Dürfen Motorradfahrer die Rettungsgasse befahren? Ein Überblick

Viele Motorradfahrer kennen das Phänomen: Sie stehen im Stau und müssen darauf warten, dass dieser sich auflöst, obwohl sich links und rechts Platz bietet, um durchzufahren. Der Vorteil von Motorrädern gegenüber Autos liegt dabei in ihrer schmalen Konstruktion. Während die Gassen zwischen den Spuren für Autofahrer zu eng sind - abgesehen von der Rettungsgasse - bieten sie für Motorräder oft genug Raum. Doch was ist wirklich erlaubt?

Die Rechtslage: Was ist erlaubt und was nicht?

Bei Überholvorgängen in Staus spielt in erster Linie die Art und Weise eine Rolle. Nicht selten sieht man Motorräder, die sich durchschlängeln, indem sie die schmalen Gassen zwischen den Spuren nutzen. Sie begehen dabei allerdings eine Ordnungswidrigkeit - dies ist laut Straßenverkehrsordnung nämlich verboten. Das trifft im Besonderen auf das Rechtsüberholen zu.

Die Gassen sind aber in vielfacher Hinsicht problematisch, da sie häufig nicht ausreichend Seitenabstand bieten. Wenn Sie mit dem Motorrad im Stau überholen, müssen Sie daher mit Bußgeldern zwischen 30 und 250 € rechnen. Sowohl für Autos als auch Motorräder ist der Seitenstreifen befahrbar. Verboten ist es allerdings, diesen zu nutzen, um schnell voranzukommen.

Links zu überholen ist prinzipiell erlaubt. Falls Sie mit dem Motorrad zwischen der linken Fahrspur und Mittelplanke hindurchfahren, schreibt § 5 Abs. 4 StVO einen “ausreichenden Seitenabstand” vor. Mit Motorrad durch die Rettungsgasse zu fahren, ist verboten.

Für Motorrad- wie für Autofahrer und -fahrerinnen gilt, dass die Gasse für Rettungsfahrzeuge frei bleiben muss. Ersteren das Durchfahren von Staus über die Rettungsgasse oder Standspur zu erlauben, wird zwar in regelmäßigen Abständen erwägt, bisher hat sich der Gesetzgeber allerdings dagegen entschieden. Wollen Sie im Stau auf der sicheren Seite sein, sollten Sie daher zusammen mit den anderen Fahrzeugen warten.

Mitschuld bei Unfällen

Motorradfahrerinnen und -fahrer, die bei zähem Verkehr oder Stau überholen, müssen grundsätzlich mit einer Mitschuld rechnen, falls es zum Unfall kommt. Über den Umfang entscheiden Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich. Das Landgericht Trier sprach beispielsweise eine Haftungsverurteilung zu einem Drittel zulasten einer Motorradfahrerin aus. Diese überholte eine Fahrzeugkolonne auf derselben Fahrspur und wurde dabei von einer Polo-Fahrerin angefahren, die in eine Lücke in der Kolonne fuhr.

Grundsätzlich ist es also nicht zu empfehlen, mit dem Motorrad in Staus zu überholen. Die Möglichkeit bietet sich zwar, ist aber in der Regel ordnungswidrig und außerdem gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer.

Tipp: Für den Fall, dass etwas passiert, sollten Sie sich auf Ihre Motorradversicherung verlassen können.

Situation in Deutschland und anderen Ländern

Obwohl es viele tun, dürfen auch Motorräder in Deutschland und in vielen anderen Ländern die Rettungsgasse nicht befahren. In Deutschland ist es aktuell unwahrscheinlich, dass das Durchfahrtsverbot aufgehoben wird. Motorradfahrer nutzen im Stau gern ihre Wendigkeit, um an stehenden Autos vorbeizuziehen - sei es auf dem Seitenstreifen oder zwischen den Spuren.

Doch was wie eine clevere Abkürzung wirkt, kann rechtlich problematisch sein. In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt. Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen.

Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen. Im Straßenverkehr müssen alle Teilnehmer die Verkehrsregeln beachten.

Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau

Wollen Sie sich bei einem Stau mit dem Motorrad durchschlängeln, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen. Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen. Der Seitenstreifen muss für Rettungsfahrzeuge und Notfälle freigehalten werden. Daher ist es nicht erlaubt, diesen mit dem Motorrad bei einem Stau zum Überholen zu nutzen. Das Befahren ist demnach strengstens untersagt.

Wollen Sie den Bereich zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur nutzen, um mit einem Motorrad im Stau stehende Fahrzeuge zu überholen, stellt dies zumindest keinen Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot dar. Allerdings ist ein solches Vorgehen in der Regel trotzdem nicht zulässig, da Motorradfahrer beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten können. Zudem wäre es notwendig, die äußerste linke Fahrbahnmarkierung unerlaubt zu überfahren.

Damit Rettungsfahrzeuge, Notarzt und Polizei möglichst schnell zur Unfallstelle gelangen können, besteht auf der Autobahn bei stockendem Verkehr die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese allerdings nicht befahren. Motorradfahrer müssen - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - darauf warten, dass sich der Stau auflöst. Denn es ist laut den geltenden Verkehrsregeln nicht erlaubt, sich mit einem Motorrad am Stau vorbeizuschlängeln. Ein entsprechendes Fehlverhalten wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.

FAQ: Mit dem Motorrad im Stau

  • Dürfen Motorradfahrer im Stau vorbeifahren? Nein, auch Fahrer auf einem Motorrad müssen mit den anderen Verkehrsteilnehmern darauf warten, dass sich der Stau auf der Autobahn auflöst.
  • Können Motorradfahrer bei Stau den Seitenstreifen nutzen? Im Notfall erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung des Seitenstreifens. Dies kann etwa im Sommer bei einem drohenden Hitzschlag aufgrund der Motorradschutzbekleidung der Fall sein. Allerdings darf der Seitenstreifen nicht zum Weiterfahren, sondern ausschließlich zum Abstellen des Motorrads genutzt werden.
  • Was droht, wenn ich bei einem Stau mit dem Motorrad durch die Mitte fahre? Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Die 4 Verbote zum Motorradfahren im Stau:

  1. Durchfahrt zwischen zwei Spuren
  2. Befahren des Seitenstreifens
  3. Überholen an der Mittelleitplanke
  4. Befahren der Rettungsgasse

Fallbeispiel: Verurteilung wegen Befahrens der Rettungsgasse

Ein unverhoffter Stau auf der A96 wurde für einen bislang unbescholtenen Motorradfahrer zum kostspieligen Abenteuer: Trotz eines drohenden überhitzten Motors entschied er sich für eine riskante Abkürzung durch die Rettungsgasse - und kassierte prompt eine saftige Strafe vom Amtsgericht Leutkirch. Mit einem Monat Fahrverbot und einer Geldbuße von 240 Euro endet sein Versuch, dem Stau zu entwischen. Der Betroffene befuhr diese Rettungsgasse mit seinem Motorrad vorsätzlich über eine Strecke von zwei bis drei Kilometern mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h.

Das Gericht wertete diese Begründung nicht als Rechtfertigung. Neben der Geldbuße verhängte das Gericht ein einmonatiges Fahrverbot. Die Tatsache, dass der Betroffene einen Arbeitsweg von 25 Kilometern zurücklegen muss und im Schichtdienst arbeitet, bewertete das Gericht nicht als besondere Härte. Auch der Umstand, dass zu seinen Arbeitszeiten die öffentlichen Verkehrsverbindungen schlecht sind, änderte nichts an der Entscheidung.

Konsequenzen bei unerlaubter Nutzung der Rettungsgasse

Das unberechtigte Befahren einer Rettungsgasse zieht seit November 2021 erhebliche Sanktionen nach sich. Die Nutzung der Rettungsgasse ist ausschließlich Polizei- und Hilfsfahrzeugen vorbehalten. Dies ist in § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die Gerichte verfolgen Verstöße gegen die Rettungsgassenvorschriften mit besonderer Strenge.

Die Nutzung einer Rettungsgasse ohne Berechtigung wird als schwerwiegender Verstoß eingestuft. Wenn Sie in einer Notsituation einem Einsatzfahrzeug Platz machen müssen, dürfen Sie kurzzeitig auf den Standstreifen ausweichen. Dies gilt jedoch nur, wenn anders keine Rettungsgasse gebildet werden kann.

Möglichkeiten der Gegenwehr bei Fahrverbot

Gegen ein Fahrverbot wegen unerlaubter Rettungsgassennutzung können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen. Nach Eingang prüft die Behörde den Fall erneut. Die Chancen auf Erfolg hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Beachten Sie: Die Grundsanktion für das unbefugte Benutzen einer Rettungsgasse beträgt 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot.

Härtefallregelungen beim Fahrverbot

Bei einem Verstoß gegen die Rettungsgassenvorschriften droht grundsätzlich ein einmonatiges Fahrverbot. Ein Härtefall kann nur anerkannt werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Dabei reichen normale berufliche Nachteile nicht aus. Die Entscheidung über einen Härtefall trifft das Gericht im Einzelfall. Wird ein Härtefall anerkannt, wird das Fahrverbot in der Regel durch eine deutlich erhöhte Geldbuße ersetzt.

Auswirkungen auf Versicherung und Punktekonto

Wenn Sie eine Rettungsgasse unerlaubt befahren oder nicht ordnungsgemäß bilden, werden zwei Punkte in Ihrem Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Die unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse kann auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Besonders schwerwiegend wird es, wenn Sie durch Ihr Verhalten Rettungskräfte behindern. In diesem Fall kann zusätzlich eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c Abs. 2 StGB vorliegen.

Verhaltensweisen im Stau

So nachvollziehbar der Wunsch nach schnellerem Vorankommen ist - er hilft am Ende nicht weiter. Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert Punkte, Fahrverbot und gefährdet sich selbst und andere. Stattdessen sollten Motorradfahrer sich auf den Stau einstellen:

  • Trinken einpacken: Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann schnell zu Kreislaufproblemen führen.
  • Kleidung anpassen: Auch bei der Schutzkleidung gibt es Unterschiede.

Bußgelder und Strafen im Überblick

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bußgelder und Strafen bei Verstößen im Stau:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Verbotswidriges Rechtsüberholen außerorts 100 Euro 1
... mit Gefährdung 120 Euro 1
... mit Unfallfolge 145 Euro 1
Seitenstreifen zum Vorwärtskommen genutzt 75 Euro 1
... mit Gefährdung 90 Euro 1
... mit Unfallfolge 110 Euro 1
Beim Überholen Seitenabstand nicht eingehalten 30 Euro
Beim Überholen verbotswidrig die Fahrstreifenbegrenzung überfahren 30 Euro
Unberechtigte Nutzung der Rettungsgasse 240 Euro 2 1 Monat
... mit Behinderung 280 Euro 2 1 Monat
... mit Gefährdung 300 Euro 2 1 Monat
... mit Unfallfolge 320 Euro 2 1 Monat

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