Der Rückspiegel bei einem Motorrad ist nicht nur ein Accessoire, sondern bietet dem Fahrer eine höhere Sicherheit. Im Handel werden unzählige Rückspiegel in zahllosen Varianten angeboten.
Was ist bei einem Rückspiegel für ein Motorrad zu beachten, falls er ersetzt oder ausgetauscht werden möchte? In der Regel ist ein Motorrad bereits vom Hersteller mit geeigneten Rückspiegeln ausgestattet. Diese Rückspiegel sind mit einem E-Prüfzeichen ausgestattet.
Einige Motorradfahrer sind von den originalen Rückspiegeln, die der Hersteller verbaut, jedoch nicht begeistert. Oft möchten Fahrer Ihrem Fahrzeug durch besondere Rückspiegel ein gewisses Extra verpassen. Der Handel bietet mittlerweile Rückspiegel in unterschiedlichen Varianten und Bauformen an.
Die Bedeutung des E-Prüfzeichens
Obwohl das Angebot sehr groß ist, entspricht nicht jeder Rückspiegel den gesetzlichen Anforderungen. Wird ein neuer Rückspiegel am Motorrad montiert, sollte darauf geachtet werden, dass dieser ein E-Prüfzeichen aufweist. Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen können bei einer Kontrolle Probleme darstellen.
Werden die Rückspiegel bei einem Motorrad ersetzt oder neue Spiegel gewählt, müssen sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend. Das bedeutet, der gewählte Rückspiegel muss ein E-Prüfzeichen aufweisen!
Das E-Prüfzeichen zeigt eindeutig, dass dieser Motorradspiegel oder der Hersteller des Spiegels nach den Vorschriften der Europäischen Union geprüft wurde. Der ausgewählte Rückspiegel sollte auf der Rückseite ein kleines Icon aufweisen. Während der Buchstabe und die Zahl in einem Kreis das Genehmigungsland kennzeichnen, bezeichnet die Buchstabenkombination oberhalb des Kreises die Regelung.
Wurde ein Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen gekauft, darf er nicht montiert werden! Weist ein Rückspiegel kein E-Prüfzeichen auf, aber es besteht ein Teilgutachten, kann mit diesem eine Eintragung durch den TÜV vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist in der Regel mit einem größeren Zeitaufwand verbunden. Zudem kann der TÜV den Rückspiegel, falls die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden, abweisen.
Um keine Probleme bei einer Verkehrskontrolle zu bekommen, muss ein Rückspiegel die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.
Gesetzliche Bestimmungen und Anforderungen
Besitzt ein Motorrad keinen Rückspiegel, darf es im öffentlichen Verkehr nicht gefahren werden, da dies nicht zulässig ist. Erstzulassung ab dem 01.01.1990: 2 Rückspiegel sind dann verpflichtend, wenn das Motorrad eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschreitet.
Rückspiegel in unterschiedlichen Formen müssen ein Mindestmaß aufweisen, das sie in einen 78 mm Durchmesser großen Kreis passen.
Möchte man einen neuen Rückspiegel auf seinem Motorrad montieren, ist bei der Wahl auf einige Faktoren zu achten:
- die Größe und Form des Spiegels: Er sollte aerodynamisch, ästhetisch und groß genug sein, um ausreichende Sicht zu bieten.
- das E-Prüfzeichen: Der Spiegel muss unbedingt ein E-Prüfzeichen aufweisen!
Rückspiegel können ein Motorrad aufwerten und stellen sicher, dass der Verkehr hinter dem Motorrad ebenfalls gut überblickt werden kann. Für Motorradfahrer besteht im Bereich der Auswahl im Großen und Ganzen freie Wahl der Spiegel, um dem Motorrad noch mehr Ausdruck zu verleihen. Wichtig ist bei der Wahl der Rückspiegel nur das E-Prüfzeichen!
Im Handel finden sich für jedes Motorrad unzählige verschiedene Größen, Formen und Farben von Rückspiegeln. Werden die Rückspiegel getauscht oder wegen Beschädigungen ersetzt, ist es ratsam, die originalen Rückspiegel trotzdem aufzubewahren. Es ist empfehlenswert, keine zu kleinen Rückspiegel auszuwählen.
Rückspiegel, egal in welcher Form und Größe, leisten einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr. Hierbei ist es egal, ob der Rückspiegel auf dem Lenker, am Lenkerende oder unterhalb des Lenkers montiert wird.
Detaillierte Anforderungen an Motorradspiegel
Die Vorschrift gibt alle erdenklichen Parameter vor. Insbesondere geht es dabei um die Einstellbarkeit der Rückspiegel, Abmessungen und Abrundungsradien der Gehäuse, Krümmungsradien und Reflektionsgrade der Spiegelgläser und wo die Spiegel angebracht sein müssen.
Spiegelnde Flächen dürfen nicht kleiner als 69 Quadratzentimeter sein. Bei runden Spiegeln darf der Durchmesser nicht kleiner als 94 Millimeter sein. Auf einem nicht runden Spiegel muss eine Kreisfläche mit einem Durchmesser von 78 Millimetern aufgezeichnet werden können.
Danach darf bei einem runden Spiegel die spiegelnde Fläche im Durchmesser nicht größer als 150 Millimeter sein.
Seit 01.01.2016 gilt die Verordnung Nummer 168/2013 vom 15.01.2013 unmittelbar im deutschen Recht und macht die Regelung Nr. 81 für deutsche Bikes direkt verbindlich. Diese legt »einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Rückspiegeln und die Anbringung von Rückspiegeln an den Lenkern von Krafträdern mit und ohne Beiwagen« fest.
Seit Geltung der UN-ECE R 81 gilt auch für Spiegel, dass ein Prüfzeichen gegeben sein muss. Wie dieses auszusehen hat, findet man im Anhang 3 der Regelung.
Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel
- Ein Motorrad ohne Rückspiegel ist im Straßenverkehr nicht zulässig.
- Liegt die Erstzulassung vor dem 1. Januar 1990, reicht ein Spiegel an der linken Seite aus.
- Wenn der Rückspiegel ein E-Prüfzeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm².
- Bei Spiegeln ohne Prüfzeichen muss die Spiegelfläche bei einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 laut StVZO mindestens 60 cm² betragen.
Am besten auf das E-Prüfzeichen achten. Wenn der Rückspiegel dieses Zeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm2 oder mehr.
Bei einem runden Spiegel zum Beispiel entspricht das einem Durchmesser von etwa 87 mm.
Anbringung der Rückspiegel am Motorrad
Wichtig für den Fahrzeughalter sind die Hinweise zur Anbringung der Rückspiegel, wenn er seine Serienspiegel durch andere ersetzen möchte. Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können."
Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.
Wie viele Rückspiegel müssen es sein?
In der ECE-R81 ist geregelt: Bei zweirädrigen Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h reicht ein Rückspiegel aus (in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Fahrzeugseite).
Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein, einer auf der rechten und einer auf der linken Fahrzeugseite. Wobei das laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nur für Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 gilt.
Anbringung unterhalb des Lenkers
"Ein generelles Verbot für unterhalb des Lenkers angebrachte Rückspiegel gibt es nicht", so die Auskunft der Pressestelle des Polizeipräsidiums München. Das heißt aber nicht, dass Rückspiegel unterhalb des Lenkers grundsätzlich erlaubt sind.
Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein erläutert hierzu folgendes: "Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf.
Wenn Hersteller ein Modell auf den Markt bringen, das serienmäßig mit Spiegeln unterhalb des Lenkers ausgestattet ist, dann haben die hierfür in der Regel eine ABE und sind damit auch legal", so die Auskunft des Verkehrsrechtsexperten.
So prüft die Polizei
Das Entscheidende beim Führen eines Kraftrades sei, dass der Fahrer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Dies sei auch Gegenstand bei der Überprüfung der Rückspiegel. Hierfür stellt sich ein Polizeibeamter in zwei bis drei Meter Entfernung hinter das Motorrad und prüft, ob der Fahrer alle wesentlichen Verkehrsvorgänge wahrnehmen kann, erläutert die Polizei.
Weiterhin heißt es in der Antwort: "Eine Verwarnung erfolgt nur dann, wenn der Kradfahrer den Polizeibeamten nicht wahrnehmen kann. Dies hätte eine Verwarnung in Höhe von 15 Euro wegen Verstoßes gegen § 56 StVZO zur Folge."
In Österreich prüft die Polizei beispielsweise, ob auf "einem nicht runden Spiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm aufgezeichnet werden kann", wie unter Ziffer 7.1.1.3. der ECE-R81 beschrieben.
Konsequenzen fehlender Vorschriftsmäßigkeit
Fehlende bzw. nicht regelgerechte Rückspiegel lösen zwar grundsätzlich nur ein Verwarngeld von 15 Euro aus und werden auch nicht einmal als B-Verstoß in der Probezeit gewertet.
Da Rückspiegel sicherheitsrelevant sind, kann die fehlende Vorschriftsmäßigkeit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (BE) führen.
Die Frage also, ob durch einen Spiegel ohne E-Prüfnummer die BE erlischt, hängt nicht davon ab, ob das Zeichen fehlt, sondern davon ab, ob eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Die einfachste damit verbundene Prüfung der kontrollierenden Beamten ist die Abnahme der Spiegelglasmaße mit entsprechenden Prüflehren.
In allen anderen Fällen bleibt die BE wirksam, solange keine Untersagung ausgesprochen ist.
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