Motorradfahren ohne Helm in Deutschland: Strafen und Vorschriften

Sicherheit ist eines der zentralen Themen im Straßenverkehr. Es gibt eine Vielzahl an Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass alle Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich am Ziel ankommen. Neben den Verkehrsregeln sind in diesem Zusammenhang auch technische Einrichtungen an den Fahrzeugen bzw. die Ausrüstung der Fahrer wichtig. Und nicht nur in Deutschland müssen bestimmte Verkehrsteilnehmer einen Helm nutzen. Eine gesetzlich festgelegte Helmpflicht ist in Europa nicht selten und sollte bei Urlaubsreisen daher nicht außer Acht gelassen werden.

Bevor die Motorradsaison wieder startet, ist es wichtig zu wissen, welche Bußgelder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) drohen. Es gibt zwar keinen eigenständigen Bußgeldkatalog für Motorradfahrer, aber für Biker gelten dieselben Regeln wie für alle Verkehrsteilnehmer. Ein Verstoß gegen die StVO zieht verschiedene Sanktionen nach sich, die im geltenden Bußgeldkatalog vermerkt sind.

Gesetzliche Grundlagen der Helmpflicht

In Deutschland gilt eine Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer von Krafträdern, die schneller als 20 km/h fahren können. Diese Pflicht ist in § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Die Helmpflicht wurde 1976 eingeführt und gilt seit dem 1. Oktober 1985 auch für Mofas, da diese die genannte Geschwindigkeitsgrenze überschreiten.

Explizit mit einer Schutzhelmpflicht belegt sind also Krafträder und offene Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können. Auf Motorrädern, Trikes, Quads und einigen E-Bikes muss demnach immer ein Helm aufgesetzt werden. Im benannten Paragraphen ist zudem bestimmt, dass ein Schutzhelm dann zu tragen ist, wenn die Fahrzeuge keine Möglichkeit zum Anschnallen bieten. Dies beantwortet dann auch die Fragen, ob eine Helmpflicht im Cabrio besteht.

Wichtig ist zudem auch, dass nicht nur Fahrer einen Helm tragen müssen, sondern auch etwaige Mitfahrer. In diesem Fall gilt die Helmpflicht explizit auch für Kinder, wenn diese beispielsweise im Beiwagen oder auf dem Quad mitfahren.

Ausnahmen von der Helmpflicht

Bestehen außerordentliche Gründe, dass ein Helm nicht getragen werden kann, ist eine Befreiung von der Helmpflicht eine Option. Dies wird jedoch immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden. Liegen zum Beispiel gesundheitliche Gründe vor, muss dies durch ein Gutachten bzw. durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

Wie so oft im deutschen Verkehrsrecht sieht der Gesetzgeber auch für die Helmpflicht beim Motorrad Ausnahmen vor. Sind Motorräder oder andere Krafträder zum Beispiel mit Sicherheitsgurten ausgestattet, kann dies dazu führen, dass die Helmpflicht nicht mehr besteht. Ein Beispiel wäre der C1 von BMW. Darüber hinaus können Fahrzeugführer gemäß § 46 StVO auch die Befreiung von der Helmpflicht beim Motorrad beantragen. Diese Option besteht allerdings meist nur, wenn das Tragen des Schutzhelms wegen gesundheitlicher Gründe nicht möglich ist. Die medizinische Begründung ist dabei mithilfe eines ärztlichen Attests nachzuweisen.

Anforderungen an Motorradhelme

Per Gesetz ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben, was einen solchen ausmacht, ist jedoch in der StVO nicht festgehalten. Allerdings kommt hier die gängige Rechtsprechung zum Tragen, wonach durch den Helm Ohren, Stirn und Nacken geschützt sein müssen.

Auch von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die ECE-Norm 22-05, welche in vielen Ländern der Europäischen Union den gesetzlichen Standard für geeignete Helme darstellt. In Deutschland ist das entsprechende Prüfsiegel nicht vorgeschrieben, allerdings wird empfohlen, dass Helme den Vorgaben der Norm entsprechen sollten. Diese Norm stellt sicher, dass Helme im Rahmen verschiedener Anforderungen geprüft werden und diesen Standards entsprechen. Da diese Vorschriften in anderen Ländern per Gesetz erfüllt sein müssen, können Fahrten mit Helmen ohne entsprechendes Prüfsiegel im Ausland zu Bußgeldern führen. Vor einer Reise sollten sich Fahrer also immer informieren, ob das ECE-Siegel Teil der Helmpflicht ist.

Strafen bei Verstößen gegen die Helmpflicht

Wer mit einem Fahrzeug fährt, für das eine Helmpflicht zu beachten ist, jedoch keinen Helm trägt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Helmpflicht zu missachten, bedeutet in Deutschland ein Verwarngeld von 15 Euro. Werden allerdings Kinder ohne Helm mitgenommen, erhöht sich der Betrag auf 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen.

Verzichten Sie selbst beim Fahren auf dem Kraftrad auf das Tragen eines Helmes, so wird hierfür zumeist nur ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro fällig. Wenn Sie auf dem Motorrad minderjährige Kinder mitführen, wird auch gesetzlich der besonderen Verantwortung des Fahrers Rechnung getragen. Befördern Sie also beim Motorradfahren ein Kind ohne Helm, droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Die Missachtung der Helmpflicht ist auch in Bezug auf den Versicherungsschutz von Bedeutung. So kann Fahrern durchaus eine Mitschuld an einem Unfall eingeräumt werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich ohne vorgeschriebenen Helm unterwegs waren. Versicherungen können die Zahlungen teilweise oder ganz verweigern bzw. den Versicherten in Regress nehmen.

Gerät der Motorradfahrer in einen Unfall, bei dem er keinen Helm getragen hat, dann kann ihm Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Die Versicherung stuft das Verhalten dann als Mitverschulden gemäß § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein, selbst wenn der Biker keinerlei Schuld getragen hat.

Bußgeldtabelle zur Helmpflicht beim Motorrad

Wer ohne Helm mit dem Motorrad unterwegs ist, muss gemäß Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Dies gilt auch für mögliche Mitfahrer. Deutlich höhere Sanktionen sieht der Gesetzgeber vor, wenn Kinder auf dem Motorrad ohne einen entsprechenden Helm mitfahren. Als Strafe zieht ein solcher Verstoß mindestens ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich.

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Fahren ohne Helm 15 0 0
Mitnahme von Kindern ohne Helm 60 1 0

Helmpflicht im internationalen Vergleich

In allen anderen europäischen Ländern gilt fast uneingeschränkt ebenfalls eine Helmpflicht für Krafträder, also Motorräder und Motorroller. Jedoch können einzelne Bestimmungen voneinander abweichen. Motorradfahrer sind auf der sicheren Seite, wenn sie einen Helm tragen, der den ECE-Richtlinien entspricht. Für andere Fahrzeuge ist es möglich, dass eine Helmpflicht entfällt, sobald Sicherheitsgurte integriert sind.

Eine uneingeschränkte Helmpflicht gilt in 21 Staaten der USA. Hier muss jeder Fahrer und Beifahrer, egal welchen Alters, einen Helm tragen. In allen anderen Staaten gilt die Helmpflicht nur bis zu einem bestimmten Alter. In einigen Staaten, wie in Arizona, Hawaii und New Mexico kann ab 18 Jahren auf den Schutzhelm verzichtet werden.

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