Um in Deutschland den Motorradführerschein zu machen, muss in einer Fahrschule eine Fahrausbildung durchlaufen werden. Diese setzt sich aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammen. Einen Führerschein ohne die entsprechende Ausbildung zu erhalten, ist auf legalem Wege nicht möglich.
Theoretische Ausbildung
Im theoretischen Teil der Ausbildung sollen Kenntnisse zur Verkehrssicherheit geschaffen bzw. geschult werden. Diese Kentnisse werden in der theoretischen Prüfung abgefragt. In der Fahrschule gibt es Pflichtstunden für den theoretischen Teil der Ausbildung. In dieser Zeit soll der Fahrschüler Wissen über die Straßenverkehrsordnung und die Sicherheit im Verkehr erlernen.
Mindestanzahl der Theoriestunden
Die Mindestanzahl der Theoriestunden bei der Grundausbildung für den Führerschein in der Klasse B liegt bei zwölf Stunden im Grundstoff und zwei Stunden im Zusatzstoff. Diese sind thematisch so strukturiert, dass ein Einblick in alle relevanten Bereiche sichergestellt wird. Allerdings besteht keine Pflicht diese Themen alle abzudecken. Theoretisch könnte auch zwölf Mal die gleiche Theoriestunde zum Grundstoff besucht werden.
Sind alle Stunden absolviert und der Auszubildende fühlt sich sicher in der Beantwortung aller Fragen, kann dieser sich beim TÜV oder der DEKRA zur theoretischen Prüfung anmelden. Dafür wird eine Gebühr von ca. 20 Euro fällig.
Schon gewusst? Es gibt insgesamt 522 Grundstofffragen in 38 Kapiteln. Zum Zusatzstoff sind es sogar 993 Fragen in 57 Kapiteln.
Pflichtstunden für verschiedene Führerscheinklassen (Theorie):
- Pflichtstunden Führerschein Klasse B: Zwölf Theoriestunden sind Pflicht.
- Pflichtstunden Führerschein Klasse BE: Keine Theorie erforderlich, da Klasse B schon erworben wurde.
- Pflichtstunden Führerschein Klasse A: Theoretisch müssen zwölf Grundstoffstunden und vier Zusatzstoffstunden belegt werden.
- Pflichtstunden Führerschein Klasse C1: Für die Theorie sind sechs Stunden Grundstoffunterricht und sechs Stunden Zusatzstoffunterricht notwendig.
Praktische Ausbildung
Im praktischen Teil soll der Auszubildende lernen, wie er ein Kfz fährt und was während der Fahrt zu berücksichtigen ist. Auch Gefahrsituationen werden simuliert und beispielsweise eine Vollbremsung geübt. In der Fahrschule sind Sonderfahrten zu absolvieren. Dabei sind die sogenannten „Führerschein-Sonderfahrten“ als Fahrstunden Pflicht. Die restlichen Stunden sind gesetzlich nicht bestimmt bzw. Je nachdem wie gut sich der Fahranfänger anstellt, können nur wenige Stunden ausreichen, bevor die Sonderfahrten absolviert werden. Allerdings ist es auch keine Schande, wenn mehr „normale Fahrstunden“ gebraucht werden.
Sonderfahrten
Dabei legt der Fahrlehrer den Zeitpunkt fest, ab wann der Schüler bereit ist, diese Pflichtfahrten für den Führerschein zu machen. Er muss die Gewissheit haben, dass die Fähigkeiten des Fahrschülers ausreichend sind, um ihn und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen.
- Überlandfahrt: Auf dieser Fahrt soll der Prüfling vor allem mit der Fahrt auf Landstraßen vertraut gemacht werden. Dabei soll auf die entsprechende Beschilderung und Geschwindigkeit geachtet werden. Sie dauert etwa fünf Stunden.
- Autobahnfahrt: In der Fahrschule soll auch das Fahren auf der Autobahn geschult werden. Zu diesem Zweck ist die 4-stündige Autobahnfahrt angesetzt.
- Nachtfahrt: Wie der Name schon verrät, findet diese Fahrt im Dunkeln statt. Dadurch soll der Fahrschüler lernen, die Beleuchtung des Kfz richtig zu überprüfen und zu nutzen. Dabei wird auch, sofern möglich, der Einsatz des Fernlichts geprobt. Die Nachtfahrt ist die kürzeste der Pflichtstunden für den Führerschein.
Haben Sie diese Fahrten absolviert und die Theorieprüfung bestanden, kann Ihre Fahrschule Sie zur Führerscheinprüfung anmelden. Diese dauert in der Regel 45 Minuten. Lassen Sie sich nicht von Ihrer Nervosität übermannen und versuchen Sie das Gelernte „auf die Straße“ zu bringen.
Pflichtstunden für verschiedene Führerscheinklassen (Praxis):
Für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen variieren die Pflichtstunden für den Führerschein in Praxis und Theorie.
- Beim Motorradführerschein der Klasse A sind 12 Pflichtstunden in der praktischen Ausbildung vorgesehen.
- Dazu gehören 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten (jeweils à 45 Minuten).
Diese Sonderfahrten sind verpflichtend und trainieren das Fahren auf Landstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit. Ohne sie kann die praktische Prüfung nicht abgelegt werden.
Kosten für den Motorradführerschein
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten. Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich.
Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.
Kostenübersicht
Die Kosten eines Motorradführerscheins hängen stark davon ab, wo er gemacht wird. So sind die Fahrschulpreise in süddeutschen Großstädten um ein gutes Drittel höher als etwa in Brandenburg auf dem Land. Bei der Anzahl der nötigen Übungsstunden kommt es aufs Talent des Fahrschülers an.
Diverse Portale nennen in aktuellen Preisbeispielen rund 1.250 Euro inklusive aller Gebühren für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs oder Prüfungsanmeldung für die Klasse A, errechnet auf Basis der Fahrschulpreise in Berlin bei zwölf Übungsstunden. Braucht ein Fahrschüler 20 Stunden (Durchschnittswert), kostet der Schein schon über 1.500 Euro - im günstigen Berlin. Diese Preiseinschätzung erachten wir allerdings als zu gering. In Stuttgart oder München sind 2.000 bis 2.500 Euro realistischere Größen für einen Motorradführerschein.
| Kostenpunkt | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Anmeldegebühr der Fahrschule | 200 - 300 Euro |
| Sehtest | 6,43 Euro |
| Erste-Hilfe-Kurs | 20 - 40 Euro |
| Übungsfahrten (pro Stunde) | 30 - 50 Euro |
| Sonderfahrten (pro Fahrt) | 40 - 60 Euro |
| Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 30 - 60 Euro |
| TÜV-Gebühr für die theoretische Prüfung | 22,49 Euro |
| Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur praktischen Prüfung | 80 - 180 Euro |
| TÜV-Gebühr für die praktische Prüfung | 90 - 150 Euro |
| Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins | 30 - 50 Euro |
Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.
Führerscheinklassen im Überblick
- AM: Führerscheinklasse AM, der Moped-Führerschein ab 15 (Roller und Kleinkrafträder bis 50 Kubik, max. 45 km/h).
- A1: Motorradführerschein Klasse A1 (125er): Mindestalter 16 Jahre. Umfasst Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW.
- A2: Motorradführerschein Klasse A2: Mindestalter 18 Jahre. Für Krafträder mit bis zu 35 kW.
- A: Motorradführerschein Klasse A: Mindestalter für den Direkteinstieg 24 Jahre. Unbeschränkt alle Krafträder.
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