Motorrad als Zweitfahrzeug versichern bei der HUK-COBURG

Viele Motorradfahrer genießen das Gefühl von Freiheit und Leidenschaft auf zwei Rädern. Ob für den schnellen Weg durch die Stadt oder als Ergänzung zum Auto, ein Motorrad bietet viele Vorteile. Umso wichtiger ist es, das Zweitmotorrad richtig zu versichern, um im Schadenfall abgesichert zu sein.

Vorteile der Zweitwagenregelung für Motorradfahrer

Motorradfahrer, die ihr Motorrad neben einem Auto als Zweitfahrzeug versichern wollen, müssen bei einer Versicherung sein, die sowohl Autos als auch Motorräder versichert. Viele Versicherungsunternehmen haben keine Kfz-Versicherungen für Motorräder. Beachte das bei der Wahl des für Dich richtigen Versicherungstarifs.

  • Günstigere Konditionen: Durch die Zweitwagenregelung können Sie von besseren Schadenfreiheitsklassen profitieren.
  • Schadenfreiheitsklasse (SFK): Viele Anbieter übertragen die SFK des Erstfahrzeugs anteilig auf das Zweitfahrzeug, wodurch Sie nicht in der teuersten SFK starten.
  • Flexibilität: Die Motorrad-Versicherung der HUK-COBURG bietet neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Wie funktioniert die Zweitwagenregelung bei der HUK-COBURG?

Wenn Sie bereits ein Fahrzeug bei der HUK-COBURG versichert haben, profitieren Sie auch mit Ihrem Zweitmotorrad von günstigen Beiträgen, einem sehr guten Schadenservice und umfassendem Service rund um Ihre Versicherungsverträge.

Die Einstufung des Zweitfahrzeugs erfolgt in die SF-Klasse des Erstfahrzeugs. Bei Krafträdern maximal.

Voraussetzungen für die Zweitwagenregelung

  • Der Versicherungsnehmer des ersten und zweiten Fahrzeugs sollte identisch sein.
  • Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist auch der Abschluss des Vertrags auf den Namen des Partners in häuslicher Gemeinschaft möglich.
  • Die langjährige Unfallfreiheit des Versicherungsnehmers ist Voraussetzung, meist wird mindestens SFK 3 vorausgesetzt.

Beispiel für Fahranfänger

Eltern können das Motorrad ihres Kindes als Zweitfahrzeug anmelden und versichern, auch wenn sie selbst nur einen Autoführerschein besitzen. So ersparen Sie Ihrem Kind, in der schlechtesten Schadenfreiheitsklasse, der SFK 0, mit dem höchsten Beitragssatz zu starten. Wichtig ist nur, dass das Kind als Fahrer bei der Versicherung eingetragen ist.

Die Bedeutung der Schadenfreiheitsklasse (SFK)

Die Schadenfreiheitsklasse (SFK) spielt eine wichtige Rolle bei der Versicherung eines Zweitmotorrads. Grundlage für die Einstufung sind die schadenfreien Jahre als Verkehrsteilnehmer. Grundsätzlich gilt: Je höher die SFK, desto niedriger die Versicherungsprämie.

Für einen Zweitwagen nimmt der Versicherer die Einstufung grundsätzlich unabhängig vom Erstwagen vor. Wer bei der Kfz-Versicherung noch keine schadenfreien Jahre nachweisen kann, fängt mit der teuren Klasse 0 an.

Übertragung der SFK

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Schadenfreiheitsklasse zu übertragen - z. B. auf ein Zweitfahrzeug oder von einer Person auf die andere. Oder auch später vom Leichtkraftrad z. B. auf den ersten eigenen Pkw. Generell sind diese Übertragungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Bei der HUK-COBURG brauchen Sie kein gedrucktes Formular oder PDF mehr, um die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen bzw.

Versicherungsarten für Ihr Motorrad

Zur Motorrad-Versicherung der HUK-COBURG gehört neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für Ihr Motorrad. Sie übernimmt Schäden, die Sie an anderen Personen verursachen.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Grundstein Ihrer Motorrad-Versicherung und deckt Schäden ab, die Sie anderen zufügen. Sie kommt für die finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden auf, die Sie anderen zufügen. Unsere Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet auch die sogenannte Mallorca-Police für viele europäische Länder.

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Wir leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden maximal 15 Mio.

Kaskoversicherung

Zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung auch die Beschädigung Ihres eigenen Motorrads abzudecken.

  • Teilkaskoversicherung: Die Teilkasko der Motorrad-Versicherung kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf: zum Beispiel durch Wind und Wetter sowie Tiere. Sie leistet zum Beispiel bei Diebstahl des Fahrzeugs. Sie übernimmt auch Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, wie zum Beispiel Hagelschäden.
  • Vollkaskoversicherung: Eine abgeschlossene Vollkasko schützt Sie auch bei Unfallschäden und Vandalismus sowie Schäden, an denen Sie selbst einen Anteil haben. Sie beinhaltet immer auch die Leistungen der Teilkasko. Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden oder Vandalismus.

Bei Beschädigung des Motorrads übernehmen wir in der Kaskoversicherung die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug werden auch die in Mitleidenschaft gezogene Motorradschutzkleidung (z. B. Montur, Motorrad-Stiefel und -Jacke) sowie die beschädigten Helme des Fahrers und des Beifahrers ersetzt.

Erweiterungen zur Motorradversicherung

Erweitern Sie den Versicherungsschutz Ihrer Motorradversicherung nach Bedarf. Ein Vergleich lohnt sich. Denn guter Schutz kann so günstig sein!

  • Kfz-Schutzbrief: Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr.
  • Ausland-Schadenschutz: Motorradfahrer, die im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, erhalten nicht immer den kompletten Schaden ersetzt. Mit dem Ausland-Schadenschutz ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre.
  • Unfallschutz: Wenn Sie bei einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden, zahlt unsere Private Unfallversicherung die vorher vereinbarte Summe an Sie aus.
  • Verkehrsrechtsschutz: Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist.

Saisonkennzeichen

Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Motorrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Motorradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet.

Für die restliche Zeit muss Ihr Motorrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung. Im Ruhezeitraum dürfen Sie das Motorrad auf öffentlichen Wegen nicht fahren oder abstellen. Sonst entfällt der Versicherungsschutz.

Leichtkraftrad-Versicherung

Leichtkrafträder und Roller (über 50 ccm bis 125 ccm) fallen unter die Leichtkraftrad-Versicherung. Kleinkrafträder, z. B.

Ob Ihr Zweirad zu den Leichtkrafträdern zählt und als solches versichert werden muss, hängt in erster Linie vom Hubraum ab. Zu den Leichtkrafträdern zählen Leichtkrafträder und -roller, die einen Hubraum von über 50 ccm bis maximal 125 ccm haben. Für die Leichtkraftrad-Versicherung ist es unerheblich, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Leichtkraftrad oder um einen Roller mit entsprechendem Hubraum handelt.

Elektromotorrad-Versicherung

Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist. Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden - Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir für die Kosten auf. Wir nehmen keine altersbedingten Abzüge vor. D.h. wir leisten unabhängig davon, wie alt der Akku ist.

Bei Elektromotorrädern haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Motorrädern mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Wie Sie Ihre Motorradversicherung wechseln

Es gibt 4 Möglichkeiten, die Motorradversicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht.

  • Kündigung zum Ablauf: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Motorradversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zur HUK-COBURG wechseln.
  • Kündigung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Motorradversicherung wechseln.
  • Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung möglich.

Zusätzliche Tipps

  • Vergleichen Sie im Vorfeld Leistungen und Konditionen verschiedener Anbieter.
  • Melden Sie Ihr Motorrad zum richtigen Zeitpunkt an, um in sechs Monaten ein ganzes unfallfreies Jahr zu „erfahren“.
  • Nutzen Sie unseren Kfz-Tarifrechner, um die Kosten für Ihre Zweitwagenversicherung zu ermitteln.

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