Wenn das Wetter gut ist, gibt es kaum etwas Besseres, als mit einem E-Motorrad durch die Natur zu fahren. Und das Beste: Du tust etwas Gutes für die Umwelt! Bei klassischen Motorrädern mit Benzinmotor ist die Sache klar: Du brauchst einen Führerschein!
E-Motorrad fahren - Was muss man wissen?
Bei E-Motorrädern sieht es anders aus - hier kommt es vor allem auf die Leistung und die Höchstgeschwindigkeit an. Die Frage, ob du ein E-Motorrad ohne Führerschein fahren kannst, hängt also ganz von den Spezifikationen des Fahrzeugs ab.
Für Pedelecs und E-Scooter ist kein Führerschein erforderlich - perfekt für die schnelle Fahrt durch die Stadt! Wenn du jedoch ein schnelleres E-Motorrad oder einen Elektroroller fahren willst, benötigst du je nach Leistung entweder einen Führerschein der Klasse AM, A1, A2 oder A. Es ist daher wichtig, die Vorschriften zu kennen, bevor du losfährst, um sicher und legal unterwegs zu sein.
Metorbikes bieten dir nicht nur die Möglichkeit, ein schnelles und umweltfreundliches Fahrzeug zu fahren, sondern auch die Freiheit, die Straßen mit einem geeigneten Führerschein zu erobern. Vom Elektro Roller fahrbar mit dem Autoführerschein bis hin zum 11kw elektromotorrad für A1 !
Welche Fahrerlaubnis für welches E-Motorrad?
E-Motorräder sind vielfältig - vom E-Moped bis hin zu starken Maschinen mit über 180 km/h. Für jedes Modell gibt es klare Regeln, je nach Leistung und Maximalgeschwindigkeit. Besonders wichtig ist hier die Dauerleistung, also die Leistung, die das E-Motorrad ohne Unterbrechung für mindestens 30 Minuten halten kann.
Erweiterung des B-Führerscheins - für Zweiräder bis 125ccm bzw.
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt. Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf.
125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Die Regelung gilt seit Januar 2020. Wir geben hier einen Überblick, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie viel das kostet und wie erfolgreich die Führerscheinregelung angenommen wird - und von wem.
Voraussetzung für die Führerscheinerweiterung
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
- Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.
Was kostet die Erweiterung der Klasse B?
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.
Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar.
Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.
Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?
Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.
Darf ich damit in Europa fahren?
Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Und das, obwohl die italienische Klasse B die125er ohne jegliche Auflagen einschließt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.
Erfolg der neuen Regelung
Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafen und Konsequenzen
Wer ein Motorrad ohne Motorrad-Führerschein fährt, macht sich strafbar. Fahren ohne Führerschein meint hier das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Anders als beim Fahren ohne Führerschein, wo man lediglich das Führerschein-Dokument (EU-Führerschein im Scheckkartenformat bzw. Die Fahrerlaubnis ist immer an eine bestimmte Fahrzeugklasse gebunden.
Besitzer einer gültigen Pkw-Fahrerlaubnis, die schwarz Motorrad fahren, riskieren nicht nur ihren Pkw-Führerschein. Je nach Einzelfall (ist man Wiederholungstäter, kommt es zum Unfall) droht sogar Gefängnis. Gleiches gilt auch für Halter bzw.
Die Strafen gelten nicht nur für den Fall, dass man mit nur einem Autoführerschein unberechtigterweise Motorrad fährt. Für jeden Kfz-Typ braucht man eine gesonderte Fahrerlaubnis (Pkw, Lkw, Bus, etc.). Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass man aktuell keine Fahrerlaubnis hat.
Es sei denn, dass Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis wurde auf bestimmte Kfz-Typen beschränkt und man weiterhin Motorrad, aber zum Beispiel kein Pkw fahren darf.
Kommt es zu einem Unfall mit schweren Verletzungen, kann es sein, dass der Verunfallte ohne Leistungen (Lohnfortzahlungen, etc.) da steht.
Umgekehrt muss ein Fahrzeughalter mit einer Strafanzeige rechnen, wenn jemand zum Beispiel mit seinem Motorrad ohne Fahrerlaubnis fährt. Erst nach Ablauf der Sperre (meistens 1 bis 2 Jahre) kann der Führerschein beantragt werden. Bis dahin absolvierte Prüfungen und Fahrstunden müssen unter Umständen wiederholt werden.
Besitzer von Pkw-Führerscheinen, die mehrmals beim Schwarzfahren mit dem Motorrad erwischt wurden, müssen auf jeden Fall mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis und einer längeren Sperre rechnen.
Wo ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis erlaubt?
Man kann auf Privatgrundstücken. Beliebt sind Schnupperfahrten oder Fahrsicherheitstrainings mit dem Motorrad. Solche Fahrten kann man beispielsweise verschenken.
Diverse Erlebnis-Anbieter, Vereine oder auch Motorradhersteller selbst haben diesbezüglich spezielle Angebote. Gefahren wird dann auf abgesperrten Strecken. Passiert hier ein Unfall, haftet der Anbieter für den Schaden am Motorrad.
Motorrad Schnupperkurse
Schnupperkurs Motorradfahren bei Bikers School ist der "Verführerschein", mit dem Ziel, Dich für das Motorradfahren zu begeistern. Beim Schnupperkurs ist uns daran gelegen, alle die sich noch nicht so ganz sicher sind, ob das Motorradfahren zu ihnen passt, für das Thema zu begeistern.
Hierzu werden wir uns in lockerer Atmosphäre mit dem Thema Motorrad auseinandersetzen. Es wird darauf hingewirkt, dass die Teilnehmer selbst fahren, um ein Gefühl von Begeisterung für das Motorradfahren zu bekommen. Auch für Wiedereinsteiger (Back to Bike) und Fahrschulwechsler geeignet.
Dauer Schnupperkurs auf abgesperrten Gelände ca. 3 Zeitstunden (Treffen 08:30 Uhr / Übunsplatz 09:00 - 12:00 Uhr) wobei 1 Fahrlehrer max. 2-3 Teilnehmer betreut, auch als Geschenkgutschein erhältlich.
Inhalte für Wiedereinsteiger und Fahrschulwechsler werden individuell abgestimmt. Schutzkleidung in gängigen Grössen (S bis XXL bzw. 46 bis 64) wird selbstverständlich von uns gestellt. Festes Schuhwerk (knöchelhoch) sollte von jedem Teilnehmer mitgebracht werden. Eigene Schutzkleidung kann gerne mitgebracht werden. Teilnahme ab 15 1/2 J.
Für jeden etwas: Wir haben verschiedene Motorrad-Modelle in unserem Fuhrpark: BMW: F650 GS tiefergelegt, F700 GS tiefergelegt, F800 R, G 310 GS Honda: CB 650F, CMX 500 Rebel (Sitzhöhe 69 cm), CMX 1100 Rebel, MSX 125 (Kl. Suzuki: SV 650 tiefergelegt, V-Strom 650 und ein Simson S 51 Moped (zum schalten lernen / Kl. AM).
Für "Ladies" oder Personen mit einer kleineren Körperhöhe bieten wir die Möglichkeit, Motorradstiefel der Marke Daytona mit höheren Stand (ca. 6 cm) und für verbessertes Abstützen zu testen. Mehr Infos über die praktischen und coolen Ampel Stop Helfer gibt es hier - auf den Button klicken.
Schnupperkurs-Kosten: 195,00 € pro Teilnehmer. Geschenkgutschein für Motorrad Schnupperkurs online bestellen!
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