Motorradreifen-Felgen-Kombination: Ein umfassender Leitfaden

Die Wahl der richtigen Reifengröße für Ihr Motorrad ist entscheidend für Sicherheit und Leistung. Wenn Ihre montierten Reifen zu groß sind, riskieren Sie Einschränkungen an Ihrem Motorrad, das nicht für diese Reifengröße ausgelegt ist.

Dennoch kann es sein, dass Sie aus ästhetischen Gründen oder persönlicher Präferenz eine andere Reifengröße montieren möchten. Die Montagemöglichkeit eines Reifens auf die Felge beantworten wir Ihnen vor dem Kauf in unseren Onlineshop.

Welcher Reifen passt auf welche Felge?

Ob PKW oder Motorrad - die Antwort auf diese Frage können Sie nun einfach aus der unteren Tabelle entnehmen. Die Felgen-Tabelle gibt nur eine potenzielle Montagemöglichkeit eines Reifens auf einer Felge wieder.

Eine Zulässigkeit zum Betrieb der jeweiligen Rad-/Reifenkombination auf einem Kraftfahrzeug wird ausdrücklich widersprochen. Empfehlungen von Rad-/Reifenkombinationen sind ausschließlich dem jeweiligen Gutachten für die Verwendung für von deutschen Prüfinstituten nach deren nationalen Bestimmungen für die Freigabe von Rad-/Reifenkombinationen und in Deutschland registrierte Fahrzeuge zu entnehmen.

Die ausgewählten Freigaben im Gutachten sind stets vor der Montage auf deren Zulässigkeit zu prüfen. Auch bei größter Sorgfalt können Fehler in den angezeigten Informationen nicht ausgeschlossen werden. Für detailliertere Auskünfte empfehlen wir den Erwerb der entsprechend Norm bei o. g.

Motorradreifen Freigabe Datenbank

Lange Zeit waren Reifenfreigaben für Motorradreifen Pflicht, inzwischen sind diese Beschränkungen aber für die meisten Fahrzeuge aufgehoben worden. Trotzdem ist es auch heute noch ratsam sich über die Datenbanken der Reifenhersteller zum Thema Reifenempfehlungen, Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen zu informieren.

Gerade für ältere Motorräder sind auch aktuell noch Freigaben und TÜV-Gutachten notwendig um Reifenmodelle legal fahren zu dürfen. In den folgenden Abschnitten haben wir dir übersichtlich zusammengefasst, in welchen Fällen eine Motorradreifen Freigabe noch zwingend notwendig sind.

Motorradreifen sind entsprechend der ECE-R 75 genormt. Sie gilt für Zweiradreifen spätestens ab dem Produktionsdatum Oktober 1998 und betrifft insbesondere die Beschriftung der Reifenflanke. Die ECE-Nummer inklusive dem E-Zeichen muss auf jedem Reifen abgebildet sein. Nur mittels diesem kann herausgefunden werden ob der Reifen auch zugelassen ist.

Sollte aus unerklärlichen Gründen diese Nummer bzw. das E-Zeichen fehlen, handelt es sich um keinen straßenzugelassenen Reifen. Info: Das Kürzel „NHS“ im Reifennamen deutet auf reine Rennstreckenreifen hin.

Im Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden.

Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)

  • Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller, anderes Profil. Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen die meisten Reifenhersteller eine Service-Information zur Verfügung, aus der die empfohlenen Reifenkombinationen für das Fahrzeug hervorgehen.
  • Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt. Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese Änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung.
  • Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich! Eine vom Reifenfabrikaten ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!

Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21)

Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig. Sollte nur eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen sein, dürfen alle Reifenmodelle dieses Herstellers (bzw. Nachtrag 2025: Seit dem 01.01.2025 besteht die Möglichkeit die Reifenbindung bei Fahrzeugen mit deutscher Betriebserlaubnis oder Einzelzulassung gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO auszutragen, sollte das maximale Baumaß der eingetragenen Reifengrößen im Fahrzeug Platz gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 haben. Dabei können die Reifengröße oder die Bauart auch abweichend der original eingetragenen Reifen sein!

Einen sehr detaillierten Bericht zur Motorradreifen Freigabe inkl. der Reifenhersteller ist aber im Zuge einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weitestgehend hinfällig. (Un-)begrenzte Freiheit auf zwei Rädern? Jahresende 2024. Was bedeutet das für Motorradfahrer im Detail?

Testverfahren geeinigt. Gemeinsame, intensive Testverfahren zwischen Motorradherstellern und Reifenmarken wie u. a. u. v. m. für die Reifenfreigaben auf den unterschiedlichen Motorradmodellen akzeptiert. Reifenmodell als unbedenklich (oder eben nicht) für den öffentlichen Straßenverkehr einzustufen. Mit der 2018/2019 beschlossenen Neuregelung ändert sich daran nun einiges.

Herstellerfreigaben zu kippen. Motorradreifen selbst ab. einschließlich 31.12.2024. Für diese Reifen galt innerhalb dieser Frist auch weiterhin das Herstellerfreigabe-Prinzip und die UBB musste wie gewohnt bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Dimensionen und Spezifikation erfolgen. Fahrzeugschein abweichen.

Ist ein neuer Reifen bspw. anderweitig von der Vorgabe des Motorradherstellers ab, so wird eine Einzelabnahme fällig. außer Kraft gesetzt. Dekra, GTÜ & Co. irgendwann zu ändern, jedoch gibt es auch Fälle, in denen kaum eine andere Wahl besteht. zum Beispiel um ein älteres Motorrad oder ein älteres Reifenmodell, das in den lt. gezwungen. konnte.

Im Wesentlichen gibt es künftig zwei unterschiedliche Möglichkeiten, neue Reifen legal auf ein Motorrad zu bringen. Um neue Motorradreifen mit abweichenden Spezifikationen ab 2025 in die Fahrzeugpapiere einzutragen, ist ein Termin bei einer Prüforganisation erforderlich. Weitere Informationsdokumente zum Fahrzeug oder Reifen können hilfreich sein, sind aber nicht zwingend erforderlich. Entsprechende Prüfstellen können die benötigten Daten bei Bedarf auch über ihre Systeme abrufen.

Die Prüfstelle kontrolliert die Maße, Spezifikationen und die Freigängigkeit bei der konkreten Kombination aus Reifen und Fahrzeug. Wird das vorliegende Reifenfabrikat für Ihr Motorrad erfolgreich abgenommen, müssen Sie mit dem Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis zur zuständigen Behörde, um Ihre neuen Reifendaten in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eintragen zu lassen.

Damit einhergehend wird der alte Eintrag aus der Zulassungsbescheinigung entfernt und ungültig. Die Austragung einer Reifenbindung aus den Fahrzeugpapieren ist vor allem bei älteren Motorrädern relevant.

Im Gegensatz zur Eintragung neuer Reifen ist bei der Austragung der Reifenbindung normalerweise keine Begutachtungsfahrt durch Prüfer notwendig. Das weitere Vorgehen gleicht aber dem der Eintragung zum Großteil. Auch beim Austragen von Motorradreifen müssen Sie das von der Prüfstelle ausgestellte Gutachten der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt) vorlegen, um damit die Betriebserlaubnis erteilen zu lassen.

Bei älteren Reifenmodellen, deren Dimensionen in Zoll angegeben sind, verhält es sich ähnlich wie bei der Ein- und Austragung. Die alte Zollangabe muss durch eine Prüfstelle in eine metrische Einheit übersetzt werden (gängige Reifengrößen-Angaben). Dies kann jedoch nicht rein rechnerisch erfolgen, sondern muss anhand von Messverfahren und unter Berücksichtigung von Toleranzen ebenfalls in einer Einzelabnahme durchgeführt werden.

Gut zu wissen: Die neuen Reifen bzw. abweichende Reifengrößen müssen zur Begutachtung durch die Prüfstelle am Fahrzeug montiert sein. Der Weg zur Prüfstelle findet also theoretisch „ohne Betriebserlaubnis“ statt.

Aufwand für Motorradfahrer verbunden. Dennoch dürfen Bike-Freunde der Neuregelung auch positive Aspekte abgewinnen. So ist bspw. also identisch sein bzw. Vorgabe des Motorradherstellers sein. durch die Reifenhersteller oft als Kombination aus Vorder- und Hinterrad angeboten werden.

Mischbereifung erlaubt ist. So könnten Biker also bspw. Als zusätzlicher Faktor entfällt das Mitführen der UBB der Reifenhersteller seit Jahresbeginn 2025. Zwar kann das herstellerseitige Dokument bspw. Unter betroffenen Motorradfahrern sorgt die Neuregelung tendenziell für Unmut.

Warum sollte man also das funktionierende System ändern, fragen sich viele. Reifenvorgaben für PKW, SUV, Transporter und Co. orientiert sind. Hersteller in ausgiebigen Testverfahren. Das wirkt alles sehr kompliziert und sorgt für verärgerte Gemüter unter Motorradfreunden.

Komplett nutzlos werden Herstellerfreigaben durch die Neuregelung natürlich nicht. Im Gegenteil: Die Tests und die daraus resultierenden Freigaben der Reifenmarken bieten Motorradfahrern weiterhin wertvolle Orientierung.

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