Motorrad geblitzt, Fahrer nicht erkennbar: Was tun?

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind auf deutschen Straßen weiterhin ein Problem. Um Raser zu überführen, setzen Polizei und Ordnungsämter Blitzanlagen ein. Doch was passiert, wenn ein Motorrad geblitzt wird, der Fahrer aber nicht erkennbar ist?

Können Motorradfahrer überhaupt geblitzt werden?

Ja, auch Motorradfahrer können geblitzt werden. Die Schwierigkeit liegt jedoch in der Identifizierung des Fahrers, da der Helm das Gesicht verdeckt und Motorräder nur hinten ein Kennzeichen haben. Viele Fahrer nehmen fälschlicherweise an, dass ihr Motorrad nicht vom Blitzer erfasst werden kann. Aber natürlich kann ein Temposünder auch mit dem Motorrad geblitzt werden. Das Messgerät unterscheidet nicht zwischen Auto- und Motorradfahrer.

Wie werden Motorradfahrer geblitzt?

Beim Blitzen wird in der Regel eine Fotoaufnahme des Fahrers gemacht. Denn auch wenn das Motorrad von vorne geblitzt wurde, ist der Fahrer normalerweise nicht erkennbar. Durch die Helmpflicht für Biker ist sein Gesicht verdeckt. Ein weiteres Problem ist, dass Motorräder von vorne kein Kennzeichen haben, welches sich hinten befindet. Es wird vom Blitzer nicht erfasst, sodass sich der Halter der Maschine nicht so einfach ermitteln lässt.

Für das Motorrad gibt es Blitzer, die von vorne und hinten auslösen. Damit hat die Polizei gleich das Kennzeichen und kann den Halter des Fahrzeugs kontaktieren. Sollte dieser allerdings nicht selbst gefahren sein und nicht angeben wollen, wer an seiner statt gefahren ist, hat die Polizei nach wie vor nichts in der Hand. Bisher wird dieses Blitzer-Modell kaum in Deutschland eingesetzt.

Ein mobiler Blitzer kann dem Motorrad also durchaus zum Verhängnis werden. Obgleich die Ermittlung eines Motorradfahrers unter diesen Umständen beinahe unmöglich erscheint, kann die Polizei doch manchen Täter überführen. Da diese Methoden jedoch sehr zeitaufwendig sind, werden sie meist nur bei Wiederholungstätern eingesetzt. Deshalb sollten sich Biker nicht zu sicher fühlen, wenn sie mit dem Motorrad von vorne geblitzt werden.

Methoden zur Fahrerermittlung

Die Polizei hat verschiedene Möglichkeiten, den Fahrer zu ermitteln:

  • Abgleich mit Fahrzeugen im Zulassungsbezirk: Die Polizei kann das Motorrad mit den Fahrzeugen abgleichen, die im Zulassungsbezirk zugelassen sind.
  • Individuelle Merkmale der Schutzkleidung: Lässt sich der geblitzte Fahrer nicht auf anderem Wege ermitteln, kann manchmal auch die Schutzkleidung aufschlussreich sein, sofern diese sehr individuelle Merkmale aufweist.
  • Fahrtenbuchauflage: Kann sich der Halter nicht mehr daran erinnern, wem er sein Motorrad zum Blitzer-Zeitpunkt geliehen hat, können die Beamten anordnen, dass er künftig ein Fahrtenbuch zu führen hat.
  • Observation und mobiler Blitzer: Fährt ein Motorradfahrer immer dieselbe Strecke und wird dabei wiederholt geblitzt, können sich die Beamten dort mit der Laserpistole auf die Lauer legen, um ihn auf frischer Tat zu ertappen.

Der Bußgeldbescheid und das Blitzerfoto

Wer von einem Blitzer erwischt wird, erhält kurze Zeit darauf einen Bußgeldbescheid mit Ankündigung der entsprechenden Sanktionen. Dabei kann es sich je nach Schwere des Verstoßes um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot handeln. Zur Identifizierung von Fahrzeug und Fahrer liegt diesem Schreiben oftmals als Beweisstück auch das Blitzer-Foto bei.

Ein Blitzerfoto ist ein unmittelbares Beweisstück. In der Regel kann man den Fahrer auf dem Foto erkennen und die Fahrzeugdaten ablesen. Aber was, wenn der Fahrer auf dem Foto unkenntlich ist? Wenn der Fahrer auf dem Foto unkenntlich ist, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll sein. Hierfür hat der Gesetzgeber eine 14-tägige Einspruchsfrist vorgeschrieben. Ein formloser Antrag ist als Einspruch durchaus ausreichend.

Sollte gerichtlich festgestellt werden, dass die Identifizierung des Fahrers mittels des Blitzerfotos nicht eindeutig möglich ist, so ergibt sich daraus eine rechtliche Ungültigkeit des Bußgeldbescheids. Im Zusammenhang mit dem Blitzerfoto muss gesagt werden, dass in Deutschland das Grundprinzip der Fahrerhaftung gilt. Dies bedeutet, dass das Blitzerfoto dann seine rechtliche Ungültigkeit erlangt, wenn durch das Foto eine zweifelsfreie Feststellung der fahrenden Person nicht möglich ist.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wie bereits erwähnt hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid vorgesehen. Hierfür gibt es die 14-tägige Frist, die zwingend für einen derartigen Schritt eingehalten werden muss. Versäumt ein Verkehrssünder diese Frist, so ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht mehr möglich. Der Einspruch muss in schriftlicher Form bei der zuständigen Behörde eingelegt werden, wobei ein formloses Schreiben bereits ausreichend ist.

Ein guter Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Einspruch stellt das Blitzerfoto dar, welches unscharf oder schwer erkennbar ist. Ein sehr genauer prüfender Blick auf dieses Foto kann jedoch durchaus Aufschluss darüber geben, welche Person zu dem Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes am Steuer des Fahrzeugs saß.

Akteneinsicht

Unter Umständen ist es auch möglich, das Originalfoto im Internet direkt noch einmal einzusehen. Hierfür sind jedoch für gewöhnlich Zugangsdaten zwingend erforderlich, die jedoch in der gängigen Praxis mit dem Bußgeldbescheid direkt übermittelt werden. Sollte der entsprechende Bußgeldbescheid diese Möglichkeit nicht bieten, so haben die betroffenen Personen auf der Grundlage des § 49 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) das Recht auf die Akteneinsicht.

Ist sich der Empfänger des Bußgeldbescheids sicher, dass das Blitzerfoto eine andere Person zeigt, so sollte fristgerecht in schriftlicher Form der Einspruch erfolgen. In derartigen Fällen erfolgt eine weitergehende gerichtliche Überprüfung des Sachverhalts. Sollte das Gericht der Auffassung der Person, welche den Einspruch eingelegt hat, folgen, so kann eine Einstellung des Bußgeldverfahrens erfolgen.

Gutachten

Sollte das Gericht jedoch zu der Feststellung kommen, dass die geblitzte Person der Empfänger des Bußgeldbescheides sein könnte, so kann durchaus auf dem gerichtlichen Weg ein Gutachter mit der Durchführung eines sogenannten anthropologisch-morphologischen Gutachtens beauftragt werden. Ein derartiger Gutachter übernimmt die Analyse des Blitzerfotos und gibt dem zuständigen Gericht eine entsprechende Empfehlung ab. Für gewöhnlich folgt das Gericht der Empfehlung des beauftragten Gutachters. Ein Gegengutachten kann jedoch durch die Person, welche den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben hat, ebenfalls beauftragt werden.

Bußgeldbescheid ohne Foto

Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Bußgeldbescheid ohne Foto ins Haus kommt. Viele Menschen denken nun, dass der Bescheid in diesem Fall ungültig ist, aber das stimmt nicht. Die deutschen Behörden sind tatsächlich nicht grundsätzlich verpflichtet, immer das Blitzerfoto mitzusenden. Wurde das Foto als Beweismittel nicht mitgeschickt, so können Sie es natürlich bei der Behörde anfordern. Mithilfe einer Akteneinsicht können Fahrer das Blitzerfoto entsprechend einsehen bzw. anfordern.

Risiken eines Einspruchs

Diejenige Person, welche als Bußgeldbescheidempfänger Zweifel an dem Bild der Geschwindigkeitsmessung hat und damit an der Richtigkeit des Bußgeldbescheides äußert und einen Einspruch einlegen möchte, sollte sich auf jeden Fall der damit verbundenen Risiken bewusst sein. Ein erhebliches Risiko ist dabei der Kostenfaktor im Fall des Scheiterns von dem Einspruch. Zunächst muss im Einspruchsverfahren das zuständige Gericht davon überzeugt werden, dass das Bild als ungültig anzusehen ist. Dies kann durchaus einen immensen Aufwand darstellten. Dieser Schritt ist überdies auch mit dem Risiko behaftet, dass im Fall des Scheiterns von dem Einspruch sämtliche Gerichtskosten von dem Verkehrssünder getragen werden müssen. Hierbei handelt es sich dann um Kosten, welche den ursprünglichen Betrag in dem Bußgeldbescheid um ein Vielfaches übersteigen.

Verhaltenstipps

Der Ausspruch „das bin ich doch gar nicht“ ist im Zusammenhang mit einem Blitzerfoto nicht gerade selten. Obgleich in der gängigen Praxis das Blitzerfoto in der Tat im Hinblick auf die Qualität als verbesserungswürdig angesehen werden muss, so zeigt es doch für gewöhnlich den tatsächlichen Fahrer. Ist dann ein Bußgeldbescheid in der Post muss die Erinnerung bemüht werden, was sich jedoch nicht immer als einfach erweist.

Es gibt nunmehr natürlich die Möglichkeit, direkt einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Sinniger wäre es jedoch, zunächst alle Personen im Haushalt, die sich im Besitz eines Führerscheins befinden, zu dem Bußgeldbescheid zu befragen. Nicht selten kommt hierbei sehr schnell die Wahrheit ans Licht. Ist dem nicht so kann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durchaus sinnvoll sein. Hierbei sollte der Empfänger des Bußgeldbescheids jedoch im Vorwege auf jeden Fall eine „Kosten-Nutzen-Kalkulation“ im Vorwege aufstellen.

Fahrerhaftung

In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass das Bußgeld für zu schnelles Fahren stets der tatsächliche Fahrer zu zahlen hat - nicht etwa der Eigentümer oder Besitzer des Autos. Aus diesem Grund muss ein Blitzerfoto auch eindeutig identifizierbar sein. Sind Sie nicht klar erkennbar, dürfen Sie das Foto anzweifeln. Als Gründe kommen unscharfe Bilder oder ein bedecktes Gesicht (Hut, Sonnenbrille, Mundschutzmaske) in Betracht.

Bußgeldkatalog

Bei Geschwindigkeitsverstößen wird generell zwischen den Kategorien „außerorts“ und „innerorts“ unterschieden. Je nachdem, wie viel zu schnell Sie gefahren sind, liegt das Bußgeld dann zwischen 10 und 680 Euro.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt.

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