Motorrad Spiegel Abstand Vorschriften: Was Sie Wissen Müssen

Schicke Spiegel an einem Motorrad können ordentlich was hermachen oder zumindest den gewünschten Stil des Custombikes betonen. Doch was man dazu wissen sollte ist, dass der Austausch der Spiegel grundsätzlich möglich ist. Aber es gibt einiges zu beachten.

Anzahl der Spiegel: Einer oder zwei?

Zunächst einmal: Ein Motorrad ohne Rückspiegel ist im Straßenverkehr nicht zulässig. Wie viele vorgeschrieben sind, ist jedoch abhängig vom Datum der Erstzulassung des Bikes. Liegt dieser Tag vor dem 1. Januar 1990, reicht ein Spiegel an der linken Seite aus. Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit ab 50 km/h und einer Erstzulassung ab dem 01. Januar 1990 müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein.

Wie groß müssen Spiegel sein?

Die Spiegelflächen an einem Motorrad dürfen bestimmte Mindestgrößen nicht unterschreiten. Am besten auf das E-Prüfzeichen achten. Wenn der Rückspiegel dieses Zeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm2 oder mehr.

Bei Spiegeln ohne Prüfzeichen muss die Spiegelfläche bei einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 laut StVZO mindestens 60 cm2 betragen. Bei einem runden Spiegel zum Beispiel entspricht das einem Durchmesser von etwa 87 mm.

Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel

Rückspiegel am Motorrad sind ein Muss, allerdings gibt es bei der Anbringung Spielraum. Aber es gibt einiges zu beachten. Wir haben bei Polizei und Verkehrsanwälten nachgefragt."Ein generelles Verbot für unterhalb des Lenkers angebrachte Rückspiegel gibt es nicht", so die Auskunft der Pressestelle des Polizeipräsidiums München. Das heißt aber nicht, dass Rückspiegel unterhalb des Lenkers grundsätzlich erlaubt sind.

Da ist zum einen der Paragraph 56 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (§ 56/I StVZO), der besagt, dass Kraftfahrzeuge Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben müssen, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Blickwinkel

Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein erläutert hierzu folgendes: "Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf. In welcher Höhe - ob über oder unter dem Spiegel- ist in der EU-Richtlinie nicht geregelt. Wenn Hersteller ein Modell auf den Markt bringen, das serienmäßig mit Spiegeln unterhalb des Lenkers ausgestattet ist, dann haben die hierfür in der Regel eine ABE und sind damit auch legal", so die Auskunft des Verkehrsrechtsexperten.

So prüft die Polizei: "Eine exakte Überprüfung des Neigungswinkels erfolgt durch die Polizeibeamten nicht", so die Rückmeldung der Münchner Polizei auf unsere Anfrage. Das Entscheidende beim Führen eines Kraftrades sei, dass der Fahrer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Dies sei auch Gegenstand bei der Überprüfung der Rückspiegel.

Hierfür stellt sich ein Polizeibeamter in zwei bis drei Meter Entfernung hinter das Motorrad und prüft, ob der Fahrer alle wesentlichen Verkehrsvorgänge wahrnehmen kann, erläutert die Polizei. Weiterhin heißt es in der Antwort: "Eine Verwarnung erfolgt nur dann, wenn der Kradfahrer den Polizeibeamten nicht wahrnehmen kann. Dies hätte eine Verwarnung in Höhe von 15 Euro wegen Verstoßes gegen § 56 StVZO zur Folge."

Europäische Regelung für Rückspiegel an Krafträdern (ECE-R81)

Wie ein Rückspiegel genau beschaffen sein muss, ist in der europäischen Regelung Nr. 81 (ECE-R81) definiert. Grob gilt: Die Rückspiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen und die spiegelnde Fläche darf 69 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Anbringung der Rückspiegel am Motorrad: Wichtig für den Fahrzeughalter sind die Hinweise zur Anbringung der Rückspiegel, wenn er seine Serienspiegel durch andere ersetzen möchte.

Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können." Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.

Wie viele Rückspiegel müssen es sein?

In der ECE-R81 ist geregelt: Bei zweirädrigen Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h reicht ein Rückspiegel aus (in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Fahrzeugseite). Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein, einer auf der rechten und einer auf der linken Fahrzeugseite.

Wobei das laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nur für Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 gilt. Die nächste Bedingung ist ein konvexes Spiegelglas (mit Wölbung), eine Einstellbarkeit und ein maximaler Winkel von 55° zwischen Spiegel und Auge. Fahrt Ihr ein älteres Fahrzeug mit StVZO Zulassung, so genügt eine Fläche von 60cm². Ein Spiegel wurde generell erst ab 1961 zur Pflicht und 1990 folgte der 2. Spiegel.

Der oder die Spiegel müssen zudem in einem Mindestabstand von 28 cm zur Fahrzeugmitte befestigt sein. Demnach wären das dann von Spiegelmitte zu Spiegelmitte 56cm Abstand. Darüber hinaus darf die Spiegelfläche 69 cm/2 nicht unterschreiten. Die Spiegel müssen einen Abstand von 50 cm haben und nach oben gerichtet sein.

Zusammenfassung der Vorschriften für Motorradspiegel

Hier ist eine Tabelle, die die wichtigsten Vorschriften für Motorradspiegel zusammenfasst:

Merkmal Vorschrift
Anzahl der Spiegel 1 (EZ vor 01.01.1990) oder 2 (EZ ab 01.01.1990)
Mindestspiegelfläche 60 cm² (StVZO) oder 69 cm² (ECE)
Abstand zur Fahrzeugmitte Mind. 28 cm
Blickwinkel Max. 55 Grad
Prüfzeichen E-Prüfzeichen empfohlen

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0