Motorrad Ankauf defekt: Ihr umfassender Ratgeber

Möchten Sie Ihr Motorrad verkaufen? Ob neuwertig, top gepflegt, gut gebraucht, als Langschläfer oder mit Defekten - beim Motorradankauf an der A30 in Melle sind Sie richtig. Hier finden Sie Informationen und Tipps, um den Verkaufsprozess optimal zu gestalten.

Der Zustand des Motorrads

Ihr Motorrad wurde bei einem Unfall beschädigt und Sie denken über einen Verkauf nach? Der Verkauf eines Unfallmotorrads kann knifflig sein. Nach einem Unfall ist der erste Blick auf das Bike oft ein Schock: verformte Gabel, gebrochener Rahmen, zerstörte Verkleidung. Dann stellen sich viele Fragen: Reparatur oder Verkauf? Was ist überhaupt noch zu retten?

In dieser emotionalen Situation ist es wichtig, einen klaren Kopf zu bewahren und nicht vorschnell zu handeln. Nehmen Sie sich Zeit, den tatsächlichen Zustand Ihres Motorrads zu prüfen und Optionen abzuwägen. Je nach Zustand des Motorrads ist der Verkauf oftmals die sinnvollste Option, besonders wenn eine nüchterne Kosten-Nutzen-Abwägung im Vordergrund steht.

Bevor Sie den nächsten Schritt gehen, sollten Sie Ihr verunfalltes Motorrad sorgfältig begutachten - entweder selbst, sofern Sie über das nötige Fachwissen verfügen, oder besser noch durch eine Fachwerkstatt bzw. einen Gutachter.

Teileverwertung

Auch vermeintlich „unbrauchbare“ Motorräder sind keineswegs wertlos! Einzelteile wie Motor, Getriebe, Räder oder Elektronik können oft weiterverwendet oder verkauft werden - Stichwort: Teileverwertung. In der Summe lässt sich damit meist mehr herausholen, als viele zunächst glauben. Gerade bei Modellen mit hoher Verbreitung oder vielen Zubehörteilen können gebrauchte Ersatzteile sehr gefragt sein. Rahmen, Schwinge, Lichtmaschine, Verkleidungsteile oder elektronische Komponenten lassen sich oft noch verkaufen - vorausgesetzt, sie sind unbeschädigt.

Vorbereitung für den Verkauf

Ein Unfallmotorrad zu verkaufen ist meist emotional belastend, organisatorisch herausfordernd - aber durchaus machbar. Bevor Sie Ihr beschädigtes Motorrad inserieren oder zum Verkauf anbieten, ist es ratsam, den tatsächlichen Zustand so genau wie möglich zu dokumentieren. Aussagekräftige Fotos, ein Werkstattbericht oder sogar ein Schadensgutachten sorgen für Klarheit - sowohl für Sie selbst als auch für potenzielle Käufer.

Besonders bei Motorrädern älterer Baujahre oder seltener Marken kann es hilfreich sein, in einschlägigen Foren oder Communities nach Erfahrungswerten zu fragen. Dort finden Sie oft wertvolle Einschätzungen von anderen Bikerinnen und Bikern, die selbst bereits verunfallte Fahrzeuge verkauft oder erworben haben. Auch auf Social-Media-Plattformen gibt es Gruppen speziell für den Motorradankauf, in denen Sie sich umhören können.

Auch eine Marktanalyse kann nicht schaden: Recherchieren Sie auf bekannten Online-Plattformen, was ähnliche Modelle in vergleichbarem Zustand aktuell wert sind. So bekommen Sie ein Gefühl dafür, wie viel Sie realistisch verlangen können.

Zudem lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen - nicht nur, um den besten Preis zu erzielen, sondern auch, um unseriöse Interessenten frühzeitig herauszufiltern.

Wichtige Unterlagen

Gleichzeitig sollten Sie alle relevanten Unterlagen vollständig bereitlegen: Fahrzeugschein und -brief, gegebenenfalls TÜV-Bescheinigungen, Reparaturbelege und vorhandene Schlüssel. Auch frühere Servicehefte, Umbau-Dokumentationen oder Nachweise über Pflege und Wartung können ein Pluspunkt sein - selbst wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Diese Unterlagen vermitteln dem Käufer, dass Sie Ihr Motorrad gut behandelt haben und machen Ihr Angebot transparenter.

Der Kaufvertrag

Ist der passende Käufer gefunden, geht es in die finale Phase - den rechtlichen Abschluss. Jetzt gilt es, den Verkauf sauber zu dokumentieren. Ein wasserdichter Kaufvertrag ist dabei mehr als ein Stück Papier: Er ist der Nachweis dafür, dass alles mit rechten Dingen zuging - und er schützt Sie im Fall späterer Rückfragen oder sogar rechtlicher Auseinandersetzungen.

Wurde ein Käufer gefunden und ein Kaufpreis vereinbart, sollte zwischen beiden Parteien ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Dieser legt die Bedingungen des Verkaufs fest und dient als verbindliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Zusätzlich erinnert er auch an die Pflichten jeder Partei und schützt beide Parteien vor möglichen rechtlichen Problemen.

WICHTIG: Wenn Ihr Motorrad von der Versicherung als “wirtschaftlicher Totalschaden” eingestuft wurde, muss das unbedingt auf dem Kaufvertrag vermerkt werden - selbst wenn das Krad noch fahrbereit und verkehrssicher ist und nur kleine optische Mängel hat. Falls Ihr Motorrad von der Versicherung als solcher deklariert wurde, müssen Sie dies entsprechend im Kaufvertrag kenntlich machen - selbst wenn es äußerlich noch in einem halbwegs guten Zustand wirkt.

Die einfachste und schnellste Option zum Erstellen eines Kaufvertrags ist das Verwenden eines bereits vorgefertigten Vertrags. Ein gutes und häufig genutztes Dokument ist der Mustervertrag vom ADAC. Dieser Vertrag umfasst vier Seiten, welche Hinweise zum Vertrag, den Vertrag selbst sowie Vordrucke für die Zulassungsstelle und die Versicherung enthalten.

Gewährleistung und Garantie

Gewährleistung und Garantie sind beides wichtige Aspekte des Verbraucherschutzes, die darauf abzielen, die Rechte des Käufers zu schützen, insbesondere bei einem Motorradkauf. Beim Motorradkauf hat der Käufer das Recht auf Gewährleistung. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Sobald ein derartiger Mangel vorliegt, ist der Käufer dazu berechtigt, vom Verkäufer die Reparatur oder Nachbesserung des Produkts zu fordern. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, dem Käufer eine mangelfreie Sache zu liefern.

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welche Rechte ein Käufer hat, wenn er eine mangelhafte Ware vom Verkäufer bekommt. Damit der Käufer seine Gewährleistungsrechte geltend machen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Schadensersatz (§§ 437, 440, 280, 281, 283, 311a BGB): Der Käufer kann Schadensersatz verlangen, wenn ihm durch den Mangel ein Schaden entstanden ist. Der Verkäufer muss in diesem Fall für den Schaden aufkommen.

Ein Ausschluss der Gewährleistung ist unter bestimmten Umständen möglich. Bei Privatverkäufen können Verkäufer und Käufer beispielsweise vereinbaren, die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen. In diesem Fall verzichtet der Käufer auf seine Gewährleistungsansprüche. Es ist wichtig, solch eine Vereinbarung schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Allerdings kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden, wenn der Verkäufer arglistig einen Mangel verschwiegen oder vorsätzlich verschleiert hat. Bei gewerblichen Verkäufen ist der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht zulässig.

Bei der Gewährleistung gibt es eine sogenannte Beweislastumkehr. Die Beweislast bezieht sich darauf, wer in einem Streitfall nachweisen muss, ob ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war oder nicht. In den ersten 12 Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer. Das bedeutet, wenn innerhalb dieser Zeit ein Mangel auftritt, wird vermutet, dass dieser bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand. Der Verkäufer muss dann nachweisen, dass der Mangel erst später entstanden ist, um sich von der Gewährleistungspflicht zu befreien.

Nach Ablauf der ersten 12 Monate ändert sich die Beweislast, und der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war. Das kann oft schwierig sein, insbesondere wenn es um technische oder verdeckte Mängel geht.

Reparatur im Rahmen der Gewährleistung

Wenn ein Motorrad im Rahmen der Gewährleistung repariert werden muss, liegt die Entscheidung darüber, wie es repariert wird, normalerweise beim Verkäufer oder seinem autorisierten Servicepartner. Der Käufer hat normalerweise kein Mitspracherecht in Bezug auf die Reparaturmethode oder die verwendeten Ersatzteile. Allerdings muss der Verkäufer sicherstellen, dass die Reparatur den Anforderungen der Gewährleistung entspricht und dass das reparierte Motorrad in einem mangelfreien Zustand an den Käufer zurückgegeben wird.

Im Allgemeinen gilt, dass die Transportkosten im Rahmen der Gewährleistung vom Verkäufer getragen werden.

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers und bietet in der Regel zusätzlichen Schutz über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Wenn ein Motorrad mit einer Garantie gekauft wird, sollte der Käufer die Bedingungen der Garantie sorgfältig lesen und verstehen, um sicherzustellen, dass die volle Abdeckung möglich ist.

Bei einem Motorradkauf kann eine Garantie bestimmte Teile oder Reparaturen abdecken, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.

Neben der Gewährleistung und Garantie besteht noch die Möglichkeit der Kulanzleistung. Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die in einigen Fällen angeboten wird, wenn die Gewährleistung oder Garantie abgelaufen ist oder wenn das Problem nicht durch die Gewährleistung oder Garantie abgedeckt ist.

Die Kulanzleistung kann eine kostenlose Reparatur, ein Austausch oder eine teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten für eine Reparatur beinhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass Kulanz keine gesetzliche Verpflichtung ist und dass der Hersteller oder Händler nicht verpflichtet ist, Kulanz zu gewähren. Es ist eine freiwillige Entscheidung, die vom Hersteller oder Händler getroffen wird. In einigen Fällen kann die Kulanzleistung dazu beitragen, den Kunden zufriedenzustellen und ein positives Image für das Unternehmen zu schaffen.

Gerichtsurteile zur Gewährleistung

Die Bedingungen der Garantie bzw. Gewährleistung können unterschiedlich sein, was die aufgeführten Gerichtsurteile bestätigen. Es ist daher ratsam, vor dem Kauf eines Motorrads die Garantie- bzw. Gewährleistungsbedingungen sorgfältig zu prüfen.

  • Ausschluss der Gewährleistung: Ein Verkäufer gab in der Verkaufsanzeige an, dass es keine Garantie oder Gewährleistung gibt. Nachdem der Käufer das Motorrad erhalten hatte, stellte sich heraus, dass es einen Motorschaden hatte. Das Gericht entschied, dass der Gewährleistungsausschluss des Verkäufers unwirksam war und der Verkäufer für den Schaden haftbar gemacht werden kann (LG Düsseldorf, Urteil vom 4. März 2016, Az. 12 O 214/15).
  • Keine Ansprüche bei altersbedingtem Verschleiß: In einem Fall ging es um den Kauf eines gebrauchten Motorrads, bei dem es Probleme mit hohem Ölverbrauch und Qualm aus dem Auspuff gab, die später zu einem Motorschaden führten. Das Gericht entschied, dass diese Probleme aufgrund von Verschleißerscheinungen auftraten, die altersbedingt waren und somit als normale Abnutzungserscheinungen angesehen werden konnten. Daher konnte der Käufer keine Ansprüche geltend machen (LG Kassel, Urteil vom 26. Februar 2009, Az. 1 S 276/08).
  • Unzulässige Selbstbeteiligung bei Gewährleistungsansprüchen: Ein Käufer bemerkte einen Mangel am Getriebe seines Fahrzeugs und informierte den Verkäufer. Der Verkäufer reparierte den Mangel, verlangte aber aufgrund einer Garantievereinbarung eine Selbstbeteiligung von 30% der Reparaturkosten. Der BGH entschied zugunsten des Käufers, dass bei Gewährleistungsansprüchen keine zusätzliche Zahlung geleistet werden muss.

Motorrad mit Motorschaden verkaufen

Sie möchten Ihr Motorrad mit Motorschaden verkaufen und wissen nicht, wie und wo? Je nach Alter und Modell der Maschine stehen Tauschmotoren nur noch bedingt zur Verfügung. In manchen Fällen kann man die auch Motoren nur noch gebraucht kaufen. Das würde den Verkaufspreis Ihres kaputten natürlich Motorrads negativ beeinflussen.

Reparaturkosten

Die Frage, ob eine Reparatur wirtschaftlich ist, ist schwer allgemein zu beantworten, da die Reparaturkosten immer sehr eng mit dem jeweiligen Defekt zusammenhängen. Die Kosten können hier von ein paar hundert Euro bis in den höheren vierstelligen Bereich steigen. Wann genau eine Reparatur wirtschaftlich ist, muss für jeden Fall separat entschieden werden.

Einzelteile verkaufen

Gerade bei defekten Motorrädern bietet es sich natürlich an, die Einzelteile separat zu veräußern. Wenn Sie nur eine einzige Maschine verkaufen, ist von dieser Variante aber eher abzuraten. Der Zeitaufwand für das Auseinanderbauen ist meist größer als gedacht und bringt auch nicht entscheidend größere Summen ein als der Verkauf am Stück.

Motorrad-Aufbereitung und Verkauf als Gewerbe?

Wenn Sie ein Motorrad an- und mit Gewinn wieder verkaufen, ist das Handel und Sie haben Gewährleistungspflicht usw. Wenn Sie ein Motorrad aufbereiten und mit Gewinn verkaufen, ist das ein Gewerbe, das angemeldet werden muss. Ansonsten kann das schwerwiegende rechtliche Folgen haben.

Tipps für den Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Motorrads

Hier sind einige hilfreiche Tipps für den Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Motorrads:

  • Preis: Seien Sie vorsichtig bei extrem günstigen Angeboten. Oftmals stecken Betrüger dahinter.
  • Kalter Motor: Bitten Sie den Verkäufer, den Motor vorab nicht laufen zu lassen, um den Kaltstart zu prüfen.
  • Beschädigungen: Achten Sie auf Unterscheidungsmerkmale zwischen Umfallern und Unfällen.
  • Kette, Antriebsriemen, Kardan: Prüfen Sie diese auf Verschleiß.
  • Kilometerleistung: Vergleichen Sie die abgelesenen Kilometer mit dem Serviceheft und HU-Berichten.
  • Reifen: Prüfen Sie Alter, Profiltiefe und Beschädigungen.
  • Bremsen: Achten Sie auf die Belagstärke und den Zustand der Bremsscheiben.
  • Fahrwerk: Prüfen Sie Gabel und Federbein(e) auf Dichtigkeit und Verschleiß.
  • Wartung und Pflege: Fragen Sie nach dem Serviceheft und anstehenden Arbeiten.
  • Lenkkopflager: Prüfen Sie es auf Spiel und Rastpunkte.
  • Lenkanschlag: Untersuchen Sie Rahmen und Gabelbrücke auf Druckstellen.
  • Tank: Werfen Sie einen Blick ins Innere auf Rost.
  • Deutsches Modell oder Import: Erkundigen Sie sich nach der Herkunft des Fahrzeugs.
  • Papiere, Schlüssel und sonstige Unterlagen: Lassen Sie sich alle Papiere zeigen und prüfen Sie die Fahrzeugidentnummer.
  • Zubehör Anbauteile: Achten Sie auf Zulässigkeit und vorhandene Originalteile.
  • Motorschutzdeckel, Abdeckungen und Folierungen: Seien Sie vorsichtig bei Abdeckungen, die Beschädigungen verdecken könnten.
  • Bedienung der Extras: Lassen Sie sich alle Funktionen zeigen.
  • ABS: Prüfen Sie die Funktion des ABS.

Motorrad mit Standschäden verkaufen

Viele Motorradbesitzer kennen das Problem vielleicht. Nachdem man sein Motorrad immer regelmäßig genutzt, gewartet und natürlich auch gepflegt hat kommt manchmal eine Zeit in der das einst geliebte Zweirad in der Garage in Vergessenheit gerät. Die Gründe sind vielseitig angefangen von Hausbau, Nachwuchs oder einer längeren Krankheit. Die Prioritäten verschieben sich, so dass man nicht mehr daran denkt, dass der TÜV abgelaufen ist, die Batterie seit Monaten nicht geladen wurden und die Reifen platt sind. Jeden Tag sieht man seinen Langsteher und verspricht sich mit diesem etwas zu unternehmen. Aber was ist der beste Weg um das mittlerweile ungepflegtes und mit Mängeln behaftet Bastlermotorrad zu veräußern?

Typische Standschäden

  • Batterie: Eine defekte Batterie ist in vielen Fällen schnell getauscht und kostet je nach Modell zwischen 50 EUR und 200 EUR.
  • Vergaser: Bereits nach einigen Wochen Standzeit kann es hier zu Problemen kommen. Schlechte Gasannahme, Fehlzündungen, unrunder Motorlauf sind nur einige der Folgen die auftreten können. Steht ein Motorrad lange unbenutzt, ist eine Reparatur der Vergaser unumgänglich und in der Regel auch mit hohen Kosten verbunden. Mit Preisen ab 350 EUR ist hier mindestens zu rechnen.
  • Einspritzanlage: Das gleiche gilt auch bei Fahrzeugen mit modernen Einspritzsystemen.
  • Rost im Tank: Hat man sein Motorrad vollgetankt abgestellt tritt dieses Problem auch nach längerer Standzeit nicht auf. Befindet sich jedoch Luft im Kraftstofftank ist eine Korrosion nicht weit entfernt. Die Folgen sind nicht unerheblich. Ist der Tank nur leicht befallen kann einen Spülung helfen. Bei deutlich sichtbaren Rost muss einen Versiegelung (ca.
  • Undichtigkeiten: Einen verölte Gabel kommt von defekten Gabel-Simmerringen. Unbenutzt werden diese häufig undicht und verölen nicht selten noch die Bremsbeläge, die daraufhin ebenfalls erneuert werden. Hier ist mit kosten ab 300 EUR zu rechnen.
  • Alte Reifen: Steht das Motorrad erst einmal ein paar Jahre in der Scheune sind meist auch die Reifen überaltert und müssen getauscht werden um eine Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
  • ABS: Ein regelmäßiger Wechsel der Bremsflüssigkeit ist ein wichtiger Faktor für die richtige Funktion eines ABS-Systems. Bleibt dieser aus steigt auch das Risiko, dass das System den Geist aufgibt.

Reparieren oder verkaufen?

Schaut man sich die Liste der Mängel die bei Motorrädern nach einer längeren Standzeit auftreten können an und summiert die möglichen Kosten zusammen, sollte sich die Frage gestellt werden ob es sinnvoll ist das defekte Motorrad vor einem Verkauf reparieren zu lassen oder es doch lieber günstiger mit den Schäden verkauft. In vielen Fällen kann es sein, dass die Instandsetzungskosten den realen Marktwert deutlich übersteigen. Nach einem Unfall ergibt sich sehr oft das gleiche Problem in Form eines wirtschaftlichen Totalschadens.

Motorrad Ankauf Portale

In solchen Fällen ist der Versuch sein Schrott Motorrad zu verkaufen auf jeden Fall ratsam. Eine kostenlose Motorrad Berwertung werden von vielen Unternehmen angeboten. Außer den bekannten Unternehmen wie DAT und Schwacke werden hier diverse Motorrad Ankauf portale wie Estimoto, wirkaufendeinmotorrad, ichwillmeinmotorradloswerden oder motorrad online verkaufen weiterhelfen können. Dort kann sich ein Kunde in der Regel schnell ein Angebot für den Motorrad Ankauf einholen. In der Regel tummelt sich dort eine Vielzahl an ausländischen Käufern, die gerne ein kaputtes Motorrad, Roller mit Mängeln oder defekte Quads ankaufen um sie nach einem Export ins Ausland wieder herzurichten. Da in einigen Ländern die Lohnkosten deutlich niedriger sind als in Deutschland, ist eine entsprechende Reparatur auch günstiger.

Eine weitere Käufergruppe für Motorräder mit Schäden und abgelaufener HU können Ersatzteilverwerter sein. Diese zerlegen ein Motorrad oder Roller in Teile und verkaufen diese als Ersatzteile weiter. Mit einer guten Lagerung und etwas Geduld bei der Vermarktung der Teile, schaffen es solche Unternehmen ein Unfall- oder Strott Motorrad bis zur letzten Schraube zu verkaufen und kommen am Ende noch auf einen Gewinn.

Ob man sein Bike nun ins Ausland verkaufen möchte, einem Motorrad Verwerter um die Ecke oder es dann doch repariert, wichtig ist es, jede Option zu prüfen und einen möglichen Verkauf ohne Reparatur in betracht zu ziehen.

Moto Med

Du möchtest dein defektes Motorrad verkaufen? Wir kaufen dein defektes, nicht fahrbereites Motorrad zum bestmöglichen Preis. Der Zustand, das Alter und die Marke deines Bikes sind uns egal. Zudem kaufen wir auch beschädigte Motorräder und Unfallmotorräder. Wir haben mehrere Möglichkeiten dein Motorrad zu vermarkten. Entweder wir verwerten es in Einzelteilen - Oder wir stellen es nach einem gründlichen Check unserem breiten, langjährigem Kundenstamm zur Verfügung, wo sich bestimmt ein Interessent findet. Wir kaufen dein defektes Motorrad direkt an. Es gibt keine Zwischenhändler, Vermittler oder andere versteckte Kosten. Durch ein straffes Kostenmanagement und der Flexibilität eines erfahrenen Teams können wir den Ankauf deines Motorrades oft günstiger kalkulieren, als Wettbewerber mit einem großen Mitarbeiterstamm. Unser erfahrener Spediteur holt das Motorrad ab, und bezahlt vor Ort in Bar. Wir übernehmen kostenfrei die Abmeldung von deinem Motorrad. Wir kaufen dein Motorrad, egal ob defekt oder als Unfallmotorrad Deutschlandweit an.

Was sollte ich für den Verkauf bereithalten?

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Kundenmeinungen

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  • Entspannter Kontakt, nette Kommunikation, professionelle Abwicklung, mündliche und schriftliche Zusagen werden eingehalten. So stellt man sich das vor!Definitiv aus meiner Sicht empfehlenswert.
  • Tolle schnelle Abwicklung, alle Zusagen eingehalten und dabei noch sehr nett....besser gehts nicht! Absolut empfehlenswert!

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