Gerade bei Motorradfahrern wird immer wieder diskutiert, bis zu welchem Winkel das hintere amtliche Kennzeichen nach oben gebogen werden darf. Strenggenommen darf das amtliche Kennzeichen, welches eine zusammengesetzte Urkunde ist, überhaupt nicht verändert werden. Was genau Sinn und Zweck dieser Maßnahme sein soll, wird wohl auch nie geklärt werden.
Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen
In jedem Fall ist es so, dass ab einem Neigungswinkel von 30° die Ordnungswidrigkeit beginnt und diese VOWi (Verkehrsordnungswidrigkeit) mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden kann. Wer höher hinaus will, findet sich ab ca. 60° plötzlich im Anzeigenbereich wieder. Aber nicht im Sinne des Bußgeldkataloges, sondern als Vergehen des Kennzeichenmissbrauches im Sinne des StVG. Wir sprechen dann also von einer astreinen Straftat, mit der sich das zuständige Amtsgericht befassen wird. Beim Erstverstoß wohlgemerkt. Punkte im VZR (Verkehrszentralregister) kommen außerdem hinzu.
Alles in allem also ein teurer Spaß, da praktisch angenommen wird, dass die Zielsetzung dieser Aktion einzig und allein die ist, dass das Kennzeichen schlechter oder gar nicht mehr abgelesen werden kann. Quasi zur ungehinderten Begehung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Unser Tipp: lasst das amtliche Kennzeichen einfach so, wie es ist. Erstens wird es teuer und zweitens zieht Ihr damit die Aufmerksamkeit der Rennleitung auf Euch - quasi eine Einladung oder besser gesagt Aufforderung zur Verkehrskontrolle, die sonst vielleicht gar nicht stattgefunden hätte.
§ 22 StVG: Kennzeichenmissbrauch
Während Verkehrskontrollen vermuten Polizeibeamte manchmal, dass Motorradfahrer das Kennzeichen in dieser Weise mit unrechtmäßiger Absicht angebracht haben, so dass das Kennzeichen nicht gelesen werden kann. In solchen Fällen verwenden die Polizisten ein Goniometer, um das Motorrad zu messen, wenn es in einer vertikalen Position geparkt ist. Wenn das Kennzeichen aufgrund eines unzulässigen Winkels nicht mehr gelesen werden kann, kann ein Strafverfahren gegen den Motorradfahrer nach § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wegen Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet werden. Nach dieser Vorschrift wird jeder bestraft, der das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen unrechtmäßig ändert, entfernt, verdeckt oder auf andere Weise die Erkennbarkeit beeinträchtigt. Oft ist das Kennzeichen auch bei einem Winkel von 10 Grad über dem zulässigen Winkel noch lesbar, so dass § 22 StVG ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist nur vorsätzliches Verhalten strafbar, so dass der Täter die illegale Tendenz gekannt haben muss.
Außerdem kann festgestellt werden, dass hintere Kennzeichen oft nicht die vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung haben. Wenn der Täter die Beleuchtung vorsätzlich ausgeschaltet hat, kann eine strafrechtliche Haftung wegen Kennzeichenmissbrauchs in Betracht gezogen werden, wenn dies in der Absicht geschieht, zu verhindern, dass das amtliche Kennzeichen gelesen werden kann. Das Strafverfahren wird regelmäßig eingestellt und die Angelegenheit zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle verwiesen. Wer ein Fahrzeug betreibt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben gestaltet oder angebracht ist, wird nur mit einer Verwarnung nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten belegt. Es fallen keine Punkte in Flensburg an.
Motorradkennzeichen: Vorschriften und Anbringung
Motorräder, verwandte Zweiräder und Trikes werden in Deutschland mit einem Kennzeichen ausgestattet, welches sich am Fahrzeugheck befinden muss. Bis in die 1950er-Jahre hinein wurde an Motorrädern in Deutschland ein Schild auf dem vorderen Schutzblech angebracht. Die Montage erfolgte längs zur Fahrtrichtung. Diese erste Form des Motorradkennzeichens wurde jedoch nach dem Krieg abgeschafft, da es zu weit hinausragte und somit andere Verkehrsteilnehmer gefährdete. Bei Oldtimern wird diese Variante jedoch immer noch genutzt, und ist auch nicht untersagt.
Motorrad-Liebhaber sprachen sich bereits lange für eine Verkleinerung der Motorradkennzeichen aus. Im April 2011 erfolgte dann eine entsprechende Änderung in der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV), die eine Nutzung kleinerer Kennzeichen mit geringerer Schriftgröße gestattet.
Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Es muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Eine seitliche Montage von Motorradkennzeichen ist zulässig. Das Kennzeichen muss jedoch beidseitig lesbar sein, wenn der Betrachter 30 Grad seitlich hinter dem Fahrzeug steht.
Saison- und Wechselkennzeichen
Da Motorräder fast ausschließlich im Sommerhalbjahr genutzt werden, ist ein Saisonkennzeichen äußerst zu empfehlen. Es erspart Ihnen den regelmäßigen Gang zur Zulassungsstelle - An- und Abmeldung erfolgen automatisch. Bitte beachten Sie: Im abgemeldeten Zustand darf das Motorrad nur auf Privatgrundstücken abgestellt werden.
Seit 2011 sind Wechselkennzeichen für motorisierte Zwei- und Dreiräder verfügbar. Das Wechselkennzeichen gilt nur für zwei Fahrzeuge eines Typs - beispielsweise für zwei Motorräder. Steuern werden für beide Fahrzeuge fällig, Versicherungen behandeln die Thematik unterschiedlich.
Größe und Aussehen von Motorradkennzeichen
An einem Motorrad muss ein amtliches Kennzeichen angebracht sein. Bei Neuzulassungen handelt es sich hierbei um ein EU-Kennzeichen. Anders als beim PKW oder LKW kann am Motorrad ein kleineres Kennzeichen angebracht werden. Ein Kennzeichen am Motorrad darf verschieden breit sein, die Höhe ist allerdings auf 200 mm (130 mm bei Leichtkrafträdern) festgelegt. Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden, denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.
Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.
Montage und Kennzeichenhalterungen
Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt. Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann.
Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.
Motorrad Kennzeichenhalterungen
Motorrad Kennzeichenhalterungen können nicht nur die gesetzliche Vorschrift der Kennzeichenbefestigung erfüllen, sondern auch das Erscheinungsbild des eigenen Motorrads verbessern. Viele Biker bevorzugen eine sportliche und stilvolle Optik ihres Bikes, weshalb es zahlreiche Varianten von Kennzeichenhalterungen auf dem Markt gibt, die diesen Anspruch erfüllen. Sie sollten das Motorrad-Kennzeichen stabil und sicher halten, ohne dabei die Optik des Motorrads zu beeinträchtigen. Viele Motorradfahrer bevorzugen eine sportliche und stilvolle Optik ihres Motorrads, weshalb es zahlreiche Varianten von Kennzeichenhalterungenen für Naked Bikes, Cafe Racer, Supersportler oder fürs Leichtkraftrad gibt. Hier ist vom minimalistischen Designs bis hin zu aufwendigen Konstruktionen Kennzeichen Halterungen alles dabei. Da hat jeder Motorradfahrer seine eigenen Ansprüche, die es zu erfüllen gibt.
Die Montage eines Kennzeichenhalters an einem Motorrad erfordert einiges an Vorarbeit und Sorgfalt. Denn nur wenn der Halter sicher und legal montiert wird, kann man Bußgelder oder sogar eine Gefährdung des Straßenverkehrs vermeiden. Zunächst sollte man prüfen, ob der ausgewählte Kennzeichenhalter für das eigene Motorradmodell zugelassen ist. Nach der Demontage des Originalhalters sollte dann der Zubehör-Kennzeichenhalter nach den vom Hersteller angegebenen Montagehinweisen montiert werden. Somit ist eine sichere und stabile Befestigung gewährleistet.
Bis auf Ausnahmen, wie seitlich montierte Kennzeichenhalter, müssen Kennzeichenhalter nicht beim TÜV eingetragen werden. Aber es gibt trotzdem einige Einstellungen und Vorgaben bei der Montage zu beachten.
Seitliche Montage von Kennzeichen
Immer mehr Prüfer weigern sich, am Motorrad seitliche Kennzeichen einzutragen - trotz Teile- und Materialgutachten. Diskussionen in vielen Foren beschäftigen sich mit der Frage, ob ein seitliches Kennzeichen überhaupt zulässig ist. Sie bestimmt unter anderem, wie Motorradkennzeichen beschaffen sein müssen und welche Regeln für die Anbringung gelten. Ansonsten verweist § 10 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 FZV für die Anbringung des hinteren Kennzeichens auf die Richtlinie 2009/62/EG. Allerdings gibt es einige wichtige Einschränkungen, die zu beachten sind. So muss das hintere Kennzeichen am Motorrad vollständig »in einem Winkelbereich von je dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein« (§ 10 Abs.7 FZV). Diese Richtlinie bestimmt im Wesentlichen, dass Fahrzeuge und Anbauten, die den europäischen Richtlinien entsprechen von den nationalen Behörden anzuerkennen sind.
Vor allem aber verweist die Richtlinie auf die alte Richtlinie 93/94/EWG. Danach musste die Anbringungsstelle so an der Rückseite des Fahrzeugs liegen, dass das Kennzeichen in einem Anbringungsfenster zwischen den Längsebenen, welche durch die äußeren Punkte der maximalen Fahrzeugbreite, sowie maximal 1,50 Meter in der Höhe und minimal zwanzig Zentimeter über dem Boden bei vollbeladenem Zustand lag. Die maximale Neigung war mit fünfzehn Grad bestimmt. Zudem wurde ein minimaler Sichtbarkeitswinkel von dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse vorgeschrieben. Dagegen gibt die VO (EG) 168/2013, also die nunmehr, und zwar aktuell, geltende Verordnung der EU keinerlei Regeln für die Anbringung eines hinteren Kennzeichens vor. Da diese Verordnung nach Artikel 1 Abs. 3 die Anwendung der Vorschriften hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit jedoch unberührt lässt, ist die Sicherheit im Straßenverkehr der entscheidende Faktor.
Eine Vorschrift zur mittigen Anbringung gibt es nicht. Hat die seitliche Halterung eine (passende) ABE und die Anbauvorschriften werden eingehalten, ist eine Eintragung nicht nötig. Bei Selbstbauten und nicht zum Bike passender Halterung muss der amtlich anerkannte Sachverständige eine Einzelabnahme durchführen und die Eintragbarkeit prüfen. Aufgrund der relativ freien Beurteilung des Einzelfalles hat dieser einen entsprechenden Ermessensspielraum, ob er die Vorschriften der Straßenverkehrssicherheit als eingehalten beurteilt. Das Problem scheint, dass diese sich immer noch an der alten Richtlinie 93/94/EWG orientieren und deren strenge Anforderungen beachtet sehen wollen, obwohl auch diese, wie oben beschrieben, eine nur mittige Anbringung nicht vorschreibt.
Kosten für ein Motorradkennzeichen
Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen. Letztere Variante ist in der Regel kostengünstiger. Sie geben die Buchstaben-Ziffern-Kombination, die Ihnen die Zulassungsstelle zugewiesen hat bzw. die Sie reserviert haben, meist über ein Portal ein und lassen sich das fertige Schild nach Hause schicken. Auch beim Motorrad verursacht ein Kennzeichen Kosten. Neben den Anmeldegebühren ist auch das Erstellen des Nummernschildes mit Ausgaben verbunden.
Die Zulassungsgebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können sich regional unterscheiden. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Maximaler Neigungswinkel des Kennzeichens: 30 Grad von der Senkrechten.
- Überschreitung des Winkels kann zu Bußgeldern und Strafverfahren führen.
- Seitliche Montage des Kennzeichens ist zulässig, aber es muss lesbar sein.
- Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen sind möglich.
- Die Größe des Kennzeichens kann variieren (180, 200 oder 220 mm Breite).
- Kennzeichenhalter müssen sicher und legal montiert sein.
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