Es gibt verschiedene Wege, ein Motorrad zu verkaufen. Für viele Verkäufer ist dabei die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt der Abmeldung interessant. Die Antwort darauf hängt von einigen Faktoren ab, zum Beispiel vom Stellplatz des Motorrads oder dem Vertrauen zum Käufer. Wer sein Motorrad zu früh abmeldet, verkompliziert den Verkauf. Wer sich zu spät kümmert, muss mit Risiken rechnen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Verkauf.
Auto vor dem Verkauf abmelden: Die Vor- und Nachteile
Sobald ein Motorrad abgemeldet ist, darf es nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Dazu zählt auch das Parken auf öffentlichen Parkflächen. Diese Variante kommt also nur für Motorräder infrage, die auf einem privaten Stellplatz oder in einer privaten Garage stehen. Probefahrten sind mit einem abgemeldeten Motorrad nicht mehr möglich. Allerdings wollen viele potenzielle Käufer eine Probefahrt absolvieren, bevor sie sich entscheiden. Die wenigsten Interessenten besorgen sich ein Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen), um das Motorrad Probe zu fahren.
Deshalb raten wir dir als Privatkäufer davon ab, das Motorrad schon vor der Vertragsunterzeichnung abzumelden. Besser ist es, damit zu warten, bis der Käufer unterschrieben hat. Vereinbare unbedingt vorher mit ihm, dass du dein Motorrad abgemeldet übergibst, denn er muss sich darauf einstellen.
So könnte ein Muster-Verkauf ablaufen: Der Käufer leistet eine Anzahlung. Du meldest das Motorrad am nächsten Tag beim Straßenverkehrsamt, beim Bürgeramt oder (falls möglich) online ab. Der Käufer bezahlt danach die ausstehende Summe und holt das Motorrad per Anhänger oder Kurzzeitkennzeichen ab. Alternativ übergibst oder schickst du ihm per Einschreiben die Papiere. Er meldet das Motorrad an und überführt es auf eigener Achse. Das klingt kompliziert, ist aber der sicherste Weg.
Dieses Prozedere erfordert vom Verkäufer in der Regel einen Gang zum Amt. Je nach Gemeinde oder Stadt sind die Wartezeiten beträchtlich. Die Abmeldegebühren von rund zehn Euro fallen hingegen kaum ins Gewicht. Wer sichergehen will, verkauft sein Motorrad ohne Kennzeichen und Versicherungsschutz.
Sonst kann es passieren, dass der neue Besitzer Schäden verursacht, die du mit deiner Versicherung ausgleichen musst. Das wirkt sich eventuell auf deine Schadenfreiheitsklasse aus, macht aber auf jeden Fall Ärger. Ebenso kommen die Bußgeldbescheide bei dir an, denn das Motorrad ist noch auf deinen Namen angemeldet. Du musst dann glaubhaft versichern, dass jemand anderes gefahren ist. Das nervt und kostet Zeit.
Ein angemeldetes Motorrad verkaufen
Einfacher und bequemer für Verkäufer und Käufer ist der Verkauf des angemeldeten Motorrads und die Überführung mit dem alten Kennzeichen. Damit fährt der Käufer nach Hause und meldet es dort in den nächsten Tagen um. In einem anerkannten Kaufvertrag schreibt der Verkäufer in diesem Fall am besten den Zusatz, dass das Motorrad in den nächsten drei Tagen umgemeldet wird. Warum das wichtig ist? Obwohl das Motorrad verkauft ist, fährt der Käufer mit der alten Versicherung des Verkäufers. Passiert ein Unfall oder wird das Fahrzeug gestohlen, haftet in der Regel der Versicherungsnehmer, also der Verkäufer. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand und Risiko. Meldet der Käufer das Motorrad entgegen seiner Zusicherung im Vertrag nicht um, hilft nur der Anruf bei der Polizei.
Passiert nichts Unvorhergesehenes, muss der Verkäufer nur auf die Post warten (2-3 Tage). Bei der Ab- oder Ummeldung werden automatisch die Versicherung und der Zoll (für die Kfz-Steuer) benachrichtigt. Es schadet jedoch nicht, wenn der Verkäufer seiner Versicherung selbst umgehend Bescheid gibt (siehe oben), dass er sein Motorrad verkauft hat. Dem Kaufvertrag liegen Vordrucke für Versicherung und Zulassungsstelle bei.
Alternativ kannst du mit dem Käufer vereinbaren, dass er das Motorrad erst ummeldet und dann abholt. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags bekommt er Kennzeichen und Papiere. Damit geht er zum Straßenverkehrsamt, meldet das Motorrad auf seinen Namen an und holt das Fahrzeug danach ab. Während dieser Zeit darf das Motorrad allerdings nicht im öffentlichen Straßenverkehr parken.
Motorradfahrer, die das Kennzeichen ihres alten Motorrads als Erinnerung behalten möchten, lassen sich das Kennzeichen vom Käufer nach der An- bzw. Ummeldung (sofern er ein neues Kennzeichen beantragt) zuschicken oder übergeben.
Nach dem Verkauf: So läuft die Abmeldung
Der Verkäufer muss nicht unbedingt einen Termin beim Straßenverkehrsamt oder Bürgeramt machen, wenn er sein Motorrad mit Kennzeichen verkauft hat. Es reicht ein Kaufvertrag als Kopie. In einem anerkannten Kaufvertrag steht unter anderem, ob der Käufer Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) erhalten hat. Dazu finden sich in dem Schriftstück der volle Name mit Anschrift, Personalausweis-Nummer und seine Unterschrift. Dieses Dokument genügt den Behörden für eine offizielle Abmeldung.
Möchte der Verkäufer sein Motorrad vor der Abholung abmelden, gibt es einige Dinge zu beachten. In diesem Fall vereinbarst du am besten einen Termin mit deiner Behörde, um die Wartezeit zu verkürzen. Dann gehst du mit beiden Schildern sowie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief zum Amt. Dort entfernen die Mitarbeiter das Landessiegel und ziehen den Fahrzeugschein ein. Nur den Brief und die entwerteten Nummernschilder kannst du wieder mitnehmen.
Will der Käufer sein neues, gebrauchtes Motorrad anmelden, benötigt er einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, den Fahrzeugbrief, eine letzte gültige HU- und eine elektronische Versicherungsbescheinigung (eVB-Nummer). Die hat er sich idealerweise von seiner Kfz-Versicherung zuschicken lassen. Einschränkung: Das HU-Protokoll entfällt bei Neuwagen, die jünger sind als drei Jahre, denn diese Fahrzeuge mussten noch zu keiner Hauptuntersuchung.
Die neuen Schilder kann man meist in der Nähe der Zulassungsstelle anfertigen lassen. Ein Wunschkennzeichen sollte man besser vorher online reservieren, um sicher zu sein, dass es nicht anderweitig vergeben ist. Hat der Käufer seine Schilder in der Hand, braucht es noch HU- und Landessiegel. Dann sind die Nummernschilder offiziell gültig. Es fehlen nur noch ein passender Kennzeichenhalter oder ein paar Schrauben und die Nummernschilder hängen am Auto.
Spar Zeit und Geld, indem Du Dein Motorrad online abmeldest, statt vor Ort auf der Zulassungsstelle. Entweder Du meldest Dein Motorrad selbst ab oder der Käufer meldet es auf sich um.
Kaufst Du ein anderes Motorrad, kannst Du Dir die Versicherung neu aussuchen.
So meldest Du Dein Motorrad richtig ab
Spar, indem Du Dein Fahrzeug digital, also online, abmeldest. Eine Außerbetriebsetzung, so heißt das Abmelden amtlich, kostet Dich online knapp zwei Euro, statt rund 16 Euro am Schalter. Die Abmeldung geht auch ohne neuen elektronischen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, kurz nPA. Online ist rund um die Autozulassung alles günstiger. Nicht nur, weil Du Dir die Anfahrt zur Zulassungsstelle sparst. Von nerviger Terminsuche und Warten vor Ort ganz zu schweigen. Sondern auch, weil Du dann von den für digitale Vorgänge deutlich reduzierten Gebühren profitierst.
Hier zwei Beispiele, was Abmeldung und Anmeldung online und vor Ort auf der Zulassungsbehörde kosten. Rechtsgrundlage für die Gebühren rund um die Zulassung eines Autos in Deutschland ist die Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die Gebühren fürs Abmelden eines Autos findest Du unter Außerbetriebssetzung, das sind die Ziffern 224.1/224.2 GebOSt.
Beachte: Wie hoch die Gebühr genau ist, hängt von Deiner zuständigen Behörde ab. In einigen Kommunen werden Gebühren für Klebeplaketten (30 Cent pro Plakette) berechnet, in anderen kommen kostenfreie Stempelplaketten zum Einsatz. Manche Zulassungsbehörden erheben Kosten für den notwendigen Eintrag im Register der Zulassungsbehörde.
Wenn Du Dein Motorrad verkaufst und es vorher abmelden möchtest, musst Du Dich selbst um den Vorgang kümmern. Aber auch wenn Du Dein Motorrad stilllegen oder verschrotten möchtest, musst Du den Pkw bei der Zulassungsstelle abmelden.
Die Online-Abmeldung Schritt für Schritt
Dass es am günstigsten ist, Dein Motorrad online abzumelden, haben wir Dir schon gesagt. Es ist zudem aber auch ziemlich einfach, Dein Motorrad online abzumelden.
Die Abmeldung Deines Motorrads vor Ort - Schritt für Schritt
Du kannst Dein Motorrad auch vor Ort abmelden. Dafür darfst Du mit Deinem Wagen zur Zulassungsstelle fahren. Und auch wieder zu Dir nach Hause, auch wenn Dein Motorrad dann keine Zulassung mehr hat (§ 10 Abs. 4 FZV). Auch vor Ort kannst Du Dein Motorrad entweder persönlich abmelden oder Dich durch einen Freund oder Bekannten vertreten lassen. Eine Vollmacht braucht Ihr dafür nicht. Entscheidend ist, dass Du oder Dein Vertreter die Blechkennzeichen sowie wichtige Unterlagen vorlegen könnt.
- Vereinbare einen Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde.
- Bring alle wichtigen Unterlagen mit: die Kfz-Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I und Tei II, also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, Verwertungsnachweis, wenn Du das Motorrad verschrotten lässt.
- Bezahl die Gebühr.
Behörde informiert Versicherung und Hauptzollamt
Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung informiert die Behörde automatisch Deinen bisherigen Versicherer und das Hauptzollamt, das für Deine Kfz-Steuer zuständig ist.
Was passiert nach der Abmeldung?
Nach der Abmeldung darfst Du das Motorrad nicht mehr im Straßenverkehr fahren. Denn mit der Abmeldung endet die Kfz-Haftpflichtversicherung. Und wer ohne Kfz-Haftpflichtversicherung fährt, begeht eine Straftat nach Paragraf 6 Pflichtversicherungsgesetz. Warst Du vor Ort, darfst Du das Motorrad aber wie gesagt noch von der Zulassungsstelle bis zu Dir nach Hause fahren.
Plane Deinen Termin bei der Zulassungsstelle daher gut - oder sei zeitlich flexibel, indem Du Dein Motorrad online abmeldest.
Die wichtigsten Punkte, die Du hinsichtlich der Autozulassung mit einem Käufer klären musst:
- Wer: Welche Person meldet Dein Motorrad ab und welche Risiken gibt es dabei?
- Wann: Zu welchem Zeitpunkt soll Dein Motorrad abgemeldet werden?
Wenn Du Dein Motorrad verkaufst, kannst Du es schon vor der Übergabe abmelden oder Du überlässt die Ummeldung dem Käufer.
Motorrad vor dem Verkauf abmelden
Wenn Du das Motorrad vor dem Verkauf bei der Zulassungsbehörde abmeldest, egal ob online oder vor Ort, bist Du auf der sicheren Seite. Denn mit der Abmeldung bist Du nicht mehr Halter des Fahrzeugs und Dein Versicherungsvertrag endet ebenfalls. Der Käufer fährt dann nicht mit Deiner Versicherung durch die Gegend. Er muss das Motorrad erst selbst versichern, bevor er fahren darf. Wenn er dann einen Unfall verursacht, hast Du nichts damit zu tun. In der Praxis dürfte das aber schwierig zu organisieren sein. Denn sobald Du das Motorrad abgemeldet hast, können Käufer keine Probefahrten mehr machen, was den Käuferkreis klein halten dürfte. Und Du darfst das Motorrad nach der Abmeldung auch nicht mehr öffentlich parken. Zudem wird die Abholung durch den Käufer schwierig, er müsste das Motorrad mit einem Anhänger abholen.
Motorrad nach dem Verkauf ummelden
Daher ist es gängige Praxis, das Motorrad erst nach dem Verkauf um- oder abzumelden. Das heißt, der Käufer holt das Motorrad bei Dir ab und meldet es dann auf seinen Namen um. Wenn Du keinen privaten Stellplatz hast, ist das die einzige Lösung.
Diese Variante ist aber auch mit Risiken verbunden: Solange der Käufer das Motorrad nicht umgemeldet hat, fährt er mit Deiner Versicherung. Wenn der Käufer also einen Unfall verursacht, bezahlt Deine Versicherung den Schaden. Das kann Deine Schadenfreiheitsklasse nach unten drücken. Und wenn sich der Käufer ordnungswidrig verhält, also falsch parkt oder zu schnell fährt, bekommst Du den Bußgeldbescheid.
Doch gegen diese Risiken kannst Du Dich absichern: Trage in den schriftlichen Kaufvertrag unbedingt den genauen Zeitpunkt der Übergabe, also Tag und Uhrzeit, ein. Setze im Kaufvertrag außerdem eine Frist, bis wann der Käufer das Fahrzeug ummelden muss. Eine Frist von einer Woche ist ausreichend. Erst wenn der Käufer das Fahrzeug ummeldet, ist Dein Versicherungsvertrag gekündigt und Du bist nicht mehr verantwortlich.
Den Verkauf musst Du unverzüglich der Zulassungsstelle und der Versicherung melden. Dazu reichst Du eine Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags bei der Zulassungsstelle und Deiner Versicherung ein. Am besten erledigst Du das gleich im Anschluss an den Verkauf. Sollte der Käufer nun einen Unfall bauen, kannst Du beweisen, dass der Käufer verantwortlich ist. Dann musst Du auch nicht befürchten, in der Schadenfreiheitsklasse runtergestuft zu werden.
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Motorrad
Bei einem privaten Kaufvertrag für das Motorrad sollten Käufer und Verkäufer alles schriftlich festhalten. Ein schriftlicher Motorrad-Kaufvertrag ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Er ist jedoch für die rechtliche Absicherung des Käufers und Verkäufers beim Kauf oder Verkauf eines Motorrads unbedingt zu empfehlen. Wer sich die Mühe sparen möchte, einen eigenen Kaufvertrag aufzusetzen, kann auf einen Kfz-Mustervertrag zurückgreifen.
Wer im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit ein gebrauchtes Motorrad verkauft, ist von dem sogenannten Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen.
Um Käufer und Verkäufer vor unangenehmen Überraschungen zu schützen, sollten nur Musterverträge aus seriösen Quellen als Grundlage Anwendung finden.
Checkliste zum Motorrad-Kaufvertrag
- Ein schriftlicher Motorrad-Kaufvertrag ist aus rechtlicher Perspektive nicht vorgeschrieben, jedoch ratsam.
- Es ist sinnvoll, einen standardisierten Motorrad-Kaufvertrag aus einer seriösen Quelle zu nutzen.
- Auf einseitig begünstigenden Klauseln sollte verzichtet werden.
- Käufer und Verkäufer müssen ihre persönlichen Angaben detailliert ausfüllen.
- Ist eine der Parteien minderjährig, muss eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten vorliegen.
- Der Austausch der Telefonnummern zwischen den Vertragspartnern ist hilfreich, falls im Nachhinein eine Kontaktaufnahme notwendig sein sollte.
- Der Motorrad-Kaufvertrag muss alle Angaben zum Motorrad enthalten.
- Angaben zum Hersteller und die Bezeichnung des Modells allein reichen nicht aus.
- Nummer des Fahrzeugbriefes bzw.
- Der Käufer sollte sich schriftlich bestätigen lassen, dass das Motorrad noch keinen Unfall hatte.
Worauf müssen Verkäufer beim Motorrad-Kaufvertrag achten?
Wer sein Motorrad verkaufen möchte, muss eine ganze Reihe an Dingen vor, während und nach dem Verkauf beachten.
- Untersuchungsprotokoll: Vor dem Verkauf ist eine technische Überprüfung des Motorrads sinnvoll - mit einem professionellen Untersuchungsprotokoll lässt sich ein gebrauchtes Motorrad leichter verkaufen.
- Mindestalter: Der Käufer des Motorrads muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Probefahrt: Wenn der potenzielle Käufer eine Probefahrt unternehmen möchte, sollte er dem Verkäufer seinen Motorradführerschein vorzeigen. Zudem ist es empfehlenswert, dass ein Formular zur Haftungsvereinbarung für die Probefahrt ausgefüllt wird.
- Personaldaten: Der Motorrad-Kaufvertrag muss den vollständigen Namen sowie die Adresse des Käufers enthalten. Die Daten sollten unbedingt mit den Informationen auf dem Personalausweis übereinstimmen.
- Angaben zu Unfallschäden: Bei Vertragsabschluss muss der Verkäufer dem Käufer über jegliche Mängel und Schäden an dem Motorrad Auskunft geben. Dies gilt insbesondere für Unfallschäden.
- Zahlungsmethoden: Der Verkäufer des gebrauchten Motorrads kann die Art der Bezahlung frei wählen. Generell zu empfehlen, ist die Barzahlung bei Übergabe, denn Ratenzahlungen, Stundungen oder auch Schecks können sich als problematisch erweisen.
- Versicherung: Mit dem Verkauf des Motorrads geht auch die Versicherung auf den Käufer über.
- Verkaufsmeldung: Nach Ausfüllen des Kaufvertrages sollte der Verkäufer die vollständigen Verkaufsmeldungen an die Zulassungsstelle und Versicherungsgesellschaft schicken. Erst mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle geht die Steuerpflicht auf den Käufer über. Es ist ratsam, von den Verkaufsmeldungen Sicherheitskopien anzufertigen.
Motorrad-Versicherung
Die Kasko- und Haftpflichtversicherung gehen mit dem Kauf des Motorrads an den Käufer über. Hier lohnt es sich, sich über günstigere Versicherungen zu informieren. Bei der Auswahl einer Motorrad-Versicherung können verschiedene Angebote eingeholt werden. Es gilt, Deckungsumfänge, Prämien und eventuelle Zusatzleistungen zu berücksichtigen.
Motorrad-Anmeldung/Ummeldung
Nach dem Kauf muss das Motorrad bei der Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz umgemeldet werden.
Motorrad-Kennzeichenschilder
Bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks sind neue Kennzeichenschilder erforderlich. Wenn der Käufer das Motorrad nicht selbst zulässt, benötigt der Beauftragte eine schriftliche Vollmacht.
Tipps für eine sichere Ummeldung
Eine Möglichkeit für die sichere Ummeldung ist, gemeinsam mit dem neuen Besitzer zur Zulassungsstelle zu fahren. Der Verkäufer kann das Motorrad auch für die Zeit der Eigentumsübergabe abmelden. Dadurch ist der Käufer gezwungen, zur Abholung ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen mitzubringen oder den Transport über einen Hänger zu realisieren.
Kaufvertrag-Rücktritt: Kann ich den Kauf eines gebrauchten Motorrads widerrufen?
Entgegen der weit verbreiteten Meinung kann der Motorrad-Kaufvertrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Das heißt, es gibt kein generelles Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das gebrauchte Motorrad von einer Privatperson oder einem Händler gekauft wurde.
Fazit: So gelingt der erfolgreiche Motorrad-Kauf und Verkauf
Beim Kauf und Verkauf eines Motorrads gibt es einige wichtige Schritte und Überlegungen, um den Prozess erfolgreich zu gestalten. Die Vorbereitung ist entscheidend. Für Verkäufer gilt es eventuelle Mängel zu beheben und zu dokumentieren und den aktuellen Marktwert des Motorrads festzulegen. Auch für Käufer ist Recherche der Schlüssel: Es braucht Zeit, um verschiedene Motorradmodelle, Preise und Eigenschaften zu vergleichen.
Sobald sich Motorradkäufer und Verkäufer gefunden haben, kann ein schriftlicher Kaufvertrag erstellt werden. Wer einen ordentlichen Motorrad-Kaufvertrag aufsetzt, vermeidet böse Überraschungen. Es empfiehlt sich zur Einfachheit, auf ein Muster für einen Kfz-Kaufvertrag zurückzugreifen. Der Vorteil: Schriftliche Verträge garantieren Verkäufer und Käufer Rechtssicherheit. Detaillierte Angaben sowohl zu den Vertragspartnern als auch zu dem Motorrad sind für den erfolgreichen Verkaufsabschluss maßgeblich.
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Käufer meldet Fahrzeug nicht um
Wenn Sie Ihr Motorrad angemeldet verkaufen, müssen Sie dies der Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung melden. Der Käufer kann die Zulassungsstelle auch selbst über den Verkauf informieren.
Wird aber das Motorrad nicht unverzüglich um- oder abgemeldet, sollten Sie sich (nochmals) an die Zulassungsstelle wenden. Diese kann ein sogenanntes Aufbietungsverfahren durchführen. Wenn sich dort niemand meldet, endet die Zulassung des Fahrzeugs automatisch. Man spricht hier oft von Zwangsstilllegung. Auf Einleitung dieses Verfahrens besteht jedoch kein Anspruch.
Es ist daher sicherer, das Fahrzeug vor der Übergabe an den Käufer oder die Käuferin abzumelden. Nur so endet die Zulassung und damit Ihre Pflicht, die Kfz-Steuer zu zahlen.
Mit dem Verkauf geht obendrein der bestehende Versicherungsvertrag auf den Käufer bzw. die Käuferin über. Kommt es kurz nach dem Verkauf zu einem Unfall, so führt dies beim Verkaufenden nicht zu einer Rückstufung der Versicherungspolice. Das gilt jedoch nur, wenn die Versicherung auch Kenntnis vom Verkauf hat.
Ungestempeltes Kennzeichen erlaubt?
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden. Das sind zum Beispiel Fahrten zur Hauptuntersuchung. Das geht aber nur dann, wenn die Behörde vorab ein Kennzeichen für das Fahrzeug zugeteilt hat, und das Fahrzeug versichert ist.
Nach der Abmeldung des Fahrzeugs dürfen Sie mit dem ungestempelten Kennzeichen noch Rückfahrten, zum Beispiel nach Hause, bis zum Ende des Tages durchführen - vorausgesetzt, die Versicherung ist noch gültig.
Besonderheiten bei der Firmenzulassung
Bei juristischen Personen, Unternehmen oder anderen Einrichtungen wird das Fahrzeug am Ort des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung zugelassen. Halter können dann auch juristische und natürliche Personen sowie Vereinigungen sein.
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