Motorrad Blinker Rücklicht Kombination Zulassung: Was Sie Wissen Müssen

Was bei einem Auto schon immer normal war, dass die Blinker- und Rücklichteinheit ein Anbauteil sind, ist im Motorrad / Roller und Quad Bereich erst Jahre später möglich geworden. Viele Kunden suchen speziell unter MOTORRAD LED BLINKER MIT INTEGRIERTEM RÜCKLICHT. Die Fachhändler Kurzbezeichnung dafür ist jedoch einfach 3in1 LED Blinker.

Sie suchen helle und dezente Rücklichter für Ihr Motorrad? Dann sind diese 3 in 1 Motorrad LED Blinker mit den Funktionen Rücklicht, Bremslicht und Blinker genau das richtige! Unser Sortiment an hochwertigen 3 in 1 Blinker für Motorrad, Roller, ATV und Quad umfasst Blinkerkombinationen für jeden Einsatz. Die Wahl beginnt hier schon bei der Form und dem Anwendungsgebiet.

Grundlegendes zu Motorrad LED Blinker mit Rücklicht und Bremslicht

Wie normale LED Miniblinker sind auch die 3in1 Blinker universal verwendbar und sind auch inzwischen in sehr vielen Formen und Größen verfügbar. Egal, ob sie nun rund, eckig, klein oder groß sind, es gelten immer die gleichen Bestimmungen.

Was ist vor dem Kauf bei Blinker mit Rücklicht und Bremslicht zu beachten?

Natürlich gibt es wie bei normalen LED Blinker eine Vielzahl an Bestimmungen einzuhalten. Wir versuchen aber auf die Grundlegenden einzugehen, worauf geachtet werden sollte, damit diese auch lange Freude machen und nicht zum Ärgernis werden. Es gibt auf dem Markt viele Anbieter und viele verschiedene Preise. Auch gibt es diese aus Metall wie auch aus Kunststoff. Dies ist - wie bei allen Teilen am Motorrad - letztlich dann eine Geschmackssache.

Aber ACHTUNG! Viele günstige Anbieter nutzen für die Blinker/Bremslicht und Rücklicht Funktion die gleichen LED´s oder SMD´s. Das Ergebnis: Es kann immer nur eine Funktion in Betrieb sein und dies ist nach unserer Erfahrung nicht gut.

Wenn man den Blinker betätigt, würde auf der entsprechenden Seite das Rücklicht also überhaupt nicht mehr leuchten, da die gleichen LED´s genutzt werden. Man sollte daher immer darauf achten, dass es 2 unterschiedliche LED Reihen gibt. Alternativ - wenn es nur eine Reihe gibt -, dass das Bremslicht und Rücklicht und der Blinker jeweils nur die Hälfte der LED´s für ihre eigenständige Funktion nutzen.

Sind Blinker mit integriertem Rücklicht für das Motorrad erlaubt?

Hier ist die klare Antwort: Ja! Wer an seinem Motorrad formschöne 3 in 1 Blinker mit Rücklicht und Bremslicht montieren möchte kann dies Legal machen, muss aber dennoch einige Sachen beim Umbau von Serienblinker auf Motorrad Rücklicht mit Blinker beachten.

Diese Frage kann man ganz klar mit ja beantworten, wenn diese über eine entsprechende E-Zulassung bzw. E-Prüfzeichen verfügen. Die Rücklicht und Bremslicht Funktion benötigen jedoch - wie die Blinker Funktion - jeweils ein eigenes E-Prüfzeichen. Es müssen also 2 E-Prüfzeichen auf dem Blinkerglas sein. Bei nur einem Prüfzeichen würde es bedeuten, dass entweder nur eine TÜV Zulassung für den Blinker oder für die Rücklicht bzw. Bremslicht Funktion vorhanden wäre.

Die von uns, im Shop für hochwertiges Motorrad Zubehör, angebotenen LED Blinker mit integriertem Rück- und Bremslicht entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und verfügen über eine gültige E Nummer für den Blinker und das Rücklicht mit Bremslicht vorhanden. Wenn diese benötigten Kennzeichnungen vollständig am Blinker vorhanden sind, ist keine Eintragung beim TÜV oder das mitführen einer Allgemeinen Betiebserlaubnis (ABE) notwendig.

Ein weiterer Punkt ist, dass man das originale Rücklicht nach dem Verbauen von 3in1 Blinker funktionslos machen muss. Man kann entweder einfach einen Pin aus dem Stecker nehmen, es folieren oder komplett ausbauen. Sicherlich kann man in diesem Punkt über Sinn und Unsinn lange diskutieren, da auch nach unserer Auffassung ein drittes Bremslicht - wie es fast bei jedem Auto existiert - für mehr Sicherheit sorgt.

Wenn der Umbau auf Blinker mit integriertem Rücklicht und Bremslicht erfolgt, dürfen maximal 2 Rücklichter am Fahrzeug montiert sein. Somit darf das Original-Rücklicht nicht als drittes Rücklicht weiter verwendet werden, da am Motorrad maximal zwei Schlusslichter und Bremslichter montiert sein dürfen.

Blinker mit Rücklicht und Bremslicht anschließen

Für die Rücklicht und Bremslicht Funktion am Motorrad werden keine extra Widerstände oder ein Blinker Relais benötigt, da diese im Blinker selbst schon verbaut sind. Sie funktionieren auch für jedes Fahrzeug mit 12V. Bei der Blinker Funktion gilt das gleiche wie bei jedem LED Blinker. Wenn der Verbrauch geringer wie der originale ist, müssen Widerstände oder ein LED Blinker Relais verwendet werden, da die Blinker sonst zu schnell blinken würden.

Anschluss LED Blinker mit Rücklicht mit 5 Kabeln:

(Je nach Hersteller können die Farben der Anschlusskabel auch abweichen.)

  • Anschluss des Rücklichts wie folgt: (nur 12V DC)
    • Rotes Kabel = Bremslicht (+)
    • Gelbes Kabel = Fahrlicht (+)
    • Schwarzes Kabel = Masse (-)
  • Anschluss des Blinkers wie folgt: (nur an 12V DC)
    • Blaues Kabel = Blinker (+)
    • Weißes Kabel = Masse (-)

Anschluss LED Blinker mit Rücklicht mit 4 Kabeln:

  • Anschluss des Rücklichts wie folgt: (nur 12V DC)
    • Rotes Kabel = Bremslicht (+)
    • Gelbes Kabel = Fahrlicht (+)
    • Schwarzes Kabel = Masse (-) & Blinker = Masse
  • Anschluss des Blinkers wie folgt: (nur an 12V DC)
    • Blaues Kabel = Blinker (+)

Sensationelles Multitalent: Kellermann Atto® DF

Die 3in1 Sensation im Atto®-Gehäuse - das gab es so noch nie: Mit dem Atto® DF folgt das neueste und mit Abstand spektakulärste Mitglied der erfolgreichen Atto®-Serie! Den vermutlich kleinsten weltweit zugelassenen Blinker gibt es jetzt auch in der begehrten 3in1-Kombination als Blinker mit integriertem Rück- und Bremslicht.

Hinter dem extrem kleinen und sensationell leuchtstarken Atto® DF verbirgt sich ein optisches und technisches Multitalent: Mit einer Lichtfläche, die vier Mal auf eine 1 Cent Münze passt, verschwindet er optisch quasi vollständig am Heck! Dank des Miniaturgehäuses kann das Motorradheck so minimalistisch und individuell wie nie zuvor gestaltet werden. In Action strahlt der Atto® DF aber mit der für Kellermann Produkte legendären Intensität - denn nicht die Größe, sondern die Leuchtkraft ist entscheidend!

Blinker, Rück- und Bremsleuchte warnen mit einer kompromisslosen Leuchtstärke und halten den nachfolgenden Verkehr auf Abstand! Kellermanns bekannte HighPower LED Technologie** zusammen mit der bewährten EXtranz® - Extreme Optical Transparency Technology schaffen eine optimierte Lichtlenkung in einem ausgeklügelten System aus Linsen und Reflektoren und ermöglichen so diese sensationelle Leuchtkraft bei wahrlich minimaler Größe.

Der Atto® DF lässt sich vielseitig mit anderen Varianten der Atto®-Serie oder auch anderen Serien kombinieren. Die komplette Elektronik des Atto® DF ist innerhalb des Gehäuses untergebracht, sodass der Atto® DF direkt am 12 Volt Netz betrieben werden kann.**

  • ECE-geprüft für hinten
  • Ersetzen das bestehende Rück- /Bremslicht sowie Blinker
  • Sensationelle, neue Heckoptik
  • EXtranz® - Extreme Optical Transparency Technology
  • Kellermann HighPower LED Technologie
  • Longlife Protection Guard®, IC gesteuert, 330 kHz getaktet
  • Hochwertiges Metallgehäuse
  • Geeignet für 12 Volt Gleichspannungsbordnetze
  • Mit M5 x 0,5 x 6,5 Befestigungsgewinde
  • Maße: Länge 14mm, max.

Historischer Kontext und Entwicklung der Blinker

Blinker zeigen an, in welche Richtung die Reise gehen soll. Am Anfang war nicht das Licht, sondern die Hand, die einen möglichen Richtungswechsel mit dem Motorrad anzeigen sollte. Wegen der sehr übersichtlichen Zahl der Verkehrsteilnehmer schien dahingehend auch keine andere Notwendigkeit zu bestehen.

Am 1. Januar 1962 führte der Gesetzgeber jedoch die Blinkerpflicht offiziell ein. Bis 1970 hatte man noch die Wahl zwischen rotem und gelbem Licht, seitdem ist nur noch letzteres zulässig. Zunächst war es natürlich hip, die neue Technik zur Schau zu stellen. Von der Größe her können die damaligen Blinker lässig mit heutigen Mini-Scheinwerfern konkurrieren.

Durch den ersten Chopperboom in den Achtzigern wurden die Rufe nach kleineren Alternativen allerdings immer lauter. Die anfänglich einfache Funktionsweise von einer klaren Birne hinter gelbem Glas wurde durch die Autoindustrie in neue Bahnen gelenkt. Man drehte das Prinzip einfach um: eine gelbe Birne hinter klarem Glas. Da es bei den Vierrädrigen klappte, stand auch der Verwendung für Motorräder nichts im Wege.

Halogenlampen waren der nächste Schritt in der Leuchtmittelentwicklung. Durch das namensgebende Gas wird der Glühdraht wesentlich widerstandsfähiger und kann somit deutlich stärker belastet werden, dadurch steigen Lebensdauer und Lichtausbeute. Der Vorteil bestand darin, dass die Blinkergröße stark reduziert werden konnte. Der Nachteil war, dass wieder gelbe Gläser Verwendung fanden.

Der aktuelle Stand der Technik sind immer noch LEDs, also Leuchtdioden. Damit ist eine so hohe Helligkeit möglich, dass eine einzige LED pro Blinker ausreicht, um den staatlichen Auflagen Genüge zu tun. Auch das Versteckspiel mittels schwarzer oder weißer Gläser ist ohne Weiteres mit Behördensegen möglich.

Bei den winzigen LED-Blinkern braucht der Prüfer eine Lupe. Beim Anbau ist das Prüfzeichen allein aber noch nicht alles, was dem Prüfer zur Glückseligkeit fehlt. So gilt es zum Beispiel auch Mindestabstände der Blinker zueinander oder zum Scheinwerfer einzuhalten.

Zur Vereinfachung haben wir euch diese und die restlichen Maße in den Zeichnungen zusammengefasst. Das reicht jetzt eigentlich schon an Zahlenjongliererei, wenn da nicht noch die geometrische Sichtbarkeit wäre. Hier ist festgelegt, in welchem Winkel die Blinker sichtbar sein müssen.

Nicht nur, dass sie in den Lenkerenden custommäßigen Minimalismus fördern, auch die Mindestsichtbarkeit ist recht sparsam ausgelegt. In Fahrtrichtung betragen die Winkelvorgaben 10 Grad nach innen und 45 Grad nach außen. Rückwärtig müssen für die Erkennung 5 Grad nach innen und 60 Grad nach außen reichen.

Frei nach dem Motto „je mehr Blinker, desto größere Winkel“ erhöhen sich die Gradzahlen bei separaten Blinkern vorn und hinten auf 45 Grad nach innen und 80 Grad nach außen. Nach oben und unten genügen 15 Grad, wobei der untere Wert auf 5 Grad sinkt, wenn die Blinker unter 75 Zentimeter Höhe (bei Lenkerendenblinkern gilt das sogar bis 115 Zentimeter) angebracht sind.

Es heißt klar und deutlich: »Vordere Blinker dürfen die Lenkbewegung mitmachen.« Separate Blinkerpaare an Front und Heck sind ebenso vorgeschrieben.

Neben den vorgeschriebenen Anbringungsorten steht noch immer die Frage im Raum, bis wann man Lenkerendenblinker alleine am Bike betreiben darf. Hat man ein Fahrzeug mit EG-Zulassung, braucht man nicht darüber nachzudenken, die dürfen es eindeutig gar nicht. Bei den StVZO zugelassenen hängt es hingegen vom Datum der Erstzulassung ab.

Der RWTÜV informiert die Prüfstellen mit der Anweisung vom 06.03.1998 sogar darüber, dass nichts gegen die alleinige Verwendung von Lenkerendenblinkern spricht, solange sie für vorn und hinten geprüft sind. Erkennbar ist das an den Prüfziffern 11 (vorn) und 12 (hinten). Sind beide Zahlen vermerkt, besteht also keine Einschränkung.

Für den alleinigen Einsatz am Bike reichen die Lenkerendenblinker neueren Datums bauartbedingt nicht mehr aus, da sie sich meistens nur mit der Prüfziffer 11 begnügen. Wer also einen Alleinunterhalter möchte, muss auf die großen Ochsenaugen, Bull’s Eye, Snake Eye oder die Hot-Doc-Flash-Grips zurückgreifen.

Motorradbeleuchtung: Was ist erlaubt?

Damit ein Fahrzeug überhaupt auf deutschen Straßen verkehren darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Welche Voraussetzung ein Vehikel dazu erfüllen muss, ist in der StVZO niedergeschrieben. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Vielzahl von Vorschriften und technischen Details, welche insbesondere für die Hersteller von Fahrzeugteilen von großer Bedeutung sind.

Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze - auf nationaler Ebene, wie bereits erwähnt, die StVZO (§ 49a bis § 54) und auf europäischer die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zwei- bzw. Ziel der Richtlinie ist es, das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu harmonisieren.

In den §§ 32-62 StVZO wird sehr detailliert beschrieben, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz. Grund dafür ist, dass es verschiedene europäische Richtlinien gibt, die mit dem deutschen Recht konkurrieren. So ist oftmals zu prüfen, ob die StVZO oder das europäische Gesetz gilt.

Hilfreich bei der Bewertung ist stets, ob ein Fahrzeug nach nationalem oder internationalem Recht gebaut wurde. Bei neueren Vehikeln (nach 1998) ist meist das letztere der Fall. Zu beachten ist, dass die Regeln nicht vermischt werden dürfen.

Entscheidend ist das Signalbild. Sind Leuchten paarweise zu montieren, müssen diese symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe befestigt werden.

Dass für ein Motorrad ein bestimmtes Licht Pflicht ist, hat mehrere Gründe. Zunächst soll der Motorradfahrer eine bessere Sicht auf die Straße haben. Entscheidend ist aber auch das Signalbild. Dieses erlaubt auch bei Nacht, die verschiedenen Fahrzeuge unterscheiden zu können. Die Art und Weise, wie die Motorradbeleuchtung angebracht ist, liefert den anderen Verkehrsteilnehmern verschiedene Informationen über die Breite, Fahrtrichtung, Höhe sowie Länge.

Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben.

Über den Autor

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen.

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