Viele Jugendliche können es kaum erwarten, selbstständig mobil zu sein und das "Eltern-Taxi" hinter sich zu lassen. Doch welche motorisierten Zweiräder dürfen sie schon in jungen Jahren fahren? In Deutschland gibt es verschiedene Führerscheinklassen und Regelungen, die das Fahren mit 14, 15, 16 oder 17 Jahren erlauben.
Was darf man mit 14 und 15 Jahren fahren?
Einige Fahrzeuge dürfen Jugendliche tatsächlich schon ab 14, 15, 16 oder 17 Jahren fahren.
E-Bikes und Elektrokleinstfahrzeuge
Für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind keine Fahrerlaubnis und auch kein Besuch in der Fahrschule notwendig. Auch für E-Bikes, die maximal 25 km/h erreichen, liegt das Mindestalter bei 14 Jahren.
Mofa-Prüfbescheinigung ab 15 Jahren
Wer sich dem 15. Lebensalter nähert (ca. 14,5 Jahre alt ist) darf außerdem bereits in die Fahrschule für den Mofa-Führerschein gehen. Laut Gesetz dürfen Jugendliche ab 15 Jahren alleine mit dem Mofa durch die Straßen brausen. Damit du auch wirklich mit 15 schon losdüsen kannst, meldest du dich am besten schon ein paar Monate vor deinem 15. Geburtstag bei der Fahrschule an. So machst du deinen Mofa-Führerschein ab 14 Jahren und gehörst garantiert zu den ersten in deiner Klasse, die nicht mehr aufs Mama- oder Papa-Taxi angewiesen sind. Auf die Straße dürfen Jugendliche zwar erst nach dem 15.
Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darfst du auch einen auf 25 km/h gedrosselten Roller oder andere motorisierte Fahrräder mit bis zu 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum fahren.
Um Mofa fahren zu dürfen, musst du mindestens 6 Doppelstunden von jeweils 90 Minuten Theorie büffeln und nochmal eine weitere Doppelstunde direkt auf dem Mofa üben. Anschließend gibt’s noch eine kleine theoretische Prüfung - wenn du die bestehst, darfst du Mofa fahren.
AM-Führerschein ab 15 Jahren
Mit der Kategorie AM dürfen Jugendliche grundsätzlich ab einem Alter von 15 bzw. 16 Jahren anfangen. Tschö Elterntaxi: Sobald du 15 bist, kannst du den AM-Führerschein machen - und alle Fahrzeuge entsprechend dieser Fahrzeugkategorie selbstständig fahren. Einzige Einschränkung: Das gilt nur für deutsche Straßen. Ins Ausland darfst du damit erst, sobald du 16 bist.
Die Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nach ihrer Bauart nicht mehr als 45 km/h fahren und einen Hubraum von maximal 50 ccm erreichen.
Mit dem AM-Führerschein kannst du theoretisch sogar schon ein kleines Auto fahren: die sogenannten Mopedautos, Leichtkraftfahrzeuge oder 45 km/h-Autos. Wenn du lieber beim Zweirad bleibst, hast du die Wahl zwischen einem Mofa, einem Moped, einem Mokick und einem Roller. Der Unterschied ist dabei die Bauweise. Während Mofa, Mokick und Moped alle Pedale oder zumindest Fußrasten haben, hat der Roller einen Durchstieg.
Pflicht sind mindestens 12 Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten mit allgemeiner Theorie und mindestens 2 Doppelstunden mit Theorie speziell für den AM-Führerschein. Anschließend kannst du dich für die theoretische Prüfung anmelden. Bei der Praxis gibt es keine Mindestanzahl an Fahrstunden - sobald du dich sicher genug fühlst, kannst du dich für die praktische Prüfung anmelden.
Motorradführerscheine ab 16 Jahren
Kleine Motorräder fallen grundsätzlich in die Führerscheinklasse A1. Damit können auch 16-Jährige bereits kleine Motorräder fahren. Die nächste Führerscheinkategorie A2 ist erst ab einem Alter von 18 Jahren erhältlich.
A1-Führerschein
Ein bisschen flotter bist du unterwegs, wenn du die Führerscheinklasse A1 machst. Denn dann darfst du auch Leichtkrafträder mit diesen Eigenschaften fahren:
- Sie haben einen Hubraum von maximal 125 ccm
- Sie haben eine Leistung von maximal 11 kW, also ca. 15 PS
- ... oder, wenn es ein Dreirad ist, sogar von maximal 15 kW, also ca. 20 PS
- Gleichzeitig haben sie aber nicht mehr als 0,1 kW pro kg Fahrzeuggewicht (das heißt, dass dein Motorrad mindestens 110 kg wiegen muss, wenn du die Leistung ausschöpfen willst).
Motorräder mit diesen Eigenschaften schaffen in der Regel bis zu 110 km/h und machen auch optisch schon ordentlich was her.Natürlich darfst du der Führerscheinklasse A1 auch alle Bikes der AM-Klasse fahren.
Deinen A1-Führerschein bekommst du frühestens mit 16. Wenn du es eilig hast, kannst du dich aber schon mit 15,5 Jahren bei der Fahrschule anmelden.
Wenn du direkt mit Führerscheinklasse A1 startest, musst du insgesamt mindestens 16 Doppelstunden á 90 Minuten die Fahrschulbank drücken. Davon sind 12 Doppelstunden allgemeiner Grundstoff und 4 Doppelstunden spezielle Inhalte fürs Motorradfahren. Falls du schon den AM-Führerschein hast, kannst du dir 6 Doppelstunden des allgemeinen Grundstoffs sparen.
Die Anforderungen der praktischen Fahrstunden sind genau so, wie beim Pkw-Führerschein geregelt: Du brauchst so viele „normale“ Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst. Darüber hinaus gibt es aber ein paar Pflichtstunden, die du mindestens absolvieren musst:
- 5 Einzelstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Einzelstunden auf der Autobahn
- 3 Einzelstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Führerscheine ab 17 und 18 Jahren
Viele Jugendliche können es gar nicht erwarten, den Autoführerschein zu machen. Alleine fahren ist grundsätzlich erst mit Volljährigkeit erlaubt. Allerdings können Jugendliche ab 17 Jahren bereits begleitetes Fahren praktizieren.
Wer den Führerschein ab 17 Jahren machen möchte, darf bereits mit 16,5 Jahren in die Fahrschule. Wer den Führerschein hingegen ab 18 Jahren machen möchte, darf bereits mit 17,5 Jahren in die Fahrschule gehen.
Die nächste Führerscheinkategorie A2 ist erst ab einem Alter von 18 Jahren erhältlich. Motorräder ohne Leistungsbegrenzung können letztlich mit der Führerscheinklasse A gefahren werden.
A2-Führerschein ab 18 Jahren
Mit ihm darfst du nochmal größere und stärkere Bikes fahren. Konkret heißt das für dich, dass dein Motorrad diese Voraussetzungen erfüllen muss:
- Es hat eine Leistung von maximal 35 kW, also ca. 47 PS
- Falls du ein gedrosseltes Bike hast, darf es ungedrosselt maximal 70 kW Leistung haben, also ca. 94 PS
- Gleichzeitig darf es nicht mehr als 0,2 kW pro kg Fahrzeuggewicht haben (dein Motorrad muss also mindestens 175 kg wiegen, wenn du die Leistung ausschöpfen möchtest).
Um den A2-Führerschein zu machen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn du es eilig hast, kannst du dich aber schon ein paar Monate vor deinem 18. Geburtstag in der Fahrschule anmelden. Den Führerschein gibt’s aber auch hier erst zum Geburtstag.
A-Führerschein ab 24 Jahren
Mit diesem Schein darfst du alle Krafträder fahren, die dir in Deutschland unter die Füße kommen.
Wenn du den A2-Führerschein schon seit mindestens 2 Jahren hast, hast du es am einfachsten: Du musst nur mindestens 20 Jahre alt sein und kannst dir die theoretische Ausbildung samt Prüfung komplett schenken.
Wenn du nur einen AM-Schein oder noch gar keinen Motorradführerschein hast, musst du mindestens 24 Jahre alt sein. Außerdem musst du alle Anforderungen an Theorie und Praxis erfüllen, die du auch für die anderen Klassen mitbringen musstest:
- Mindestens 12 Doppelstunden á 90 Minuten allgemeine Theorie
- Mindestens 4 Doppelstunden für die spezielle Theorie
- Mindestens 5 praktische Einzelstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- Mindestens 4 praktische Einzelstunden auf Autobahnen
- Mindestens 3 praktische Einzelstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
E-Motorräder und Führerschein
Bei klassischen Motorrädern mit Benzinmotor ist die Sache klar: Du brauchst einen Führerschein! Bei E-Motorrädern sieht es anders aus - hier kommt es vor allem auf die Leistung und die Höchstgeschwindigkeit an. Die Frage, ob du ein E-Motorrad ohne Führerschein fahren kannst, hängt also ganz von den Spezifikationen des Fahrzeugs ab.
Für Pedelecs und E-Scooter ist kein Führerschein erforderlich - perfekt für die schnelle Fahrt durch die Stadt! Wenn du jedoch ein schnelleres E-Motorrad oder einen Elektroroller fahren willst, benötigst du je nach Leistung entweder einen Führerschein der Klasse AM, A1, A2 oder A. Es ist daher wichtig, die Vorschriften zu kennen, bevor du losfährst, um sicher und legal unterwegs zu sein.
Motorisierte Fahrzeuge für Kinder unter 14 Jahren
Laut Polizei gibt es im Verkehrsrecht keine eigene Kategorie für "motorisierte Fahrzeuge Kinder" oder Ähnliches. Welche Regeln und Vorschriften für das jeweilige Fahrzeug gelten, ergibt sich viel mehr aus dem Fahrzeug selbst - etwa aus Bauart und Höchstgeschwindigkeit.
Eigentlich gibt es nichts Motorisiertes, das Kinder unter 14 Jahren im Straßenverkehr fahren dürfen. Also es gibt Spielzeuge, die nicht schneller als 6 km/h fahren. Das sind diese kleinen Autos, die viele Kinder zum Geburtstag oder zu Weihnachten geschenkt bekommen. Die sind echten Autos nachgebildet, aber viel kleiner und sie fahren mit einer kleinen Elektrobatterie. Aber auch da gilt: Die Fahrzeuge sollten nicht ohne Aufsicht von Erwachsenen gefahren werden. Und mit denen darf man auch nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Wichtig ist auch - das hört man immer wieder - dass Eltern mit Kindern auf Parkplätzen vor großen Einkaufszentren fahren oder auf Feldwegen. Kinder, die unter 14 Jahre sind, sind nicht strafmündig. Das heißt, sie können nicht bestraft werden.
Die Eltern, die es erlauben, machen sich nach Paragraf 21 Straßenverkehrsgesetz strafbar: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Tatbestand umfasst auch das Fahren lassen von Verkehrsteilnehmern, die keine Fahrerlaubnis haben. Sind werden dann genauso bestraft, als wären sie selbst ohne Fahrerlaubnis gefahren. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Hinzu kommt, dass sich die Eltern unter Umständen auch nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar machen.
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