Der Traum vom selbst kreierten Custombike ist weit verbreitet. Individuell gestylte Maschinen sind schwer in Mode, doch professionelle Umbauten sind oft nicht nur richtig gut, sondern häufig auch richtig teuer. Da der Zubehörmarkt und besonders der Internethandel viele Bauteile liefern kann, wächst bei manchen Bikern der verständliche Wunsch, selbst Hand anzulegen, um dem Bike eine ganz persönliche Note zu verleihen.
Grundlagen und Rechtliches
Doch es gibt einiges zu beachten, damit es keine bösen Überraschungen bei der nächsten Hauptuntersuchung gibt.
Was ist überhaupt erlaubt?
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verbietet den Betrieb eines Motorrads, wenn wesentliche Veränderungen bezüglich der Motorabstimmung (Leistungssteigerung/Abgas- bzw. Geräuschverhalten) oder sicherheitsrelevanter Baugruppen (Bremsanlage, Fahrwerk, Rahmen, Lenkung, Bereifung etc.) vorgenommen werden.
Genehmigt werden solche Umbaumaßnahmen nur bei Vorlage entsprechender Prüfzeugnisse bzw. Bescheinigungen und bei sachgerechter Montage.
ABE, KBA-Nummer und E-Prüfzeichen
Am einfachsten ist es, wenn die Komponente über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine KBA-Nummer (für Kraftfahrt-Bundesamt) verfügt, denn dann wurde sie schon geprüft. Vergleichbar ist ein E-Prüfzeichen, das eine entsprechende Prüfung auf europäischer Ebene bescheinigt. Ein TÜV-Besuch ist dann nicht erforderlich. Aber Vorsicht, nur wenn alle Teile entsprechend der zugehörigen Dokumentation auch korrekt montiert sind, bleibt die Betriebserlaubnis des Motorrads erhalten, und das Prüfzeugnis gilt im Prinzip auch nur für den Anbau an ein Motorrad im Serienzustand. Wildes Kombinieren ist also nicht erlaubt.
Teilegutachten
Komplizierter wird es bei sogenannten Teilegutachten. In diesem Falle muss ein Prüfingenieur den korrekten Anbau und die einwandfreie Funktion im Rahmen einer Änderungsabnahme prüfen und per Anbaubescheinigung bestätigen.
Material-Gutachten
Am problematischsten ist die Montage von Zubehörteilen mit sogenannten Material-Gutachten, die naturgemäß keine Freigabe für spezielle Modelle haben. Hier besteht das höchste Risiko für eine Ablehnung seitens der Prüfstelle.
Vorbesprechung vor Einzelabnahme
Bei größeren Umbauten kommt man an einer Einzelabnahme nicht vorbei: Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, Kontakt zu einem kompetenten, auf die Abnahme von Motorrädern spezialisierten Mitarbeiter bei den Prüfstellen (in Westdeutschland der TÜV, in Ostdeutschland die DEKRA) aufzunehmen und im Vorfeld bereits abzuklären, was möglich ist und was man besser unterlassen sollte.
Wichtig ist nicht zuletzt auch der Kostenfaktor, denn Fahrprobe oder Geräuschmessungen erfolgen natürlich ohne Erfolgsgarantie und können richtig ins Geld gehen (Abnahme mit Fahrprobe ca. 350 Euro, Fahr-/Standgeräuschmessung ca. 230 Euro).
Wer für seinen Umbau Teile ohne Gutachten z. B. von anderen Motorrädern verwenden möchte, sollte zu der Vorbesprechung alle Teile, alle verfügbaren Papiere und gegebenenfalls auch Gutachten anderer Motorräder mitbringen. Nur so lässt sich klären, ob das geplante Projekt überhaupt realisierbar ist. Je älter ein Motorrad ist, umso geringer sind die Vorgaben.
Die meisten Motorräder ab Baujahr 1994 haben eine EG-Zulassung, ältere Maschinen häufig noch eine nach StVZO. Da nicht alle Vorschriften gleich sind (z. B. Radabdeckung und Beleuchtung), ist es wichtig, den Unterschied zu kennen.
Wichtige Bestimmungen im Überblick
Scheinwerfer, Blinker, Rücklicht, Beleuchtung
Dass nur lichttechnische Einrichtungen mit Prüfzeichen montiert werden dürfen und z. B. billige LED-Scheinwerfer aus Asien daher tabu sind, ist nachvollziehbar. Erstaunlich ist aber eine Fülle von Regelungen für die Montage bezüglich Anzahl, Höhe oder Abstand.
So beträgt beispielsweise der Mindestabstand zwischen den Blinkern nach EG vorn/hinten 240/180 mm, nach StVZO aber 340/240 mm. Achtung: Der Abstand der vorderen Blinker zum Scheinwerfer liegt aber im Normalfall bei 75 mm!
An einem Motorrad mit EG-Zulassung kann man zwei Nebelscheinwerfer montieren, nach StVZO nur einen. Gleiches gilt für Bremsleuchten, aber bei Schlussleuchten kann man immer auch zwei montieren.
Nicht vergessen, eine Kennzeichenbeleuchtung ist vorgeschrieben, und sie muss das Nummernschild auch ausreichend ausleuchten.
Lenker, Hebel, Griffe, Spiegel
Sie dürfen prinzipiell getauscht werden, müssen aber geprüft sein, d. h. über ABE oder Teilegutachten verfügen. Wichtig beim Lenkerumbau: Auch mit dem neuen Lenker muss die Lenkung einwandfrei funktionieren, und es darf nichts eingequetscht werden. Gegebenenfalls muss der Lenkanschlag geändert werden. Dabei darauf achten, dass das Lenkschloss noch funktioniert.
Vorsicht ist auch beim Anbohren des Lenkers zur Verlegung von Kabeln geboten. Wenn überhaupt, werden Bohrungen allenfalls einseitig und zwischen den Klemmungen akzeptiert. Sicherheitshalber vorher mit dem Prüfer absprechen. Bei Spiegeln aus dem Zubehör achtet man sinnvollerweise auf ein E-Prüfzeichen. Dann haben sie die geforderte Größe von 69 cm². Bei einer Maschine mit StVZO-Zulassung reichen auch 60 cm².
Sitzbank
Ein Umbau erfolgt meistens wegen einer angestrebten Komfortverbesserung, der Änderung der Sitzhöhe oder aus optischen Gründen. Solange sich die Zahl der Sitzplätze nicht verändert, gibt es keine einzuhaltenden Vorgaben. Bekommt der Café Racer nach der Heckkürzung aber eine zum Stil passende Einmann-Sitzbank, dann ist dies ein eintragungspflichtiger Umbau, und die Soziusfußrasten müssen demontiert werden.
Rad, Felgen, Radabdeckung
Mit einem entsprechenden Gutachten ist auch das möglich. Benutzt man dagegen Felgen anderer Motorräder (möglichst mit gleicher oder höherer Leistung), wird es problematischer.
Bei der Radabdeckung sind für Maschinen mit EG-Zulassung zwar keine bestimmten Maße mehr explizit vorgeschrieben, eine "ausreichende" Abdeckung, die eine Verkehrsgefährdung ausschließt, ist aber zwingend. Ganz ohne Schutzblech geht es also nicht, und vor dem Ansetzen der Flex sollte man besser Rücksprache mit dem Prüfer halten. Bei Maschinen mit StVZO-Zulassung darf die untere Kante der Radabdeckung höchstens 150 mm über der Mitte der Hinterradachse enden. Das Maß wird aber im unbeladenen, also ausgefederten Zustand ermittelt.
Hinten muss ein Rückstrahler (mit Prüfzeichen!) generell vorhanden sein, und er darf nicht höher als 900 Millimeter über dem Boden montiert sein.
Auspuff und Ansaugtrakt
Grundsätzlich gilt, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert. Zubehör-Anlagen für die Straße tragen in der Regel eine KBA-Nummer oder ein E-Zeichen, ein DB-Killer muss im Endtopf verbleiben. Jegliche Veränderungen an der Anlage auch bei der Montage sind unzulässig.
Sollte der Auspuff im Laufe der Zeit lauter werden, so ist der Halter in der Pflicht. Bei älteren Fahrzeugen darf auch eine Eigenbau-Anlage montiert werden, die per Einzelabnahme legalisiert werden kann. Ab Baujahr 1989 ist dafür zusätzlich zur Geräuschmessung auch eine Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Werden die entsprechenden Werte eingehalten, ist die Eintragung im Prinzip kein Problem.
Fahrwerk
Ein besonderes Kapitel sind Veränderungen am Fahrwerk, vor allem aber alle Arbeiten am Rahmen. Bohren, Schweißen, Verformen sind untersagt, Polieren wird nicht gern gesehen, und es darf dabei keinesfalls Material abgetragen werden. Besonders beliebt sind aktuell Heckumbauten bei Café Racern.
Wer Federbeine, Gabel oder Schwinge verändern möchte, kann auf ein großes Angebot der Zubehörindustrie zurückgreifen. Dank entsprechender Gutachten ist eine Eintragung bei korrekter Montage unproblematisch, bei Federbeinen erst gar nicht erforderlich. Wie bei den Felgen können im Prinzip auch Teile anderer Motorräder (auch hier wieder möglichst von stärkeren Maschinen) in Eigenregie verbaut werden. Vor der obligatorischen Eintragung steht aber eine Einzelabnahme mit Fahrprobe an.
Bremsen
Unabhängig von optischen oder technischen Veränderungen (z. B. Wave-Scheiben) sind bei der Bremsanlage oft Änderungen aufgrund von Verschleiß oder Alterung unvermeidbar. Wer keine Originalteile verwenden möchte, achtet beim Tausch von Scheiben und Belägen auf Gutachten und Kennzeichnung.
Der empfehlenswerte Ersatz alter Bremsleitungen aus Gummi durch Stahlflexleitungen ist ebenfalls eintragungsfrei, sofern eine ABE vorliegt. Sie müssen aber korrekt, d. h. knick-, scheuer- und verdrehfrei montiert sein.
Der Weg zum Trike: Ein Conversion-Kit
Für Deutschland hat das hier abgebildete Trike zwar keinen TÜV, aber nur, weil sich bisher keiner die Mühe gemacht hat, solch ein Teil in Einzelabnahme über die Zulassungshürden zu bringen.
Hauptbestandteil der Verwandlung des Einspurfahrzeugs in ein solches mit drei Spuren ist die Hinterachse. Ihr Gehäuse besteht aus verwindungssteifem Guss, die Antriebswellen und das Differential bestehen aus Werkzeugstahl. An den beiden Radaufnahmen der Hinterachse sitzen jeweils Scheibenbremsen, der Sicherheit ist also Genüge getan.
Fahrzeugspezifisch deshalb, weil es diesen Umbau auch für Dynas, Softails und Touring-Modelle gibt. In allen Fällen muss nichts an der Basis verändert werden, so dass das Bike wieder in seinen Ursprungszustand zurückgebaut werden kann. Das ist die eigentliche Sensation an diesen Kits.
Eingeschlossen ist die komplette Hinterachse inklusive der Lager, Radaufnahmen und Bremsen, die Schwinge samt Achsaufnahmebacken, geänderte Gabelbrücken und Kleinteile wie verlängerte Bremsleitungen.
Hinzu kommen noch die Kosten für Felgen und Räder. Da es unzählige Felgen- und Reifen-Varianten gibt, entscheidet der Kunde über deren Preis.
Da für die eigentlichen Umbauten keine drastischen, tiefgreifenden Maßnahmen, sondern nur Schrauberei anfällt, versendet Santiago Chopper den Kit sogar per Post an ambitionierte Selberschrauber. Eine bebilderte Umbauanleitung ist im Internet auf den Seiten der Firma eingestellt.
Bei diesem Umbau war eine 1200er Sportster die Basis Hauptbestandteile: Schwinge und Achse, hier in der Belt-Version Knapp 5.000 Dollar kostet der Conversion-Kit Die Trike-Achsen gibt es wahlweise für Belt- oder Kettenantrieb.
Abschluss: Nichts ist unmöglich
Von all den Vorschriften sollte man sich nicht abschrecken lassen, denn ein gut geplantes, mit dem Prüfer abgesprochenes Projekt ist auch von Hobbyschraubern zu realisieren.
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