Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und mobil sein möchte, kann zwischen der Auto-Führerscheinklasse B oder der Klasse A2 für Motorräder wählen. Eine Neuerung in puncto Motorradführerschein bildet der A2-Führerschein.
Was ist der A2-Führerschein?
Die Klasse A2 definiert Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW). Zudem darf das Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen. Bei auf diese Leistung gedrosselten Maschinen darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70 kW betragen. Das Mindestalter für A2 beträgt 18 Jahre.
Was darf ich mit der Klasse A2 fahren?
Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von maximal 35 kW. Besitzer der Klasse A2 dürfen auch Krafträder fahren, die unter die Klassen A1 und AM fallen.
A2-Führerschein: Direkteinstieg oder Stufenführerschein?
Um den A2-Führerschein zu erwerben, ist kein Vorbesitz einer anderen Klasse wie beispielsweise B für ein Auto nötig. Das Mindestalter für den Direkteinstieg beträgt 18 Jahre.
Aufgrund der Neuregelung der EU-Richtlinie vom Januar 2013 ist der Stufenführerschein für Motorradfahrer abgeschafft worden.
Dieses System ermöglichte es, dass Besitzer vom Führerschein A1 auf A2 aufsteigen konnten, ohne eine zusätzliche Prüfung zu belegen. Das bedeutet, dass jeder, der einen A1-Führerschein besitzt, nach mindestens zwei Jahren lediglich eine praktische Prüfung ablegen muss, um die Führerscheinklasse A2 zu erreichen. Wer seinen Führerschein von A2 zu A erweitern möchte, kann genauso nach mindestens zwei Jahren eine Praxisprüfung bei der Fahrschule absolvieren. Dabei steht es jedem Fahrer frei, Übungsstunden zu nehmen.
Personen, die einen Pkw-Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht haben, haben automatisch Klasse A1 für maximal 15 PS starke 125er. Dies gilt auch für alle, die einen alten Führerschein der Klasse 4 besitzen.
Voraussetzungen für den A2-Führerschein
Wer laut A2 zum Motorrad fahren berechtigt sein möchte, muss vor dem Antritt der Fahrschule einige Unterlagen bereithalten:- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
Sehtest
Der Sehtest muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dies regelt § 12 der Fahrerlaubnisverordnung. Sobald der Sehtest bestanden ist, muss die Bescheinigung des Optikers bei der Führerscheinstelle eingereicht werden. Optional gilt auch eine Bescheinigung über eine Untersuchung des Augenarztes. Die zentrale Tagessehschärfe darf mit oder ohne Sehhilfe 0,7/0,7 betragen.
Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Bei dieser Untersuchung ist unter anderem auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit, Diplopie sowie andere Störungen der Sehfunktion zu achten, die ein sicheres Fahren in Frage stellen können. Wird festgestellt, dass der Prüfling eine Sehhilfe braucht, muss er den Sehtest mit eben dieser nachholen.
Erste-Hilfe-Kurs
Jeder, der einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erlangen möchte, muss eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen absolviert haben. Auch hier wird eine Bescheinigung ausgestellt, welche die Teilnahme an einem solchen Kurs bestätigt. ein Zeugnis über eine bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung vorweisen können bzw.
Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
Nachdem der Erste-Hilfe-Kurs sowie der Sehtest positiv absolviert wurden, können Sie sich eine Fahrschule aussuchen. Sobald auch dies abgehakt ist, kann die freie Zeit vor den Fahrschulkursen für den A1-Führerschein genutzt werden, um zur zuständigen Behörde, beispielsweise der Fahrerlaubnisbehörde, zu gehen und alle wichtigen Unterlagen abzugeben. Dies muss erledigt werden, um eine Fahrerlaubnis erteilt zu bekommen. Aus diesem Grund nennt sich das auszufüllende Dokument „Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis“.
Der Fahrschüler muss neben einem Dokument, welches seine Personendaten und Anschrift im Inland ausweist, auch den Namen der Fahrschule angeben. Neben diesen Dokumenten darf auch das Passbild nicht fehlen.
Theorie und Praxis
Die Theorie umfasst 16 Doppelstunden à 90 Minuten. Davon sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden vermitteln zusätzliche Inhalte zum Kraftrad. Nach dem Unterricht folgt die Theorieprüfung.
Anlage 7 der Fahrerlaubnisverordnung regelt die Prüfungsinhalte. Diese können beispielsweise Überholen, die richtige Geschwindigkeit oder Gefahrensituationen umfassen. Wie beim Auto-Führerschein muss der Fahrschüler 30 Fragen beantworten. Zulässig sind 10 Fehlerpunkte, wobei der Schüler nicht zwei Fragen mit einer Wertigkeit von jeweils 5 Punkten falsch beantworten darf.
Die Anzahl der Übungsstunden legt der Fahrlehrer fest. Dieser macht die Stundenzahl von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig. Jedoch muss der Fahrschüler 12 Sonderfahrten à 45 Minuten absolvieren. Wer nach zweijährigem Vorbesitz von A1 zu A2 erweitern möchte, benötigt keine praktische Ausbildung.
Insgesamt 6 Grundaufgaben sind in der Prüfung zu absolvieren. Die Prüfdauer beträgt 60 Minuten bei einem direkten Einstieg in die Führerscheinklasse A2. Wer aufsteigt, benötigt lediglich 40 Minuten. Die reine Fahrtzeit beträgt bei beiden Wegen 25 Minuten.
Alternativ muss der Fahrschüler einen Slalom oder langen Slalom fahren sowie mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus fahren, Stop and Go zeigen oder eine Kreisfahrt absolvieren. Wer von A1 auf A2 erweitert, muss diese alternativen Aufgaben nicht vorzeigen. Ausweichen nach Abbremsen.
Kosten für den A2-Führerschein
Grundsätzlich können die Ausgaben für die Fahrschule regional variieren und auch bei den Prüfungsgebühren gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Welche Kosten Sie für den Motorradführerschein der Klasse A2 etwa einplanen sollten:
- Anmeldegebühr: ca. 60 bis 200 Euro
- Übungsmaterialien: ca. 20 bis 30 Euro
- Übungsfahrt: ca. 30 bis 45 Euro
- Sonderfahrten: ca. 40 bis 60 Euro
- Theorieprüfung: ca.
- Praxisprüfung: ca.
- TÜV-Gebühr Theorieprüfung: ca.
- TÜV-Gebühr Praxisprüfung: ca.
- Ausstellung des Führerscheins: ca. 30 bis 50 Euro
Motorradmodelle für den A2-Führerschein
Mit der Einführung 16 neuer Fahrerlaubnisklassen im Januar 2013 erlebten auch die Klassen für Motorräder einen Wandel. Der A2-Führerschein liegt zwischen den Klassen A1 (Mindestalter: 16 Jahre) und A (Mindestalter für Direkteinstieg: 24 Jahre). Er bildet den „Zwischenschritt“ zum Führerschein für ein Motorrad mit mehr als 35 kW.
Um in den Genuss des neuen Fahrspaßes zu kommen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und die neu angebotene Führerscheinklasse A2 erwerben. Oder man ist bereits im Besitz der bisherigen Führerscheinklasse A (beschränkt). Inhaber dieses alten Stufenführerscheins A, die bisher 34 PS fahren durften, dürfen seit dem 19. Januar bis zu 48 pilotieren - ganz unbürokratisch, ohne Umschreiben, einfach so.
Laut einer neuen EU-Richtlinie müssen alle Führerscheine, welche vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 erneuert werden. Dabei bedarf es lediglich eines neuen Passbilds und einer Verwaltungsgebühr. Alle neuen EU-Führerscheine müssen alle 15 Jahre ausgewechselt werden. Wer noch einen alten Führerschein besitzt, auf dem A beschränkt vermerkt ist, bekommt bei einem Austausch die Führerscheinklasse A2 vermerkt. Beachten Sie hierbei unbedingt die unterschiedlichen Umtauschfristen.
Führerscheine, welche vor dem 1. Januar 1989 erworben wurden, sind mit anderen Führerscheinklassen ausgezeichnet: 1, 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5. Die Klasse 1a ist gleichbedeutend mit dem A2-Führerschein. Wer also seinen alten Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein tauscht, bekommt die Führerscheinklasse A2 vermerkt.
Beispiele für Motorradmodelle:
- Honda CBR 500 R
- Moto Guzzi V7 Special
- Ducati Monster (gedrosselt)
- Suzuki Gladius (gedrosselt)
- Kawasaki ER-6n
Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern
Die Messung der Geschwindigkeit bei Motorrädern, insbesondere im Bereich von 50 bis 120 km/h, ist ein wichtiger Aspekt der Leistungserfassung und Sicherheitsbewertung, vor allem im Kontext von Supersport-Motorrädern. In der Vergangenheit wurden Geschwindigkeitstests oft durch mechanische Messgeräte oder Tachos durchgeführt, die jedoch nicht immer höchste Präzision garantieren. Mit dem Einsatz von GPS-Technologie hat sich die Möglichkeit, Geschwindigkeit exakt und in Echtzeit zu messen, revolutioniert. GPS-basierte Systeme bieten eine hohe Genauigkeit und können in Echtzeit die Geschwindigkeit eines Motorrads unter verschiedenen Bedingungen und in unterschiedlichen Fahrumfeldern ermitteln.
Die Geschwindigkeitsmessung bei Adventure-Bikes im Bereich von 50 bis 120 km/h mittels GPS ist eine präzise und zuverlässige Methode, um die tatsächliche Geschwindigkeit eines Fahrzeugs unter realen Bedingungen zu ermitteln. Im Vergleich zu traditionellen Tacho-Systemen, die durch mechanische oder elektronische Messungen oft Fehlerquellen aufweisen, ermöglicht GPS eine direkt auf Satellitenpositionen basierende Geschwindigkeitsermittlung.
Die Geschwindigkeitsmessung von 50 bis 120 km/h mittels GPS stellt eine präzise Methode dar, um die Leistung und das Fahrverhalten von Naked Bikes in diesem Geschwindigkeitsbereich zu analysieren. Insbesondere bei Motorrädern ohne Verkleidung, die typischerweise höheren Luftwiderständen und ungeschützten Fahrbedingungen ausgesetzt sind, bietet GPS eine zuverlässige Möglichkeit, die Geschwindigkeit unter realen Bedingungen zu erfassen.
Die Geschwindigkeit von Motorrädern im Bereich von 50 bis 120 km/h präzise zu messen, ist für viele Fahrer von entscheidender Bedeutung, insbesondere für Cruiser, die häufig auf längeren Strecken mit konstanten Geschwindigkeiten unterwegs sind. Die GPS-basierte Geschwindigkeitsmessung hat sich hierbei als eine zuverlässige Methode etabliert, um exakte Werte zu liefern, ohne dass mechanische Tachos oder andere Fehlerquellen berücksichtigt werden müssen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Messmethoden, die je nach Fahrzeugmodell und Reifenzustand ungenaue Werte liefern können, bietet GPS eine nahezu unmittelbare und präzise Erfassung der aktuellen Geschwindigkeit.
Beschleunigungsmessungen verschiedener Motorräder (50-120 km/h):
| Platz | Modell | Zeit (s) | Beschreibung |
|---|---|---|---|
| 63 | Bike | 8,541 | Kraftvoller Motor, hochwertige Ausstattung und Federleichtes Handling. |
Besitzstandschutz und Big-Bikes
Bei der Führerscheinklasse A2 dürfen nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für eine Drosselung auf 35 kW sein. Für einige Führerscheininhaber gilt für Fahrten in Deutschland jedoch ein Besitzstandschutz für Big-Bikes.
Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. Nur Krafträder, die unter der Schwelle von 70 kW bleiben, dürfen daher gedrosselt werden.
Es gibt aber auch Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden - die sogenannten Big-Bikes. Nur wer die Klasse A2 ab dem 19.1.2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben hat, darf auch weiterhin in Deutschland diese gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). Im Ausland ist es verboten, diese Maschinen zu fahren.
Für diejenigen, die ihren Motorradführerschein vor dem 19.01.2013 gemacht haben, stellt sich die Frage nach den Big-Bikes nicht, da die Klasse A2 erst 2013 eingeführt wurde. Mit der alten Motorradklasse 1 oder A dürfen sie EU-weit gefahren werden. Mit den alten Klassen 1b bzw. A1 (wegen der hohen kW-Zahl) nicht.
Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist dringend abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Neben dem Strafverfahren gibt es bei einem Unfall auch Probleme mit der Versicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann Regress nehmen und auch die Kaskoversicherung leistet unter Umständen nicht oder nicht voll.
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