Der Sommer ist Motorradsaison. Egal ob neu gekauft oder nach längerer Pause reaktiviert - spätestens an den ersten Sonnentagen sollte das Motorrad angemeldet und startklar sein. Der notwendige Behördengang kann allerdings einiges an Zeit kosten, gerade wenn nicht alle Unterlagen sofort dabei sind. Um Zeit und Nerven zu sparen, finden Sie hier eine Übersicht, welche Dokumente Sie für die Motorradzulassung benötigen.
Notwendige Dokumente für die Motorradzulassung
Unentbehrlich für die Zulassung eines Motorrads ist die siebenstellige eVB-Nummer. Damit wird in elektronischer Form eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad nachgewiesen. Statt wie früher per Post auf die Versicherungsbestätigung zu warten, läuft es heute elektronisch ab.
Neben der eVB und Ihrem Personalausweis benötigen Sie auf der Zulassungsstelle Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Nach einer europaweiten Standardisierung wird der Fahrzeugschein inzwischen als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet, der Fahrzeugbrief als Zulassungsbescheinigung Teil II.
Weitere benötigte Unterlagen:
- Bei Neuzulassung: Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag), Typenschein oder Prüfungsbefund
- Bei Ummeldung: Gültiger TÜV-Nachweis, AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung), ggf. alte Nummernschilder (falls neues Kennzeichen gewünscht)
Ummeldung des Motorrads
Auch wenn Sie ein noch angemeldetes gebrauchtes Motorrad kaufen, müssen Sie es ummelden. Für diese sogenannte Ummeldung mit Halterwechsel werden dieselben Dokumente benötigt wie für eine Ummeldung nach einem Umzug.
Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Motorrad ummelden - das gilt nicht nur, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, sondern auch, wenn Sie eine neue Wohnung zwei Straßen weiter gefunden haben. Neben elektronischer Versicherungsbestätigung eVB, Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) verlangt die Zulassungsbehörde hierbei einen gültigen TÜV-Nachweis sowie eine AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung). Zudem müssen Sie gegebenenfalls auch die alten Nummernschilder bei der Zulassungsstelle vorlegen.
Seit 2015 können Sie auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk Ihr altes Kennzeichen behalten. Dies ist allerdings nur notwendig, wenn Sie ein neues Kennzeichen möchten.
Vertretung und Online-Abmeldung
Sie müssen den Gang zur Zulassungsbehörde nicht zwingend selbst antreten, sondern können auch jemanden mit der Zulassung, An- oder Ummeldung Ihres Motorrads beauftragen. Diese benötigen allerdings neben dem eigenen Personalausweis eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.
Abmelden können Sie Ihr Motorrad inzwischen sogar ganz ohne Behördengang - nämlich online. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Seitdem befinden sich auf den Stempelplaketten und in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sicherheitscodes, die dieses Online-Verfahren ermöglichen.
Gebühren für die Zulassung
Für die Zulassung, Anmeldung oder Abmeldung eines Motorrads müssen Sie bei der Zulassungsstelle Gebühren entrichten. Diese unterscheiden sich von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk, es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung.
Beispiele für Gebühren (ca.-Angaben):
| Vorgang | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Neuzulassung | ABE 1 / ABE 2 / ABE 3 / E (ohne allgemeine Betriebserlaubnis und Technik): ca. |
| Ummeldung mit Halterwechsel innerhalb eines Zulassungsbezirks | ca. |
| Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk bei Halterwechsel oder Kennzeichenwechsel | ca. |
| Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes - ohne Halterwechsel | ca. |
| Saisonkennzeichen | ca. |
Weitere Tipps und Hinweise
- Um Schwierigkeiten bei der Zulassungsbehörde zu vermeiden, sollten Sie bereits beim Motorradkauf achtsam sein. Die Fahrzeugidentifikationsnummer auf dem Motorrad und die ID in den Papieren sollten übereinstimmen.
- Für die Anmeldung eines Motorrads ist nicht zwingend ein Motorradführerschein erforderlich.
- Statt jedes Frühjahr das Motorrad an- und im Herbst wieder abzumelden, können Sie sich viel Zeit sparen, indem Sie auf ein Saisonkennzeichen umsteigen.
- Steuerschulden können die Anmeldung Ihres Motorrads verhindern. In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass die offenen Beträge beim Finanzamt beglichen werden.
- Wer nach einem langen Winter kaum noch die Finger von seiner Maschine lassen kann, kann für die Wiederanmeldung auch mit dem noch abgemeldeten Motorrad zur Zulassungsstelle fahren. Voraussetzung dafür ist allerdings, den direkten und kürzesten Weg zu nehmen und ein zugeteiltes Kennzeichen am Motorrad zu haben.
Online-Zulassung (i-Kfz)
Eine Anmeldung über ein Bürgerkonto mit einer entsprechenden Authentifizierung (elektronischer Personalausweis, Aufenthaltstitel mit ID-Funktion oder Elsterzertifikat) ist Voraussetzung für die Online-Zulassung. Außerdem muss eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit hinterlegten Sicherheitscode vorliegen.
Das Fahrzeug muss einem EU-Typ entsprechen und die Hersteller einen entsprechenden Datensatz hinterlegt haben (er ist dazu verpflichtet, wenn er nach dem 1.10.2019 eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben hat).
Der Vorgang wird internetbasiert geprüft und das Fahrzeug wird - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - automatisiert zugelassen. Sie können dann einen vorläufigen Zulassungsnachweis abrufen. Diesen können Sie dann ausgedruckt im Fahrzeug mitführen bzw. auslegen. Die Kennzeichenschilder ohne Stempelplaketten müssen Sie am Fahrzeug anbringen.
Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Die internetbasierte Erstzulassung kostet 13,10 EUR. Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (3,80 EUR falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde). Hinzu kommen ggf. ggf. ggf.
Die Online-Antragstellung dauert in der Regel nur ein paar Minuten. Sie bekommen nach der Bezahlung Dokumente zum sofortigen Download bereitgestellt. Für ein "sofortiges Losfahren" müssen sie zwingend den vorübergehenden Zulassungsnachweis ausdrucken und hinter Ihre Windschutzscheibe gut lesbar legen. Dieser ist vom Tag des Online-Zulassungsantrag an 10 Tage gültig. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Kontaktangaben zum Kontakt richtig sind.
Auf Antrag kann die Erstzulassung auch für die Dauer ausschließlich eines Tages erfolgen. Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder.
Besonderheiten bei Motorradkennzeichen
Motorräder haben aufgrund ihrer Größe einen eingeschränkten Platz für Kennzeichen. Hier ist die gesetzlich vorgegebene Größe nicht umsetzbar. Insbesondere bei einem "E"lektro- oder "H"istorisch-Merkmal.
Achtung: Möchten Sie ein Motorrad im online-Verfahren zulassen, brauchen Sie ein Wunschkennzeichen. Ein zufällig ausgewähltes Kennzeichen ist hier technisch nicht umsetzbar und das damit zugeteilte Kennzeichen ist zu groß.
Möchten Sie ein Kennzeichen mit Zusatz "E" oder "H" zulassen, müssen Sie bitte vorher Kontakt (über das Kontaktformular) mit der Zulassungsstelle aufnehmen, da Sie hierfür ein besonders kurzes Kennzeichen benötigen.
Elektro-Motorrad: Bei online-Zulassung bitte unbedingt vorher Kontakt mit der Zulassungsstelle für ein geeignetes Kennzeichen aufnehmen. Auf diese Fahrzeuge passen nur bestimmte Kennzeichen. Um genügend bereitstellen zu können, werden diese nicht für alle Fahrzeuge freigegeben und müssen gesondert beantragt werden. Sie können direkt über das "Kontaktformular Zulassungsstelle" Kontakt aufnehmen.
Bei Zulassung vor Ort können Sie das gleich vor Ort beantragen.
Voraussetzungen vor Ort (Beispiel München)
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
- Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug. Wenn nicht, müssen Sie die Informationen zur Anmeldung eines ausländischen Kfz beachten.
Benötigte Unterlagen vor Ort (Beispiel München):
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen
- Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
- SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- EG-Übereinstimmungserklärung (COC) bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
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