Motorrad TÜV Abgelaufen: Strafen, Fristen und Konsequenzen

Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich oft als TÜV bezeichnet, ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit von Kraftfahrzeugen und Anhängern. Dies gilt auch für Motorräder. Doch was passiert, wenn der TÜV abgelaufen ist? Welche Strafen drohen und welche Fristen sind zu beachten?

Wichtige TÜV-Fristen für Motorräder

Bei einem neuen Motorrad ist die erste Hauptuntersuchung nach 24 Monaten fällig. Danach muss das Motorrad alle 24 Monate zur HU. Den nächsten Termin für die Hauptuntersuchung können Sie anhand der Plakette am hinteren Kennzeichen ablesen. Die Ziffer in der Mitte der Plakette gibt das Jahr an, in dem die nächste HU fällig ist. Die Zahl oben im Zahlenkreis bestimmt den Monat.

Zur leichteren Identifizierung haben die Plaketten je nach Ablaufjahr unterschiedliche Farben, beispielsweise orange für das Jahr 2025. Damit die Polizei leicht erkennen kann, ob jemand den TÜV überzogen hat, sind die Monate November bis Januar stets mit einem schwarzen Balken markiert.

Verschiedene TÜV-Fristen im Überblick (Stand 01/2025)

Fahrzeugart Erste Untersuchung nach Erstzulassung Weitere Untersuchungsintervalle
Motorräder/Leichtkrafträder 24 Monate 24 Monate

Strafen und Bußgelder bei Überzogenem TÜV

Das Fahren ohne gültigen TÜV ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Dauer der Überziehung. Der Gesetzgeber lässt aber Milde walten, wenn die Überziehung noch nicht allzu lange währt.

Hier eine Übersicht der Strafen für PKWs (Stand 01/2025):

  • Um 2 bis 4 Monate überzogen: 15 € Bußgeld, 0 Punkte in Flensburg
  • Um 4 bis 8 Monate überzogen: 25 € Bußgeld, 0 Punkte in Flensburg
  • Um mehr als 8 Monate überzogen: 60 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

Wichtig: Bei Fahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, also bei Lastkraftwagen, bestimmten Anhängern, Bussen oder Nutzfahrzeugen, drohen härtere Strafen, wenn der TÜV überzogen wurde.

Vertiefte Hauptuntersuchung

Zusätzlich zu den Bußgeldern wird eine Hauptuntersuchung generell teurer, wenn sie später als geplant stattfindet. Wenn Sie mehr als zwei Monate zu spät zur Hauptuntersuchung erscheinen, findet nämlich die sogenannte vertiefte Hauptuntersuchung statt. Diese ist umfangreicher und kostet deswegen auch rund 20 Prozent mehr.

TÜV Überzogen: Was Passiert Beim Unfall?

Das Fahren ohne TÜV hat gewisse versicherungsrechtliche Konsequenzen. Ist der TÜV abgelaufen, kann es zu Problemen mit der Kfz-Versicherung kommen, wenn ein Unfall passiert und ein technischer Mangel daran schuld war. Damit es nicht zu Regress-Ansprüchen des Versicherers kommt, sollte sowohl das Überziehen von TÜV als auch ein Unfall vermieden werden.

Der Versicherer muss nachweisen, dass der Unfall durch eine rechtzeitige Hauptuntersuchung hätte verhindert werden können. Im Sinne der Verkehrssicherheit sollten Sie es aber immer vermeiden, den TÜV zu überschreiten.

TÜV Überziehen bei Saisonkennzeichen

Haben Sie bei einem Fahrzeug mit Saisonkennzeichen den TÜV überzogen, dann gelten etwas andere Regeln als bei normal zugelassenen Fahrzeugen: Liegt nämlich der Termin zur nächsten Hauptuntersuchung außerhalb des Betriebszeitraumes, so müssen Sie nicht direkt im ausgewiesenen Monat zur Hauptuntersuchung, sondern erst im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraumes.

Ein Beispiel: Du fährst ein Cabrio mit dem typischen Saisonkennzeichen von März bis Oktober. Laut Plakette ist im Dezember dein TÜV abgelaufen. Obwohl der TÜV überschritten ist, musst du aber nicht direkt im Dezember zur Hauptuntersuchung, sondern erst wieder im nächsten März, wenn dein Cabrio wieder auf die Straße gelassen werden soll.

TÜV Abgelaufen im Ausland

Das Fahren ohne TÜV ist rechtlich eine rein innerdeutsche Angelegenheit: Das bedeutet, dass im Ausland das Fahren auch mit abgelaufenem deutschen TÜV völlig in Ordnung sein kann. Dies sollte vor allem aus Versicherungsgründen gemacht werden, um den Versicherungsschutz im Ausland nicht zu gefährden.

Wenn der TÜV abgelaufen ist und sich das Fahrzeug im Ausland befindet, dürfen ausländische Behörden dein Auto eigentlich nicht rein wegen des abgelaufenen TÜVs beanstanden. Wer Ärger vermeiden möchte sollte vor der Fahrt ins Ausland prüfen, ob die nächste Hauptuntersuchung vielleicht demnächst fällig wäre und den Termin eventuell vorziehen.

Wichtige Hinweise und Tipps

  • Termin nicht überziehen: Der Termin für die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht überzogen werden.
  • Mängelkarte: Wird man bei einer Verkehrskontrolle mit abgelaufener Plakette erwischt, kann die Polizei eine Mängelkarte ausstellen.
  • HU-Bericht vorlegen: Beim Ab-, An- oder Ummelden ist ein HU-Untersuchungsbericht vorzulegen.
  • Fahrt zur Prüfstelle: Sie dürfen ohne TÜV zur Untersuchungsstelle fahren - aber nur dorthin und ohne Umwege.
  • Regelmäßige Inspektionen: Regelmäßige Inspektionen in der Fachwerkstatt halten das Fahrzeug verkehrssicher - und steigern übrigens auch den Wiederverkaufswert.

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