Motorradfahren in Japan ist ein Abenteuer, das einmalige Landschaften und Highlights bietet. Mit dem Motorrad oder dem Mietwagen fahren lohnt es sich, um abgelegene Gegenden in Japan zu erkunden, unabhängig von den öffentlichen Verkehrsmitteln oder um in ländlichen Gebieten schlichtweg mobiler zu sein. Dieser Artikel deckt alles ab - von Kosten, Tankstellen über Parkmöglichkeiten bis hin zu Tipps für Routenplanung, Panne oder Unfall.
Qualitätsstandards in Japan
Die japanischen „Auction sheets“ (= Fahrzeuggutachten der Auktionshäuser) beinhalten sämtliche Mängel, die bei einem Fahrzeug vor dem Auktionsgang festgestellt wurden. Diese werden von Fachleuten vor Ort (ähnlich einem deutschen TÜV- oder DEKRA-Gutachten) festgestellt und sehr penibel aufgelistet. Dadurch kommt es auch Zustande, dass auch sehr leichte Kratzer, die in unseren Breitengraden in dieser Form garnicht als Kratzer wahrgenommen werden, dennoch durch die japanischen Fachleuchte im „Auction sheet“ aufgeführt werden.
Bewertungsgrade (Grades)
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Bewertungsgrade (Grades) die in Form eines Notensystems:
- Grade 6 --> Fast Neuwagenzustand.
- Grade 5 --> Perfekter Allgemeinzustand. Nichts zu beanstanden.
- Grade 4.5 --> Sehr guter Allgemeinzustand.
- Grade 4 --> Sehr guter Allgemeinzustand.
- Grade 3.5 --> Guter Allgemeinzustand.
- Grade 3 --> Schlechter Allgemeinzustand. Fahrzeug hat vermehrt Kratzer/Dellen und Lackmängel.
- Grade 2 --> Sehr Schlechter Zustand des Fahrzeuges.
- Grade R1, RA --> Das Fahrzeug weist eine Unfallhistorie auf und wurde repariert.
Vorbereitung für den Import
Wenn Sie keinen Scanner haben, können Sie unser Formular ausdrucken, ausfüllen und uns Fotos senden. Bitte Kopien / Fotos folgender Dokumente hinzufügen:
- Kaufvertrag oder Rechnung des Fahrzeugs
- Fahrzeugunterlagen mit FIN und Gewicht
- Kosten für Transport
- B/L (Bill of Landing), wenn das KFZ über ein Schiff nach Deutschland kommt
- T1, wenn es über den Straßenverkehr mit einem LKW ankommt oder selbst gefahren wird
Bei der Erstellung der Dokumente aus Großbritannien und der Schweiz helfen wir gerne.
Schritt 3: Wir überprüfen Ihre Daten.
Motorrad mieten in Japan
Japan bietet zahlreiche Optionen für Motorradvermietungen, wobei einige Unternehmen auf internationale Touristen spezialisiert sind.
- Moto Tours Japan: Dieses Unternehmen bietet sowohl geführte als auch selbstgeführte Touren an und hat sich als Ducati Travel Partner einen Namen gemacht.
- Rental819: Ein riesiges Netzwerk mit einer großen Auswahl an Motorradmodellen, von kleinen Rollern bis hin zu schweren Tourenmaschinen. Rental819 hat Standorte in vielen größeren Städten und in der Nähe von Flughäfen(Haneda), was die Abholung und Rückgabe erleichtert. Motorräder können 4 Monate vorher gebucht werden, dazu muss man sich einen Account erstellen und eine Bezahlmethode registrieren. Danach sieht man die verfügbaren Maschinen.
- Japan Bike Rentals: Speziell für Reisende mit Führungen oder individuellen Fahrten.
Die Mietbedingungen variieren, beinhalten aber normalerweise eine Versicherung, Helme und eventuell Navigationsgeräte.
Kosten für Motorradmiete
Die Kosten für die Anmietung eines Motorrads in Japan variieren je nach Motorradtyp, Mietdauer und Anbieter.
- Kleinere Motorräder (z. B. 250-400 ccm): ca.
- Mittelklasse-Motorräder (z. B. 600-800 ccm): ca.
- Große Tourenmotorräder (z. B. über 1.000 ccm): ca.
Diese Preise beinhalten in der Regel eine Grundversicherung und unbegrenzte Kilometer. Zusätzliche Kosten können für optionale Versicherungen, Zubehör wie Helme oder Navigationsgeräte sowie für die Nutzung von Autobahnen anfallen.
Parken und Tanken
Das Parken von Motorrädern kann in Japan, insbesondere in größeren Städten wie Tokio oder Osaka, problematisch sein. Es gibt jedoch Motorradparkhäuser und spezielle Parkplätze, die normalerweise stundenweise oder täglich berechnet werden. Tankstellen in Japan sind weit verbreitet und bieten in der Regel zwei Arten von Service: Selbstbedienung und Full-Service. Full-Service-Stationen haben Personal, das den Tankvorgang übernimmt und zusätzliche Dienstleistungen wie das Reinigen der Spiegel anbietet. Die meisten Tankstellen akzeptieren Kreditkarten, aber Bargeld ist auch eine verbreitete Zahlungsmethode.
Nützliche Apps für Motorradfahrer
- Japan Travel by NAVITIME: Diese App bietet umfassende Informationen zu verschiedenen Verkehrsmitteln und enthält eine Funktion zur Suche nach Fahrrad- und Motorradparkplätzen.
- Times Parking (iOS, Android): Obwohl hauptsächlich für Autoparkplätze konzipiert, listet diese App auch einige Motorradparkplätze auf. Sie bietet Informationen zu Standorten, Preisen und Verfügbarkeiten.
Wichtige Verkehrsregeln
- Linksverkehr: Japan ist eines der Länder, in denen auf der linken Seite gefahren wird.
- Polizeikontrollen und Alkohol am Steuer: Es gibt regelmäßige Polizeikontrollen, und beim Motorrad fahren in Japan wird kein Alkoholkonsum akzeptiert.
Beliebte Motorradrouten in Japan
Japan bietet eine Vielzahl von atemberaubenden Motorradrouten, die von Küstenstraßen über Bergpässe bis hin zu historischen Straßen reichen.
- Nikko Panorama Line: Diese Route führt durch die Region Tochigi, bekannt für ihre historischen Sehenswürdigkeiten wie die Stadt Nikko mit dem UNESCO-Weltkulturerbe Toshogu-Schrein.
- Izu Peninsula: Die Strecke bietet herrliche Ausblicke auf das Meer, Küstenlandschaften und kleine Fischerdörfer.
- Fuji Five Lakes Road: Diese Straßen bieten eine Mischung aus schnellen, kurvenreichen Abschnitten und Panoramablicken auf den Fuji.
- Yamanami Highway: Diese Route führt durch das Herz der Insel Kyushu und verbindet die Präfekturen Oita und Kumamoto.
- Hokkaido: Für Abenteuerlustige ist Hokkaido ein Paradies. Einsame Straßen, Meerblick und einzigartige Flora und Fauna.
- Koyasan Driveway: Diese Strecke in der Präfektur Wakayama bietet kurvenreiche Bergstraßen und führt durch dichte Wälder, die ein wahres Motorradparadies schaffen.
Unterkünfte und Pannenservice
Japan bietet ein breites Spektrum an Unterkünften für Motorradreisende. Viele dieser Unterkünfte bieten Parkmöglichkeiten für Motorräder an. Wenn Du in Japan mit Motorrad unterwegs bist, ist es ratsam, Unterkünfte im Voraus zu buchen. Einige Motorradvermietungen bieten in ihren Paketen einen 24-Stunden-Pannenservice an. In den meisten Fällen umfasst der Pannenservice das Abschleppen zur nächsten Werkstatt oder Basis des Vermieters und grundlegende Reparaturen.
Verhalten bei einem Unfall
Bei einem Unfall solltest du unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 110 und, falls erforderlich, den Rettungsdienst unter 119 rufen. Es ist wichtig, alle Einzelheiten des Unfalls genau zu dokumentieren, einschließlich Fotos, Namen und Kontaktdaten der beteiligten Personen.
Motorradtransport nach Japan
Das Mitbringen eines eigenen Motorrads nach Japan kann eine lohnende, aber auch komplexe Angelegenheit sein. Ein Carnet de Passages (internationale Zollschein) wird benötigt, um das Motorrad vorübergehend zollfrei einzuführen.
- SATS Group: Spezialisiert auf weltweite Motorradtransporte per Luft- und Seefracht, einschließlich nach Japan.
- In Time Forwarding & Courier: Bietet internationale Motorradtransporte per Luftfracht, Seefracht und Lkw an.
- Interfracht: Spezialisiert auf Motorradverschiffungen weltweit, einschließlich nach Japan.
Motorradkauf in Japan
Ein Motorrad in Japan kaufen, ist recht einfach, aber in der Regel fehlt die Zeit, um es anschließend wieder vernünftig verkaufen zu können. Bevor du das Motorrad zurückgibst, fahre zur Tankstelle und lass es einmal säubern. Überprüfe immer unterwegs den Ölstand. Falls er zu niedrig ist, kannst du ihn im nächsten HomeCenter (jap. Für Gepäck bewehrt sich meist ein einfacher Spannriemen. Da sie einfach, günstig und schnell sind. Alternativ kannst du einen Koffer mieten. Überflüssiges Gepäck kannst du in möglichst einer Taschen im Shop gelassen (sollte man vorher klären).
Zulassung von Importfahrzeugen in Deutschland
Bei Importfahrzeugen sind verschiedene Varianten möglich, um diese in Deutschland zuzulassen. Das jeweilige Verfahren richtet sich im wesentlichen nach dem Herkunftsstaat und der Art der bisherigen Betriebserlaubnis. Zu unterscheiden ist zunächst, ob es sich um Gebrauchtfahrzeuge handelt oder um Neufahrzeuge, welche noch nie zugelassen waren, bzw.
Fahrzeuge aus dem europäischen Handelsraum
Bei serienmäßigen Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung und Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - "CoC-Papier") mit eingetragener Fahrzeugidentifizierungsnummer erfolgt die Zulassung problemlos bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle oder Straßenverkehrsamt). In dem CoC-Papier sind in der Regel alle technischen Angaben enthalten, so dass eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgefertigt werden kann.
Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen.
Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern.
Liegt weder ein COC Papier, noch ein verifizierter Datensatz vor, sind die technischen Daten manuell speziell für das betreffende Fahrzeug zu erfassen. Bei diesem Einzelgenehmigungsverfahren gem. §21StVZO / §13 FZV wird die Vorschriftmäßigkeit geprüft. Geringe Abweichungen können, ggf. in Verbindung mit dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Mitarbeiter eines technischen Dienstes, durch die Behörde per Ausnahmegenehmigung (§70) genehmigt werden. Für dieses Zulassungsverfahren in Verbindung mit Gebrauchtfahrzeugen sind nur „Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr“ (TP) zugelassen.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist DEKRA nur in den neuen Bundesländern und Berlin betraut. Für die Begutachtung von Neufahrzeugen stehen bei DEKRA bundesweit entsprechende Spezialisten zur Verfügung.
War bei einem unter Punkt 1. oder 2. bereits fällig (bei PKW die erste i.d.R. 36 Monate nach Erstzulassung), ist für die Zulassung in Deutschland eine Hauptuntersuchung (HU) einschließlich Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems erforderlich. Die Durchführung einer Hauptuntersuchung ist auch immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung aus einem Land eingeführt wird, welches weder der Europäischen Union noch einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums angehört.
Umrüstungen sind in nach diesen Verfahren im Regelfall nicht erforderlich, sofern sie dem in der Typgenehmigung beschriebenen Typ entsprechen. Ggf. ist bei Kraftfahrzeugen, die aus Ländern mit Linksverkehr eingeführt werden, eine Änderung der Scheinwerfer für Abblendlicht notwendig.
Fahrzeugimporte von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums
Bei einem serienmäßigen Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung kann, sofern eine Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - "CoC-Papier") mit eingetragener Fahrzeugidentifizierungsnummer vorliegt, die Zulassung problemlos bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle oder Straßenverkehrsamt) erfolgen. In dem CoC-Papier sind in der Regel alle technischen Angaben enthalten, so dass eine Zulassungsbescheinigung Teil und II ausgefertigt werden kann.
Anders verhält es sich bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung, wenn sie aus Nicht-EU-Staaten importiert werden. Prinzipiell sind diese Fahrzeuge in ihrer Ausrüstung den Vorschriften des Landes angepasst, in dem sie zugelassen sind. Aufgrund daraus resultierender landesspezifischer Abweichungen, sind einzeln importierte Fahrzeuge für die Zulassung in Deutschland bezüglich ihrer Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (StVZO, EG-Richtlinien) zu prüfen sowie die technischen Daten des Fahrzeugs festzustellen. Bei bisher noch nicht zugelassenen Neufahrzeugen ist eine Begutachtung zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung) durch Mitarbeiter eines Technischen Dienstes oder durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) TP erforderlich. Bei Fahrzeugen die bereits im Ausland zugelassen waren erfolgt die Begutachtung auf Grundlage des §21 StVZO.
Sowohl die Begutachtung von Neu- als auch Gebrauchtfahrzeugen können Sie bundesweit an unseren Lokationen beauftragen. Waren Fahrzeuge ohne Typgenehmigung bereits in einem EU-Staat zugelassen, werden bei vielen Zulassungsbehörden bereits die unter 2. genannten Verfahrensweisen mit Datenblatt und Hauptuntersuchung anerkannt.
Wir empfehlen vor Einfuhr des Fahrzeuges bei der zuständigen Zulassungsbehörde unter Angabe aller Fakten oder nach Möglichkeit unter Vorlage einer Kopie der Fahrzeug-Dokumente nachzufragen, welche Untersuchungen, Nachweise bzw. Gutachten zur Zulassung erforderlich sind.
Zertifikat der Rechtskonformität
Sie wollen ein US Fahrzeug oder ein Fahrzeug aus Drittländern importieren oder Ihr Fahrzeug exportieren und registrieren lassen? Dazu benötigen Sie ein Zertifikat der Rechtskonformität (auch technisches Datenblatt oder Fahrzeug Datenblatt genannt), um das Fahrzeug im Zielland zulassen zu können. Unsere Sachverständigen erstellen für Sie das benötigte techn. Datenblatt, welches von den zuständigen Landesbehörden und Prüfstellen anerkannt ist.
Oldtimer-Import aus EU-Ländern
Haben Sie Ihr Traumauto gefunden, ist der Rest oft einfacher als gedacht. Mit dem Kaufvertrag und den Originalpapieren des Oldtimers gibt es in der Regel wenig Probleme bei Import und Zulassung in Deutschland. Technische Dokumentationen sind dabei hilfreich. Beachten Sie auch die Einfuhrregelungen und die beim Oldtimer-Import anfallenden Zusatzkosten wie Transportkosten.
Zölle und Steuern
Für Importe aus EU-Ländern fallen seit 1993 keine Zölle oder Importsteuern an. Die bürokratischen Hürden sind überschaubar. Jedoch kann ein Certificate of Conformity (COC) die Überführung und den Zulassungsprozess in Deutschland erleichtern. Ein Certificate of Conformity ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass ein Fahrzeug den technischen und umweltbezogenen Anforderungen der Europäischen Union entspricht. Für Oldtimer, die vor 1996 hergestellt wurden, ist das COC oft nicht verfügbar. In solchen Fällen können alternative Dokumente wie technische Gutachten oder historische Fahrzeugpapiere erforderlich sein.
Überführung und Transport von Oldtimern
Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Oldtimer aus einem EU-Land nach Deutschland zu überführen. Eine der einfachsten Methoden ist der Transport auf einem Anhänger. Dies erfordert weder eine Versicherung noch eine Zulassung und ist daher besonders unkompliziert.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein Ausfuhrkennzeichen des Kauflandes zu verwenden. Dies ist stets eine korrekte Option, kann jedoch teuer und manchmal kompliziert zu beschaffen sein.
Alternativ kann das Fahrzeug auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren werden. Dabei ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Zulassung und die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers noch gültig sind und Sie als Fahrer für die Überführungsfahrt versichert sind.
Durch diese verschiedenen Optionen können Sie Ihren Oldtimer sicher und problemlos nach Deutschland bringen und sich darauf freuen, ihn bald auf den Straßen zu erleben.
Beispielhafte Kostenaufschlüsselung für den Import eines Oldtimers von einem EU-Land nach Deutschland:
| Kostenart | Betrag (EUR) |
|---|---|
| Kaufpreis des Oldtimers | 25.000 |
| Transportkosten | 1.200 |
| Zulassungskosten | 150 |
| Technische Dokumentation | 300 |
| Gesamtkosten | 26.650 |
Oldtimer Kauf und Verkauf in EU-Ländern
Beim Kauf eines Oldtimers innerhalb der EU ist es unerlässlich, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen. Dieser Vertrag dient als Eigentumsnachweis, bis das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist. Im Kaufvertrag sollten Preis, Ausstattung und Übergabetag klar festgehalten werden. Es ist ebenfalls wichtig, alle im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere im Original zu erhalten und alle Dokumente, die die Geschichte des Fahrzeugs belegen, mitzubringen.
Mehrwertsteuer
Hinsichtlich der Mehrwertsteuer gibt es klare Regelungen für Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits mindestens 6.000 km zurückgelegt haben und deren Erstzulassung mindestens sechs Monate zurückliegt:
- Kauf von einer Privatperson: Wenn Sie als Privatperson einen Oldtimer von einer anderen Privatperson kaufen, fällt keine Mehrwertsteuer an, weder im Kaufland noch in Deutschland.
- Kauf von einem Händler oder bei einer Auktion: Kaufen Sie als Privatperson bei einem Autohändler oder über eine Auktion, zahlen Sie den Bruttopreis inklusive der landesüblichen Mehrwertsteuer. In Deutschland fällt keine zusätzliche Mehrwertsteuer an, aber Sie erhalten die ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück.
Brexit und seine Auswirkungen auf den Oldtimer-Import
Die Brexit-Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen, auch für den Oldtimer-Import. Seit 2021 gelten für den Import von Fahrzeugen aus Großbritannien in die EU ähnliche Bedingungen wie für Importe aus anderen Nicht-EU-Ländern. Dies bedeutet, dass Zölle und Einfuhrumsatzsteuer anfallen können. Derzeit beträgt der Zollsatz für Fahrzeuge 10 %, und es fällt eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.
Ein denkbares Szenario für die Zukunft könnte sein, dass Großbritannien spezifische Handelsabkommen mit der EU abschließt, wodurch die Einfuhrbedingungen erleichtert werden. Bis dahin ist jedoch mit höheren Kosten und bürokratischen Hürden zu rechnen.
Oldtimer-Import aus europäischen Ländern ohne EU-Zugehörigkeit
Die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island sind EFTA-Staaten, die mit der EU ein Abkommen zu Handelserleichterung haben. Wenn Sie aus einem dieser Länder einen Oldtimer importieren möchten, müssen Sie nur unter einer Voraussetzung keine Zollgebühren bezahlen: der Oldtimer muss auch in einem Mitgliedsland produziert worden sein. Andernfalls - etwa bei in den USA oder Japan produzierten Fahrzeugen - fällt eine Abgabe in Höhe von 10 % an. Für die Zollbefreiung legen Sie einfach eine Bestätigung zur Herkunft Ihres Fahrzeugs vor, eine sogenannte Warenverkehrsbescheinigung „EUR.1“.
Ein Hinweis zu den Regelungen für Oldtimer-Importe aus der Schweiz: Hier fällt fast immer eine 19 %ige Einfuhrumsatzsteuer auf den Fahrzeugwert an - außer Sie können einen Nachweis vorlegen, dass Ihr Oldtimer vom deutschen Zoll als historisches Kulturgut anerkannt ist. Somit beträgt der Steuersatz lediglich 7 %.
Zollbefreiung bei Oldtimer-Import durch Ursprungsnachweis
Die Zollbefreiung bei Oldtimer-Import durch Ursprungsnachweis stellt eine attraktive Möglichkeit für Sammler und Liebhaber historischer Fahrzeuge dar, ihre wertvollen Stücke ohne zusätzliche finanzielle Belastungen in ihr Heimatland zu bringen. Ein Ursprungsnachweis in Form der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 , der die Echtheit und das Alter des Fahrzeugs bestätigt, spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Dieser Nachweis muss von einer anerkannten Stelle ausgestellt werden und belegt, dass das Fahrzeug die gängigen Kriterien für einen Oldtimer erfüllt, wie etwa ein Mindestalter von 30 Jahren und weitgehend originaler Zustand. Durch die Vorlage dieses Dokuments kann der Importeur von der sonst üblichen Zollgebühr befreit werden, was nicht nur den finanziellen Aufwand verringert, sondern auch die bürokratischen Hürden reduziert. Dies erleichtert es Enthusiasten, ihre historischen Fahrzeuge zu pflegen und zu präsentieren, wodurch das kulturelle Erbe automobiler Geschichte bewahrt wird.
"Sammlungsstück" bei Oldtimer-Import: Steuervorteile nutzen
Der Import von Oldtimern kann kostspielig sein, doch für echte Sammlungsstücke gibt es erfreuliche Nachrichten: Solche Fahrzeuge sind zollfrei und unterliegen lediglich einer reduzierten Steuer von sieben Prozent. Diese Regelung macht den Kauf und den Oldtimer-Import attraktiver und fördert den Erhalt automobiler Kulturgüter. Die Kriterien für den Zolltarif 9705 sind in der Kombinierten Nomenklatur der EU im Kapitel 97 festgelegt und umfassen:
- Originalzustand des Fahrzeugs ohne wesentliche Änderungen.
- Mindestalter von 30 Jahren, es sei denn, das Fahrzeug hat historische Bedeutung.
- Das Modell wird nicht mehr hergestellt.
Wichtig ist, dass das Fahrzeug bereits bei der Zollanmeldung als Sammlungsstück deklariert wird.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Zulassung eines importierten Oldtimers aus der EU in Deutschland
- Fahrzeugkauf und Dokumentation: Kaufvertrag abschließen und Originalpapiere erhalten.
- Vorbereitung der technischen Dokumentation: Certificate of Conformity (COC) beschaffen oder alternative Dokumente vorbereiten.
- Fahrzeugüberführung nach Deutschland: Transport organisieren und Versicherung sicherstellen.
- Technische Überprüfung und Gutachten: TÜV/DEKRA-Untersuchung und Oldtimergutachten erstellen lassen.
- Steuerliche Erfassung und Zollformalitäten: Einfuhrumsatzsteuer prüfen und Zollformalitäten abklären.
- Zulassungsdokumente zusammenstellen: Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag, technische Gutachten, COC, Personalausweis und Versicherungsnachweis.
- Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle: Termin vereinbaren, Dokumente einreichen und Kennzeichen beantragen.
- Kennzeichen anbringen und Fahrzeug anmelden: Kennzeichen prägen lassen und Fahrzeug anmelden.
- Versicherung aktivieren: Kfz-Versicherung aktivieren.
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