Ob auf dem Weg zur Arbeit oder in der Freizeit: Unterwegs Musik oder Audiobooks zu hören, entspannt und sorgt für gute Laune. Am besten ist der Sound natürlich mit Kopfhörern. Doch wie sieht es bei Kopfhörern unter dem Motorradhelm aus?
Grundsätzlich ist es erlaubt, beim Motorradfahren Musik zu hören, da die gleichen Regeln wie beim Fahrradfahren gelten. Allerdings sollte man bedenken, dass das Motorradfahren selbst schon mit einigen Risiken verbunden ist. Die Benutzung von Kopfhörern ist während der Fahrt nicht grundsätzlich verboten.
Allerdings ist von Kopfhörern im Straßenverkehr trotzdem abzuraten. Viele Autofahrer lassen sich gerne von dem aktuellen Verkehrsgeschehen ablenken. Die Ursachen: Gespräche, auch mit dem Handy am Steuer, Einstellungen an Navi, Radio, Heizung, Klimaanlage, Essen und Trinken oder eben Musik. Schon eine Sekunde Unaufmerksamkeit genügt und das plötzliche Abbremsen des Vordermannes wird übersehen oder ein Fahrradfahrer nicht rechtzeitig erkannt.
Gesetzliche Grundlagen und Einschränkungen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass weder Sicht noch Gehör beim Führen eines Fahrzeugs eingeschränkt sein darf. Das gilt sowohl für Rad- als auch für Autofahrer. Es kommt immer auf die Lautstärke und die mögliche Ablenkung an.
In § 23 Abs. 1 StVO steht: Dein Gehör darf im Straßenverkehr nicht durch technische Geräte beeinflusst werden. Allerdings wird in StVO § 23 Absatz 1a ergänzt, dass ein elektronisches Gerät nicht in die Hand genommen und gehalten werden darf.
Es ist also nicht per se untersagt, mit dem Kopfhörer Musik beim Autofahren zu hören. Der Fahrer muss in jedem Fall jedoch darauf achten, dass sein Gehör durch die Beschallung nicht zu sehr eingeschränkt ist und er Warnsignale noch immer ausreichend wahrnehmen kann.
Man darf, solange man den Verkehr und vor allen Dingen Fahrzeuge mit Signalen mitbekommt( Krankenwagen, Feuerwehr, Polizei). Solltest du einen Unfall verursachen und die Polizei der Meinung sein, dass die Musik über Kopfhörer dich zu sehr abgelenkt hat, bekommst Du eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Soweit ich weiß gibt es dazu keine eindeutigen Gesetze.
Risiken und Folgen
Das Problem ist nur: im Gegensatz zum Fahrrad, das keine eigenen Motorengeräusche erzeugt, willst du ja vielleicht auch die Geräusche deines Motorrades mit der Musik übertönen. Und dann kann die Musik schnell so laut werden, dass du auch andere Verkehrsgeräusche nicht mehr wahrnimmst - womit du dich dann im Bereich einer Ordnungswidrigkeit bewegen würdest. Von Konsequenzen bei einem Unfall ganz zu schweigen.
Benutzen Sie Kopfhörer, übertönt Ihre Musik die typischen akustischen Signale des Straßenverkehrs. Ein sich näherndes Auto, Hupen oder das Bimmeln der Straßenbahn können Sie kaum noch wahrnehmen. Der sogenannte Maskierungseffekt führt dazu, dass Sie Verkehrsgeräusche nicht oder nur sehr abgeschwächt hören können.
Der sogenannte Auditory Bubble Effect von Michael Bull stellt eine Art Blase dar, in die sich Menschen beim Musikhören zurückziehen. Sie bekommen von den Außengeräuschen immer weniger mit und sind quasi in ihrer eigenen Welt. Das bedeutet, beim Musikhören wird nicht mehr auf die Umgebung geachtet und die Gedanken schweifen ab.
Die Verwendung von Kopfhörern oder Headsets ist aber nicht generell verboten. So ist es zum Beispiel beim Autofahren gestattet, mit einem Headset zu telefonieren. Ebenso haben Biker die Möglichkeit, auf diese Weise miteinander zu kommunizieren.
Unfall und Haftung
Wirst du durch laute Musik abgelenkt und es kommt zum Unfall, musst du mindestens mit einer Teilschuld rechnen. Außerdem kann es passieren, dass Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung einen Teil des Schadensersatzes für den Unfallgegner von Ihnen zurückfordert. Und möglicherweise bleiben Sie auf Ihren Reparaturkosten sitzen. Denn die Kaskoversicherung kann Ihr Verhalten als grob fahrlässig bewerten.
Bist du mit dem Auto in einen Unfall verwickelt und hast Kopfhörer getragen, bekommst du normalerweise eine Mitschuld. Deine Kfz-Haftpflichtversicherung kann nur einen Teil des Schadens, der Dritten entstanden ist, bezahlen. Den Rest musst du in dem Fall selbst übernehmen.
Deine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zahlt bei einem Unfall die Reparaturkosten für dein Fahrzeug möglicherweise nicht. Denn viele Versicherungen stufen das Fahren mit Kopfhörern im Straßenverkehr als grob fahrlässig ein und übernehmen gar keine Kosten oder nur einen Teil der Summe.
Empfehlungen und Tipps
Am besten eignen sich Half-in-Ear-Modelle, auch bekannt als Earbuds, die sich in die Ohrmuschel hängen lassen. Allerdings ist von Kopfhörern im Straßenverkehr trotzdem abzuraten. Grundsätzlich tabu sind im Straßenverkehr natürlich Kopfhörer mit eingeschalteter Geräuschunterdrückung.
Daher ist es generell empfehlenswert, während des Fahrens die Musik leiser zu stellen. Gemäß einer Studie des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) benutzt jeder zweite Fußgänger zwischen 15 und 34 Jahren Kopfhörer. Auch die Hälfte der Radfahrer auf deutschen Straßen liebt das Musikhören mit Headsets beim Radeln.
Tipp: Untersuchungen haben gezeigt, dass vor allem Muschelkopfhörer sowie In-Ear-Kopfhörer - diese sind mit einem Polster versehen und werden in die Ohren gesteckt - besonders risikobehaftet sind. Eine schalldurchlässigere Variante, und damit empfehlenswerter für Biker, sind Half-In-Ear-Earphones.
Bußgelder
Hörst du wegen lauter Musik das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer oder die Sirenen von Polizei und Feuerwehr nicht mehr, gefährdest du die Verkehrssicherheit. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und du musst 10 Euro Strafe zahlen.
Das Verwarnungsgeld von 10 € ist bei einem Verstoß recht milde.
Verbreitung von Kopfhörern im Straßenverkehr
Jeder fünfte Fußgänger und fast jeder fünfte Radfahrer ist regelmäßig oder hin und wieder mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs. Das ergab eine Studie, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) im Mai 2015 durchgeführt wurde. Bei den Befragten zwischen 15 und 34 Jahren nutzt sogar jeder zweite Fußgänger und jeder zweite Radfahrer regelmäßig oder hin und wieder Kopfhörer.
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