aber für Monowheels)
- Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Strengere Regeln für Leih-E-Scooter in Brüssel: Die Höchstgeschwindigkeit von Leih-E-Scootern ist auf 20 km/h gedrosselt. In Fußgängerzonen auf 8 km/h. Ein E-Scooter darf nicht liegend abgestellt werden.
Bulgarien
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Helmpflicht: Ja, für Personen unter 18 Jahren.
- Wo darf man fahren?
- auf Radwegen
- wenn es keinen Radweg gibt, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden (vorausgesetzt, dort herrscht eine Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h). Es muss möglichst weit rechts gefahren werden.
- Verboten ist das Fahren auf Busspuren und Gehwegen, sowie in Bereichen, die mit einem Verbotsschild für Fahrräder gekennzeichnet sind.
- Je nach Stadt können in Bulgarien weitere Einschränkungen für E-Scooter hinzukommen.
- Pflichtausstattung
- Licht
- Bei Dunkelheit muss Kleidung mit reflektierenden Elementen getragen werden.
- Bußgelder:
- Eine Geldstrafe von 10 BGN (ca. 5 EUR) droht
- wenn Jugendliche keinen Helm tragen
- wenn nachts keine reflektierende Kleidung getragen wird.
- Eine Geldstrafe von 50 BGN (ca. 26 EUR) droht u. a. bei
- Tempoüberschreitung
- Fahren ohne Licht bei Dunkelheit
- Nichtbenutzung des Radweges, obwohl es einen gibt
- Eine Geldstrafe von 10 BGN (ca. 5 EUR) droht
- Promillegrenze: 0,5 ‰. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 20 BGN (ca. 10 EUR) bestraft.
- Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben
Dänemark
Die Nutzung von Elektrotretrollen ist in Dänemark gesetzlich geregelt.
- Mindestalter: 15 Jahre
- Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen mit einem E-Scooter fahren.
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
- E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.
- Helmpflicht: In Dänemark muss man auf dem E-Scooter einen Fahrradhelm tragen.
- Wo darf man fahren?
- Sie müssen den Radweg benutzen, wenn es einen gibt.
- Auf Bürgersteigen, Gehwegen und Fußgängerüberwegen darf nicht gefahren werden.
- Weitere Verkehrsregeln / Pflichtausstattung:
- Beim Abbiegen und Anhalten muss ein Zeichen gegeben werden.
- Lichtpflicht gilt Tag und Nacht. Das vordere Licht muss weiß oder gelb leuchten, das hintere rot. Die Beleuchtung muss aus mindestens 300 Metern Entfernung gut sichtbar sein.
- Vorne, hinten und an den Seiten müssen Reflektoren angebracht sein.
- Der Roller muss CE-zertifiziert sein. Es darf nicht mehr als 25 kg wiegen, höchstens 2 m lang und 70 cm breit sein.
- Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰.
- Verstöße werden mit 2000 DKK (ca. 269 EUR) bestraft. Bei Wiederholungstätern fällt die Strafe höher aus.
- Bußgelder:
- Das Bußgeldfür einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln beträgt 1.000 DKK (ca. 134 EUR). Die Strafe für das Fahren ohne Helm beträgt 1.500 DKK (ca. 201 EUR).
- Versicherung: In Dänemark gibt es keine Pflichtversicherung für E-Scooter.
Finnland
- Es gibt kein generelles Mindestalter. Für Kinder und Jugendliche gelten folgende Bestimmungen:
- Kinder unter 8 Jahren dürfen überhaupt nicht auf der Straße fahren.
- Kinder und Jugendliche von 8 bis 15 Jahren, die keinen Fahrradführerschein haben, dürfen nur auf der Straße fahren, wenn kein Geh- oder Radweg zur Verfügung steht und nur unter Aufsicht eines Erwachsenen
- Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren mit Fahrradführerschein dürfen unbeaufsichtigt auf Straßen fahren, wenn kein Geh- oder Radweg zur Verfügung steht.
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. Die Motorleistung darf 1000 Watt nicht überschreiten.
- Helmpflicht: Für Personen unter 16 Jahren gilt Helmpflicht. Erwachsenen wird ein Helm empfohlen.
- Wo darf man fahren?
- auf Radwegen und Fahrradstraßen
- auf Gehwegen
- Innerstädts darf auf die Straße ausgewichen werden, wenn keine Rad- und Fußwege verfügbar sind.
- Parken: Das Parken auf dem Gehweg ist erlaubt. Für Fußgänger muss mindestens 1,5 Meter Platz bleiben.
- Pflichtausstattung:
- Bremsen
- Klingel
- Vorder- und Rücklicht
- Reflektoren oder Leuchten an den Seiten.
- Das Fahren mit Licht wird auch tagsüber empfohlen.
In Finnland sind private und gemietete Elektrotretroller zugelassen. Die Regelungen finden sich in der finnischen Straßenverkehrsordnung.
- Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze für die Nutzung von E-Scootern. Eine Altersgrenze von 15 Jahren wird jedoch diskutiert.
- Wer einen E-Scooter mieten möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. Die Motorleistung des E-Scooters darf höchstens 1000 Watt betragen.
- Helmpflicht: Keine. Ein Helm wird aber empfohlen.
- Wo darf man fahren?
- auf Radwegen oder Fahrspuren für Fahrradfahrer
- wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf der Straße oder einem Feldweg gefahren werden.
- Auf Bürgersteigen darf nicht gefahren werden.
- Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren dürfen auf Gehwegen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 15 km/h fahren.
- Parken: Das Parken oder kurze Abstellen auf Fuß- und Radwegen ist erlaubt, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
- Pflichtausstattung:
- Vorderlicht (Rücklicht wird empfohlen)
- Reflektoren (hinten am E-Scooter)
- Klingel
- An der Person angebrachte Lichter sind erlaubt, z. B. Stirnlampe oder an der Kleidung angebrachte Beleuchtung.
- Promillegrenze: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Promillegrenze für die Nutzung eines Elektrotretrollers. Die Fahrtüchtigkeit darf aber nicht durch Krankheit, Verletzung, Übermüdung oder Trunkenheit eingeschränkt sein.
- Versicherung: Es gibt keine Versicherungspflicht für E-Scooter.
Leih-E-Scooterin Helsinki:
- An Wochenenden stehen E-Scooter zwischen 0 und 5 Uhr nicht zur Verfügung.
- Tagsüber beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. An Wochentagen zwischen 0 und 5 Uhr ist das Tempo auf 15 km/h gedrosselt.
- In Helsinki stehen an verschiedenen Stellen Parkflächen für E-Scooter zur Verfügung. Wer den Miet- E-Scooter hier abstellt, soll eine Mietpreisminderung erhalten. Das Parken auf dem Fuß- oder Radweg ist aber weiter gestattet, sofern niemand behindert wird.
Frankreich
Elektrotretroller sind erlaubt. Sie können mit einem in Deutschland zugelassenen E-Scooter in Frankreich fahren. Die folgenden Regelungen gelten auch für Segways, Monowheels und Hoverboards.
- Mindestalter: 14 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. Der E-Scooter muss bauartbedingt auf diese Geschwindigkeit limitiert sein.
- Helmpflicht: Es besteht keine generelle Helmpflicht. Dies wird aber empfohlen.
- Wo darf man fahren?
- Innerorts auf Radwegen und Radfahrstreifen
- Sind diese nicht vorhanden, darf auf der Fahrbahn gefahren werden, wenn dort höchstens Tempo 50 erlaubt ist, oder in Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit (6 km/h), wenn Fußgänger nicht behindert werden.
- Außerorts dürfen nur die sogenannten "voies vertes" (gemeinsamen Geh- und Radwegen) genutzt werden.
- Das Fahren auf Bürgersteigen ist grundsätzlich verboten. Die Städte dürfen jedoch Ausnahmen hiervon zulassen. Dann gilt Schritttempo (6 km/h).
- In Ausnahmefällen können auch Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Elektrotretroller freigegeben werden. In diesem Fall besteht Helmpflicht und Minderjährige müssen von Erwachsenen begleitet werden.
- Parken: Das Abstellen des E-Scooters auf Gehwegen ist erlaubt, sofern Fußgänger nicht behindern werden. Ausnahme Paris: Hier ist das Abstellen auf Gehwegen verboten. Es droht ein Bußgeld plus evtl. Abschleppkosten.
- Pflichtausstattung:
- Bremsen
- Klingel
- Vorder- und Rücklicht
- Reflektoren hinten und an den Seiten
- reflektierende Kleidung nachts und bei schlechter Sicht
- Seitliche Reflektoren sind nicht erforderlich, wenn die Reifen damit ausgestattet sind.
- Kopfhörer während der Fahrt sind verboten.
- Promillegrenze: 0,5 ‰
- Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht, wenn man in Frankreich mit dem E-Scooter unterwegs ist.
- Bußgelder:
- Fehlende Ausstattung: 35 EUR
- Nichteinhaltung der Verkehrsregeln: 135 EUR
- Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren: 1.500 EUR + 1 Jahr Freiheitsstrafe
E-Scooter-Verleih in Paris: Seit 1. September 2023 gilt in der Hauptstadt ein Verbot für Miet-E-Scooter im öffentlichen Straßenraum. Hier lesen Sie mehr zum Fahrrad und E-Scooter-Verleih in Paris.
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