Viele Fahranfänger oder Wiedereinsteiger möchten das sichere Fahren üben, bevor sie sich in den Straßenverkehr begeben. Doch welche Möglichkeiten gibt es, das Fahren ohne Führerschein zu üben, insbesondere mit dem Motorrad?
Fahrsicherheitstraining ohne Führerschein?
Ein Fahrsicherheitstraining, auch Fahrtraining genannt, findet entweder in einem Fahrsicherheitszentrum, auf einer Rennstrecke oder auf speziellen Event-Geländen der Veranstalter statt. Bei diesen Kursen handelt es sich um Schulungen für Kraftfahrer, die das Ziel haben, ein vorausschauendes Fahren zu trainieren und so die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Das Angebot der Kurse erstreckt sich meist vom Basiskurs über die Fortgeschrittenen- bis hin zu Perfektionstrainings.
Nein, findet ein Fahrsicherheitstraining in einem Fahrsicherheitszentrum statt, muss in der Regel ein gültiger Führerschein vorhanden sein. Das betrifft sowohl das Vorhandensein der Fahrerlaubnis im Allgemeinen als auch der Besitz eines Führerscheins für das jeweilige Fahrzeug. Das heißt, möchte der Fahrer mit einem Führerschein der Klasse B ein Fahrsicherheitstraining ohne gültigen Führerschein für einen LKW oder ein Motorrad absolvieren, ist dies ausgeschlossen.
Alle in Deutschland veranstalteten Fahrsicherheitstrainings unterliegen den Regelungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Ausrichter.
Teilnahme ab 17 mit Begleitperson?
Das ist vom Anbieter abhängig. Ist der Führerschein ab 17 vorhanden, ist eine Teilnahme in der Regel mit Begleitperson möglich. Teilnehmer am „Begleiteten Fahren ab 17“ müssen die Begleitperson zum Training mitnehmen.
Eine gewisse Übung und das Wissen um die Fahrabläufe sowie die Handhabung des Fahrzeugs sollten vorhanden sein. Dies ist bei Fahranfängern meist auch der Fall, da diese die Prüfung bestanden haben. Daher werden die meisten Kurse auch mit dem eigenen PKW oder Motorrad durchlaufen.
Verkehrsübungsplätze als Alternative
Es gibt sogenannte Verkehrsübungsplätze, auf denen das Fahren auch ohne Führerschein geübt werden kann. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Fahrsicherheitstraining. Veranstalter wie der ADAC, der TÜV oder auch einige Autohersteller, betreiben Verkehrsübungsplätze und bieten auf diesen dann auch Fahrtrainings ohne Führerschein an.
Anders als ein Parcours für ein Fahrsicherheitstraining sind die Strecken hier an den Fahreralltag angepasst und beinhalten Steigungen, Kreuzungen, Parklücken, Kreisverkehre und auch Verkehrszeichen. Möchten Führerscheinanwärter das Fahren mit dem eigenen PKW üben oder vor der Prüfung auch einmal ohne den Fahrlehrer fahren, ist dies auf einem Verkehrsübungsplatz möglich.
Voraussetzungen und Kosten
Je nach Veranstalter variieren die Kosten und auch die Voraussetzungen für eine Nutzung. Meist ist es jedoch bereits ab 16 Jahren möglich, ein Fahrtraining ohne Führerschein auf einem Verkehrsübungsplatz durchzuführen. Viele Veranstalter verlangen dann eine Begleitperson ab 21 Jahren, deren Führerschein bereits mindestens drei Jahre vorhanden ist.
Die Preise richten sich meist nach der Dauer der Übungen und bei den Automobilclubs auch danach, ob der Teilnehmer Mitglied ist oder nicht. Sie liegen meist zwischen 15 Euro und 30 Euro. Auch ist oft eine vorherige Anmeldung, wie bei einem Fahrsicherheitstraining, nicht notwendig.
Regeln und Bedingungen auf Verkehrsübungsplätzen
- Mindestalter: Oft ab 16 Jahren, manchmal auch jünger mit speziellen Auflagen.
- Begleitperson: In der Regel erforderlich, meist Mindestalter 21 Jahre und Führerscheinbesitz von mindestens drei Jahren.
- Fahrzeug: Üblicherweise nur PKW ohne Anhänger, regulär zugelassen (keine Kurzzeit- oder Händlerkennzeichen). Mietwagen oder Carsharing-Fahrzeuge sind oft nicht erlaubt.
- Versicherung: Eine eigene Versicherung für das Fahrzeug muss vorliegen, der Eintrittspreis beinhaltet jedoch eine Versicherung für die Dauer der Übungen (meist nur für Schäden an Dritten).
- Regeln: Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Höchstgeschwindigkeit liegt meist bei 30 km/h.
Orte, die sich nicht eignen
Im öffentlichen Straßenverkehr ist das Fahren ohne Führerschein grundsätzlich untersagt. Immer wieder suchen sich Fahranfänger Orte um das Fahren zu üben, die dafür nicht geeignet oder zugelassen sind. So ist das Fahren üben auf einem Parkplatz durchaus beliebt, vor allem wenn diese nach Ladenschluss nicht mehr zum Parken genutzt werden.
Wird ein Parkplatz zum Autofahren üben benutzt, ist das nur zulässig, wenn es sich dabei um eine offizielle Fahrstunde mit einem Fahrlehrer handelt. Hier kann ein Parkplatz durchaus zum Üben vom Einparken herhalten. Ein Supermarkparkplätze oder Parkplätze, die frei zugänglich sind, gelten üblicherweise als öffentlicher Raum bzw. ermöglichen einen öffentlichen Verkehr auf ihrem Gelände. Das bedeutet, dass hier das Fahren außerhalb einer Fahrstunde nur mit vorhandener Fahrerlaubnis bzw. gültigem Führerschein erfolgen darf. Zum Autofahren üben, ist ein Parkplatz also doch weniger geeignet, als viele es annehmen.
Anders kann das aussehen, wenn das Privatgelände baulich vom öffentlichen Raum abgetrennt ist. Baulich abgetrennt bedeutet in der Regel, dass Zäune, Mauern, Tore oder Schranken den Zugang beschränken. Das Gelände muss so umfriedet sein, dass ein öffentlicher Verkehr nicht stattfinden bzw. das Gebiet nicht als öffentlicher Raum gewertet werden kann.
Rechtliche Konsequenzen
Wer ohne Führerschein im öffentlichen Straßenverkehr fährt, macht sich strafbar. Denn nach den Regelungen in § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) machen Sie sich hier strafbar. Das gilt auch, wenn Sie einfach mit dem Auto fahren üben wollen. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis zieht in der Regel entweder ein Geld- oder eine Freiheitsstrafe nach sich.
Auch der Halter des Fahrzeugs, der eine solche Fahrt im öffentlichen Raum oder öffentlichen Verkehr zulässt, muss mit einer Strafe rechnen. In Bezug auf die Versicherung sollten Sie beachten, dass ein solches Verhalten, von der Versicherung als Fahrlässigkeit oder sogar als Vorsatz ausgelegt werden kann. Etwaige Schäden nach einem Unfall können Sie dann also teuer zu stehen kommen.
Beispielhafte Angebote und Preise
Viele ADAC-Zentren bieten Verkehrsübungsplätze an. Hier einige Beispiele:
- ADAC Fahrsicherheits-Zentrum Hannover/Laatzen:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Begleitperson: Mindestens 25 Jahre alt, seit mindestens drei Jahren Führerschein Klasse B
- Preise: ADAC Mitglieder: 1 Stunde 24 €, Nicht-Mitglieder: 1 Stunde 26 €
- ADAC Übungsplatz Hessen in Malsfeld:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Begleitperson: Mindestens 25 Jahre alt, seit mindestens drei Jahren Führerschein
- Preise: Pkw pro 60 Minuten: 19,50 Euro
Zusammenfassung
Das Fahren ohne Führerschein ist im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Verkehrsübungsplätze bieten eine legale Möglichkeit, das Fahren unter Aufsicht und mit bestimmten Auflagen zu üben. Fahrsicherheitstrainings setzen in der Regel einen gültigen Führerschein voraus. Es ist wichtig, die jeweiligen Bedingungen und Regeln der Anbieter zu beachten und sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren zu sein.
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