Der Führerschein - ob als "Lappen" oder "Fleppen" bezeichnet - ist mehr als nur ein Stück Papier. Er ist der amtliche Nachweis der Fahrerlaubnis, also der behördlichen Zulassung zum Führen bestimmter Fahrzeuge. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die gravierende Folgen haben kann.
Fahrerlaubnis vs. Führerschein: Ein wichtiger Unterschied
Oft werden die Begriffe "Fahrerlaubnis" und "Führerschein" synonym verwendet, doch es gibt einen wesentlichen Unterschied:
- Fahrerlaubnis: Die behördliche Zulassung zum Führen bestimmter Fahrzeuge. Sie wird von der Fahrerlaubnisbehörde erteilt.
- Führerschein: Das Dokument, das diese Fahrerlaubnis nachweist. Er muss beim Führen von Kraftfahrzeugen mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Das Fahren ohne Führerschein ist in der Regel lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet wird. Es bedeutet, den Führerschein nicht zur Hand zu haben, wenn - beispielsweise bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle - dieser verlangt wurde. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis hingegen ist eine Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
§ 21 StVG: Die rechtliche Grundlage
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird im § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ geregelt.
Dieser Paragraph sieht folgende Strafen vor:
- Absatz 1: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr für das Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots.
- Absatz 2: Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten für fahrlässiges Handeln oder vorsätzliches Fahren trotz Fahrverbots.
- Absatz 3: Einziehung des Fahrzeugs, wenn der Fahrer ohne Fahrerlaubnis gefahren ist.
Es ist zudem ein A-Verstoß, das heißt, es beschert zusätzlich drei Punkte in Flensburg.
Mögliche Konsequenzen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis
Die Konsequenzen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis können vielfältig sein:
- Geldstrafe: Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Einkommen des Täters und der Schwere des Vergehens.
- Freiheitsstrafe: In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei Wiederholungstätern oder bei Gefährdung des Straßenverkehrs, kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
- Punkte in Flensburg: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit drei Punkten in Flensburg geahndet.
- Fahrverbot: Zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe kann ein Fahrverbot verhängt werden.
- Entzug der Fahrerlaubnis: In besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
- Einziehung des Fahrzeugs: Das Fahrzeug, mit dem die Straftat begangen wurde, kann eingezogen werden.
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wird häufig eine MPU angeordnet, um die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen.
Das Strafmaß beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ist deswegen so hoch, weil davon ausgegangen wird, dass die Person mit den Begebenheiten des Straßenverkehrs und des Führens eines Fahrzeugs (noch) nicht vertraut ist oder sich durch - meist schwerwiegende - Verstöße disqualifiziert hat.
Besonderheiten und Ausnahmen
Es gibt einige Besonderheiten und Ausnahmen, die im Zusammenhang mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu beachten sind:
- Mofa: Um Mofa zu fahren, wird kein Führerschein benötigt. Es reicht eine Prüfbescheinigung. Wer diese hat, kann auch ohne Fahrerlaubnis Mofa fahren.
- Privatgelände: Auf privaten oder umfriedeten Grundstücken ist das Üben ohne Fahrerlaubnis erlaubt.
- Ausländische Fahrerlaubnis: Maximal sechs Monate darf in Deutschland mit einer ausländischen (nicht der EU oder dem EWR zugehörigen) gefahren werden. In dieser Zeit muss zwingend ein deutscher Führerschein oder eine Verlängerung beantragt werden.
Halterhaftung
Wie der Gesetzestext bereits vermuten lässt, wird nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter für das Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt. Es ist dabei unwichtig, ob der Halter die Fahrt angeordnet hat oder nur wissentlich zuließ. In der Regel muss der Halter ebenfalls mit einer Verurteilung nach Absatz 2 § 21 StVG rechnen, also einer abgemilderten Strafe.
Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Autoschlüssel nicht verschlossen sichern und sich ein anderer Ihr Fahrzeug borgt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und Alkohol
Wird jemand ohne Führerschein und unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer erwischt, gilt dies als besonders schweres Vergehen. Die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verlängert sich erheblich, oft auf mehrere Jahre. Zudem wird in solchen Fällen fast immer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, bevor überhaupt an eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu denken ist.
Was tun im Falle einer Anklage?
Lässt sich der Strafbefehl nicht nachvollziehen, kann es sich immer lohnen, einen Verkehrsanwalt zu Rate zu ziehen. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen.
| Tatbestand | Strafe |
|---|---|
| Fahren ohne Fahrerlaubnis | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
| Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis | Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten |
| Fahren trotz Fahrverbots | Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten |
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