Immer mehr Deutsche gönnen sich das Vergnügen des Fahrens auf drei Rädern.
Was ist ein Trike?
Ein Trike zu fahren ist eine interessante Alternative zu einem Cabrio oder Motorrad. Offenes Fahrvergnügen mit der Sicherheit eines PKW?
Technische Aspekte und Motorisierung
Modernere Motoren mit verbesserter Technik und Abgasverhalten (geregelter Dreiwege-Katalysator) fanden Einzug in den Trikebau. Auch ABS und ESP werden teilweise angeboten. Die Motorisierung reicht vom VW-Käfermotor bis hin zu hubraumstarken V8-Motoren aus amerikanischen Straßenkreuzern. Auch verbauen manche Hersteller Motorradmotoren, z.B. von Harley-Davidson.
Einige Hersteller bieten Sonderumbauten für körperbehinderte Menschen an. Hier werden u.a. die Brems- und Kupplungsbetätigung geändert und z.B. eine Rollstuhlhalterung angebaut.
Durch den niedrigen Fahrzeugschwerpunkt und die recht große Spurweite der Hinterachse hat ein Trike ein ziemlich neutrales Fahrverhalten, d.h. es schiebt weder über das Vorderrad, noch neigt das Heck zum Ausbrechen.
Jedoch darf man sich durch die motorradähnliche Front nicht dazu verleiten lassen, das doch recht breite Heck zu vergessen, vor allem bei Kurvenfahrt wäre das fatal. Bei Rechtskurven ist man sonst schnell mit dem kurveninneren Rad über den Bordstein geholpert.
Fahrerlaubnis und Helmpflicht
Für Trikes gilt generell Helmpflicht. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. §21a StVO Abs.
Diese entfällt nur, wenn das Trike mit einer zugelassenen Rückhalteeinrichtung (Sicherheitsgurt) ausgerüstet ist und diese auch benutzt wird. Es müssen geeignete Helme getragen werden (vgl.
Trikes sind für Führerscheininhaber, die den Führerschein ab dem ab 19.01.2013 erworben haben, den Motorrädern gleichgestellt. Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes.
Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit:
- nicht mehr als zwei Sitzplätzen
- einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
- einer maximalen Leermasse von 270 kg
- einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Für Trikes mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
Für Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird die Klasse A benötigt.
Die ab dem 19.01.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194).
Wurde die Fahrerlaubnis vor dem 19.01.2013 erteilt, darf ein Trike weiterhin mit der Fahrerlaubnisklasse B (ehemals Klasse 3) gefahren werden.
Außerdem berechtigt nur die vor dem 19.01.2013 ausgestellte Klasse B zum Mitführen eines Anhängers hinter einem Trike.
Sicherheitshinweise und Fahrverhalten
Da der Fahrer eines Trikes 'im Freien' sitzt, sollte die Kleidung eher der eines Motorradfahrers entsprechen. Ein Trike kann nicht so ohne weiteres kippen, deshalb sind Protektoren wohl nicht erforderlich, jedoch vor Witterungseinflüssen sollte die Kleidung schon schützen (siehe auch Artikel 'Schutzkleidung von Motorradfahrern ).
Vielerorts besteht die Möglichkeit sich ein Trike zu mieten. Vorher jedoch sollte man sich vom Vermieter ausführlich die Handhabung des Trikes erklären lassen. Bei einer Testfahrt zusammen mit dem Vermieter kann man sich an die Eigenheiten des Trikes gewöhnen. Seriöse Vermieter werden schon im eigenen Interesse eine solche Einweisung und Sicherheitsbelehrung durchführen.
Eigenbau eines Trikes: Rechtliche Aspekte
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten.
Hier sind einige Überlegungen zum Thema Eigenbau:
- Privat vs. Gewerblich: Solange du sie nur PRIVAT nutzt und sie laut STVO ausgestattet sind, gibt es keinerlei Probleme. Gewerblich wird die Sache auch erst wenn Du mit den Dingern Geld verdienst. Solange Du also mit Deinen Freunden alles zum Selbstkostenpreis baust bzw solange Du von denen nicht mehr als den Selbstkostenpreis für deren Trikes verlangst ist es nicht gewerblich.
- Fahrrad vs. Motorrad: Ein Fahrrad (das keinen Motor >250W hat und auch sonst pedelec-konform wäre) ist ZULASSUNGSFREI und NICHT versicherungspflichtig. Zulassungspflichtig werden Fahrräder wenn sie z.B. Motorunterstützung oberhalb der 25 Km/h-Grenze haben (schnelles Pedelec) oder ohne Mittreten angetrieben werden können.
- Produkthaftung: Allerdings bist Du ggf. Hersteller und unterliegst damit natürlich auch dem Produkthaftungsgesetz - d.h. wenn die Räder nicht dem Stand der Technik entsprechen und es zu einem Schaden kommt, dann haftest Du dafür.
Es müssen alle Merkmale erfüllt sein, sonst ist es kein Gewerbe. - nach außen gerichtet? - selbstständig? - planmäßig und Dauer? - Gewinnerzielungsabsicht?
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sind üblicherweise nicht in einer privaten Haftpflichtversicherung versichert - für so was braucht man eine eigene (und deutlich teurere) Versicherung.
Fahrwerkstechnik
Wenn das Rad vorne einfedert, ändert sich ja Steuerkopfwinkel und Nachlauf. Bei wenig Nachlauf hätte man ja eingefedert sogar Vorlauf.
Bei parallelen Querlenkern ändern sich beim Einfedern Spurweite und Sturz. Nachlauf und Lenkwinkel würden sich ändern, wenn die Querlenker gegeneinander verschränkt angeordnet wären.
Auch wenn es hinten nicht starr bleibt, kann man ja nicht davon ausgehen das alle Räder gleichzeitig und gleichviel einfedern. Die Kraft die dein Fahrwerk zum Einfedern bringt kommt trotzdem von oben. Wenn du durch ein Schlagloch fährst kommt dir ja nicht die Strasse entgegen sondern die Schwerkraft drückt dich samt Gefährt nach unten.
Der Nachlauf ergibt sich aus dem Winkel zwischen einer Senkrechten und der Drehachse, die von einer Geraden durch-oberen und unteren Drehpunkt gebildet wird. Doppelquerlenker sind im Übrigen viel komplizierter als es auf den ersten Blick scheint. Das merkt man spätestens dann, wenn man sich in die Materie einarbeitet.
Tabelle: Fahrerlaubnisklassen für Trikes
| Fahrerlaubnisklasse | Leistung/Hubraum | Bedingungen |
|---|---|---|
| AM | max. 4 kW / max. 50 cm³ (Fremdzündung) / max. 500 cm³ (Selbstzündung) | max. 2 Sitzplätze, max. 45 km/h, max. 270 kg Leermasse |
| A1 | bis 15 kW | > 50 cm³ Hubraum oder > 45 km/h |
| A | > 15 kW | |
| B (vor 19.01.2013) | - | Gültig für Trikes und Anhänger |
| B (ab 19.01.2013) | - | Gültig für Trikes in Deutschland (Schlüsselziffer 194) |
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