Für abenteuerlustige Fahrer stellt das Motorrad oftmals eine spannende Alternative zum herkömmlichen Pkw dar. Aber wer das Freiheitsgefühl auf zwei Rädern genießen möchte, muss vorher einige Hürden meistern. Neben zeitlichem und organisatorischem Aufwand ist der Motorradführerschein auch mit hohen Kosten verbunden. Interessierte Fahranwärter sollten deshalb frühzeitig kalkulieren, mit welchen Ausgaben sie insgesamt rechnen müssen.
Welchen Führerschein brauche ich?
Bevor Sie sich über die Kosten des Motorradführerscheins Gedanken machen, stellt sich die Frage, welche Art des Führerscheins Sie benötigen. Motorräder zählen entweder zu Klasse A2 oder A und dürfen dementsprechend nicht mit einem Autoführerschein gefahren werden. Stattdessen müssen Sie eine gesonderte Ausbildung an der Fahrschule abschließen.
Führerscheinklassen im Überblick
In Deutschland gibt es viele verschiedene Fahrerlaubnisklassen. Sie werden mit Buchstaben gekennzeichnet. Der herkömmliche Pkw-Führerschein ist beispielsweise die Klasse B, die unterschiedlichen Lkw-Klassen sind durch am Buchstaben C zu erkennen.
Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.
Welche Motorradführerscheine gibt es?
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen. |
Voraussetzungen für den Motorradführerschein
Einige Voraussetzungen, die Sie dafür erfüllen müssen, gelten jedoch auch für die Klasse B:
- Biometrisches Passbild (ca.
- Sehtest beim Optiker (ca.
- Erste-Hilfe-Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (ca.
Wenn Sie bereits einen Pkw-Führerschein besitzen, können Sie sich diese Maßnahmen im zweiten Durchlauf sparen. Haben Sie einmal einen Erste-Hilfe-Kurs besucht, bleibt die Bescheinigung lebenslang gültig. Hierbei müssen Sie mit keinen zusätzlichen Kosten für Ihren Motorradführerschein rechnen.
Kosten für den Motorradführerschein
Für den Motorradführerschein gibt es keinen Pauschalbetrag, was die Kosten betrifft. Denn jede Fahrschule erhebt andere Gebühren.
Die Frage, wie hoch die Kosten für den Motorradführerschein ausfallen, lässt sich auch aus anderen Gründen nicht pauschal beantworten. Die Preise hängen ebenfalls vom persönlichen Lernfortschritt ebenso wie von den individuellen Tarifen der Fahrschule ab.
Die abschließenden Prüfungen absolvieren Sie bei einer zertifizierten TÜV- oder DEKRA-Prüfstelle. In der Regel meldet Ihre Fahrschule dort einen Termin für Sie an und rechnet die Kosten direkt mit der Prüfstelle ab. Dieser Service schlägt allerdings mit einer weiteren Gebühr zu Buche. Auch hier sollten Sie beachten, dass einzelne Fahrschulen und Prüfstellen unterschiedliche Gebühren verlangen.
Allgemein lässt sich festhalten: Die Antwort auf die Frage „Wie hoch sind die Kosten für einen Motorradführerschein?“ gestaltet sich ähnlich schwierig wie die Suche nach dem richtigen Motorrad. Wieviel Sie letztendlich für eine Fahrerlaubnis bezahlen, ist abhängig von örtlichen Behörden und nicht zuletzt auch von Ihren persönlichen Voraussetzungen.
Kostenübersicht
Die Führerschein-Kosten haben wir Ihnen in einer Tabelle zusammengefasst.
- Verwaltungsarbeiten und Theoriestunden: ca.
- Lernmaterial Theorieunterricht: ca.
Für den Motorradführerschein kommen weiterhin Kosten für die praktischen Übungsstunden mit dem Fahrlehrer dazu.
Zwar können die ersten 35 € entfallen, sofern Sie die Rahmenbedingungen bereits durch Ihren Pkw-Schein abgedeckt haben. Erfahrungsgemäß fällt dagegen vor allem der Fahrunterricht oftmals schwerer ins Gewicht als erwartet. Eine erste Schätzung macht deutlich, dass eine Fahrerlaubnis für Krafträder die Haushaltskasse stark beanspruchen kann.
Intensivkurse
Allerdings gibt es die Möglichkeit, zumindest den zeitlichen Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren. Einige Fahrschulen bieten einen Intensivkurs an, der nur wenige Tage dauert. Den Motorradführerschein erhalten Sie zwar schneller mit einem Crashkurs, die Kosten sind aber genauso hoch wie bei einer regulären Ausbildung.
Geschätzte Kosten
- Mofa-Prüfbescheinigung - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse AM - Kosten: mind.
- Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse A - Kosten: ca.
- Feste Kosten (z. B. Fahrschule inkl. Lernmaterial): ca.
- Übungsfahrten (z. B.
- Theorieprüfung (z. B.
- Gesamt: ca.
Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten. Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.
125er fahren mit dem Autoführerschein (B196)
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt. Wir erklären Ihnen, wie das geht, was das kostet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. 125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Die Regelung gilt seit Januar 2020.
Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung B196
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
- Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.
125er fahren ohne Prüfung
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.
Was kostet die Erweiterung der Klasse B?
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.
Was kostet die Versicherung einer 125er?
Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar.
Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?
Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.
Darf ich damit in Europa fahren?
Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Und das, obwohl die italienische Klasse B die125er ohne jegliche Auflagen einschließt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.
Erfolg der neuen Regelung
Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.
Weitere wichtige Informationen
Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.
Mindestalter für Motorradführerscheine
In Deutschland ist genau festgelegt, ab welchem Alter Sie eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse erhalten dürfen. So ist den meisten wohl bekannt, dass sie den Pkw-Führerschein der Klasse B ab 17 Jahren (beim begleiteten Fahren) bzw. 18 Jahren machen können. Doch wie verhält es sich mit dem 125ccm-Motorrad-Führerschein? Grundsätzlich gilt: Sie dürfen den Führerschein für ein 125ccm-Motorrad im Alter von 16 Jahren erhalten. Die Fahrschule dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 16. Geburtstag besuchen, um mit der Ausbildung zu beginnen. Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor dem 16.
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