Egal, ob es sich um ein neues, gebrauchtes oder abgemeldetes Motorrad handelt - bevor Sie damit auf der Straße unterwegs sind, müssen Sie das Motorrad zunächst offiziell anmelden.
Allgemeine Informationen zur Motorradzulassung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Wo erfolgt die Zulassung?
Zuständig sind die Zulassungsbehörden am (Haupt-)Wohnsitz des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.
Die Zulassung von Fahrzeugen wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen. Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend.
Terminvereinbarung
Für eine Neuzulassung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511 168-44918 vereinbaren
Voraussetzungen für die Motorradzulassung
Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde. Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung über die erteilte Typgenehmigung (Certificate of Conformity = COC) oder Datenbestätigung
- ggf. aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (z.B. Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
Benötigte Unterlagen für die Motorradzulassung
Sie müssen z. B. einen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II und eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) vorlegen, wenn Sie Ihr Motorrad zulassen. Welche weiteren Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie an dieser Stelle.
Für die Antragstellung vor Ort:
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (Original oder amtlich beglaubigte Kopie).
Vertretung durch eine andere Person
Wenn Sie eine andere Person zur Anmeldung schicken, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Diese Person muss neben dem eigenen Ausweis auch eine Kopie Ihres Ausweises dabei haben.
Wird das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen, ist eine Einwilligungserklärung erforderlich.
Download: "Vollmacht für die Kfz-Zulassung"
Tipp: Zulassungsbehörden haben oft eigene Muster und verlangen zusätzlich eine Datenschutzerklärung.
Ablauf der Motorradzulassung
Wenn Sie Ihr Motorrad neu zulassen, ist der Ablauf der Anmeldung in Deutschland generell gleich. Zunächst müssen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle oder Kfz-Meldestelle Ihrer Stadt oder Gemeinde vereinbaren.
Die Anmeldung des Motorrads dauert in der Regel nur wenige Minuten, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Sie füllen dann ein Antragsformular aus, legen alle Unterlagen vor und bezahlen die Anmeldegebühr.
Online-Zulassung
In einigen Regionen können Sie das Motorrad mittlerweile auch online anmelden. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Sie die eVB-Nummer und andere Dokumente hochladen und den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus durchführen.
Allerdings können Sie Ihr Motorrad nur online anmelden, wenn dieses nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurde.
Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung über ein Bürgerkonto mit einer entsprechenden Authentifizierung (elektronischer Personalausweis, Aufenthaltstitel mit ID-Funktion oder Elsterzertifikat). Außerdem muss eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit hinterlegten Sicherheitscode vorliegen.
Das Fahrzeug muss einem EU-Typ entsprechen und die Hersteller einen entsprechenden Datensatz hinterlegt haben (er ist dazu verpflichtet, wenn er nach dem 1.10.2019 eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben hat).
Der Vorgang wird internetbasiert geprüft und das Fahrzeug wird - bei Vorliegen aller Vorliegen aller Voraussetzungen - automatisiert zugelassen. Sie können dann einen vorläufigen Zulassungsnachweis abrufen.
Schritte bei der Online-Zulassung in Berlin
- Identifikation: Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto oder Sie nutzen einen Gastzugang zur BundID.
- Starten Sie anschließend den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
- Als juristische Person erstellen Sie sich ein Unternehmenskonto (MUK) oder melden sich dort an. Anschließend authentifizieren Sie sich mittels Elster-Zertifikat.
- Im Vorgang können Sie sich ein beliebiges freies Kennzeichen zuteilen lassen oder ein freies Kennzeichen Ihrer Wahl suchen.
- Lassen Sie sich die Kennzeichen von einem Dienstleister prägen.
- Bringen Sie diese ungesiegelt am Fahrzeug an.
Dies können Sie dann ausgedruckt im Fahrzeug mitführen bzw. auslegen. Die Kennzeichenschilder ohne Stempelplaketten müssen Sie am Fahrzeug anbringen.
Kosten der Motorradzulassung
Wenn Sie Ihr Motorrad zulassen, liegen die Kosten etwa zwischen 50 und 100 Euro. Diese setzen sich aus verschiedenen Gebühren, deren Zusammensetzung Sie hier genauer nachvollziehen können.
Gebührenordnung
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung (GeBost) an.
Die internetbasierte Erstzulassung kostet 13,10 EUR. Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (3,80 EUR falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde). Hinzu kommen ggf.
Wunschkennzeichen
Bei der Motorrad-Zulassung teilt die Kfz-Behörde Ihnen ein Kennzeichen bzw. E-Kennzeichen zu. Meist können Sie aus mehreren Vorschlägen wählen.
Legen Sie Wert auf eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenfolge, reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen vorab - online, telefonisch oder persönlich bei der Zulassungsbehörde.
Wie lange Sie das Wunschkennzeichen reservieren können, kommt auf die Behörde an. In der Regel beträgt die Reservierungsdauer zehn bis 90 Tage, in Ausnahmefällen auch länger. Teils lässt sich die Reservierung gebührenpflichtig verlängern.
Für Ihr Wunschkennzeichen zahlen Sie bundesweit 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro Online-Reservierungsgebühr.
Den Reservierungswunsch geben Sie bei der Abmeldung an. Möchten Sie das Kennzeichen später an einem anderen Fahrzeug verwenden, ist eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen zu entrichten.
Die Dauer ist hier je nach Zulassungsbezirk unterschiedlich, meistens sind allerdings drei bis zwölf Monate möglich.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Kennzeichen behalten".
Motorrad ohne Papiere zulassen
Sie können, wenn Sie beispielsweise ein Oldtimer-Motorrad ohne Papiere besitzen, dieses zulassen - auch wenn es einen höheren bürokratischen Aufwand bedeutet. Grundsätzlich benötigen Sie dazu die Zulassungsbescheinigung Teil II, um die Verfügungsberechtigung nachzuweisen.
Fehlen diese Papiere, können Sie einen Antrag auf deren Neubeschaffung stellen. Seit 2007 ist es nicht mehr erforderlich, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einzuholen.
In manchen Fällen prüft die Zulassungsbehörde jedoch selbst, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen ist. Zudem wird in solchen Fällen ein Aufgebotsverfahren im Verkehrsblatt durchgeführt, um eventuelle Rechte Dritter zu klären.
Motorrad zulassen ohne Führerschein
Es ist durchaus möglich, dass Sie Ihr Motorrad anmelden, ohne dass ein Führerschein vorliegt. Die Anmeldung des Fahrzeugs erfolgt unabhängig davon, ob der Besitzer eine Fahrerlaubnis besitzt.
Die Zulassungsstelle prüft lediglich, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und steuerlich erfasst ist.
In Deutschland können Jugendliche ab 16 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwerben. Damit dürfen sie Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer maximalen Leistung von 11 kW fahren.
Ummeldung des Motorrads nach Umzug
Nach einem Umzug haben Sie für die Motorrad-Ummeldung 14 Tage Zeit. Innerhalb dieser Frist gehen Sie entweder persönlich zur Kfz-Behörde, schicken eine bevollmächtigte Person oder beauftragen einen Zulassungsdienst. Eine formlose Benachrichtigung reicht nicht aus.
Wer umzieht, darf das bisherige Motorrad-Kennzeichen behalten - auch, wenn der neue Wohnort in einem anderen Zulassungsbezirk liegt.
Tipp bei Halterwechsel: Wollen Sie nach Kauf eines gebrauchten Bikes die Motorrad-Versicherung wechseln, brauchen Sie dieselben Dokumente wie für eine Motorrad-Ummeldung nach Umzug. Ist die Maschine stillgelegt, ist zusätzlich die Abmeldebescheinigung erforderlich.
Motorrad abmelden
Je nach Zulassungsstelle betragen die Motorrad-Abmelden-Kosten ab 15,90 Euro - unabhängig davon, ob das Fahrzeug kreisfremd oder kreiszugehörig ist.
Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, müssen Sie nicht Ihre Motorradversicherung kündigen. Nach Außerbetriebsetzung informiert die Zulassungsbehörde automatisch Ihren Versicherer und das zuständige Finanzamt über die Stilllegung.
Es kann aber einige Tage oder Wochen dauern, bis Sie den Bescheid Ihrer Versicherung erhalten. Sie können Ihr Motorrad maximal sieben Jahre außer Betrieb setzen.
Nutzen Sie Ihr Motorrad nur während der Sommermonate, ist dagegen ein Motorrad-Saisonkennzeichen sinnvoller als ein dauerndes Ab- und Wiederanmelden. Dabei legen Sie einen Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten im Jahr fest, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist.
Weitere wichtige Informationen
Keine Fahrt ohne Kennzeichen
Ohne amtliches Kennzeichen dürfen Sie mit dem Motorrad weder zur Zulassungsstelle noch auf anderen öffentlichen Straßen fahren.
Hauptuntersuchung (HU)
Ein Motorrad ohne gültige Hauptuntersuchung bzw. HU-Plakette gibt die Zulassungsstelle nicht frei. Das gilt zum Beispiel für Krafträder, deren TÜV während der Winterpause abläuft. In beiden Fällen ist eine HU Pflicht. Sie dürfen aber nicht mit dem Motorrad zur Prüfstelle fahren. Entweder Sie schieben das Bike oder transportieren es auf einem Anhänger dorthin, um eine neue Plakette zu bekommen.
Verkauf im angemeldeten Zustand
Sie können Ihr Motorrad auch im angemeldeten Zustand verkaufen. In Deutschland sind Sie jedoch verpflichtet, den Verkauf anschließend umgehend bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu melden.
Besonderheiten bei Firmenzulassung
Bei juristischen Personen, Unternehmen oder anderen Einrichtungen wird das Fahrzeug am Ort des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung zugelassen. Halter können dann auch juristische und natürliche Personen sowie Vereinigungen sein.
Ungestempeltes Kennzeichen erlaubt?
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden. Das sind zum Beispiel Fahrten zur Hauptuntersuchung.
Das geht aber nur dann, wenn die Behörde vorab ein Kennzeichen für das Fahrzeug zugeteilt hat, und das Fahrzeug versichert ist. Nach der Abmeldung des Fahrzeugs dürfen Sie mit dem ungestempelten Kennzeichen noch Rückfahrten, zum Beispiel nach Hause, bis zum Ende des Tages durchführen - vorausgesetzt, die Versicherung ist noch gültig.
Käufer meldet Fahrzeug nicht um
Wenn Sie Ihr Auto angemeldet verkaufen, müssen Sie dies der Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung melden. Der Käufer kann die Zulassungsstelle auch selbst über den Verkauf informieren.
Wird aber das Auto nicht unverzüglich um- oder abgemeldet, sollten Sie sich (nochmals) an die Zulassungsstelle wenden. Diese kann ein sogenanntes Aufbietungsverfahren durchführen. Wenn sich dort niemand meldet, endet die Zulassung des Fahrzeugs automatisch. Man spricht hier oft von Zwangsstilllegung. Auf Einleitung dieses Verfahrens besteht jedoch kein Anspruch.
Es ist daher sicherer, das Fahrzeug vor der Übergabe an den Käufer oder die Käuferin abzumelden. Nur so endet die Zulassung und damit Ihre Pflicht, die Kfz-Steuer zu zahlen.
Mit dem Verkauf geht obendrein der bestehende Versicherungsvertrag auf den Käufer bzw. die Käuferin über. Kommt es kurz nach dem Verkauf zu einem Unfall, so führt dies beim Verkaufenden nicht zu einer Rückstufung der Versicherungspolice. Das gilt jedoch nur, wenn die Versicherung auch Kenntnis vom Verkauf hat.
Motorradversicherung
Bevor ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, benötigt es eine Zulassung. Dazu ist vor allem eine Versicherung notwendig.
Die Motorradversicherung der Allianz schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen und dadurch Schäden bei Dritten entstehen - mit besonders hohen Versicherungssummen.
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