Viele träumen davon, mit einem leichten Motorrad oder Roller durch Deutschland zu fahren, ohne den vollen Motorradführerschein machen zu müssen. Dank einer Neuregelung im Verkehrsrecht ist dies unter bestimmten Umständen möglich. Wir erklären Ihnen, wie Sie legal einen Motorradführerschein ohne Prüfung erwerben können.
Kann man legal einen Führerschein ohne Fahrschule oder Prüfung erwerben?
Wer in Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss grundsätzlich eine entsprechende Ausbildung durchlaufen. Es ist daher nicht möglich, einen Führerschein ohne Fahrschule zu machen. Auch die Theorie- und Praxisprüfung können nicht ohne den Besuch einer Fahrschule absolviert werden. Schließlich werden Sie nur dann zur theoretischen bzw. praktischen Prüfung zugelassen, wenn Sie die entsprechenden Pflichtstunden in der Fahrschule absolviert haben. Beim Autoführerschein sind dies beispielsweise 14 Stunden Theorieunterricht und 12 Sonderfahrten.
Es ist nicht legal, einen Führerschein zu kaufen und anschließend ein Kfz auf öffentlichen Straßen zu steuern, ohne die Fahrschule besucht oder eine theoretische sowie praktische Prüfung absolviert zu haben. Werden Sie bei einer solchen Aktion erwischt, begehen Sie eine Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert. Dubiose Händler bieten online Führerscheine zum Kauf an. Davon ist dringend abzuraten.
Die B196-Erweiterung: Motorradfahren mit dem Autoführerschein
Dank einer Neuregelung im Verkehrsrecht im Jahr 2020 können Sie nun als Besitzer eines Autoführerscheins auch leichte Motorräder im Verkehr steuern, indem Sie sich die Schlüsselzahl B196 im Führerschein eintragen lassen. Dies war im Vorfeld lediglich mit der Führerscheinklasse A1 möglich. Zwar können Sie einen Führerschein nicht ohne Fahrschule erwerben, dafür aber zumindest unter gewissen Umständen ohne Prüfung: Wenn Sie sich als Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse B die Schlüsselzahl B196 im Führerschein eintragen lassen, können Sie damit Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren, ohne eine Prüfung ablegen zu müssen.
Die B196 ist keine eigene Führerscheinklasse im klassischen Sinne, sondern eine sinnvolle Erweiterung deines bestehenden Autoführerscheins (Klasse B). Mit dieser Schlüsselzahl 196, die in deinen Führerschein eingetragen wird, erhältst du die Berechtigung, bestimmte leichte Krafträder zu fahren. Diese spezielle Regelung gibt es in Deutschland seit Anfang 2020 und hat sich schnell großer Beliebtheit erfreut. Sie basiert auf § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und erlaubt es erfahrenen Autofahrern, den Schritt auf zwei Räder zu wagen.
Voraussetzungen für die B196-Eintragung
Es gibt keine komplizierten Tests oder Eignungsprüfungen. Im Wesentlichen müssen Sie nur zwei klare Kriterien erfüllen, die beide gesetzlich vorgeschrieben sind, um die Berechtigung zum Führen von 125er Fahrzeugen zu erhalten.
- Mindestalter: Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Besitz des Autoführerscheins: Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis der Klasse B (den Autoführerschein) bereits seit mindestens fünf Jahren besitzen.
Beide Bedingungen, das Alter von 25 Jahren und der fünfjährige Vorbesitz der Klasse B, müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Ablauf der B196-Eintragung
- Anmeldung in einer Fahrschule: Du musst aktiv werden und dich bei einer Fahrschule anmelden. Diese begleitet dich durch den Prozess der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerschulung.
- Absolvierung der Fahrerschulung: Es sind mindestens vier theoretische Einheiten à 90 Minuten vorgeschrieben, die sich mit speziellem Motorradwissen befassen. Hinzu kommen mindestens fünf praktische Einheiten à 90 Minuten, in denen du das Fahren des Kraftrads lernst und übst.
- Bescheinigung der Fahrschule: Sobald du die geforderte theoretische und praktische Ausbildung bei deiner Fahrschule absolviert hast und der Fahrlehrer überzeugt ist, stellt dir die Fahrschule eine Bescheinigung aus. Dieses Dokument ist dein offizieller Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Fahrerschulung nach § 6b FeV.
- Antrag bei der Führerscheinstelle: Mit der Bescheinigung deiner Fahrschule gehst du nun zur zuständigen Führerscheinstelle an deinem Wohnort. Dort stellst du den offiziellen Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in deinen bestehenden Führerschein im Scheckkartenformat.
Was darf man mit der B196 fahren?
Im Kern darfst du mit der Schlüsselzahl 196 Krafträder (Roller und Motorräder) fahren. Diese Fahrzeuge müssen bestimmte Kriterien erfüllen, die sich auf ihren Hubraum und ihre Leistung beziehen.
- Hubraum: Maximal 125 ccm
- Motorleistung: Nicht mehr als 11 kW (ca. 15 PS)
- Leistungs-/Gewichtsverhältnis: Darf 0,1 kW pro Kilogramm nicht überschreiten
Diese Einschränkungen entsprechen genau den Anforderungen für die Fahrerlaubnis der Klasse A1. Es sind also typische 125er oder auch 125ccm Maschinen, die in diese Kategorie fallen.
Eine ganz wichtige Einschränkung gibt es beim Geltungsbereich des B196: Diese Erweiterung der Klasse B ist ausschließlich auf Deutschland beschränkt. Du darfst mit der Schlüsselzahl 196 also nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland fahren. Für Fahrten im Ausland benötigst du weiterhin den vollwertigen Führerschein der Klasse A1 oder einer höheren Motorradklasse.
Kosten der B196-Erweiterung
Die Preise können je nach Fahrschule und Region in Deutschland variieren. Die Kosten für die Fahrerschulung machen den größten Teil aus und liegen oft zwischen 500 und 900 EUR. Hinzu kommen etwa 25 bis 40 EUR für die Eintragung bei der Führerscheinstelle und Kosten für ein neues Passfoto. Im Vergleich zu den Kosten für den vollwertigen A1 Führerschein, der Prüfungskosten, Lehrmaterial und oft mehr Fahrstunden beinhaltet, ist der B196 in der Regel deutlich günstiger.
Vorteile der B196-Erweiterung
- Kostengünstigere und zeitsparendere Alternative zum A1-Führerschein
- Keine theoretische oder praktische Prüfung notwendig
- Legaler und sicherer Einstieg in die Welt des Motorradfahrens für erfahrene Autofahrer
B196 vs. A1: Was ist der Unterschied?
Mit beiden darfst du 125er Motorräder und Roller (max. 11 kW) fahren. Der Hauptunterschied liegt im Erwerb und Geltungsbereich. A1 erfordert eine vollständige theoretische und praktische Prüfung und ist international gültig. B196 erfordert nur eine Fahrerschulung, keine Prüfung, und gilt ausschließlich in Deutschland.
125ccm-Motorräder: Was Sie wissen müssen
Ein 125ccm-Motorrad ist, wie der Name schon sagt, ein Zweirad mit einem Hubraum von maximal 125 Kubikzentimetern. Der Hubraum gibt an, wie groß das Volumen ist, welches die Kolben innerhalb des Zylinders bei jedem Hub zwischen den oberen und unteren Umkehrpunkt verdrängen. Ein 125ccm-Motorrad wird auch als Leichtkraftrad bezeichnet.
Führerschein für 125ccm-Motorräder
Möchten Sie ein 125-Kubik-Motorrad fahren, müssen Sie den Führerschein der Klasse A1 oder B196 besitzen. Mit dem A1-Führerschein dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm führen.
Mindestalter für den A1-Führerschein
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen den Führerschein für ein 125ccm-Motorrad im Alter von 16 Jahren erhalten. Die Fahrschule dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 16. Geburtstag besuchen, um mit der Ausbildung zu beginnen. Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor dem 16.
Kosten für den A1-Führerschein
Wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad genau ausfällt, lässt sich leider nicht pauschal angeben. Hierbei sind nämlich viele unterschiedliche Faktoren zu beachten. Jede Fahrschule kann ihre eigenen Preise festlegen und auch von Region zu Region sind unterschiedliche Preisniveaus zu erwarten.
Versicherung und Steuern für 125ccm-Motorräder
Pflicht ist dabei das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Der große Vorteil: Die 125cm-Versicherung verursacht geringere Kosten, als wenn Sie ein leistungsfähigeres Motorrad versichern möchten. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.
Fazit
Die B196 Erweiterung ist eine attraktive Option für alle erfahrenen Autofahrer ab 25, die mit einem 125er Motorrad oder Roller in Deutschland fahren möchten, ohne eine aufwendige Prüfung ablegen zu müssen. Wenn du 25 bist, deinen Autoführerschein seit 5 Jahren hast und in Deutschland legal 125er fahren willst, steht dem nur noch die erfolgreiche Fahrerschulung in der Fahrschule und der anschließende Gang zur Führerscheinstelle im Weg.
| Merkmal | B196 | A1 |
|---|---|---|
| Prüfung | Keine | Theoretische und praktische Prüfung |
| Geltungsbereich | Deutschland | International |
| Voraussetzungen | Mind. 25 Jahre alt, 5 Jahre Führerschein Klasse B | Mind. 16 Jahre alt |
| Fahrzeuge | Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW | Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW |
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