Der Rückspiegel bei einem Motorrad ist nicht nur ein Accessoire, sondern bietet dem Fahrer eine höhere Sicherheit. Im Handel werden unzählige Rückspiegel in zahllosen Varianten angeboten. Obwohl das Angebot sehr groß ist, entspricht nicht jeder Rückspiegel den gesetzlichen Anforderungen.
Schicke Spiegel an einem Motorrad können ordentlich was hermachen oder zumindest den gewünschten Stil des Custombikes betonen. Was man dazu wissen sollte: Die Spiegel auszutauschen ist grundsätzlich möglich.
Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel
Anzahl: einer oder zwei? Zunächst einmal: Ein Motorrad ohne Rückspiegel ist im Straßenverkehr nicht zulässig. Wie viele vorgeschrieben sind, ist jedoch abhängig vom Datum der Erstzulassung des Bikes. Liegt dieser Tag vor dem 1. Januar 1990, reicht ein Spiegel an der linken Seite aus. Erstzulassung ab dem 01.01.1990: 2 Rückspiegel sind dann verpflichtend, wenn das Motorrad eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschreitet.
Rückspiegel am Motorrad sind ein Muss, allerdings gibt es bei der Anbringung Spielraum. Aber es gibt einiges zu beachten. Wir haben bei Polizei und Verkehrsanwälten nachgefragt. "Ein generelles Verbot für unterhalb des Lenkers angebrachte Rückspiegel gibt es nicht", so die Auskunft der Pressestelle des Polizeipräsidiums München. Das heißt aber nicht, dass Rückspiegel unterhalb des Lenkers grundsätzlich erlaubt sind.
Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann gibt es zu diesem Thema einiges zu beachten, was nicht nur für hängende Rückspiegel gilt. Da ist zum einen der Paragraph 56 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 56/I StVZO), der besagt, dass Kraftfahrzeuge Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben müssen, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Mindestgröße und E-Prüfzeichen
Wie groß müssen Spiegel sein? Die Spiegelflächen an einem Motorrad dürfen bestimmte Mindestgrößen nicht unterschreiten. Am besten auf das E-Prüfzeichen achten. Wenn der Rückspiegel dieses Zeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm2 oder mehr.
Bei Spiegeln ohne Prüfzeichen muss die Spiegelfläche bei einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 laut StVZO mindestens 60 cm2 betragen. Bei einem runden Spiegel zum Beispiel entspricht das einem Durchmesser von etwa 87 mm.
Rückspiegel in unterschiedlichen Formen müssen ein Mindestmaß aufweisen, das sie in einen 78 mm Durchmesser großen Kreis passen.
Das E-Prüfzeichen im Detail
Der ausgewählte Rückspiegel sollte auf der Rückseite ein kleines Icon aufweisen. Während der Buchstabe und die Zahl in einem Kreis das Genehmigungsland kennzeichnen, bezeichnet die Buchstabenkombination oberhalb des Kreises die Regelung.
Das E-Prüfzeichen zeigt eindeutig, dass dieser Motorradspiegel oder der Hersteller des Spiegels nach den Vorschriften der Europäischen Union geprüft wurde.
Was bedeutet E1, E4,...? Dies bedeutet das in dem jeweiligen Land z.b. Dies ist ein in vielen Staaten angewendetes Verfahren, das durch ein internationales Übereinkommen (ECE-Homologisierungsübereinkommen, BGBl.
Was ist beim Austausch von Rückspiegeln zu beachten?
Einige Motorradfahrer sind von den originalen Rückspiegeln, die der Hersteller verbaut, jedoch nicht begeistert. Der Handel bietet mittlerweile Rückspiegel in unterschiedlichen Varianten und Bauformen an. Oft möchten Fahrer Ihrem Fahrzeug durch besondere Rückspiegel ein gewisses Extra verpassen.
Wird ein neuer Rückspiegel am Motorrad montiert, sollte darauf geachtet werden, dass dieser ein E-Prüfzeichen aufweist. Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen können bei einer Kontrolle Probleme darstellen.
Werden die Rückspiegel bei einem Motorrad ersetzt oder neue Spiegel gewählt, müssen sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend. Das bedeutet, der gewählte Rückspiegel muss ein E-Prüfzeichen aufweisen!
Möchte man einen neuen Rückspiegel auf seinem Motorrad montieren, ist bei der Wahl auf einige Faktoren zu achten:
- die Größe und Form des Spiegels: Er sollte aerodynamisch, ästhetisch und groß genug sein, um ausreichende Sicht zu bieten.
- das E-Prüfzeichen: Der Spiegel muss unbedingt ein E-Prüfzeichen aufweisen!
Im Handel finden sich für jedes Motorrad unzählige verschiedene Größen, Formen und Farben von Rückspiegeln. Für Motorradfahrer besteht im Bereich der Auswahl im Großen und Ganzen freie Wahl der Spiegel, um dem Motorrad noch mehr Ausdruck zu verleihen. Wichtig ist bei der Wahl der Rückspiegel nur das E-Prüfzeichen!
Rückspiegel können ein Motorrad aufwerten und stellen sicher, dass der Verkehr hinter dem Motorrad ebenfalls gut überblickt werden kann. Rückspiegel, egal in welcher Form und Größe, leisten einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr. Hierbei ist es egal, ob der Rückspiegel auf dem Lenker, am Lenkerende oder unterhalb des Lenkers montiert wird.
Was tun bei Spiegeln ohne E-Prüfzeichen?
Wurde ein Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen gekauft, darf er nicht montiert werden! Weist ein Rückspiegel kein E-Prüfzeichen auf, aber es besteht ein Teilgutachten, kann mit diesem eine Eintragung durch den TÜV vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist in der Regel mit einem größeren Zeitaufwand verbunden. Zudem kann der TÜV den Rückspiegel, falls die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden, abweisen.
Anbringung der Rückspiegel gemäß ECE-R81
Wichtig für den Fahrzeughalter sind die Hinweise zur Anbringung der Rückspiegel, wenn er seine Serienspiegel durch andere ersetzen möchte. Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können."
Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.
Die Europäische Regelung für Rückspiegel an Krafträdern (ECE-R81)
Wie ein Rückspiegel genau beschaffen sein muss, ist in der europäischen Regelung Nr. 81 (ECE-R81) definiert. Grob gilt: Die Rückspiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen und die spiegelnde Fläche darf 69 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Wer sich für die zur Typengenehmigung notwendigen Krümmungsradien, Abrundungsradien und Reflexionsgrade begeistern kann, darf gerne die "Regelung Nr. 81 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa" studieren. Oder beim Kauf einfach auf das ECE-Prüfzeichen achten, das die Hersteller bekommen, wenn sie die EU-Vorschriften erfüllen.
Kontrolle durch die Polizei
Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein erläutert hierzu folgendes: "Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf. In welcher Höhe - ob über oder unter dem Spiegel- ist in der EU-Richtlinie nicht geregelt.
So prüft die Polizei: "Eine exakte Überprüfung des Neigungswinkels erfolgt durch die Polizeibeamten nicht", so die Rückmeldung der Münchner Polizei auf unsere Anfrage. Das Entscheidende beim Führen eines Kraftrades sei, dass der Fahrer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Dies sei auch Gegenstand bei der Überprüfung der Rückspiegel.
Hierfür stellt sich ein Polizeibeamter in zwei bis drei Meter Entfernung hinter das Motorrad und prüft, ob der Fahrer alle wesentlichen Verkehrsvorgänge wahrnehmen kann, erläutert die Polizei. Weiterhin heißt es in der Antwort: "Eine Verwarnung erfolgt nur dann, wenn der Kradfahrer den Polizeibeamten nicht wahrnehmen kann. Dies hätte eine Verwarnung in Höhe von 15 Euro wegen Verstoßes gegen § 56 StVZO zur Folge."
In Österreich prüft die Polizei beispielsweise, ob auf "einem nicht runden Spiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm aufgezeichnet werden kann", wie unter Ziffer 7.1.1.3. der ECE-R81 beschrieben.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Um keine Probleme bei einer Verkehrskontrolle zu bekommen, muss ein Rückspiegel die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- E-Prüfzeichen: Unbedingt erforderlich.
- Mindestgröße: Spiegelfläche muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (69 cm2 mit E-Prüfzeichen, sonst mind. 60 cm2).
- Anzahl: Abhängig vom Datum der Erstzulassung (1 oder 2 Spiegel).
- Anbringung: Mindestabstand von 28 cm zur Fahrzeugmitte.
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