Die Osterferien stehen vor der Tür und viele nutzen die Zeit, um den Frühling mit einem Urlaub einzuläuten. Doch kaum vom heimischen Hof heißt es häufig: Stillstand. Der Stau ist seit Jahrzehnten treuer Begleiter aller Reisenden und auch dieses Jahr droht großflächig der Stillstand. Was es als Motorradfahrer zu beachten gilt, erfahrt ihr in diesem Ratgeber.
Landstraßen als Alternative
Wer den Staus entkommen möchte, muss entweder auf die Landstraße ausweichen oder nachts fahren und die Stoßzeiten vermeiden. Für Motorradfahrer sieht die Lage natürlich ähnlich aus, wenngleich Routen über kurvige Landstraßen und fern den Blechlawinen bei Bikern naturgemäß beliebter sind. Lässt sich die Fahrt über Autobahnen nicht vermeiden, haben Motorradfahrer häufig den Vorteil, zwischen den Autos im Stau durchfahren zu können. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Als Motorradfahrer im Stau durchschlängeln - ist das erlaubt?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Ein Jurist würde antworten: Das kommt darauf an … Generell gilt die Straßenverkehrsordnung für alle Verkehrsteilnehmer und in ihr ist sehr klar geregelt, das Überholen rechts ist verboten. Und wer sich im Stau durch die Mitte schlängelt oder die Rettungsgasse befährt, überholt automatisch rechts. Vielfach wird das Verhalten jedoch mittlerweile von wohlwollenden Autofahrern, die extra Platz machen, und auch von der Polizei geduldet. Daraus lässt sich im Einzelfall jedoch leider keine Erlaubnis ableiten. Nimmt es ein Polizist sehr genau, droht ein Bußgeld von 100,-- Euro und ein Punkt in Flensburg.
Seitenstreifen nur im Notfall erlaubt
Ebenfalls tabu ist der Seitenstreifen. Hier sind mindestens 55,-- Euro Bußgeld fällig. Wird er, wie im Stau, benutzt, um schneller voranzukommen, sind es sogar 75,-- Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Ausnahme: der Seitenstreifen darf im Falle eines Notfalls benutzt werden. Dieser könnte vorliegen, wenn im Sommer bei hohen Temperaturen unter der Schutzkleidung Überhitzung droht. Zumindest theoretisch erlaubt wäre das Überholen ganz links und unter Berücksichtigung des Mindestabstands von einem Meter. Praktisch ist diese Möglichkeit jedoch so gut wie nie gegeben.
Wie sieht es im Ausland aus?
- In Frankreich ist das Durchschlängeln im Stau in einigen Regionen versuchsweise legalisiert. Dort darf auf Autobahnen und Straßen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 70 km/h gilt, bei Stau überholt werden.
- In der Schweiz ist das Überholen im Stau generell untersagt.
- Nachbarland Österreicher ist Motorradfahrer-freundlicher. Hier dürfen Fahrer einspuriger Fahrzeuge ausdrücklich überholen, wenn der restliche Verkehr steht. Voraussetzung ist, dass der Verkehr stillsteht, genügend Platz vorhanden ist und keine durchgezogenen Linien missachtet werden. Zu beachten gilt jedoch auch der Grund des Staus. An Ampeln, Kreuzungen und Baustellen ist das Durchschlängeln erlaubt. Bei Staus aufgrund verkehrsbedingter Überlastung jedoch nicht. Dennoch wird das Überholen auch dann häufig geduldet und von Autofahrern wohlwollend Platz für Motorradfahrer gelassen.
- Auch in den Niederlanden darf überholt werden, wenn der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Auto und Motorrad nicht mehr als 10 km/h beträgt.
Vorsicht im Stau ist oberstes Gebot
Generell gilt, egal ob das Durchschlängeln legal oder höchstens geduldet ist, sich nur mit äußerster Vorsicht durch stillstehenden Verkehr zu bewegen. Gerade im Stau und zäh fließenden Verkehr wird oftmals abrupt die Spur gewechselt oder bei komplettem Stillstand die Tür geöffnet und das Auto verlassen.
FAQ: Mit dem Motorrad im Stau
Dürfen Motorradfahrer im Stau vorbeifahren?
Nein, auch Fahrer auf einem Motorrad müssen mit den anderen Verkehrsteilnehmern darauf warten, dass sich der Stau auf der Autobahn auflöst.
Können Motorradfahrer bei Stau den Seitenstreifen nutzen?
Im Notfall erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung des Seitenstreifens. Dies kann etwa im Sommer bei einem drohenden Hitzschlag aufgrund der Motorradschutzbekleidung der Fall sein. Allerdings darf der Seitenstreifen nicht zum Weiterfahren, sondern ausschließlich zum Abstellen des Motorrads genutzt werden.
Was droht, wenn ich bei einem Stau mit dem Motorrad durch die Mitte fahre?
Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Die 4 Verbote zum Motorradfahren im Stau
- Durchfahrt zwischen zwei Spuren
- Befahren des Seitenstreifens
- Überholen an der Mittelleitplanke
- Nutzung der Rettungsgasse
Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau
Wollen Sie sich bei einem Stau mit dem Motorrad durchschlängeln, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen. Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen.
Der Seitenstreifen muss für Rettungsfahrzeuge und Notfälle freigehalten werden. Daher ist es nicht erlaubt, diesen mit dem Motorrad bei einem Stau zum Überholen zu nutzen. Das Befahren ist demnach strengstens untersagt.
Wollen Sie den Bereich zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur nutzen, um mit einem Motorrad im Stau stehende Fahrzeuge zu überholen, stellt dies zumindest keinen Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot dar. Allerdings ist ein solches Vorgehen in der Regel trotzdem nicht zulässig, da Motorradfahrer beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten können. Zudem wäre es notwendig, die äußerste linke Fahrbahnmarkierung unerlaubt zu überfahren.
Damit Rettungsfahrzeuge, Notarzt und Polizei möglichst schnell zur Unfallstelle gelangen können, besteht auf der Autobahn bei stockendem Verkehr die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese allerdings nicht befahren. Motorradfahrer müssen - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - darauf warten, dass sich der Stau auflöst. Denn es ist laut den geltenden Verkehrsregeln nicht erlaubt, sich mit einem Motorrad am Stau vorbeizuschlängeln. Ein entsprechendes Fehlverhalten wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.
Was ist bei einer Motorradreise nach oder durch Deutschland zu beachten?
Deutschland ist Mitgliedsstaat der EU. Daher ist die Einreise für alle EU-Bürger sehr einfach. Der Fahrzeugschein bzw. Der EU-Führerschein wird in Deutschland akzeptiert, Du musst also EU-Bürger keinen internationalen Führerschein mitführen. Für einen touristischen Aufenthalt ist für EU-Bürger der Personalausweis völlig ausreichend.
Voraussetzungen, um in Deutschland ein Motorrad mieten zu können, Du musst mindestens 18 Jahre alt sein (kann je nach Motorradkategorie und lokalem Vermieter variieren). In der Regel verlangen die Verleihstationen jedoch ein Mindestalter von 21 Jahren.
Grundsätzlich sollten alle Reisenden nach Deutschland, unabhängig von ihrem Herkunftsland, eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Theoretisch ist Motorradfahren in Deutschland mit Turnschuhen und Jeans erlaubt. Die Straßenverkehrsordnung macht keine besonderen Vorgaben für Schutzkleidung. Es ist jedoch unbedingt ratsam, sich mit entsprechender Schutzausrüstung zu schützen. Dazu gehören Handschuhe, Motorradstiefel, Nierengurt sowie eine mit Protektoren ausgestattete Jacke und Hose. Lediglich das Tragen eines Schutzhelms ist Pflicht. Dieser muss mit der ECE-Norm 22/06 versehen sein, um geeignet zu sein.
Gesetzlich ist nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben und dies gilt auch für Motorradfahrer. Alle Motorradfahrer, die bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Motorrad verlassen müssen, müssen eine Warnweste tragen. Ein Erste-Hilfe-Kasten oder ein Warndreieck müssen nicht mitgeführt werden.
Tempolimit und Geschwindigkeit
Bei Motorrädern und Autos ist die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn ein Sonderfall. Sofern es die Verkehrssituation und die Witterungsbedingungen zulassen, ist es auch gestattet, diese zu überschreiten und die Höchstgeschwindigkeit des eigenen Motorrads zu testen. Mit anderen Worten - KEINE Geschwindigkeitsbeschränkung. Damit ist Deutschland dem Grunde nach, das einzige Land, in welchem Du Dein Motorrad auf legalem Wege bis zur Höchstgeschwindigkeit fahren kannst. Wer Motorrad fährt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig unter Kontrolle ist. Insbesondere muss die Geschwindigkeit an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterbedingungen sowie die persönlichen Fähigkeiten und die Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung angepasst werden.
Verhalten im Stau
Im Stau mit dem Motorrad ist es in Deutschland nicht erlaubt, einfach rechts zu überholen oder die Rettungsgasse zu nutzen, um schneller voranzukommen. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Überholen auf der rechten Seite generell verboten und auch für Motorradfahrer sieht die Straßenverkehrsordnung keine Ausnahmen vor. Stattdessen droht ein Bußgeld von EUR 100. Noch härter wird die widerrechtliche Nutzung der Rettungsgasse geahndet, da diese unbedingt für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst freizuhalten ist.
Bei stehendem Verkehr und wartendem Verkehr, z.B. vor einer roten Ampel ist das Fahren zwischen stehenden Autos und das Vorfahren bis zur roten Ampel zwar bei Motorradfahrern sehr beliebt, aber offiziell verboten. Man spricht hier von einem unzulässigen Überholmanöver, da ein seitlicher Sicherheitsabstand von einem Meter selten eingehalten werden kann.
Anhalten auf der Autobahn, z. B. Unter der Autobahnbrücke auf dem Pannenstreifen oder allgemein auf dem Pannenstreifen anzuhalten und auf das Ende des Regenschauers zu warten, ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten.
Im Gegensatz zu Autos müssen Motorräder immer über Tagfahrlicht verfügen. Bei schlechten Sichtverhältnissen wie Nebel, Regen oder Dunkelheit muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Wenn Du dies vergessen solltest, riskierst Du ein Bußgeld von EUR 10.
Stunts mit dem Motorrad sind absolut verboten. Risikofreudige Motorradfahrer probieren gerne Tricks und Stunts mit ihren Maschinen aus. Doch schon jetzt ist das freihändige Fahren in Deutschland strengstens verboten und wird mit einem Bußgeld von EUR 5 geahndet.
Grundsätzlich dürfen Motorräder nur dort parken, wo auch Autos parken dürfen. Weist ein Schild auf ein Parkverbot hin, gilt dies sowohl für Autos als auch für Motorräder.
Für Motorradfahrer gilt die gleiche Alkoholgrenze wie für Autofahrer.
Besonderheiten für Motorradfahrer laut StVO
Berlin (ACE) - Grundsätzlich müssen auch auf dem Motorrad dieselben Verkehrsregeln wie hinter dem Steuer im Auto beachtet werden. Allerdings hält die Straßenverkehrsordnung (StVO) einige Besonderheiten speziell für Motorradfahrende bereit, die bekannt sein sollten. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert, welche genau das sind.
Helmpflicht, aber keine Schutzkleidung vorgeschrieben
Theoretisch ist das Motorradfahren in Deutschland mit Turnschuhen und Jeans erlaubt. Die StVO macht zu Schutzkleidung keine speziellen Vorgaben. Der ACE rät absolut davon ab und empfiehlt jedem Biker und jeder Bikerin sich mit entsprechender Schutzausrüstung zu schützen. Dazu zählen Handschuhe, Motorradstiefel, Nierengürtel sowie eine mit Protektoren ausgestattete Jacke und Hose. Lediglich das Tragen eines Schutzhelms ist verpflichtend vorgeschrieben. Dieser muss mit der ECE-Norm 22/06 versehen sein, damit er geeignet ist. Das Fahren ohne Schutzhelm wird mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro geahndet.
Achtung: Auch bei einem unverschuldeten Unfall haben deutsche Gerichte Motorradfahrenden ohne ausreichende Schutzkleidung in der Vergangenheit dennoch eine Teilschuld zugesprochen.
Seitenstreifen und Rettungsgasse unbedingt freihalten
In einem Stau auf dem Motorrad einfach rechts überholen oder die Rettungsgasse für schnelleres Vorankommen zu nutzen, ist in Deutschland nicht erlaubt. Rechts zu überholen ist außerorts grundsätzlich verboten, auch für Motorradfahrende sieht die StVO keine Ausnahme vor. Stattdessen drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Noch strenger wird die unrechtmäßige Nutzung der Rettungsgasse geahndet, da diese unbedingt für die Einsatzkräfte freizuhalten ist. Wer sie dennoch nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld von 240 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.
In der Theorie wäre ein Überholmanöver auf der linken Seite erlaubt. Allerdings kann hier auch trotz der schmalen Breite der Maschine kaum der vorgeschriebene ausreichende Sicherheitsabstand eingehalten werden. Wie groß der Sicherheitsabstand sein muss, damit er als ausreichend gilt, ist allerdings nicht genau definiert. In der Rechtsprechung ist häufig von einem Meter die Rede, wobei der Abstand situationsbedingt auch mehr oder weniger betragen kann. Daher sollten sich Motorradfahrende wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden bei einem Stau in Geduld üben, statt gefährliche Überholversuche zu starten.
Die Nutzung des Standstreifens ist nur für Notfälle vorgesehen und Regen zählt nicht dazu.
Anders als beim Auto müssen Krafträder immer mit Tagfahrlicht fahren. Bei schlechten Sichtverhältnissen, etwa wegen Nebel, Regen oder bei Dunkelheit, muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Wird das vergessen, droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Kommt es infolgedessen zu einem Unfall, werden sogar 35 Euro fällig.
Risikofreudige Motorradfahrende versuchen sich gern in Kunststücken und Stunts mit ihrer Maschine. Aber bereits das freihändige Fahren ist hierzulande nicht erlaubt und wird mit 5 Euro Bußgeld bestraft. Wer nur die Hinterräder zum Fahren nutzt und dabei Andere gefährdet, muss sich auf 50 Euro Bußgeld einstellen.
Nur wenn ein Verkehrszeichen das Parken auf dem Gehweg erlaubt, dürfen dort auch Motorräder abgestellt werden. Grundsätzlich dürfen Motorräder aber nur dort parken, wo es auch für Pkw erlaubt ist. Zeigt ein Schild ein Parkverbot an, gilt dies im Umkehrschluss für Autos und Motorräder gleichermaßen.
Die Perspektive anderer Verkehrsteilnehmer
Manche Autofahrer ärgert es maßlos, wenn sich ein Motorrad an ihnen vorbei durch den Stau schlängelt. Andere Verkehrsteilnehmer sehen das Ganze hingegen gelassen und machen den Bikern mitunter sogar Platz, damit diese möglichst unbehelligt an der Blechlawine entlang cruisen können. Hand aufs Herz: Fast jeder Auto- und Motorradfahrer empfindet es als lästig und unangenehm, im Stau zu stehen. Somit könnte man meinen, dass allen Straßenverkehrsteilnehmern gleichermaßen daran gelegen wäre, die Autoschlange möglichst schnell aufzulösen, um eine flüssige Weiterfahrt zu gewährleisten.
Insbesondere im Sommer ist es für Biker eine echte Qual, im Stau zu stehen. Denn die durch den Fahrtwind erzeugte Abkühlung fehlt gänzlich, wenn auf der Autobahn „nichts mehr geht“. Bei Temperaturen ab 30 Grad droht unter Umständen sogar ein Hitzeschlag, weil Motorradfahrer unter ihrem Helm und der Leder- bzw. Die sengende Hitze auf dem Asphalt macht das Ganze nur noch schlimmer. All das ist jedoch noch lange keine Rechtfertigung für das Vorbeifahren an stehenden Autos. Vielmehr liegt es im Verantwortungsbereich der Biker selbst, sich schon im Vorfeld auf die heißen Klimabedingungen auf den Straßen einzustellen - und dementsprechend eine ausreichende Menge an Erfrischungen und Getränken mit an Bord zu haben.
Wer sich zwischen stehenden Autos hindurch bewegt, überholt automatisch rechts. Laut Paragraf 7 StVO ist es unter bestimmten Voraussetzungen denkbar, dass bei einem erheblichen Verkehrsaufkommen auf der rechten Spur schneller gefahren werden darf als links. Auf diese Weise soll das Risiko der Entstehung eines Staus reduziert werden.
Wenn Sie mit Ihrem Motorrad auf einer Autobahn unterwegs sind, müssen Sie in jedem Fall berücksichtigen, dass die Fahrbahnbegrenzung in Form einer durchgezogenen Linie nicht einmal ansatzweise überfahren werden darf.
Das Dilemma im Stau
Viele Motorradfahrer kennen das Phänomen: Sie stehen im Stau und müssen darauf warten, dass dieser sich auflöst, obwohl sich links und rechts Platz bietet um durchzufahren. Der Vorteil von Motorrädern gegenüber Autos liegt dabei in ihrer schmalen Konstruktion. Während die Gassen zwischen den Spuren für Autofahrer zu eng sind - abgesehen von der Rettungsgasse - bieten sie für Motorräder oft genug Raum. Doch was ist wirklich erlaubt? Darf beispielsweise die Rettungsgasse mit dem Motorrad genutzt werden?
Überholvorgänge im Stau
Bei Überholvorgängen in Staus spielt in erster Linie die Art und Weise eine Rolle. Nicht selten sieht man Motorräder, die sich durchschlängeln, indem sie die schmalen Gassen zwischen den Spuren nutzen. Sie begehen dabei allerdings eine Ordnungswidrigkeit - dies ist laut Straßenverkehrsordnung nämlich verboten. Das trifft im Besonderen auf das Rechtsüberholen zu. Die Gassen sind aber in vielfacher Hinsicht problematisch, da sie häufig nicht ausreichend Seitenabstand bieten. Wenn Sie mit dem Motorrad im Stau überholen, müssen Sie daher mit Bußgeldern zwischen 30 und 250 € rechnen.
Sowohl für Autos als auch Motorräder ist der Seitenstreifen befahrbar. Verboten ist es allerdings, diesen zu nutzen, um schnell voranzukommen. Links zu überholen ist prinzipiell erlaubt. Falls Sie mit dem Motorrad zwischen der linken Fahrspur und Mittelplanke hindurchfahren, schreibt § 5 Abs. 4 StVO einen “ausreichenden Seitenabstand” vor.
Für Motorrad- wie für Autofahrer und -fahrerinnen gilt, dass die Gasse für Rettungsfahrzeuge frei bleiben muss.
Motorradfahrerinnen und -fahrer, die bei zähem Verkehr oder Stau überholen, müssen grundsätzlich mit einer Mitschuld rechnen, falls es zum Unfall kommt. Über den Umfang entscheiden Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich. Das Landgericht Trier sprach beispielsweise eine Haftungsverurteilung zu einem Drittel zulasten einer Motorradfahrerin aus. Diese überholte eine Fahrzeugkolonne auf derselben Fahrspur und wurde dabei von einer Polo-Fahrerin angefahren, die in eine Lücke in der Kolonne fuhr.
Die Möglichkeit bietet sich zwar, ist aber in der Regel ordnungswidrig und außerdem gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer.
Die Rettungsgasse ist für Motorradfahrende tabu
Beim Rechtsüberholen gelten auf dem Bike die gleichen Regeln wie für AutofahrendeLinks überholen: Grundsätzlich erlaubt, in der Praxis meist zu wenig PlatzImmer wieder schlängeln sich Motorradfahrer und -fahrerinnen auf Autobahnen zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch, um so schneller durch einen Stau zu kommen. Aber ist das erlaubt?
Im Stau: Durchschlängeln ist verboten
Während rechts überholen verboten ist, ist das Überholen links generell erlaubt. In der Praxis ist das jedoch nicht unproblematisch, weil den Motorradfahrenden im Stau meistens nicht genug Platz bleibt, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten.
Motorradfahren in der Rettungsgasse?
Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt.
Die rechtliche Lage
Autofahrer blicken nicht selten genervt hinterher: Stundenlanger Stau auf der Autobahn und dann drängeln sich Motorradfahrer an den stehenden PKW’s vorbei. Doch ist das Durchschlängeln und Überholen hier erlaubt? Und wie ist das an roten Ampeln? „Vor Gott sind alle Menschen gleich, vor dem Stau alle Autos“, sagte der Literaturkritiker Hellmuth Karasek einmal.
Das Überholen
Ob es sich beim Durchschlängeln um einen unzulässigen Überholvorgang handelt, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar nicht explizit geregelt. Beim Überholen muss generell Abstand zum Nebenfahrzeug eingehalten werden. Bei Fahrrädern 1,5 Meter, bei mehrspurigen Fahrbahnen - wie auf einer Autobahn - 1 Meter. Rechtsanwalt Elsner: „Zwar darf man auch im Stau beziehungsweise bei zähflüssigem Verkehr die Fahrbahn wechseln, doch darf nicht zwischen zwei Fahrbahnen gefahren werden.“ Das aber wird im Stau schwierig. Denn wie soll ein Motorradfahrer ansonsten vorankommen? Zudem kann der Seitenabstand wohl kaum eingehalten werden, wenn auf der Fahrbahn selbst überholt wird. Hier gibt es allerdings Ausnahmen. So darf dann rechts überholt werden, wenn dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht.
Gerichtsurteile
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum Überholvorgang von Motorrädern auf der Autobahn bereits 1990 eine bis heute häufig zitierte Entscheidung getroffen. In dem Fall überholte ein Krad-Fahrer (alte Bezeichnung für ein Kraftrad, also etwa ein Motorrad) zwischen der zweiten und dritten Fahrbahn Autos, die nur langsam vorankamen. Dabei überholte er mindestens fünf links neben ihm befindliche Fahrzeuge - und war somit Rechtsüberholer. Das Gericht erkannte darin ein verbotenes Rechtsüberholen (Beschluss vom 30. Dabei gibt es eine Ausnahmevorschrift, die in §5 der StVO geschrieben steht. Sie bezieht sich auf Fahrrad- und Mofafahrer, die in Ausnahmefällen auch rechts überholen dürfen, zumindest dann, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Dabei müssen sie mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. Mit der Einschränkung für Mofafahrer gelten die oben angeführten Bestimmungen auch für Motorradfahrer an roten Ampeln. Der Bußgeldkatalog legt recht genau fest, welche Strafen je nach Vergehen drohen.
Das Landesgericht Trier erkannte zum Beispiel eine Haftungsverteilung von einem Drittel zu Lasten einer Motorradfahrerin. Sie überholte eine vor einer Ampel haltende Fahrzeugkolonne auf der gleichen Fahrspur. Eine Polo-Fahrerin fuhr allerdings zeitgleich aus einer Parklücke in eine Lücke der Kolonne. Es kam zu einer Kollision, woraufhin sich die Motorradfahrerin verletzte. Zwar sah das Gericht den Hauptverursachungsanteil bei der Polo-Fahrerin - doch ebenso eine Mithaftung der Motorradfahrerin, da es sich bei ihrem Verhalten um einen Verstoß gegen das Rücksichtsnahmegebot gehandelt habe und das Überholen der Kolonne bei unklarer Verkehrslage geschehen sei (Urteil vom 10.
Fazit
Motorradfahrer nutzen im Stau gern ihre Wendigkeit, um an stehenden Autos vorbeizuziehen - sei es auf dem Seitenstreifen oder zwischen den Spuren.Doch was wie eine clevere Abkürzung wirkt, kann rechtlich problematisch sein. In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt. Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen.Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen.
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