Nicht jedes Gefährt darf einfach so am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Zudem sollen Fahrzeuge und deren Halter nicht anonym unterwegs sein. Deshalb gilt nicht nur in Deutschland die unbedingte Pflicht, ein amtliches Kennzeichen bzw. Nummernschild zu führen. Das gilt für große Gefährte wie Busse und Lkw genauso wie für eher kleine Kfz wie Leichtkrafträder.
Welches Kennzeichen ist für ein Motorrad zulässig?
An einem Motorrad muss ein amtliches Kennzeichen angebracht sein. Bei Neuzulassungen handelt es sich hierbei um ein EU-Kennzeichen. Anders als beim PKW oder LKW kann am Motorrad ein kleineres Kennzeichen angebracht werden. Wie ein Nummernschild am Motorrad anzubringen ist und welche Regelungen diesbezüglich gelten, lesen Sie hier.
Leichtkraftrad-Kennzeichen
Als Leichtkrafträder gelten Krafträder, die eine Leistung von maximal 15 PS und einen Hubraum zwischen 50 und 125 ccm aufweisen, deren Verhältnis von Gewicht und Leistung auf 0,1 kW/kg beschränkt ist und mit dem A1-Führerschein und ab 16 Jahren gefahren werden dürfen.
- Leichtkrafträder sind steuerfrei.
- Für sie sind die sogenannten verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen mit einer maximalen Breite von 255 mm und einer Höhe von 130 mm vorgeschrieben.
Ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist ein verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen. In der oberen Zeile befindet sich die Ortskennung, in der unteren die individuelle Buchstaben- und Zahlenfolge.
Bei einem speziellen Leichtkraftrad-Kennzeichen handelt es sich also um ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen. Wie die Bezeichnung schon sagt, ist die Kennzeichenfolge auf zwei Zeilen aufgeteilt: Oben befindet sich im Regelfall die Ortskennung, unten die individuelle Buchstaben- und Zahlenkombination.
Für ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist eine Größe von maximal 255 Millimeter Breite und 130 Millimeter Höhe vorgeschrieben. Wie bei allen anderen Fahrzeugen auch muss hier die fälschungserschwerende FE-Schrift verwendet werden.
Verwenden Sie ein Leichtkraftrad-Kennzeichen, welches nicht den exakten Normen entspricht, dann werden hierfür in der Regel zehn Euro fällig. Wenn Sie gänzlich ohne Nummernschild unterwegs sind, dann ist dies normalerweise mit einem Bußgeld von 60 Euro belegt.
Wie klein darf ein Motorradkennzeichen sein?
Ein Kennzeichen am Motorrad darf verschieden breit sein, die Höhe ist allerdings auf 200 mm (130 mm bei Leichtkrafträdern) festgelegt.
Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.
Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.
Vorschriften und Anbringung
Wie beim PKW oder LKW sind die Kennzeichen genormte EU-Nummernschilder, die hinten am Motorrad anzubringen sind. Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzliche gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen.
§ 10 FZV besagt: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein." Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen.
Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.
Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle.
Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt.
Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.
Motorrad Kennzeichenhalterungen
Motorrad Kennzeichenhalterungen können nicht nur die gesetzliche Vorschrift der Kennzeichenbefestigung erfüllen, sondern auch das Erscheinungsbild des eigenen Motorrads verbessern. Viele Biker bevorzugen eine sportliche und stilvolle Optik ihres Bikes, weshalb es zahlreiche Varianten von Kennzeichenhalterungen auf dem Markt gibt, die diesen Anspruch erfüllen.
Es gibt zahlreiche Varianten von Kennzeichenhalterungenen für Naked Bikes, Cafe Racer, Supersportler oder fürs Leichtkraftrad. Hier ist vom minimalistischen Designs bis hin zu aufwendigen Konstruktionen Kennzeichen Halterungen alles dabei. Da hat jeder Motorradfahrer seine eigenen Ansprüche, die es zu erfüllen gibt.
Montage eines Kennzeichenhalters
Die Montage eines Kennzeichenhalters an einem Motorrad erfordert einiges an Vorarbeit und Sorgfalt. Denn nur wenn der Halter sicher und legal montiert wird, kann man Bußgelder oder sogar eine Gefährdung des Straßenverkehrs vermeiden. Zunächst sollte man prüfen, ob der ausgewählte Kennzeichenhalter für das eigene Motorradmodell zugelassen ist.
Nach der Demontage des Originalhalters sollte dann der Zubehör-Kennzeichenhalter nach den vom Hersteller angegebenen Montagehinweisen montiert werden. Somit ist eine sichere und stabile Befestigung gewährleistet. Bis auf Ausnahmen, wie seitlich montierte Kennzeichenhalter, müssen Kennzeichenhalter nicht beim TÜV eingetragen werden.
Kosten
Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.
Tipps und Tricks
- Viele schrauben ihre Schilder direkt an die am Motorrad vorhandenen Halterungen.
- Je nachdem wie sehr die Halterung vibriert und wie (un)sauber man die Bohrungen setzt, kann das dünne Alublech vom Kennzeichen einreißen und abvibrieren.
- Es gibt Befestigungssets mit Schrauben, selbstsicheren Muttern, Unterlegscheiben, Kunststoff Abstandhaltern und Kappen.
- Einige Fahrer kleben das Kennzeichen auf ein Alublech.
Es scheint nach dem Thema zu urteilen daß man keine teuren Kennzeichen Halter mit ABE um das Nummernschild zu befestigen braucht. Es muss nur Fest und dafür vorgesehenen Höhe und Winkel sitzen mit Katzenauge und Nummernschild Beleuchtung.
Ich nehme dazu Dekasyl MS-5. Und das hält.... mind. hundert Jahre...
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