Grenzenlose Freiheit, Abenteuer und Fahrspaß - das ist es, was das Motorrad- und Rollerfahren ausmacht. Egal, ob Sie sich schon lange dafür begeistern oder erst kürzlich der Funke auf Sie übergesprungen ist, es gibt immer etwas, das Sie beim Motorrad- und Rollerfahren dazulernen können. Hier finden Sie alle Informationen zum Motorradführerschein, den verschiedenen Klassen, Anforderungen, Fahrprüfungen und den gesetzlichen Grundlagen.
Welche Motorradführerscheine gibt es?
Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern. Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle.
Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen im Überblick:
- Klasse A: Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Klasse A2: Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
- Klasse A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
- Klasse AM: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Zusätzlich gibt es noch die Mofa-Prüfbescheinigung, die ebenfalls das Fahren von motorisierten Zweirädern erlaubt, aber kein Führerschein im eigentlichen Sinne ist.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Klassen
Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Klasse AM
- Erlaubte Fahrzeuge: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Straßen-Quads mit ähnlichen Leistungsbeschränkungen.
- Mindestalter: 15 Jahre
- Ausbildung: Mindestens 12 Einheiten Grundstoff und 2 Einheiten Zusatzstoff in der Fahrschule.
- Prüfung: Theoretische Prüfung
- Probezeit: Keine
- Hinweis: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind jedoch nur Inlandsfahrten erlaubt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16.
Klasse A1
- Erlaubte Fahrzeuge: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildung: Mindestens 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff in der Theorie. Mindestzahl der Fahrstunden liegt bei 12 mit je 45 Minuten Dauer, inklusive 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
- Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
- Probezeit: Ja, 2 Jahre
Klasse A2
- Erlaubte Fahrzeuge: Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt und die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ausbildung: Für den theoretischen Teil der Ausbildung müssen Sie auch hier mindestens 12 Einheiten mit je 90 Minuten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff absolvieren. Zusätzlich zu den normalen Fahrstunden müssen 12 Sonderfahrten mit dem Motorrad gemacht werden: 5 Fahrten über Land, 4 Fahrten auf der Autobahn und 3 Fahrten bei Nacht.
- Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung (praktische Prüfung ausreichend bei Vorbesitz der Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren)
- Probezeit: Ja, 2 Jahre (entfällt bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2)
Klasse A
- Erlaubte Fahrzeuge: Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Auch sämtliche dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesen Eigenschaften sind vom Führerschein umfasst.
- Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (Stufenführerschein nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2)
- Ausbildung: Dazu kommen 12 Sonderfahrten, von denen 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten sein müssen. Normale Fahrstunden machen Sie abhängig von Ihrem Fahrkönnen in ausreichender Anzahl, für diese gibt es keine gesetzlichen Vorschriften.
- Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung (praktische Prüfung ausreichend bei Vorbesitz der Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren)
- Probezeit: Ja, 2 Jahre (entfällt bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2)
Der Stufenführerschein
Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen.
Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:
- Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
- Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
- Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre
Welche Prüfungen müssen beim Stufenführerschein absolviert werden?
Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten. Wichtig: Für die Fahrschulen besteht für den Klassenaufstieg nach Erwerb des Erstführerscheins keine Ausbildungspflicht, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.
Kannst du trotzdem Fahrstunden absolvieren?
Ja! Es wird sogar empfohlen, vor der praktischen Prüfung noch einmal die eigenen Fähigkeiten zu kontrollieren und mithilfe der Fahrschule deines Vertrauens eingeschlichene Fahrfehler zu korrigieren.
Erweiterung von Führerscheinen:
- Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
- Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
- Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.
Direkteinstieg in die Klasse A
Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.
Klasse B196: Mit dem Autoführerschein Leichtkrafträder fahren
Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.
Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Kosten für den Motorradführerschein
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
Beispiele für Kosten:
- Mofa-Prüfbescheinigung - Kosten: ca. 100 - 150 €
- Führerscheinklasse AM - Kosten: mind. 750 €
- Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca. 1.000 - 3.000 €
- Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca. 1.600 - 3.000 €
- Führerscheinklasse A - Kosten: ca. 1.600 - 3.000 €
Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten. Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich.
Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.
Gültigkeit des Motorradführerscheins
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen.
Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.
Motorrad fahren mit der alten Klasse 3
Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.
Mofa-Prüfbescheinigung
In Deutschland ist für das Führen eines Mofas kein Führerschein notwendig, eine bestandene Mofa-Prüfung reicht aus. Sie benötigen für die Erlangung der Fahrerlaubnis 6 Unterrichtseinheiten in der Theorie und meistens 1 bis 2 Einheiten für die Praxis.
Die Preise unterscheiden sich je nach Region und Fahrschule, liegen aber im Durchschnitt zwischen 100 € und 150 € insgesamt. Nach dem Bestehen des Tests erhalten Sie eine Prüfbescheinigung der Fahrschule, die als Nachweis und Erlaubnis gilt. Diese muss immer mitgeführt werden.
Das Mindestalter, um ein Mofa zu fahren liegt bei 15 Jahren. Die Prüfung kann man maximal 3 Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen. Sie sind mit der Prüfbescheinigung dazu berechtigt, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm zu fahren.
Wer Mofa fahren möchte, muss mindestens 15 Jahre alt sein. Man muss aber eine sogenannte Prüfbescheinigung dabei haben. Wer bereits einen Führerschein hat, braucht keine Prüfbescheinigung. Auch wer vor dem 1.4.1965 geboren ist, benötigt keine Prüfbescheinigung für Mofas bis 25 km/h.
Motorradschutzkleidung: Sicherheit geht vor
Wer in die erste oder eine neue Motorradausrüstung investieren möchte, der sollte Wert auf bestimmte Merkmale legen.
- Helm: Beim Kauf eines Helmes sollte nicht nur die Sicherheit ein wichtiges Kriterium sein. Auch die richtige Passform muss beachtet werden! Wenn der Helm drückt oder zu locker sitzt, kann dies schnell zu Kopfschmerzen führen - was wiederum zu Konzentrationsschwierigkeiten führen kann.
- Jacke und Hose: Um die perfekte Kleidung zu finden, dauert es Zeit und kostet bei der Anprobe einige Schweißtropfen. Die Klamotten müssen Träger nicht nur schützen. Viel häufiger müssen sie Nässe und Schmutz abweisen, warm halten und genug frische Luft an den Körper lassen. Zu locker sollte sie nicht sein, da dadurch Protektoren falsch sitzen können. Außerdem kann lockere Ausrüstung Falten werfen, welche die Blutzirkulation stören können.
- Schuhe: Spezielle Einlagen in der Sohle, Zehen- und Fersenkappen, dicke Knöchelpolster - der Komfort beim Gehen wird damit nicht erhöht.
Tabellarische Übersicht der Führerscheinklassen
| Führerscheinklasse | Erlaubte Fahrzeuge | Mindestalter |
|---|---|---|
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h, 50 cm³ Hubraum, 4 kW Leistung | 15 Jahre |
| A1 | Krafträder bis 125 cm³ Hubraum, 11 kW Leistung | 16 Jahre |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung | 18 Jahre |
| A | Alle Krafträder | 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (Stufenführerschein) |
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