Es sind die spontanen Entscheidungen, die glücklich machen oder aber ins Unglück stürzen. Exemplarische Situation: Da steht ein Zuckerstück von Motorrad in irgendeiner Garage oder Scheune abseits professioneller Motorrad-Ankäufer-Begierde ein konkurrenzlos gutes Angebot. Einziges Manko: Der verkaufswillige Besitzer hat die Papiere verschlampt, nie besessen oder deren Aufbewahrungsort komplett vergessen. Was nun? Trotzdem zuschlagen und mitunter bei der Zulassung nervtötend den Amtsschimmel reiten? Dieser Artikel zeigt, wie das ausweislose Fundstück aus der Scheune wieder auf die Straße kommt und den neuen Besitzer glücklich macht.
Verlust der Fahrzeugpapiere: Was tun?
Selbst der ordentlichste Mensch verlegt ab und an mal etwas. Hat zum Beispiel ein Autofahrer beide Fahrzeugpapiere seines Wagens verloren, wissen viele erstmal nicht, wo Sie anfangen sollen - oder ob Sie überhaupt noch ein Kfz bedienen dürfen. Es ist gewiss: Beide Dokumente der Zulassungsbescheinigung sind unwiederbringlich verschwunden.
Fall Nummer 1: Verlust oder Entwertung
Sie haben die Fahrzeugpapiere schlichtweg verloren bzw. verlegt. Denkbar wäre auch, dass die Dokumente versehentlich entwertet wurden - das ist zumeist dann der Fall, wenn die Papiere gelocht, beschnitten, stark ausgeblichen oder verschmutzt werden. Dieses Szenario ist insofern „vorteilhaft“, als dass Betroffene sich im Regelfall weiterhin ausweisen können - das ist essentiell für eine Neubeantragung. Liegen die entwerteten Dokumente noch vor, dann entsorgen Sie diese nicht einfach, sondern nehmen Sie diese bei einem Neuantrag sicherheitshalber mit.
Fall Nummer 2: Diebstahl
Sie haben die Papiere von Ihrem Auto nicht verloren, sie wurden geklaut. Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn beide Dokumente in der Brieftasche aufbewahrt werden. Zudem sollte solch ein Diebstahl grundsätzlich bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden - und das so zeitnah wie möglich.
Neuantrag der Fahrzeugpapiere
Sind die Fahrzeugpapiere verloren gegangen, dann müssen diese neu beantragt werden. Sowohl der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) also auch der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) werden von einer zuständigen Zulassungsbehörde ausgehändigt. Welche Zulassungsstelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem konkreten Wohnort ab und kann recht unkompliziert online ermittelt werden. In den meisten Fällen müssen Sie für eine Neubeantragung persönlich erscheinen.
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 verloren haben und einen Ersatz beantragen, dann können die verlangten Dokumente und die allgemeine Handhabe von Ort zu Ort variieren. Setzen Sie sich deshalb schon im Vorfeld mit der für Sie zuständigen Behörde auseinander, damit beim konkreten Antrag auch alles reibungslos abläuft. In Berlin ist es z. B. für Firmenwagen: Nachweis über Gewerbeanmeldung bzw. ggf. Nachweis über Anzeige bei der Polizei bzw. ggf. ggf.
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
Sind beide Fahrzeugpapiere verloren gegangen und müssen ersetzt werden, dann erhalten Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) im Normalfall umgehend oder recht zeitnah nach dem Neuantrag. Anders sieht es beim Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) aus. Aber was heißt das? Wenn ein Fahrzeugbrief verloren geht, wird nicht sofort ein neues Dokument gefertigt. Nach der Antragstellung informiert die Zulassungsbehörde zunächst das KBA. Diese veröffentlichen dann eine sogenannte Aufbietung, also eine Bekanntmachung des Verlustes. Diese erscheint dann im offiziellen, elektronischen Verkehrsblatt, die öffentlich zugänglich sind. Ein entsprechendes Ersatzdokument wird in der Regel erst dann ausgestellt, wenn die Aufbietungsfrist von vierzehn Tagen abgelaufen ist und niemand einen Fund gemeldet hat. Die Neuausstellung eines Fahrzeugbriefes nimmt dementsprechend mindestens drei Wochen in Anspruch.
Kosten für neue Fahrzeugpapiere
Haben Sie Ihre Kfz-Papiere verloren, hängen die Kosten für die neuen Dokumente von der bearbeitenden Stelle und dem konkreten Aufwand ab.
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief kosten je rund 12 Euro. Allerdings gibt es weitere Kostenpunkte z. B. die eidesstattliche Versicherung. Insgesamt fallen Kosten von bis zu 150 Euro an.
Fahren ohne Fahrzeugpapiere
Haben Autofahrer nun beide Wagenpapiere verloren, stellt sich häufig die Frage, ob das betroffene Kfz überhaupt bewegt werden dürfte. Anders sieht es beim Fahrzeugschein aus. Können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht auf Verlangen vorzeigen, fällt hierfür ein Verwarngeld von zehn Euro an.
Zulassung eines Motorrads ohne Papiere
Grundsätzlich benötigt man zur Zulassung eines Fahrzeugs eine so genannte Verfügungsberechtigung, die normalerweise ja durch die Fahrzeugpapiere (neuamtlich: Zulassungsbescheinigung Teil II, zuvor: Fahrzeugbrief) nachgewiesen wird. Fehlt allerdings die besagte ZB II beziehungsweise der Brief, regelt die Zulassungsordnung für diesen Fall nur schwammig, nach §12 einen Antrag auf Ausfertigung der ZB II zu stellen. Hilfreich bei so einem Antrag erweisen sich etwaige Zollpapiere, alte Kaufverträge, Originalrechnungen und ähnliche Dokumente, welche die "Identität" des Fahrzeugs belegen.
Seit dem 1. März 2007 besteht übrigens keine allgemeine Verpflichtung mehr, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen, um eine erneute Ausfertigung des damaligen Briefs zu erlangen. In begründeten Einzelfällen prüft die Zulassungsbehörde allerdings selbständig, ob das Fahrzeug beim KBA im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen ist.
Nächster Schritt zur Zulassung ist nach §12 Absatz 4 FZV das Aufgebotsverfahren im Verkehrsblatt, das zweimal monatlich erscheint. Die ZB II für das betreffende Fahrzeug muss in diesem Amtsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde öffentlich aufgeboten werden, damit unter Umständen bestehende Rechte an dem Fahrzeug geltend gemacht werden können. Die Frist beträgt zumeist 14 Tage. Bis eine neue ZB II ausgefertigt werden kann, vergehen also in der Regel insgesamt sechs bis acht Wochen. Nicht selten verlangt die Behörde zusätzlich eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere, um Missbrauch vorzubeugen. Tauchen die ursprünglichen Papiere wieder auf, sollte der brave Bürger diese unverzüglich bei der Zulassungsstelle abliefern, sonst droht ein Bußgeld.
Darüber hinaus kann die Zulassungsbehörde keine eigenmächtigen weiteren Voraussetzungen aufstellen. Weigert sich die Behörde dennoch, eine neue ZB II auszustellen, unbedingt einen schriftlichen Bescheid verlangen! Dann Einspruch erheben und notfalls vor dem Verwaltungsgericht klagen. Und noch ein Tipp: Beim Kauf des Scheunenfunds den Verkäufer im Kaufvertrag eine "Erklärung an Eides statt" unterschreiben lassen, "uneingeschränkter Eigentümer" des betreffenden Fahrzeugs zu sein. Sicher ist sicher.
Vorgehensweise bei fehlenden Papieren
Hier eine Zusammenfassung der Schritte, die unternommen werden müssen, um ein Motorrad ohne Papiere zuzulassen:
- Kaufvertrag: Ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer, in dem dieser bestätigt, dass er der rechtmäßige Besitzer ist und die Papiere verloren hat.
- Eidesstattliche Versicherung: Eventuell eine eidesstattliche Versicherung des Verkäufers über den Verlust der Papiere.
- Prüfung bei der Polizei: Nachweis, dass der Rahmen nicht als gestohlen gemeldet ist.
- Vollabnahme beim TÜV: Eine Vollabnahme des Motorrads beim TÜV.
- Antrag bei der Zulassungsstelle: Antrag auf Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II bei der zuständigen Zulassungsstelle.
- Aufgebotsverfahren: Einleitung eines Aufgebotsverfahrens im Verkehrsblatt.
Besonderheiten bei Oldtimern
Gerade bei Klassikern kann es oft der Fall sein, dass wichtige Papiere wie der Kfz-Brief, der Kaufvertrag oder die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr auffindbar sind. Will man den Oldtimer ohne Papiere zulassen, steht man oft vor einem Problem, nämlich in Form vom Wohlwollen der Zulassungsstellen. Ein Fahrzeug ohne Papiere zuzulassen ist jedoch möglich. Wie Sie dabei vorgehen und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie hier bei den Profis von Limora.
Grundlagen
Erstmal zu den grundlegenden Fakten zum Thema Fahrzeugschein: Der Fahrzeugbrief definiert in Deutschland den Eigentümer eines Autos. Wer ihn in Händen hält, dem gehört das Fahrzeug rechtmäßig. Darüber hinaus können Sie ohne dieses Dokument ein Auto zwar kaufen oder verkaufen, aber weder abmelden noch ummelden. Nur der Verkäufer als eingetragener Halter kann zum Beispiel einen verlorenen Fahrzeugschein neu beantragen.
2005 wurde aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I, aus dem Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II. Der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein sind zwei Dokumente, die sehr wichtig sind und zusammen die Zulassungsbescheinigung bilden. Ein alter Fahrzeugbrief behält weiterhin seine Gültigkeit. Doch wenn der Kfz-Brief verloren geht oder gestohlen wird, muss er durch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt werden. Und gerade bei Oldtimern ist das keine Seltenheit! Diese Dokumente gehen leider oft im Laufe der Zeit verloren. Vielfach sind dabei sogenannte Scheunenfunde betroffen, also Fahrzeuge, die jahrzehntelang in Kellern und Garagen abgestellt und vergessen wurden.
Was beim Thema Oldtimer ohne Papiere besonders anstrengend ist, ist, dass nahezu jede Zulassungsstelle ihr eigene Vorgehensweise hat. Das soll heißen, dass ein Zulassen ohne Papiere zwar in der Theorie möglich ist, aber in der Praxis oft an den Behörden und ihrer Vorgehensweise scheitert.
Wenden Sie sich freundlich und ohne Druck frühzeitig an die für Ihren Kreis zuständige Zulassungsstelle oder Landratsamt. Stellen Sie das Problem ehrlich dar. In aller Regel wird Ihnen freundlich und kompetent geholfen. Die Erfahrung haben wir oft gemacht. Wenn es überhaupt nicht klappt, kann ein Freund oder Bekannter bei seiner lokalen Behörde anfragen. Besonders bei Klassikern, die schon mehr als 30 Jahre auf dem Buckel haben, kommt es häufig vor, dass die Fahrzeugpapiere abhanden gekommen oder nicht mehr auffindbar sind. Und auch, wenn ungefähr jeder Mensch davon abrät, einen Oldtimer ohne Papiere zu kaufen: Wenn man sein Traumauto gefunden hat, ist es mehr als schwer die „richtige“ Entscheidung zu treffen. Besonders wenn man einen Scheunenfund anmelden will, verfliegt die Freude über den Schatz schnell, wenn man merkt, welchen bürokratischen Spießrutenlauf manche Zulassungsstellen einem abverlangen.
Denn die Regelung der Zulassungsverordnung lautet zwar einfach wie folgt: „Wenn [die Zulassungsbescheinigung Teil II] (noch) nicht vorhanden ist, ist nach §12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.“ Die Praxis ist jedoch aufwendiger. Die Zulassungsstellen müssen Doppelzulassungen verhindern und für eine klare Aktenlage sorgen. Es gab schon Fälle, in denen eine deutsche Zulassung erwirkt wurde, das Fahrzeug aber noch in einem anderen Land zugelassen war.
Deshalb gilt bei der Zulassung:
- Geklärte Eigentumsverhältnisse müssen nachgewiesen werden. Dazu gehören oft auch die bisherigen Zulassungen.
- Der ausreichende technische Zustand des Fahrzeugs muss nachgewiesen werden.
Im Rahmen dieses Antrags auf Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II muss die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nun also auf andere Weise nachgewiesen werden. Hierfür können beispielsweise ein Kaufvertrag über das Fahrzeug, ausländische Dokumente (z.B.: US-Title), Originalrechnungen oder Zollquittungen geeignet sein. Gerade beim Oldtimer-Import sollten alle Papiere vorhanden sein. Denn ohne sie kann die Einfuhr sehr langwierig werden. Eidesstattliche Erklärungen des Importeurs über den Verlust werden in solchen Fällen in der Regel nicht anerkannt. Hier ist man dann leider wieder auf das Wohlwollen der Zulassungsstelle angewiesen.
Welche Unterlagen braucht es, um den Fahrzeugbrief neu zu beantragen?
Ganz wichtig ist, zu unterscheiden, ob man den KFZ Brief mal gehabt hat, also ihn verlegt oder verloren hat, oder ob es sich um ein Fahrzeug handelt, für dass es noch nie deutsche Papiere gab.
Bevor wir Ihnen das konkrete Vorgehen beim Fahrzeug-ohne-Papiere-zulassen verraten, listen wir Ihnen im ersten Schritt auf, welche Papiere Sie mitbringen sollten, wenn Sie sich auf den Weg zur Zulassungsstelle machen, unter der Maßgabe, dass das Fahrzeug bereits deutsche Papiere gehabt hat:
- Eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugbriefs
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Zulassungsbescheinigung Teil I (falls noch vorhanden)
- Sinnvoll: Eigentumsnachweis für das Auto (Vertrag)
- Das letzte TÜV-Gutachten, aus dem die Gültigkeit der Hauptuntersuchung hervorgeht. Sollte es sich um ein abgemeldetes Auto handeln, dann kann diese Vorlage entfallen. Zur Wiederzulassung ist die Bescheinigung einer gültigen HU allerdings wieder Pflicht.
Gehen Sie nicht davon aus, dass ein solch komplexer Vorgang in einem Besuch der Zulassungsstelle zu erledigen ist. Die vorzulegenden Dokumente unterscheiden sich von Fall zu Fall. Sie machen es sich leichter, wenn Sie den Fall vortragen, und das Amt zu bitten, die Dokumentenlage zu bewerten.
Fahrzeug ohne Papiere zulassen: das gilt es zu tun
Der Diebstahl des Fahrzeugbriefes muss der zuständigen Zulassungsstelle sowie der Polizei gemeldet werden. Wenn der Fahrzeugbrief verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist und Sie einen neuen beantragen, verlangt die Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust. Wurde das Dokument gestohlen, muss der Diebstahl bei einer Polizeidienststelle angezeigt werden.
So weit so gut. Doch wie geht man nun konkret vor, wenn man seinen Oldtimer ohne Papiere zulassen möchte? Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen möchten, für das es noch keine deutsche Zulassung gegeben hat, und sie keine Papiere haben, gilt dasselbe wie oben beschrieben, allerdings erweitert um die Problematik der unklaren Existenz (ehemalige Zulassungen) und der unklaren Historie.
Das ist nicht einfach: An gestohlenem Gut kann kein Eigentum erworben werden. Wenn Sie also in gutem Glauben ein Auto ohne Papiere aus dem Gebüsch ziehen, oder auch für kleines Geld kaufen und restaurieren es, könnte der Eigentümer auftauchen und sein Eigentum aus Ihrem Besitz zurückfordern. Das kommt öfter vor, als man annehmen möchte.
Beim Verkauf eines Fahrzeugs ohne Papiere: Nach Restaurierung und bestandener Hauptuntersuchung kann man als Käufer mit dem damaligen Kaufvertrag, der als Eigentumsnachweis fungiert, zur Zulassungsstelle gehen. Danach erfolgt im Regelfall eine Aufbietung der Fahrgestellnummer, die befristet im Verkehrsblatt erscheint. Dadurch können mögliche Rechtsansprüche Dritter auf das Fahrzeug geltend gemacht werden oder eben ausgeschlossen werden. Hier ist eine Wartezeit von 6-8 Wochen einzuplanen. Nach dem Ende der Aufbietung wird, sofern es keine Rechtsansprüche gibt, eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt.
Falls die Zulassungsbehörde sich weigern sollte, einen neuen Kfz-Brief auszustellen, sollten Sie in jedem Fall einen schriftlichen Bescheid über die Verweigerung erwägen. Gegen diesen Bescheid kann dann vor dem Verwaltungsgericht Einspruch erhoben werden. In den meisten Fällen erhalten dann Sie und nicht die Zulassungsstelle recht. Aber eine Zulassung erfolgt auch dann noch nicht zwangsläufig. Der konfrontative Weg ist nicht zielführend.
Fahrzeugbrief neu beantragen: Kosten
Je nach Stadt oder Gemeinde können die Kosten für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefs unterschiedlich hoch sein.
Wann gilt es besonders vorsichtig zu sein, wenn keine Fahrzeugpapiere vorhanden sind?
Das Wichtigste vorneweg: Jedes Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief und Papiere kann potenziell ein gestohlenes Fahrzeug sein. Denn auch wenn es nicht als gestohlen gemeldet wurde, dann heißt das nicht, dass es in Zukunft nicht als solches gemeldet wird. Wie oben gesagt, an gestohlenem Gut kann kein Eigentum erlangt werden. In den Niederlanden werden von den Behörden sehr schnell neue Dokumente ausgestellt. Fahrzeugdiebe wissen das und nutzen diesen Kanal, neue Identitäten für gestohlene Fahrzeuge zu erwirken.
Das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) verwahrt Unterlagen und Daten zu Fahrzeugen für eine Dauer von 7 Jahren nach der letzten Zulassung. Die regionalen Zulassungsstellen bewahren ihre Daten oft erheblich länger auf. Rufen Sie bei der Zulassungsstelle einfach an, oder gehen mit einem Foto der Fahrgestellnummer hin. Eine Nachfrage nach der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs, dass Sie kaufen möchten, kostet nichts und gibt eine gewisse Sicherheit.
Was beim Thema Auto ohne Papiere anmelden auch oft gemacht wird, ist einen sogenannten Strohmann als Verkäufer anzufragen. Sollten Sie also den Plan haben, bei fehlendem Kaufvertrag einfach einen Freund als Verkäufer zu missbrauchen, birgt das große Risiken. Denn stellt sich heraus, dass das Fahrzeug innerhalb der letzten Jahrzehnte einmal gestohlen wurde, könnten die rechtmäßigen Besitzer Rechtsansprüche gegen Ihren Freund stellen. Auch eine Anzeige wegen Betruges ist möglich. Also lassen Sie das der Freundschaft willen lieber bleiben.
Fahrzeugbrief neu beantragen: kein Kinderspiel aber auch keine Hexerei
Grundsätzlich sollte nie ein Fahrzeug ohne Papiere gekauft werden. Doch in der Praxis kann man eben nicht widerstehen, wenn das Traumauto quasi zum Greifen nah ist. Den Fahrzeugbrief neu zu beantragen und den Oldtimer ohne Papiere zuzulassen ist jedoch in der Theorie möglich. Besonders bei Klassikern ist man hier ein wenig kulanter, da es bei Fahrzeugen, die einige Jahre auf dem Buckel haben, eben keine Seltenheit ist, dass nicht mehr alle Papiere auffindbar sind.
Wir wünschen Ihnen in jedem Fall Glück und Erfolg; und eine kooperative Zulassungsstelle. Denken Sie immer daran: Wie man in den Wald hineinruft….
Zusammenfassung
Die Zulassung eines Motorrads ohne Papiere kann eine Herausforderung sein, ist aber nicht unmöglich. Es erfordert Geduld, die richtige Vorbereitung und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Mit den richtigen Dokumenten und einer klaren Strategie können Sie Ihr Motorrad wieder auf die Straße bringen.
Tabelle: Kostenübersicht für neue Fahrzeugpapiere
| Dokument | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Fahrzeugschein | 12 Euro |
| Fahrzeugbrief | 12 Euro |
| Eidesstattliche Versicherung | Variabel (bis zu 150 Euro) |
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