Motorradfahren in Frankreich: Wichtige Regeln und Vorschriften

Frankreich ist ein beliebtes Reiseziel für Motorradfahrer. Bevor Sie Ihre Motorradtour durch Frankreich starten, sollten Sie sich über die geltenden Verkehrsregeln und Besonderheiten informieren, insbesondere was laute Motorräder betrifft.

Allgemeine Informationen

Durch den Beitritt zum Schengen-Abkommen sind die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Frankreich weggefallen. Für den Grenzübertritt benötigen Sie lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Die Landeswährung ist der Euro. Gängige Zahlungsmittel sind Bargeld, EC-Karte und Kreditkarte.

In Frankreich herrscht Rechtsverkehr. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind:

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 80 km/h
  • Schnellstraßen: 110 km/h
  • Autobahnen: 130 km/h

soweit nichts anderes ausgeschildert ist.

Spezielle Vorschriften für Motorradfahrer

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen:

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts auf Landstraßen mit je einer Fahrspur in jede Richtung ohne bauliche Trennung: 80 km/h, ansonsten 90 km/h (bei Nässe 80 km/h)
  • Auf Schnellstraßen: 110 km/h (bei Nässe 100 km/h)
  • Auf Autobahnen: 130 km/h (bei Nässe 110 km/h)

Besondere Tempolimits für Fahranfänger: Wer seinen Führerschein noch keine drei Jahre besitzt, darf auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren.

Helmpflicht

Für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) besteht Helmpflicht. Helme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.06 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen versehen sein. Diese Regelungen gelten auch für ausländische Verkehrsteilnehmer.

Handschuhe

In Frankreich besteht für Motorradfahrer die Pflicht, Handschuhe zu tragen. Sie müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße.

Warnweste

Auch Motorradfahrer müssen eine Warnweste dabei haben. Ansonsten drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.

Kinder als Beifahrer

Kinder dürfen als Beifahrer mitfahren. Aber Vorsicht bei Kindern unter 5 Jahren: Diese müssen auf Krafträdern mit einem speziellen Rückhaltesystem für Kinder gesichert werden. Für Kinder ab 5 Jahren schreibt das Gesetz vor, dass sie in der Lage sein müssen, ihre Füße auf die Fußrasten zu stellen. Der Fahrer muss außerdem sicherstellen, dass die Kinderfüße nicht zwischen die Speichen geraten können. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen droht ein Bußgeld von 35 Euro.

Gesetzlich vorgeschrieben ist zusätzlich: Wie der Fahrer muss auch das Kind einen Motorradhelm und CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Ebenso muss eine Warnweste für das Kind mitgeführt werden. Das Nichttragen eines Helms wird mit einem Bußgeld von 135 Euro und das Nichttragen von Handschuhen mit einem Bußgeld von 68 Euro geahndet.

Autobahn

Kleinkrafträdern (cyclomoteurs) ist die Benutzung von Autobahnen verboten. Wer bei normalen Verkehrsverhältnissen (kein Stau, gute Sichtweite, keine Niederschläge) die linke Spur der Autobahn benutzen möchte, muss dort mit mindestens 80 km/h unterwegs sein.

Fast alle Autobahnen sind mautpflichtig. An den Mautstellen (Péage) sollte man Kleingeld oder die Kreditkarte bereithalten. Hier werden Mastercard, Visa und die meisten Tankkarten (Total, DKV, UTA ...) akzeptiert und zwar ohne Eingabe einer PIN und ohne Unterschrift auf einem Beleg. Die Karte wird einfach in die Automaten an der Zahlstelle eingeführt.

Fahrzeugtypen

In Frankreich wird zwischen folgenden Fahrzeugen unterschieden:

  • Kleinkraftrad (cyclomoteur): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Leichtmotorrad (motocyclette légère): Motorrad, dessen Hubraum 125 cm³ nicht übersteigt und dessen Leistung maximal 11 kW beträgt
  • Motorrad (motocyclette): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum über 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

Alkohol

Die Alkoholgrenze in Frankreich beträgt 0,5 Promille. Für Fahranfänger (in den ersten drei Jahren des Führerscheinbesitzes) und Busfahrer gelten 0,2.

Was gilt bei Stau?

Was in Deutschland verboten ist, ist in Frankreich seit 1. Januar 2025 landesweit erlaubt: das Vorbeischlängeln von Motorradfahrern an langsamen Fahrzeugkolonnen.

Die Regelung, die seit 2021 zunächst in mehreren Departements getestet wurde, gilt jedoch nur auf Autobahnen und sonstigen mehrspurigen (Schnell-) Straßen mit geteilter Fahrbahn, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit mindestens 70 km/h beträgt.

Voraussetzungen für das Lane-Splitting mit Motorrädern und Rollern in Frankreich:

  • Die Staudurchfahrung ist nur für motorisierte Zwei- und Dreiräder mit einer maximalen Breite von einem Meter legal.
  • Die Staudurchfahrung ist nur auf Autobahnen und Straßen mit zwei Fahrbahnen erlaubt, die durch einen Mittelstreifen getrennt sind und jeweils mindestens zwei Fahrspuren haben.
  • Die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit muss mindestens 70 km/h betragen.

Folgendes muss bei der Staudurchfahrt beachtet werden:

  • Der Stau muss zwischen den beiden Fahrstreifen durchfahren werden, die sich auf den beiden am weitesten links gelegenen Fahrspuren einer Fahrbahn befinden.
  • Bei stehendem Verkehr (auch wenn das nur eine Spur betrifft) beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Wenn der übrige Verkehr langsam fährt, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
  • Keine der Fahrspuren darf im Bau oder ganz oder teilweise mit Schnee oder Eis bedeckt sein.
  • Bevor der Fahrer zwischen den Fahrspuren fährt, warnt er andere Verkehrsteilnehmer vor seiner Absicht.
  • Es ist in "Zwischenspuren" verboten, ein anderes Fahrzeug in "Zwischenspuren" zu überholen.
  • Der Fahrer, der den Stau zwischen den regulären Fahrspuren durchfährt, muss auf eine der beiden Spuren zurückkehren, sobald sich der Verkehrsfluss normalisiert. Das ist der Fall, sobald auf einer der beiden Fahrspuren mindestens 50 km/h gefahren wird.

Geblitzt - welche Strafe droht?

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Einen ersten Überblick über drohende Strafen gibt ein Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog:

Bußgeldtatbestand Bußgelder
bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h) ab 45 €
bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h) ab 90 €
20 - 50 km/h zu schnell ab 90 €
über 50 km/h zu schnell 1500 €

Stand: 4/2025

Weitere wichtige Hinweise

  • Seit 1. Juli 2008 muss in jedem Kraftfahrzeug mindestens eine reflektierende Warnweste mitgeführt werden. Verlässt jemand nach einer Panne oder einem Unfall das Auto, ist er verpflichtet, eine solche Weste anzulegen.
  • Gelbe Linien am Straßenrand bedeuten absolutes Parkverbot. Blaue Zonen weisen darauf hin, dass man eine Parkscheibe auslegen muss. "Payant" bedeutet, dass für das Parken gezahlt werden muss.
  • Ein Lieblingsbauwerk der Franzosen scheint der Kreisverkehr (rond point) zu sein. Die französische Beschreibung für dieses Rondell lautet "Camembert".

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