Die getunte Auspuffanlage ist nicht nur für viele Biker ein Hauptsehnsuchtsobjekt, sondern auch bei Rollerfahrern angesagt.
Grundlagen und Vorschriften
Auspuffanlagen müssen den Schall dämpfen und die Emissionen regeln. Seit Einführung der Abgasnorm Euro 3 im Jahr 2006 sind Katalysatoren auch bei Motorrad und Roller die Regel, was noch einmal durch die Novelle Euro 4 verschärft wurde.
Die meisten Kunden halten sich beim Umbau an die Vorschriften, wobei die Typ-Zulassungen laut EG-Richtlinien beim Kauf eine gute Orientierung bieten, auch der Fachhandel weiß, was erlaubt ist und was nicht.
Also einfach aussuchen, draufschrauben und losfahren? „Nein“, sagen die Experten von TÜV SÜD.
Grundsätzlich gilt es vor dem Umbau zu prüfen, wo der Kat ist, was laut Aussagen von Lars Krause, Motorradspezialist bei TÜV SÜD, nicht trivial ist: „In der Regel kann man von außen nicht erkennen, wo bei einem Fahrzeug der Katalysator sitzt. Es gibt zwei Möglichkeiten: Im Endtopf oder an anderer Stelle integriert in die Abgasanlage.“
Krause weiter: „Am besten vor dem Umbau von Experten, beispielsweise in einer Vertragswerkstatt, beraten lassen.“
Denn wenn der serienmäßig eingebaute Katalysator beispielsweise im Endschalltopf integriert ist, müsse unbedingt darauf geachtet werden, dass das Motorrad oder der Roller auch nach dem Umbau noch über einen zugelassenen Katalysator verfügt, denn der Nachrüst-Schalldämpfer könne ohne Kat ausgeliefert worden sein, selbst wenn er eine EG-Typgenehmigung hat, so der TÜV-Experte.
Katalysator und Abgasnorm
Der TÜV Süd rät: Erst einmal sollte der Umbauer feststellen, wo der Kat sitzt, und ob das Fahrzeug die Abgasnorm Euro 4 oder 5 besitzt, was ganz einfach auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Nummer 14.1 recherchiert werden kann.
Wisse der Sound-Enthusiast, wo der Kat ist, müsse er beim Kauf des Wunschtopfs auf die richtige Kennzeichnung achten, denn b Euro 4 gelten dafür neue Bezeichnungen mit den Zusatzkennzeichen F, G, H, die sich jeweils auf den Ort des Kats beziehen.
Die Kennzeichnungen im Einzelnen:
- Sitzt der Kat im Fahrzeug, gilt für den Schalldämpfer die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „G“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01. Beispiel für die EG-Kennzeichnung: e12 in einem Rechteck und die Nummer 00456 G. Beispiel für eine ECE-Kennzeichnung: E 5792R-01
- Ist der Reaktionsbeschleuniger im Endtopf verbaut, trägt er die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „H“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01.
- Für Schalldämpfer mit Einschubkat gilt beim EG-Label der Zusatzbuchstabe „F“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01.
Sitzt der Originalkatalysator im Fahrzeug, ist der Umbau Zusatzbuchstabe „G“ - dann müsse man sich nicht um einen neuen Kat kümmern.
Die Überwacher warnen: War der Originalkat im Endtopf verbaut und besitzt der neue Schalldämpfer dagegen keinen Kat, müsse ein so genannter Einschubkat mit der EG-Kennzeichnung Zusatzbuchstabe „F“ angebracht werden, solche Einschubkats würden in der Regel in das Krümmerrohr eingeführt.
Wer den Sound vom Motorrad verändern wolle, das serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet sei, und das seien alle Zweiräder ab 2006, müsse sicher gehen, dass der Nachrüstsatz unbedingt auch über die entsprechende Abgasreinigung verfügt.
Für alle Fälle gelte: Das Motorrad muss nach dem Umbau die gleichen Geräusch- und Abgas-Werte vorweisen wie zuvor. Und: „dB-Killer“ müssen im Straßenverkehr immer drin sein und dürfen nur auf der Rennstrecke rausgenommen werden.
Der dB-Killer und seine Bedeutung
Der dB-Killer dient bei Sportauspuffanlagen bei Motorrädern der Einhaltung der Lärmemission-Grenzwerte.
Der dB-Killer - oder dB-Eater - ist im Endrohr vom Auspuff verbaut. Es handelt sich um ein zirka 5 cm langes Rohr mit einem Durchmesser von 5 bis 8 cm. Durch die schmale Form des Rohres verringert es die Ausbreitung der Schallwellen und somit auch die Lautstärke der Auspuffanlage.
Wenn Sie mit einem Motorrad ohne dB-Killer fahren oder den dB-Killer unzulässig bearbeiten, bedeutet das im Zweifel, dass Sie ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs sind.
Einige Fahrer, die bei ihrem Motorrad einen besseren Sound erzielen wollen, sind versucht, den dB-Killer zu kürzen oder ganz zu entfernen, um den Schallwellen mehr Raum für Entfaltung zu bieten.
Eine übermäßige Lärmentwicklung kann sogar dazu führen, dass das Fahrzeug solange stillgelegt wird, bis Sie den dB-Killer wieder eingebaut haben.
Für Neufahrzeuge gilt seit 2016 ein Grenzwert von maximal 72 Dezibel (dB). Bei älteren Fahrzeugen kann dieser noch bei bis zu 75 dB liegen.
Eintragungspflichtige Umbauten
Café Racer, Chopper oder im aggressiven Streetfighter-Look, die Umbauten verändern das Aussehen der Maschine maßgeblich und sie sind unbedingt eintragungspflichtig.
Wenn du planst, dein Bike umzubauen, kann vorab ein Gespräch mit dem zuständigen Sachverständigen von TÜV, Dekra und Co. hilfreich sein, um alle Klippen bei diesem Projekt zu umgehen und alle erforderliche Gutachten und Prüfungszeugnisse zu erhalten.
Möchtest du die Original-Teile des Bikes durch schicke Zubehör-Elemente ersetzen, solltest du ausschließlich auf Produkte setzen, die den geltenden Vorschriften entsprechen und die erforderlichen Gutachten besitzen.
Verwendest du Motorradteile, die nicht erlaubt oder geprüft sind, kann das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Das heißt, die Berechtigung, mit diesem konkreten Motorrad am Straßenverkehr teilzunehmen, erlischt. Es ist mit dem Fahren ohne Zulassung gleichzusetzen.
Können grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden, droht außerdem ein Verlust des Versicherungsschutzes.
Auspuffanlagen und ihre Komponenten
Die Auspuffanlage umfasst nicht nur das sichtbare Endrohr, sondern noch zahlreiche weitere Bestandteile. Über dieses komplexe System werden die Abgase, die bei der Kraftstoffverbrennung entstehen, gefiltert und an die Umwelt abgegeben.
Der Abgaskrümmer ist dabei das eigentliche Verbindungsstück zwischen Verbrennungsmotor und Auspuff. Er ist direkt am Motor angebracht und leitet die durch die Kraftstoffverbrennung entstehenden Abgase in das Auspuffsystem.
Der Katalysator - kurz Kat - ist wichtiger Bestandteil der Abgasanlage. Die Verbrennungsgase werden in diesem Kfz-Bauteil gefiltert und so weit wie möglich von schädlichen Bestandteilen befreit.
Bei Auspuffsystemen finden sich unterschiedliche Schalldämpfer, die die Mündungsgeräusche minimieren und so die Lärmemission senken sollen. Die einzelnen Elemente, sind dabei über das gesamte Rohrsystem der Abgasanlage verteilt.
Sportschalldämpfer erfreuen sich vor allem im Tuningbereich großer Beliebtheit. Sie lassen besonders die tieferen Tonfrequenzen durch und erzeugen so einen sportlicheren Fahrzeugsound.
Manipulationen und ihre Folgen
Wer eine Auspuffanlage manipuliert, indem er zum Beispiel eine Racing-Anlage mit der Kennzeichnung einer zugelassenen Anlage versieht oder eine zugelassene Anlage aufbohrt, der begeht nicht nur verschiedene Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Urkundenfälschung nach § 267 StGB und damit eine Straftat. Versicherungsrechtliche Probleme kommen noch hinzu.
Immer häufiger stellen die zuständigen Prüforganisationen fest, dass viele Fahrzeughalter den eigentlichen Katalysator ausbauen und zum Teil sogar gegen Attrappen austauschen. Neben dem Verlust der Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug und der Nutzungsuntersagung kann Ihnen auch das Finanzamt zu Leibe rücken.
Ein Steuerverfahren ist in derlei Fällen häufige Konsequenz. Dadurch ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) gegeben: Sie haben eine geringere Kfz-Steuer abgeführt, als aufgrund der veränderten Schadstoffklasse Ihres getunten Autos anzusetzen gewesen wäre.
Was tun, wenn keine Unterlagen vorhanden sind?
Natürlich kann es vorkommen, dass es gar keine Unterlagen für die fragliche Auspuffanlage gibt. Zum Beispiel, weil man sie selbst gebaut hat oder sie schon sehr alt ist. Wenn sie jedoch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann man sie meist trotzdem per Einzelabnahme eintragen lassen.
Schlussfolgerung
Umbauten am Auspuff versprechen zwar spürbare Leistungssteigerungen. Allerdings führen Veränderungen an der Anlage zunächst mal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wer auf eine Zubehörauspuffanlage zurückgreift, ist auf der sicheren Seite und hat es leichter. Sie hat meistens ein E-Prüfzeichen und eine EG-Betriebserlaubnis. So eine Anlage kann man eintragen lassen, muss man aber in der Regel nicht.
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