Motorrad Licht Einstellen – Eine Anleitung für Optimale Sicht

Optimale Ausleuchtung der Straße ist für den Motorradfahrer besonders wichtig. Deshalb ist eine korrekte Scheinwerfereinstellung Voraussetzung für gute Sicht bei Nacht.

Warum ist die richtige Scheinwerfereinstellung wichtig?

Wenn der Hauptscheinwerfer die Strecke in der Dunkelheit optimal ausleuchtet und Fahrer den Weg gut erkennen können, ist die Lichtanlage des Motorrads richtig eingestellt. Wichtig ist außerdem, dass das Licht den Gegenverkehr und Passanten auf einem angrenzenden Gehweg nicht blendet.

Vorbereitung zum Einstellen des Motorradlichts

  • Das Glas des Scheinwerfers reinigen und auf Beschädigungen prüfen.
  • Reifendruck prüfen.

Um die Einstellung vornehmen zu könnten sollte das Motorrad den richtigen Reifendruck haben. Das Motorrad wird mit exaktem Reifenluftdruck und Federbeineinstellung für den Solobetrieb vor einer hellen Wand abgestellt.

Wichtig bei der Platzauswahl ist, dass die Maschine auf ebenem Untergrund steht.

Anleitung zum Selbsteinstellen des Scheinwerfers

  1. Vor einer Wand oder dem Garagentor wird auf einer ebenen Fläche eine Distanz von fünf Metern abgemessen und auf dem Boden markiert.
  2. Das Motorrad muss so aufgestellt werden das der Abstand vom Scheinwerfer zur Wand 5 Meter beträgt. Dabei sollte das Bike im rechtem Winkel zur Wand stehen.
  3. Der Scheinwerfer des Motorrades sollte beim Einstellen exakt über der Markierung zu finden sein.
  4. Mit dem Bandmaß ist der Abstand vom Boden bis zur Mitte des Scheinwerfers festzustellen.
  5. Zu ermitteln ist die Entfernung vom Zentrum des Motorrad-Scheinwerfers zum Boden.
  6. Dieser Messwert wird nun auf die Wand oder das Garagentor übertragen, wobei sich eine waagerechte Linie als vorteilhaft erwiesen hat.
  7. Exakt fünf Zentimeter unterhalb dieser Markierung sollte ein Kreuz auf die Wand oder das Garagentor aufgetragen werden.
  8. Eine Person sollte sich nun auf dem Motorrad befinden und es halten, es darf nicht auf dem Hauptständer stehen. Jetzt setzt sich der Fahrer auf die Maschine und hält sie in der Senkrechten.

Der Abstand von der Wand zur Vorderradmitte (Achse) sollte fünf Meter betragen.

Der Abstand vom Boden bis zur Scheinwerfermitte wird mit einem Maßband oder Meterstab von einer zweiten Person gemessen und auf der Wand mit einem Kreuz markiert.

Fünf Zentimeter unter dieses Kreuz muss ein zweites Kreuz gezeichnet werden.

Eine Assistenzperson ist dienlich, denn die Einstellung am Scheinwerfer soll nur dann vorgenommen werden, wenn der Fahrer auf dem Motorrad sitzt.

Ist ein Paar fast ausnahmslos gemeinsam unterwegs, ist es ratsam, wenn beide beim Einstellen auf dem Motorrad Platz nehmen.

Dann Abblendlicht einschalten.

Der Scheinwerfer ist so einzustellen, dass auf der Höhe des unteren Kreuzes die "Hell-Dunkel-Grenze" beginnt, bis zur Höhe des oberen Kreuzes bogenförmig nach rechts ansteigt und danach wieder abfällt.

Das Zentrum des Lichtkegels sollte bei ideal eingestelltem Hauptscheinwerfer mit dem Kreuz deckungsgleich sein, denn dieses entspricht einer Neigung von einem Prozent. Liegt der Lichtkegel darüber oder darunter, muss die Neigung des Scheinwerfers nachjustiert werden, bis Lichtkegel und Kreuz übereinander liegen.

Zur Überprüfung der richtigen Einstellung des Abblendlichts dient nun die Prüfung des Fernlichts.

Neigungswinkel des Motorrad-Scheinwerfers

Bei Motorrad-Scheinwerfern gilt ein optimaler Neigungswinkel von einem Prozent. Konkret bedeutet das, dass das Abblendlicht sich bei einer Distanz von fünf Metern um ganze fünf Zentimeter neigen muss. Allerdings gibt es Motorräder, bei denen diese Werte etwas abweichen. Bauartbedingt liegen bei diesen Ausnahmemodellen die Neigungswinkel zwischen 0,5 und 2,5 Prozent. Dies ist immer in der Betriebsanleitung vermerkt. Es ist ratsam, eine Kopie der entsprechenden Seite in den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Bei einer technischen Verkehrskontrolle können die Prüfer die vermeintlich falsch eingestellten Scheinwerfer bemängeln und ein Bußgeld verhängen.

Wann ist der Scheinwerfer falsch eingestellt?

Er ist dann zu hoch eingestellt, wenn am Ende der Reichweite kein geformter Lichtkegel mehr erkennbar ist. Kann der Fahrer mit eingeschaltetem Abblendlicht oder mit Fernlicht bei Dunkelheit nur den Nahbereich vor seiner Maschine erkennen, ist der Motorrad-Scheinwerfer mit einem zu großen Neigungswinkel eingestellt. Zum anderen besteht bei einem deutlich zu großen Neigungswinkel des Scheinwerfers die Gefahr, dass der Gegenverkehr das Motorrad übersieht.

Motorrad-Scheinwerfer vom Profi einstellen lassen

Wer clever ist, nutzt den bundesweiten Licht-Test der Kfz-Werkstätten und Motorradhändler. Dann ist eine vollständige Prüfung der Beleuchtungsanlage inklusive Einstellung der Scheinwerfer kostenlos. Zudem bieten die meisten Motorradwerkstätten die kostenfreie Einstellung der Scheinwerfer im Rahmen einer regulären Inspektion an.

Nachrüstung von Motorrad-Scheinwerfern auf LED oder Xenon

Wer die Beleuchtung an seinem Motorrad verbessern und LED-, H7- oder Xenon-Scheinwerfer nachrüsten will, der muss beachten, nach welcher Gesetzgebung die Maschine zugelassen wurde. Hintergrund ist, dass ab Ende der 1990er-Jahre Neuzulassungen nur noch nach EU-Recht durchgeführt wurden.

Zwar sind EU-Recht und StVZO weitgehend deckungsgleich, aber eben nicht vollständig. Problem dabei ist, dass es keinen Stichtag gibt, ab dem das EU-Recht angewendet wurde.

Maßgebend bei der Beleuchtung für Motorräder sind hier §§ 49a - 54 StVZO // 93/92 EWG // 2009/67/EG und VO(EU)168/2013.

So sind beispielsweise nach der StVZO zwei Nebelscheinwerfer - also sogar ein Zusatzscheinwerfer - am Motorrad erlaubt, laut EU-Recht nur einer.

Was ist bei gebrauchten Motorrädern mit modifizierter Beleuchtungsanlage zu beachten?

Wurde eine gebrauchte Maschine gekauft, muss diese bei der Zulassungsstelle auf den neuen Fahrzeughalter umgemeldet werden. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die Zulassungsstelle generell den alten Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief alter Art einzieht, sofern bei älteren Modellen noch vorhanden. Als Ersatz erhält der Fahrzeughalter die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II. Dies gilt oftmals auch für Modifikationen. Soll heißen, dass vom TÜV zuvor abgenommene und im Fahrzeugbrief eingetragene technische Änderungen, egal welcher Art, in einigen Fällen weder in der Zulassungsbescheinigung Teil I noch im Teil II auftauchen.

Deshalb sollte der Fahrzeughalter immer darauf achten, dass ihm die Zulassungsstelle die alten Fahrzeugpapiere aushändigt. Diese werden entwertet und sind demnach nicht mehr gültig, enthalten aber Informationen, die in den neuen Papieren nicht enthalten sind.

Was ist beim Umrüsten oder Nachrüsten von Motorrad-Scheinwerfern auf LED oder Xenon zu beachten?

Generell gilt, dass bei namhaften Händlern, im Fachhandel oder beim Hersteller gekaufte Motorrad-Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung und damit eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. Innerhalb der EU ist es unter Androhung von Strafe verboten, überhaupt nicht genehmigte Teile anzubieten, was auch für Scheinwerfer und andere Beleuchtungseinheiten gilt.

Allerdings finden immer wieder Lampen, Scheinwerfer, Blinker und andere Tuningteile ihren Weg nach Deutschland. Diese werden zumeist auf Flohmärkten, bei Motorradtreffen oder auf Versteigerungsportalen zum Kauf angeboten.

Xenon-Scheinwerfer fürs Motorrad nachrüsten

Xenon-Scheinwerfer, im Beamtendeutsch auch Gasentladungslampen genannt, sind an Motorrädern generell gestattet, nach StVZO und nach EU-Recht. Allerdings muss dann die gesamte Lichtanlage am Motorrad den geltenden Vorschriften der ECE-R53 entsprechen.

Dies bedeutet im Einzelfall, dass die Hauptscheinwerfer für die Nutzung mit Gasentladungslampen explizit geprüft sein müssen. Derartige Scheinwerfer tragen den Kennbuchstaben D für Discharge gleich neben dem EU-Prüfzeichen.

Verboten ist hingegen das Nachrüsten mit sogenannten Xenon-Kits. Bei diesen illegalen Nachrüstsätzen werden bauartgenehmigte Bauteile genutzt, allerdings nicht bestimmungsgemäß.

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