Optisch erinnern Trikes an motorisierte Dreiräder. Rechtlich werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert. Sie sind entweder klassisch mit Verbrennungsmotoren oder auch in der Elektro-Variante erhältlich. ADAC Juristinnen beantworten Fragen rund um Trikes.
Welchen Führerschein benötigt man für ein Trike?
Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:
- Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 Kilo und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
- Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW benötigt man die Klasse A. Beim Umtausch in die Scheckkarte erkennt man dies anhand der Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A.
Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Sonderregelung in Deutschland
Denn anders als in Rest-Europa dürfen hierzulande leistungsstarke Dreirad-Roller nicht nur mit dem Motorradführerschein gefahren werden. Vielmehr haben auch alle Pkw-Führerscheinbesitzer unbeschränkten Zugang zum Dreirad-Kosmos, ganz gleich, mit welcher Motorleistung das jeweilige Fahrzeug versehen ist. Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B, die mindestens 21 Jahre alt sind, dürfen im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW / 24 PS führen. Dazu zählen beispielsweise die beliebten Piaggio MP3-Modelle oder Peugeots Metropolis, die mit 39 respektive 36 PS antreten. Lediglich wer die Fahrlizenz-B-Prüfung erst nach dem 19. Januar 2013 abgelegt hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein um den mp3 500 zu bewegen. Wer jünger ist, darf dreirädrige Kraftfahrzeuge bis maximal 15 kW bedienen.
Dieses gilt aber ausschließlich in Deutschland - wer mit seinem starken Dreirad ins Ausland fährt, braucht den Motorradführerschein der Klasse A.
Dreiradroller: Vorteile und Nachteile
Als Autofahrer oder Autofahrerin benötigt ihr für einen Dreiradroller, wie er in Deutschland angeboten wird, keinerlei zusätzliche Fahrerlaubnis. Für die Klasse der 125er-Zweiräder braucht ihr aber zumindest den Autoführerschein mit zusätzlicher Schlüsselnummer B196.
Vorteile der Dreiradroller
- Wie bereits erwähnt, einen extra Führerschein oder eine Erweiterung braucht’s dafür nicht. Der Trick: Die Spurbreite und eine fußbetätigte Zweikreis-Bremse führen dazu, dass die Dreiradroller nicht als Motorräder definiert werden.
- In Sachen Hubraum sind keine Grenzen gesetzt. Und auch bei der Leistung gibt es fast keine Einschränkungen. Nur wer nach dem 19. Januar 2013 den Autoführerschein gemacht hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein - aber auch nur, wenn der Dreiradroller mehr als 15 kW (20,4 PS) Leistung hat.
- Außerdem bieten die Dreiradroller durch ihre beiden Vorderräder vor allem im Herbst und Winter ein Haftungsplus und somit mehr Sicherheit. Das kann vor allem für Pendler interessant sein, die so viel wie möglich aufs Auto verzichten möchten.
Nachteile der Dreiradroller
- Wer vor allem deshalb vom Auto auf den Roller umsteigen möchte, um im Pendelverkehr zwischen den Autos durchzuschlängeln, sollte sich für ein zweirädriges Gefährt entscheiden. Punkt. Die Dreiradroller sind definitiv zu breit. Und schwerer sind sie auch.
- Hinzu kommt, dass sie verhältnismäßig teuer sind.
- Außerdem ist die Auswahl nicht besonders groß. Aktuell gibt es 3 Hersteller, die Dreiradroller in Deutschland anbieten, insgesamt sind es 5 Modelle.
In Deutschland erhältliche Dreiradroller
| Modell | Hubraum | Leistung | Preis (ca.) |
|---|---|---|---|
| Peugeot Metropolis | 399 Kubik | 26,2 kW/35,6 PS | ab 9.355 Euro |
| Piaggio MP3 300/Sport | 278 Kubik | 19 kW/25,8 PS | 7.290/7.490 Euro |
| Piaggio MP3 400/Sport | 399 Kubik | 26 kW/35 PS | 9.590/9.590 Euro |
| Piaggio MP3 500 Sport Advanced | 493 Kubik | 32 kW/44 PS | 11.590 Euro |
| Yamaha Tricity 300 | 292 Kubik | 20,6 kW/28 PS | ab 8.699 Euro |
Hinweis: Preise können abweichen.
Führerschein-Erweiterung B196: Vorteile und Nachteile
Für die Klasse der 125er-Zweiräder braucht ihr aber zumindest den Autoführerschein mit zusätzlicher Schlüsselnummer B196.
Nachteile der Führerschein-Erweiterung B196
Der Nachteil der B196-Option lässt sich folgendermaßen auf den Punkt bringen: Es ist eine Führerschein-Erweiterung um die Schlüsselzahl B196 notwendig. Dafür gibt es Voraussetzungen und ein paar wenige Hürden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben
- und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in der Theorie und 5 in der Praxis. Kosten: je nach Region ca. 700 - 900 Euro.
- Mit dieser Führerschein-Erweiterung dürfen Autofahrer oder Autofahrerinnen dann lediglich Leichtkrafträder der 125er-Klasse pilotieren, also alles, was bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW (15 PS) Leistung aufweist. In Sachen Hubraum und Leistung sind also strikte Grenzen gesetzt.
Vorteile der Führerschein-Erweiterung B196
Die Vorteile für Autofahrer oder Autofahrerinnen sind bei der Führerschein-Erweiterung um Schlüsselzahl B196:
- Sie dürfen ein Kraftrad pilotieren, was Fahrdynamik in Schräglage, wendiges Kurvenverhalten, einfaches Handling sowie Durchschlängeln im Verkehr, insbesondere im Stau, umfasst. Hinzu kommt die deutlich leichtere oder oft ganz entfallende Parkplatzsuche.
- Die Auswahl an Fahrzeugen ist riesig. Ob schickes Retro-Bike oder praktischer Alltagsroller - der Neufahrzeug-, aber auch der Gebrauchtmarkt bieten eine große Auswahl.
Weitere Informationen zu Führerscheinklassen
Ein wenig verwirrend sind allerdings die besonderen Bestimmungen, die in Deutschland für jeden Fahrzeugtyp variieren. Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Mofafahrer einen Helm tragen. Ohne gültigen Führerschein ist das Führen eines Mofas ab 15 Jahren nach dem Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich. Die Prüfbescheinigung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Fahrer vor dem 1. Die meisten Roller erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen maximalen Hubraum von 50 ccm. Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 ccm kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Bis zur Vollendung des 16. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich. Auch mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B bzw. Eine Hauptuntersuchung (TÜV) ist bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen nur dann erforderlich, wenn eintragungspflichtige Änderungen am Fahrzeug sowie Drosselungen oder Entdrosselungen auf 25 bzw. Auch Leichtkrafträder bis 125 ccm sehen optisch häufig noch wie Roller aus - für sie gelten aber separate Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sogenannte Großroller und einige Vespas, die mit über 125 ccm ausgestattet sind. Aktuell gibt es auf dem Markt Roller bis 650 ccm bzw. Ein Versicherungskennzeichen für Ihr Zweirad erhalten Sie mit unserer Mopedversicherung. Als Leichtkraftrad werden Krafträder definiert, deren Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm liegt. Sie erbringen eine Leistung von maximal 15 PS und dürfen mit der Führerscheinklasse A1 bzw. Somit liegen sie besonders bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren im Trend, die noch zu jung für die Fahrerlaubnisklassen A2 bzw. A sind. Aber auch Führerscheinbesitzer, die ihre Pkw-Fahrerlaubnis vor dem 1. Seit dem 19. Januar 2013 dürfen Fahrer unter 18 mit dem Leichtkraftrad schneller als 80 km/h fahren - das Kraftrad muss folglich nicht mehr gedrosselt werden. Ein Motorrad ist ein ein- bis zweisitziges, einspuriges Fahrzeug. Leichtkrafträder und „richtige“ Motorräder werden anhand der Leistung und des Hubraums unterschieden: Das „richtige“ Motorrad ist weder leistungs- noch hubraumbeschränkt. Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich. Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A liegt bei 20 Jahren - ein zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist allerdings Voraussetzung. Ab 24 Jahren ist ein Direkteinstieg in die Klasse A möglich. Wer den Motorradführerschein ab dem 18. Lebensjahr erwerben möchte, benötigt zunächst einen Führerschein der Klasse A2. Dieser berechtigt zum Fahren eines Motorrads mit einer maximalen Leistung von 48 PS bzw. Seit 2013 ist zusätzlich das Verhältnis von Leistung und Gewicht auf 0,2 kW/kg beschränkt.
Der Stufenführerschein
Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen. Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:
- Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
- Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
- Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre
Welche Prüfungen müssen beim Stufenführerschein absolviert werden?
Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten. Wichtig: Für die Fahrschulen besteht für den Klassenaufstieg nach Erwerb des Erstführerscheins keine Ausbildungspflicht, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.
Kannst du trotzdem Fahrstunden absolvieren?
Ja! Es wird sogar empfohlen, vor der praktischen Prüfung noch einmal die eigenen Fähigkeiten zu kontrollieren und mithilfe der Fahrschule deines Vertrauens eingeschlichene Fahrfehler zu korrigieren.
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