Der Sommer ist Motorradsaison. Egal ob neu gekauft oder nach längerer Pause reaktiviert - spätestens an den ersten Sonnentagen sollte das Motorrad angemeldet und startklar sein. Bevor ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, benötigt es eine Zulassung. Dazu ist vor allem eine Versicherung notwendig.
Der notwendige Behördengang kann allerdings einiges an Zeit kosten, gerade wenn nicht alle Unterlagen sofort dabei sind. Um Zeit und Nerven zu sparen, finden Sie hier eine Übersicht, welche Dokumente Sie für die Motorradzulassung benötigen.
Erforderliche Dokumente für die Motorradzulassung
Unentbehrlich für die Zulassung eines Motorrads ist die siebenstellige eVB-Nummer. Damit wird in elektronischer Form eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad nachgewiesen. Statt wie früher per Post auf die Versicherungsbestätigung zu warten, läuft es heute elektronisch ab.
Neben der eVB und Ihrem Personalausweis benötigen Sie auf der Zulassungsstelle Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Nach einer europaweiten Standardisierung wird der Fahrzeugschein inzwischen als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet, der Fahrzeugbrief als Zulassungsbescheinigung Teil II.
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Spezielle Fälle der Motorradzulassung
Neuzulassung von Motorrädern
Wer ein neues Motorrad anmelden möchte, benötigt neben einem Besitznachweis (zum Beispiel durch den Kaufvertrag) einen Typenschein oder Prüfungsbefund.
- Besitznachweis (Kaufvertrag)
- Typenschein oder Prüfungsbefund
Ummeldung des Motorrads
Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Motorrad ummelden - das gilt nicht nur, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, sondern auch, wenn Sie eine neue Wohnung zwei Straßen weiter gefunden haben. Auch wenn Sie ein noch angemeldetes gebrauchtes Motorrad kaufen, müssen Sie es ummelden. Für diese sogenannte Ummeldung mit Halterwechsel werden dieselben Dokumente benötigt wie für eine Ummeldung nach einem Umzug.
Neben elektronischer Versicherungsbestätigung eVB, Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) verlangt die Zulassungsbehörde hierbei einen gültigen TÜV-Nachweis sowie eine AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung). Zudem müssen Sie gegebenenfalls auch die alten Nummernschilder bei der Zulassungsstelle vorlegen. Dies ist allerdings nur notwendig, wenn Sie ein neues Kennzeichen möchten.
Seit 2015 können Sie auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk Ihr altes Kennzeichen behalten.
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gültiger TÜV-Nachweis
- AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung)
- Alte Nummernschilder (falls neues Kennzeichen gewünscht)
Abmeldung des Motorrads
Abmelden können Sie Ihr Motorrad inzwischen sogar ganz ohne Behördengang - nämlich online. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Seitdem befinden sich auf den Stempelplaketten und in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sicherheitscodes, die dieses Online-Verfahren ermöglichen.
Wer sich ein Auto kauft, muss es anmelden, wer eines verkauft, sollte es abmelden. Dafür brauchen Sie einige Unterlagen. Die wichtigsten Infos.
Es ist daher sicherer, das Fahrzeug vor der Übergabe an den Käufer oder die Käuferin abzumelden. Nur so endet die Zulassung und damit Ihre Pflicht, die Kfz-Steuer zu zahlen.
Vertretung bei der Zulassungsstelle
Sie müssen den Gang zur Zulassungsbehörde nicht zwingend selbst antreten, sondern können auch jemanden mit der Zulassung, An- oder Ummeldung Ihres Motorrads beauftragen. Diese benötigen allerdings neben dem eigenen Personalausweis eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.
Wenn Sie eine andere Person zur Anmeldung schicken, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Diese Person muss neben dem eigenen Ausweis auch eine Kopie Ihres Ausweises dabei haben. Wird das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen, ist eine Einwilligungserklärung erforderlich.
Gebühren für die Motorradzulassung
Für die Zulassung, Anmeldung oder Abmeldung eines Motorrads müssen Sie bei der Zulassungsstelle Gebühren entrichten. Diese unterscheiden sich von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk, es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung.
Hier sind einige Beispiele für Gebühren:
- Ummeldung mit Halterwechsel innerhalb eines Zulassungsbezirks: ca.
- Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk bei Halterwechsel oder Kennzeichenwechsel: ca.
- Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes - ohne Halterwechsel: ca.
- Saisonkennzeichen: ca.
Zusätzliche Informationen
Um Schwierigkeiten bei der Zulassungsbehörde zu vermeiden, sollten Sie bereits beim Motorradkauf achtsam sein. Die Fahrzeugidentifikationsnummer auf dem Motorrad und die ID in den Papieren sollten übereinstimmen. Für die Anmeldung eines Motorrads ist nicht zwingend ein Motorradführerschein erforderlich.
Statt jedes Frühjahr das Motorrad an- und im Herbst wieder abzumelden, können Sie sich viel Zeit sparen, indem Sie auf ein Saisonkennzeichen umsteigen. Steuerschulden können die Anmeldung Ihres Motorrads verhindern. In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass die offenen Beträge beim Finanzamt beglichen werden.
Wer nach einem langen Winter kaum noch die Finger von seiner Maschine lassen kann, kann für die Wiederanmeldung auch mit dem noch abgemeldeten Motorrad zur Zulassungsstelle fahren. Voraussetzung dafür ist allerdings, den direkten und kürzesten Weg zu nehmen und ein zugeteiltes Kennzeichen am Motorrad zu haben.
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