Wie berechnet man die Kfz-Steuer für Motorräder in Deutschland?

Motorrad zu fahren ist in Deutschland ein beliebtes Hobby. Die Steuern bei einem Motorrad sind im Vergleich zu einem Auto deutlich geringer. Doch wie hoch ist bei Ihrem Motorrad die Kfz-Steuer? Erfahren Sie hier, wie Sie den Steuersatz für Motorräder ganz einfach berechnen können.

Grundlagen der Kfz-Steuer für Motorräder

Ja, auch für Motorräder ist jährlich eine Kfz-Steuer zu entrichten, die aber geringer ausfällt als bei Pkw.

Die Motorradsteuer wird in Deutschland durch das Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt. Die Kfz-Steuer für Motorräder richtet sich ausschließlich nach dem Hubraum. Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen.

Hubraum und Steuersatz

Der Begriff Hubraum entspricht dem Volumen. Dieses bezieht sich auf die Zylinder, die Volumen bei Bewegung verdrängen. Ist der Hubraum groß, ist auch die Leistung des Fahrzeugs meist höher.

Je angefangene 25 ccm Hubraum müssen Sie jährlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro entrichten. Motorräder müssen ab einem Hubraum je angefangene 25 ccm mit 1,84 Euro versteuert werden. Bereits seit dem Jahr 1955 ist dieser Steuersatz relevant.

Beispiel: Steuer Motorrad: 750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.

Bei diesem Berechnungsmodell kommt es auf die unterschiedlichen Hubraumgrößen an. Sobald der Hubraum über 125 ccm liegt, fallen Steuern an. Pro angefangene 25 ccm betragen diese 1,84 Euro. Hubraum in cm³ : 25 x 1,84 € = Jahressteuer.

Leichtkrafträder und Kleinkrafträder

Eine Einteilung in die Motorradsteuer Klassen erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Ausgehend für die Besteuerung der Motorräder sind die Kubikzentimeter. Pro angefangene 25 ccm Hubraum des Motors wird von einem bestimmten Berechnungssatz ausgegangen. Das gilt jedoch nicht für Kleinkrafträder und Leichtkrafträder.

Leichtkrafträder können grundsätzlich von der Steuer befreit sein. Bis 11 kW, 15 PS sowie 125 ccm bleibt die Steuer aus und wird laut Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht erhoben. Grund ist der Verwaltungsaufwand in Deutschland.

Motorräder können grundsätzlich in zwei Kategorien gegliedert werden: Leichtkrafträder und Krafträder. Zu welcher Klasse Ihr Zweirad gehört ist für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer von großer Relevanz.

  • Kleinkrafträder: Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm.
  • Leichtkrafträder: Die nächst höhere Klasse für ein Kraftrad mit einer Nennleistung von bis zu 11 KW. Quads und ähnliche Krafträder werden dieser Kategorie zugeordnet.

Ein Motorrad ist steuerfrei, wenn es als Leichtkraftrad oder Kleinkraftrad gilt. Darüber hinaus muss ein Motorrad mit 125 ccm folgende Bedingungen zur Steuerfreiheit erfüllen: Nennleistung bis 11 kW.

Zusammenfassend:

  • Kleinkrafträder sind jene unter 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
  • Leichtkrafträder mit einer Nennleistung von höchstens 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ sind zulassungsfrei und von der Kfz-Steuer befreit.

Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an. Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Übrigens: Nur, weil ein 125er Motorrad zulassungsfrei ist, kann es nicht einfach in Betrieb genommen werden. Gemäß § 4 FZV gilt dennoch die Kennzeichenpflicht.

Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten.

125ccm Maschinen:

Für Maschinen, die genau einem Hubraum von 125 ccm entsprechen, gibt es eine Sonderregelung. Bei der Kfz Steuer für 125ccm Maschinen kommt es auf die Nennleistung an. Ist die Nennleistung bis zu 11 kW, fällt keine Steuer an. Beträgt sie mehr als 11 kW bzw. 15 PS, ist das Motorrad steuerpflichtig.

Haben Sie ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum von genau 125 cm³? Ob Sie für einen 125er-Roller oder ein -Motorrad Steuern zahlen müssen oder nicht, hängt von der Nennleistung ab. Liegt diese bei 11 kW (15 PS) und darunter, ist Ihr Zweirad von der Steuer befreit.

Grundsätzlich gilt: Für alle Maschinen mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ fällt eine jährliche Kfz-Steuer an. Fahren Sie ein Motorrad oder einen Roller mit einem Hubraum von genau 125 cm³, spielt auch die Nennleistung eine Rolle.

Saisonkennzeichen

Aufgrund der winterlichen Verhältnisse lassen viele Fahrzeugbesitzer das Motorrad in der Garage überwintern. Bei einem Saisonkennzeichen sparen Sie Versicherung und Steuern zugleich. Die Wahl eines Saisonkennzeichens lohnt sich. So können Sie festlegen, zu welchen Monaten das Kfz zugelassen wird. Etabliert hat sich unter Motorradfahrern ein Zeitraum von sechs Monaten: Von April bis einschließlich September. Doch auch, wenn Sie Ihr Motorrad für acht oder neun Monate zulassen, sparen Sie Geld. Es fällt dann nämlich nur der anteilige Steuersatz an.

Die Berechnung der Kfz Steuer funktioniert bei einem Saisonkennzeichen etwas anders. Der jährliche Steuersatz muss durch 12 geteilt werden. Das Ergebnis wird im Anschluss mit den zugelassenen Monaten multipliziert.

Beispiel: Für eine Maschine mit 650 ccm Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus. Bei einem Zulassungszeitraum von sechs Monaten werden somit 23,92 Euro Jahressteuer fällig.

Motorräder können mit einem Saisonkennzeichen nur für bestimmte Monate zugelassen werden. Die Kfz-Steuer wird in diesem Fall nur für die tatsächlichen Zulassungsmonate berechnet - taggenau. In den restlichen Monaten besteht keine Steuer- oder Versicherungspflicht.

Oldtimer Regelung

Ist Ihr Motorrad über 30 Jahre alt und im ursprünglichen Zustand erhalten, können Sie es als Oldtimer zulassen. Dann erhalten Sie dafür ein H-Kennzeichen.

Bei Oldtimern gibt es keine Steuerbefreiung. Hier fällt eine Pauschale von 46,02 Euro an (Oldtimerregelung). Das historische Kennzeichen lohnt sich demnach erst ab 625 ccm. Das entsprechende H-Kennzeichen kann erst 30 Jahre nach der Erstzulassung beantragt werden. Das Produktionsdatum des Motorrads spielt hier keine Rolle. Für das H-Kennzeichen gibt es natürlich noch einige Bedingungen. So muss das Motorrad weitgehend im Originalzustand sein.

Zusätzliche Informationen

  • In Ihrem Fahrzeugschein, der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie den Hubraum.
  • Nach der Anmeldung bei der Zulassungsstelle sendet die Zollverwaltung innerhalb von ca. 2 Wochen den Steuerbescheid.
  • Die Steuer ist jährlich im Voraus zu entrichten.

Motorradsteuer vs. PKW-Steuer

Im Gegensatz zu Pkw spielt bei Motorrädern die Abgasemission derzeit keine Rolle für die Steuer. Pkw werden sowohl nach Hubraum als auch nach CO2-Ausstoß besteuert. Eine Änderung ist im Gespräch - zukünftig könnten auch bei Motorrädern Emissionswerte steuerlich berücksichtigt werden.

Versicherungskosten

Bei der Motorradversicherung sind verschiedene Punkte wichtig. Die Versicherungskosten sind z.B. abhängig vom versicherten Motorrad, von der Vorgeschichte des Fahrzeuglenkers, dessen Fahrpraxis und dem Alter. Die Versicherungsgesellschaften berechnen anhand dieser Daten einen Versicherungsbeitrag für Krafträder mit mehr als 50 ccm. Dieser beläuft sich häufig auf etwa 70 Euro bis 500 Euro.

Das sichere Motorradfahren wird jedoch von der Versicherung belohnt. Für jedes Jahr, dass der Motorradfahrer unfallfrei fährt, kann er mit einem Rabatt auf den Versicherungsbeitrag rechnen. Dafür sollte man das Motorrad mindestens 6 Monate im Jahr versichern. Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, fallen die Beträge deutlich geringer aus.

Ein Tipp: Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, sollten kleine Schäden besser selbst bezahlt werden.

Eine günstige Versicherung für einen 125er-Roller beginnt bei etwa 50 Euro im Jahr. Eine Kraftrad-Versicherung kann aber auch bis zu 500 Euro pro Jahr kosten (nur Haftpflicht). Hinzu kommen noch zwischen 200 und 1.000 Euro für die Teil- und Vollkaskoversicherung.

Zusammenfassung

Die Kfz-Steuer ist abhängig vom Hubraum und der Nennleistung. Leichtkrafträder und Kleinkrafträder sind steuerbefreit. Je nach Hubraum können Sie bei einem Roller von 15 bis 50 Euro pro Jahr ausgehen.

Fahrzeugtyp Hubraum Nennleistung Steuer
Kleinkraftrad Bis 50 ccm Max. 4 kW (Elektromotor) Steuerfrei
Leichtkraftrad Bis 125 ccm Max. 11 kW Steuerfrei
Kraftrad Über 125 ccm - 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm
Oldtimer - - Pauschale von 46,02 Euro

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