Motorrad Kurzes Heck Eintragen: Voraussetzungen und Bestimmungen

Der Umbau von Motorrädern zu Custombikes erfreut sich großer Beliebtheit. Vom Bobber über Flattracker und Scrambler bis zum Café Racer ist vieles erlaubt, aber natürlich nicht alles. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld über die Zulassungsvorschriften zu informieren, um Stolpersteine zu vermeiden und den Spaß am Umbau nicht zu verlieren.

Planung ist das A und O

Gute Planung ist der halbe Erfolg. Wichtig ist, sich vorher genau klarzumachen, was das Ziel des Umbaus ist, was genau verändert werden soll, aber auch wie hoch das Budget ist und wie weit die eigenen Fähigkeiten reichen. Wer beim letzten Punkt unsicher ist, sollte sich von einem Fachbetrieb unterstützen lassen. Ebenso wichtig: Entsprechen die geplanten Umbau- bzw.

Am besten vor dem Umbau zu DEKRA. Wer plant, ein Motorrad umzubauen, dem sei geraten, diese Pläne vorab mit einem DEKRA Prüfer zu besprechen. Er kann nicht nur Fragen zur Zulässigkeit von Maßnahmen beantworten, sondern auch viele gute Tipps und Hinweise aus der Praxis geben. Mit dem Rat vom Prüfingenieur ist man einfach auf der sicheren Seite, spart sich unter Umständen manche spätere Enttäuschung sowie Zeit und Geld.

Allgemeine Bestimmungen und Vorschriften

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verbietet den Betrieb eines Motorrads, wenn wesentliche Veränderungen bezüglich der Motorabstimmung (Leistungssteigerung/Abgas- bzw. Geräuschverhalten) oder sicherheitsrelevanter Baugruppen (Bremsanlage, Fahrwerk, Rahmen, Lenkung, Bereifung etc.) vorgenommen werden. Genehmigt werden solche Umbaumaßnahmen nur bei Vorlage entsprechender Prüfzeugnisse bzw. Bescheinigungen und bei sachgerechter Montage.

ABE, Teilegutachten und Materialgutachten

Am einfachsten ist es, wenn die Komponente über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine KBA-Nummer (für Kraftfahrt-Bundesamt) verfügt, denn dann wurde sie schon geprüft. Vergleichbar ist ein E-Prüfzeichen, das eine entsprechende Prüfung auf europäischer Ebene bescheinigt. Ein TÜV-Besuch ist dann nicht erforderlich. Aber Vorsicht, nur wenn alle Teile entsprechend der zugehörigen Dokumentation auch korrekt montiert sind, bleibt die Betriebserlaubnis des Motorrads erhalten, und das Prüfzeugnis gilt im Prinzip auch nur für den Anbau an ein Motorrad im Serienzustand. Wildes Kombinieren ist also nicht erlaubt.

Komplizierter wird es bei sogenannten Teilegutachten. In diesem Falle muss ein Prüfingenieur den korrekten Anbau und die einwandfreie Funktion im Rahmen einer Änderungsabnahme prüfen und per Anbaubescheinigung bestätigen. Am problematischsten ist die Montage von Zubehörteilen mit sogenannten Material-Gutachten, die naturgemäß keine Freigabe für spezielle Modelle haben. Hier besteht das höchste Risiko für eine Ablehnung seitens der Prüfstelle.

Radabdeckung und Heckfender

Ein wichtiger Aspekt beim Umbau des Hecks ist die Radabdeckung. Hierbei gibt es Unterschiede zwischen Motorrädern mit EG-Zulassung und solchen mit nationaler Zulassung (StVZO).

  • EG-Zulassung: Für Maschinen mit EG-Zulassung sind keine bestimmten Maße mehr explizit vorgeschrieben, eine "ausreichende" Abdeckung, die eine Verkehrsgefährdung ausschließt, ist aber zwingend. Ganz ohne Schutzblech geht es also nicht, und vor dem Ansetzen der Flex sollte man besser Rücksprache mit dem Prüfer halten.
  • StVZO-Zulassung: Bei Maschinen mit StVZO-Zulassung darf die untere Kante der Radabdeckung höchstens 150 mm über der Mitte der Hinterradachse enden. Das Maß wird aber im unbeladenen, also ausgefederten Zustand ermittelt.

Hinten muss ein Rückstrahler (mit Prüfzeichen!) generell vorhanden sein, und er darf nicht höher als 900 Millimeter über dem Boden montiert sein.

Kennzeichen

Das Kennzeichen muss mindestens 300 mm, darf höchtens 1200 mm über der Fahrbahn montiert sein. Gemessen wird im belasteten Zustand. Eine Neigung von 30 Grad (nach innen und aussen J ) ist zulässig. Zudem muss das Kennzeichen entweder über eine im Rücklicht integrierte oder eine separate Kennzeichenbeleuchtung beleuchtet werden.

Für Bikes mit EG-Zulassung gilt leider das EG-Recht, welches besagt, dass das Kennzeichen mittig montiert werden muss. Das Deutsche Recht kennt diese Bestimmung nicht. Dennoch ist es auch bei älteren Bikes Ohne EG-Zulassung kaum noch möglich ein seitliches Kennzeichen eintragen zu lassen.

Beleuchtung

Gerade was die Beleuchtungseinrichtung eines Motorrades betrifft, darf man alles verbauen was mit einem entsprechenden Prüfzeichen versehen ist. Alle modernen Scheinwerfer / Rücklichter und Blinker die mit einem E-Prüfzeichen versehen sind dürfen daher ausschließlich an Bikes mit eEG- Zulassung montiert werden. In der Praxis interessiert diese Unterscheidung meist kein Schwein, auch nicht beim TüV.

Wichtig ist der jeweilige Abstand der Blinker zueinander und zum Scheinwerfer, bzw. Rücklicht. Vorn muss der Abstand zwischen den Blinkern mind. 340 mm, hinten mind. 240 mm betragen. Der Abstand der Blinker zum Scheinwerfer / Rücklicht muss mind. 100 mm betragen.

Auspuffanlagen

Grundsätzlich gilt, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert. Zubehör-Anlagen für die Straße tragen in der Regel eine KBA-Nummer oder ein E-Zeichen, ein DB-Killer muss im Endtopf verbleiben. Jegliche Veränderungen an der Anlage auch bei der Montage sind unzulässig. Sollte der Auspuff im Laufe der Zeit lauter werden, so ist der Halter in der Pflicht. Bei älteren Fahrzeugen darf auch eine Eigenbau-Anlage montiert werden, die per Einzelabnahme legalisiert werden kann. Ab Baujahr 1989 ist dafür zusätzlich zur Geräuschmessung auch eine Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Werden die entsprechenden Werte eingehalten, ist die Eintragung im Prinzip kein Problem.

Fahrwerk und Rahmen

Ein besonderes Kapitel sind Veränderungen am Fahrwerk, vor allem aber alle Arbeiten am Rahmen. Bohren, Schweißen, Verformen sind untersagt, Polieren wird nicht gern gesehen, und es darf dabei keinesfalls Material abgetragen werden. Besonders beliebt sind aktuell Heckumbauten bei ­Café Racern. Kürzungen des Rahmenhecks vor der Federbeinaufnahme sind nach Absprache mit dem Prüfer oft machbar. Die einschlägigen Foren (z. B. Café-Racer-Forum) bieten dazu viele Tipps und Informationen. Aufwendigere Umbauten sollte man aber besser den Profis überlassen.

Vorbesprechung und Einzelabnahme

Bei größeren Umbauten kommt man an einer Einzelabnahme nicht vorbei: Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, Kontakt zu einem kompetenten, auf die Abnahme von Motorrädern spezialisierten Mitarbeiter bei den Prüfstellen (in Westdeutschland der TÜV, in Ostdeutschland die DEKRA) aufzunehmen und im Vorfeld bereits abzuklären, was möglich ist und was man besser unterlassen sollte. Wichtig ist nicht zuletzt auch der Kostenfaktor, denn Fahrprobe oder Geräuschmessungen erfolgen natürlich ohne Erfolgsgarantie und können richtig ins Geld gehen (Abnahme mit Fahrprobe ca. 350 Euro, Fahr-/Standgeräuschmessung ca. 230 Euro).

Wer für seinen Umbau Teile ohne Gutachten z. B. von anderen Motorrädern verwenden möchte, sollte zu der Vorbesprechung alle Teile, alle verfügbaren Papiere und gegebenenfalls auch Gutachten anderer Motorräder mitbringen. Nur so lässt sich klären, ob das geplante Projekt überhaupt realisierbar ist.

Unterschiedliche Zulassungsarten

Je älter ein Motorrad ist, umso geringer sind die Vorgaben. Die meisten Motorräder ab Baujahr 1994 haben eine EG-Zulassung, ältere Maschinen häufig noch eine nach StVZO. Da nicht alle Vorschriften gleich sind (z. B. Radabdeckung und Beleuchtung), ist es wichtig, den Unterschied zu kennen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die nachfolgenden Ausführungen zu diversen TüV-Vorschriften sind weder abschließend noch verbindlich, da jedem Tüv-Ingenieur ein Ermessensspielraum zusteht welcher sehr unterschiedlich genutzt wird. Zudem ändern sich die geltenden Vorschriften regelmäßig.

Aspekt EG-Zulassung StVZO-Zulassung
Radabdeckung "Ausreichende" Abdeckung erforderlich Max. 150 mm über Hinterradachse
Blinkerabstand vorne Mind. 240 mm Mind. 340 mm
Blinkerabstand hinten Mind. 180 mm Mind. 240 mm
Nebelscheinwerfer Zwei zulässig Nur einer zulässig
Kennzeichenmontage Mittig Seitlich unter Umständen möglich

Von all den Vorschriften sollte man sich nicht abschrecken lassen, denn ein gut geplantes, mit dem Prüfer abgesprochenes Projekt ist auch von Hobbyschraubern zu realisieren.

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