Die Verwendung von Motorradspiegeln ohne E-Prüfzeichen kann in Deutschland verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte, mögliche Strafen und die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls.
Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel
Die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt die Anforderungen an Rückspiegel an Motorrädern. Hier sind einige wichtige Punkte:
- Anzahl der Spiegel: Für Motorräder mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben. Vorher genügte ein Spiegel auf der linken Seite.
- Einstellbarkeit: Die Spiegel müssen einstellbar sein und dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen.
- Spiegelfläche: Die spiegelnde Fläche darf 69 Quadratzentimeter nicht unterschreiten.
- ECE-Prüfzeichen: Nach ECE R 81 muss der Spiegel mindestens 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen.
Seit dem 01.01.2016 gilt die Verordnung Nummer 168/2013 vom 15.01.2013 unmittelbar im deutschen Recht und macht die Regelung Nr. 81 für deutsche Bikes direkt verbindlich. Seit Geltung der UN-ECE R 81 gilt auch für Spiegel, dass ein Prüfzeichen gegeben sein muss.
Anbringung der Rückspiegel
Die Regelung Nr. 81 schreibt vor, dass Rückspiegel so anzubringen sind, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen und vom Fahrer in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können. Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben.
Konsequenzen bei Verwendung von Spiegeln ohne E-Prüfzeichen
Das Fahren mit einem Motorrad ohne die vorgeschriebenen Rückspiegel oder mit Spiegeln, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, kann verschiedene Konsequenzen haben.
Bußgelder
Ein Verstoß gegen die Vorschriften für Rückspiegel kann mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro geahndet werden. Dieses erhöht sich, wenn es dadurch zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder eine Gefährdung kommt.
Erlöschen der Betriebserlaubnis (ABE)
Die Betriebserlaubnis (BE) ist die amtliche Anerkennung der baulichen und technischen Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges. Sie erlischt automatisch bei Vornahme von Veränderungen, durch die z. B. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Nach Erlöschen der BE muss diese neu beantragt werden. Hierfür ist grundsätzlich ein Vollgutachten nötig, wobei sich die Begutachtung auf Änderungen, die zum Erlöschen geführt haben, beschränken darf.
Die Frage also, ob durch einen Spiegel ohne E-Prüfnummer die BE erlischt, hängt nicht davon ab, ob das Zeichen fehlt, sondern davon, ob eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Und dies wird jedenfalls regelmäßig der Fall sein, wenn der Sinn und Zweck eines Rückspiegels, nämlich eine deutliche Rückschau nach hinten zu ermöglichen, nicht mehr erfüllt werden kann.
Versicherungsschutz
Ein noch größeres Problem kann entstehen, wenn es zu einem Unfall kommt. Im Fall eines Unfalls kann es sehr schnell unbequem werden speziell bei Personenschaden und oder höheren Geldsummen. Die eigene oder gegnerische Versicherung schaut sich je nach Lage so ein Moped dann sehr genau an.
Die Versicherungen versuchen immer wieder, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Unfallhergang und der Veränderung am Fahrzeug zu beweisen. Es kann sehr schnell unbequem werden speziell bei Personenschaden und oder höheren Geldsummen. Die eigene oder gegnerische Versicherung schaut sich je nach Lage so ein Moped dann sehr genau an. Ein Versicherungsfall kann wegen so einer Lappalie (Spiegel nicht StVo konform oder ähnlich) schnell zum Bumerang werden. Es spielt dabei keine Rolle ob man Verursacher oder Geschädigter ist.
Das Gesagte ändert aber leider nichts daran, dass man im Falle eines Unfalls mit erheblichen Schaden ein echtes Haftungsproblem an der Backe hätte, sofern zwei unabhängige Gutachter zu dem Schluss kämen, dass Verursacher oder Geschädigter durch die bessere Sicht mittels gesetzeskonformer Spiegel den Unfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätten.
Eine Leistungsbefreiung der Versicherung wegen einer so geringfügiger Abweichung von Zulassungsvorschriften ist nur bei tiefstem Pessimismus vorstellbar. In krassen Fällen grober Fahrlässigkeit, wobei es aber eher um Dinge wie Fahren unter Alkoholeinfluss geht, kann ein Regressanspruch der Versicherung geltend gemacht werden.
Worauf sollte man beim Kauf von Motorradspiegeln achten?
Werden die Rückspiegel bei einem Motorrad ersetzt oder neue Spiegel gewählt, müssen sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend. Das bedeutet, der gewählte Rückspiegel muss ein E-Prüfzeichen aufweisen! Der ausgewählte Rückspiegel sollte auf der Rückseite ein kleines Icon aufweisen. Während der Buchstabe und die Zahl in einem Kreis das Genehmigungsland kennzeichnen, bezeichnet die Buchstabenkombination oberhalb des Kreises die Regelung.
Checkliste für den Kauf von Motorradspiegeln:
- E-Prüfzeichen: Unbedingt auf das Vorhandensein eines E-Prüfzeichens achten.
- Größe und Form: Der Spiegel sollte aerodynamisch, ästhetisch und groß genug sein, um ausreichende Sicht zu bieten.
- Mindestmaße: Rückspiegel in unterschiedlichen Formen müssen ein Mindestmaß aufweisen, das sie in einen 78 mm Durchmesser großen Kreis passen.
Weitere Aspekte
Spiegel unterhalb des Lenkers
Ein generelles Verbot für unterhalb des Lenkers angebrachte Rückspiegel gibt es nicht. Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf. In welcher Höhe - ob über oder unter dem Spiegel- ist in der EU-Richtlinie nicht geregelt.
Prüfung durch die Polizei
Eine exakte Überprüfung des Neigungswinkels erfolgt durch die Polizeibeamten nicht. Das Entscheidende beim Führen eines Kraftrades sei, dass der Fahrer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Hierfür stellt sich ein Polizeibeamter in zwei bis drei Meter Entfernung hinter das Motorrad und prüft, ob der Fahrer alle wesentlichen Verkehrsvorgänge wahrnehmen kann.
Mindestgrößen der Spiegel
Die Spiegelflächen an einem Motorrad dürfen bestimmte Mindestgrößen nicht unterschreiten. Am besten auf das E-Prüfzeichen achten. Wenn der Rückspiegel dieses Zeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm2 oder mehr. Bei Spiegeln ohne Prüfzeichen muss die Spiegelfläche bei einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 laut StVZO mindestens 60 cm2 betragen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Um die wichtigsten Informationen übersichtlich darzustellen, hier eine Zusammenfassung in Tabellenform:
Anforderungen an Motorradspiegel
| Merkmal | Anforderung |
|---|---|
| Anzahl (ab EZ 1990) | 2 |
| Spiegelfläche | mind. 69 cm² (mit ECE-Prüfzeichen) oder mind. 60 cm² (ohne ECE-Prüfzeichen, EZ nach 1.1.1990) |
| E-Prüfzeichen | Empfohlen, da es die Einhaltung der Mindestmaße garantiert |
| Einstellbarkeit | Erforderlich |
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