Motorrad Kennzeichen Winkel Vorschriften in Deutschland

In Deutschland müssen Motorräder, verwandte Zweiräder und Trikes mit einem Kennzeichen ausgestattet sein, das sich am Fahrzeugheck befindet. Die zentrale Norm ist § 10 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Sie bestimmt unter anderem, wie Motorradkennzeichen beschaffen sein müssen und welche Regeln für die Anbringung gelten.

Historischer Hintergrund

Bis in die 1950er-Jahre wurde an Motorrädern in Deutschland ein Schild auf dem vorderen Schutzblech angebracht. Die Montage erfolgte längs zur Fahrtrichtung. Diese erste Form des Motorradkennzeichens wurde jedoch nach dem Krieg abgeschafft, da es zu weit hinausragte und somit andere Verkehrsteilnehmer gefährdete. Bei Oldtimern wird diese Variante jedoch immer noch genutzt, und ist auch nicht untersagt.

Verkleinerung der Kennzeichen

Motorrad-Liebhaber sprachen sich bereits lange für eine Verkleinerung der Motorradkennzeichen aus. Im April 2011 erfolgte dann eine entsprechende Änderung in der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV), die eine Nutzung kleinerer Kennzeichen mit geringerer Schriftgröße gestattet.

Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden. Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig.

Anbringung und Winkel

Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Es muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen.

Allerdings gibt es einige wichtige Einschränkungen, die zu beachten sind. So muss das hintere Kennzeichen am Motorrad vollständig »in einem Winkelbereich von je dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein« (§ 10 Abs.7 FZV).

Die Anbringung an dem Motorrad hat dabei so zu erfolgen, dass die Unterkannte des Nummernschildes mindestens 300 mm über der Fahrbahn liegt, gleichzeitig die Oberkannte des Nummernschildes jedoch nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegt.

Seitliche Montage

Eine seitliche Montage von Motorradkennzeichen ist zulässig. Das Kennzeichen muss jedoch beidseitig lesbar sein, wenn der Betrachter 30 Grad seitlich hinter dem Fahrzeug steht.

Schauen wir es uns an: Die zentrale Norm ist § 10 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Sie bestimmt unter anderem, wie Motorradkennzeichen beschaffen sein müssen und welche Regeln für die Anbringung gelten. Hier findet sich weder die Vorschrift, dass das Kennzeichen bzw.

Vor allem aber verweist die Richtlinie auf die alte Richtlinie 93/94/EWG. Danach musste die Anbringungsstelle so an der Rückseite des Fahrzeugs liegen, dass das Kennzeichen in einem Anbringungsfenster zwischen den Längsebenen, welche durch die äußeren Punkte der maximalen Fahrzeugbreite, sowie maximal 1,50 Meter in der Höhe und minimal zwanzig Zentimeter über dem Boden bei vollbeladenem Zustand lag. Die maximale Neigung war mit fünfzehn Grad bestimmt.

Eine Vorschrift zur mittigen Anbringung gibt es nicht. Hat die seitliche Halterung eine (passende) ABE und die Anbauvorschriften werden eingehalten, ist eine Eintragung nicht nötig. Bei Selbstbauten und nicht zum Bike passender Halterung muss der amtlich anerkannte Sachverständige eine Einzelabnahme durchführen und die Eintragbarkeit prüfen. Aufgrund der relativ freien Beurteilung des Einzelfalles hat dieser einen entsprechenden Ermessensspielraum, ob er die Vorschriften der Straßenverkehrssicherheit als eingehalten beurteilt.

Unzulässige Veränderungen

Gerade bei Mopped-Fahrern wird immer wieder diskutiert, bis zu welchem Winkel das hintere amtliche Kennzeichen nach oben gebogen werden darf. Strenggenommen darf das amtliches Kennzeichen, welches eine zusammengesetzte Urkunde ist, überhaupt nicht verändert werden. Was genau Sinn und Zweck dieser Maßnahme sein soll, wird wohl auch nie geklärt werden. In jedem Fall ist es so, dass ab einem Neigungswinkel von 30° die Ordnungswidrigkeit beginnt und diese VOWi (Verkehrsordnungswidrigkeit) mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden kann. Wer höher hinaus will, findet sich ab ca. 60° plötzlich im Anzeigenbereich wieder.

Beleuchtung

Das hintere Kennzeichen muss eine Beleuchtungseinrichtung haben, die eine Genehmigung nach der Regelung Nummer 4 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) entspricht und die das ganze Kennzeichen aus einer Entfernung von bis zu 20 Metern lesbar macht.

Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen

Da Motorräder fast ausschließlich im Sommerhalbjahr genutzt werden, ist ein Saisonkennzeichen äußerst zu empfehlen. Es erspart Ihnen den regelmäßigen Gang zur Zulassungsstelle - An- und Abmeldung erfolgen automatisch. Bitte beachten Sie: Im abgemeldeten Zustand darf das Motorrad nur auf Privatgrundstücken abgestellt werden.

Seit 2011 sind Wechselkennzeichen für motorisierte Zwei- und Dreiräder verfügbar. Das Wechselkennzeichen gilt nur für zwei Fahrzeuge eines Typs - beispielsweise für zwei Motorräder. Steuern werden für beide Fahrzeuge fällig, Versicherungen behandeln die Thematik unterschiedlich.

Probleme und Diskussionen

Immer mehr Prüfer weigern sich, am Motorrad seitliche Kennzeichen einzutragen - trotz Teile- und Materialgutachten. Diskussionen in vielen Foren beschäftigen sich mit der Frage, ob ein seitliches Kennzeichen überhaupt zulässig ist. Im Ergebnis kommt man dazu, dass teilweise vertreten wird, eine ABE sei ausreichend. Andere teilen mit, dass sogar eine Einzelabnahme nötig war. Bei anderen wiederum lehnte der Sachverständige die Eintragung ganz ab.

Das Problem scheint, dass diese sich immer noch an der alten Richtlinie 93/94/EWG orientieren und deren strenge Anforderungen beachtet sehen wollen, obwohl auch diese, wie oben beschrieben, eine nur mittige Anbringung nicht vorschreibt.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Wer höher hinaus will, findet sich ab ca. 60° plötzlich im Anzeigenbereich wieder. Aber nicht im Sinne des Bußgeldkataloges, sondern als Vergehen des Kennzeichenmissbrauches im Sinne des StVG. Wir sprechen dann also von einer astreinen Straftat, mit der sich das zuständige Amtsgericht befassen wird. Beim Erstverstoß wohlgemerkt. Punkte im VZR (Verkehrszentralregister) kommen außerdem hinzu.

Alles in allem also ein teurer Spaß, da praktisch angenommen wird, dass die Zielsetzung dieser Aktion einzig und allein die ist, dass das Kennzeichen schlechter oder gar nicht mehr abgelesen werden kann. Quasi zur ungehinderten Begehung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Unser Tipp: lasst das amtliche Kennzeichen einfach so, wie es ist. Erstens wird es teuer und zweitens zieht Ihr damit die Aufmerksamkeit der Rennleitung auf Euch - quasi eine Einladung oder besser gesagt Aufforderung zur Verkehrskontrolle, die sonst vielleicht gar nicht stattgefunden hätte.

Zusammenfassung der Vorschriften

Die Vorschriften der Kfz-Kennzeichenbefestigung sind genau geregelt. Das bedeutet, es ist genau definiert, wie Fahrzeughalter ein Kennzeichen abringen müssen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Sichtbarkeit eines Kfz-Kennzeichens unter allen Umständen gewährleistet sein muss.

  • Sichtbarkeit: Das Kennzeichen darf durch nichts verdreckt oder dauerhaft verschmutzt sein - außerdem muss es reflektieren, darf aber nicht spiegeln.
  • Normblatt DIN 64069: Jedes Nummernschild muss vollständig dem Normblatt DIN 64069 entsprechen.
  • Stempelplakette: Zudem muss die Zulassungsbehörde jedes zugeteilte Kennzeichen mit einer Stempelplakette versehen.
  • Anbringung: Es wird weiterhin vorgeschrieben, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs auf der Vorder- und Hinterseite des betreffenden Gefährts ein Kennzeichen anbringen muss.
  • Beleuchtung: Die Autonummer auf der Hinterseite muss zudem mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein.
  • Winkel: Die vordere Autonummer darf in einem „Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein“, dabei muss sich der untere Rand des Schilds mindestens 200 mm über der Fahrbahn befinden.

Möglichkeiten der Kennzeichenbefestigung

Einzig die Art und Weise, wie Halter ein Kennzeichen anbringen sollen, ist im Gesetzt nicht genau festgeschrieben. So muss es lediglich fest sein. Daher bieten sich jedem Kfz-Besitzer verschiedene Möglichkeiten.

Ein Kennzeichen befestigen, ohne dafür Schrauben zu benutzen, stellt heutzutage kein Problem mehr dar.„Benötige ich eine Halterung für mein Nummernschild?“ ist eine Frage, die sich vielen Autobesitzern vor der Montage des Kennzeichens stellt. Ein Verzicht auf dieses Zubehör kann aus ästhetischen Gründen erfolgen. Doch für viele hat sich der Nummernschildhalter bewährt. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.

Ein Kennzeichenhalter hat den Vorteil, dass nach erstmaliger Montage Halter einzelne Kennzeichen leicht anbringen und leicht austauschen können. Zudem benötigen Sie beim Nummernschild keine extra Schrauben.

Wenn sich der Halter eines Kfz gegen den Kennzeichenhalter entscheidet, kann er auch die klassische Methode verwenden, ein Nummernschild anzubringen.Dabei werden Löcher in das Schild gebohrt, nachdem der Abstand der Bohrpunkte genau festgelegt wurde. Diese Festlegung muss besonders gewissenhaft erfolgen, damit das Kennzeichen später gerade und fest am Auto sitzt. Bezüglich der Schrauben für das Kennzeichen hat hier jeder Interessent die Wahl zwischen Angeboten von verschiedenen Herstellern. Handwerkliches Knowhow ist für diese Methode nötig.

Mittlerweile ist es auch möglich, ein Nummernschild zu befestigen, ohne zum Bohrer greifen zu müssen. Dafür gibt es beispielsweise magnetische Schilder. Sogar Kennzeichen mit Klettbändern sind nicht unüblich. Es muss eine Außentemperatur von über 15 °C herrschen, wenn ein Fahrzeugbesitzer ein Nummernschild mit Klettband anbringen möchte - nur dann verbinden sich die Pads richtig mit der Oberfläche.

Für eine Kfz-Kennzeichen-Befestigung bieten sich also jedem Fahrzeughalter viele Möglichkeiten. Allerdings sollten Sie im Vorfeld bei der Zulassungsstelle erkundigen, ob die Anbringung vorschriftsgemäß ist. So sind zum Beispiel Kennzeichen zum Kleben meist nicht erlaubt.

FAQ: Kennzeichen anbringen

Worauf sollten Sie achten, wenn Sie ein Kennzeichen anbringen?

Unter anderem darf das Kennzeichen laut der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) durch nichts verdeckt oder beschmutzt sein. Darüber hinaus muss das hintere Nummernschild mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein.

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Kennzeichenanbringung?

Die gängigste Methode ist wohl die Verwendung einer Kennzeichenhalterung, in die Sie das Nummernschild einfach einsetzen und mit einem Klick befestigen können. Doch auch magnetische Schilder oder Kennzeichen mit Klettbändern sind eine Option. Zu guter Letzt können Sie auch auf die altmodische Art und Weise zurückgreifen, indem Sie Löcher in das Schild bohren und es mit Schrauben am Kfz anbringen.

Welche Sanktionen sind möglich, wenn das Kennzeichen falsch angebracht wurde oder sogar gänzlich fehlt?

Dies verrät Ihnen diese Tabelle.

Welche Vorschriften gelten für Kennzeichen?

Jeder Fahrzeughalter muss sein Kennzeichen sichtbar anbringen.

Wie lässt sich ein Kennzeichen befestigen?

Wie sich zeigt, sind zahlreiche Aspekte beim Einsatz von Nummernschildern genau geregelt. Einzig die Art und Weise, wie Halter ein Kennzeichen anbringen sollen, ist im Gesetzt nicht genau festgeschrieben. So muss es lediglich fest sein. Daher bieten sich jedem Kfz-Besitzer verschiedene Möglichkeiten.

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