Motorrad Umbau: Was die TÜV-Bestimmungen sagen

Der Traum vom selbst kreierten Custombike ist schon an mancher TÜV-Hürde gnadenlos gescheitert. Doch es gibt auf der anderen Seite auch viele Prüfer, die Umbauprojekte tatsächlich mit Herz und Verstand begleiten können. Ein Basis-Leitfaden für Selber- und Bessermacher.

Die aktuelle Retro-Welle bringt nicht nur wunderschöne Motorräder im klassischen Look zurück, sondern wird auch von einer wahren Flut von neuen Trends begleitet. Bobber, Café Racer, Scrambler … Vor allem individuell gestylte Maschinen sind schwer in Mode, doch professionelle Umbauten sind oft nicht nur richtig gut, sondern häufig auch richtig teuer. Da der Zubehörmarkt und besonders der Internethandel viele Bauteile liefern kann, wächst bei manchen Bikern der verständ­liche Wunsch, selbst Hand anzulegen, um dem Bike eine ganz persönliche Note zu verleihen.

Auch wer sich für einen der vielen Youngtimer erwärmen kann, die sich oft zu günstigen Preisen erwerben lassen, kommt aus technischen Gründen nicht an den Vorgaben des TÜV vorbei, falls relevante Baugruppen aufgrund von Verschleiß (z. B. Bremsen, Federbeine, Auspuffanlagen etc.) gewechselt werden müssen. Und selbst bei leichten Modifikationen wie schicken Blinkern oder Spiegeln sowie beim Tausch von Lenkern gilt es einiges zu beachten, damit es keine bösen Überraschungen bei der nächsten Hauptuntersuchung gibt.

Was ist überhaupt erlaubt?

Nun die Frage: Was ist denn überhaupt erlaubt? Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verbietet den Betrieb eines Motorrads, wenn wesentliche Veränderungen bezüglich der Motorabstimmung (Leistungssteigerung/Abgas- bzw. Geräuschverhalten) oder sicherheitsrelevanter Baugruppen (Bremsanlage, Fahrwerk, Rahmen, Lenkung, Bereifung etc.) vorgenommen werden. Genehmigt werden solche Umbaumaßnahmen nur bei Vorlage entsprechender Prüfzeugnisse bzw. Bescheinigungen und bei sachgerechter Montage.

Am einfachsten ist es, wenn die Komponente über eine Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) oder eine KBA-Nummer (für Kraftfahrt-Bundesamt) verfügt, denn dann wurde sie schon geprüft. Vergleichbar ist ein E-Prüfzeichen, das eine entsprechende Prüfung auf europäischer Ebene bescheinigt. Ein TÜV-Besuch ist dann nicht erforderlich. Aber Vorsicht, nur wenn alle Teile entsprechend der zugehörigen Dokumentation auch korrekt montiert sind, bleibt die Betriebserlaubnis des Motorrads erhalten, und das Prüfzeugnis gilt im Prinzip auch nur für den Anbau an ein Motorrad im Serienzustand. Wildes Kombinieren ist also nicht erlaubt.

Komplizierter wird es bei sogenannten Teilegutachten. In diesem Falle muss ein Prüfingenieur den korrekten Anbau und die einwandfreie Funktion im Rahmen ­einer Änderungsabnahme prüfen und per Anbaubescheinigung bestätigen. Am problematischsten ist die Montage von Zubehörteilen mit sogenannten Material-Gutachten, die naturgemäß keine Freigabe für spezielle Modelle haben. Hier besteht das höchste Risiko für eine Ablehnung seitens der Prüfstelle.

Vorbesprechung vor Einzelabnahme

Bei größeren Umbauten kommt man an einer Einzelabnahme nicht vorbei: Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, Kontakt zu einem kompetenten, auf die Abnahme von Motorrädern spezialisierten Mitarbeiter bei den Prüfstellen (in Westdeutschland der TÜV, in Ostdeutschland die DEKRA) aufzunehmen und im Vorfeld bereits abzuklären, was möglich ist und was man besser unterlassen sollte. Wichtig ist nicht zuletzt auch der Kostenfaktor, denn Fahrprobe oder Geräuschmessungen erfolgen natürlich ohne Erfolgsgarantie und können richtig ins Geld gehen (Abnahme mit Fahrprobe ca. 350 Euro, Fahr-/Standgeräuschmessung ca. 230 Euro). Wer für seinen Umbau Teile ohne Gutachten z. B. von anderen Motorrädern verwenden möchte, sollte zu der Vorbesprechung alle Teile, alle verfügbaren Papiere und gegebenenfalls auch Gutachten anderer Motorräder mitbringen. Nur so lässt sich klären, ob das geplante Projekt überhaupt realisierbar ist. Je älter ein Motorrad ist, umso geringer sind die Vorgaben.

Die meisten Motorräder ab Baujahr 1994 haben eine EG-Zulassung, ältere Maschinen häufig noch eine nach StVZO. Da nicht alle Vorschriften gleich sind (z. B. Radabdeckung und Beleuchtung), ist es wichtig, den Unterschied zu kennen. Hier nun der Überblick zu den wichtigsten Bestimmungen:

Scheinwerfer, Blinker, Rücklicht, Beleuchtung

Mal eben die altbackenen Standard-Blinker gegen schicke LED-Leuchten zu tauschen, scheint eigentlich ganz einfach zu sein, nur ist es das in der Praxis keineswegs. Dass nur lichttechnische Einrichtungen mit Prüfzeichen montiert werden dürfen und z. B. billige LED-Scheinwerfer aus Asien daher tabu sind, ist nachvollziehbar. Erstaunlich ist aber eine Fülle von Regelungen für die Montage bezüglich Anzahl, Höhe oder Abstand.

Noch kurioser: Je nach Zulassung (EG oder StVZO) gibt es dabei zum Teil Unterschiede, die logisch kaum zu begreifen, aber trotzdem einzuhalten sind. So beträgt beispielsweise der Mindestabstand zwischen den Blinkern nach EG vorn/hinten 240/180 mm, nach StVZO aber 340/240 mm. Achtung: Der Abstand der vorderen Blinker zum Scheinwerfer liegt aber im Normalfall bei 75 mm! An einem Motorrad mit EG-Zulassung kann man zwei Nebelscheinwerfer montieren, nach StVZO nur einen. Gleiches gilt für Bremsleuchten, aber bei Schlussleuchten kann man immer auch zwei montieren. Da sich so etwas niemand merken kann, empfiehlt sich vor der Montage ein Blick auf die Vorschriften. Nicht vergessen, eine Kennzeichenbeleuchtung ist vorgeschrieben, und sie muss das Nummernschild auch ausreichend ausleuchten.

Lenker, Hebel, Griffe, Spiegel

Sie dürfen prinzipiell getauscht werden, müssen aber geprüft sein, d. h. über ABE oder Teilegutachten verfügen. Besonders vorsichtig sollte man bei billigen Hebeln aus dem Internet sein. Sie sehen zwar oft den Produkten namhafter Hersteller sehr ähnlich, haben aber meist keine ABE, und damit ist der Anbau illegal. Wichtig beim Lenkerumbau: Auch mit dem neuen Lenker muss die Lenkung einwandfrei funktionieren, und es darf nichts eingequetscht werden. Gegebenenfalls muss der Lenk­anschlag geändert werden. Dabei darauf achten, dass das Lenkschloss noch funk­tioniert. Vorsicht ist auch beim Anbohren des Lenkers zur Verlegung von Kabeln geboten. Wenn überhaupt, werden Bohrungen allenfalls einseitig und zwischen den Klemmungen akzeptiert. Sicherheitshalber vorher mit dem Prüfer absprechen. Bei Spiegeln aus dem Zubehör achtet man sinnvollerweise auf ein E-Prüfzeichen. Dann haben sie die geforderte Größe von 69 cm². Bei einer Maschine mit StVZO-Zulassung reichen auch 60 cm².

Sitzbank

Ein Umbau erfolgt meistens wegen einer angestrebten Komfortverbesserung, der Änderung der Sitzhöhe oder aus optischen Gründen. Solange sich die Zahl der Sitzplätze nicht verändert, gibt es keine einzuhaltenden Vorgaben. Bekommt der Café Racer nach der Heckkürzung aber eine zum Stil passende Einmann-Sitzbank, dann ist dies ein eintragungspflichtiger Umbau, und die Soziusfußrasten müssen demontiert werden.

Rad, Felgen, Radabdeckung

Eine fette Felge hinten oder ein Supermoto-Umbau? Mit einem entsprechenden Gutachten ist auch das möglich. Benutzt man dagegen Felgen anderer Motorräder (möglichst mit gleicher oder höherer Leistung), wird es problematischer. Eine (teure) Einzelabnahme mit Fahrprobe steht vor der obligatorischen Eintragung.

Bei der Radabdeckung sind für Maschinen mit EG-Zulassung zwar keine bestimmten Maße mehr explizit vorgeschrieben, eine "ausreichende" Abdeckung, die eine Verkehrsgefährdung ausschließt, ist aber zwingend. Ganz ohne Schutzblech geht es also nicht, und vor dem Ansetzen der Flex sollte man besser Rücksprache mit dem Prüfer halten. Bei Maschinen mit StVZO-Zulassung darf die untere Kante der Radabdeckung höchstens 150 mm über der Mitte der Hinterradachse enden. Das Maß wird aber im unbeladenen, also ausgefederten Zustand ermittelt.

Gerade Enduros mit ihren langen Federwegen haben deshalb oft zusätzliches Plastik im Bereich der Radabdeckung. Hinten muss ein Rückstrahler (mit Prüfzeichen!) generell vorhanden sein, und er darf nicht höher als 900 Millimeter über dem Boden montiert sein.

Auspuff und Ansaugtrakt

Grundsätzlich gilt, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert. Zubehör-Anlagen für die Straße tragen in der Regel eine KBA-Nummer oder ein E-Zeichen, ein DB-Killer muss im Endtopf verbleiben. Jegliche Veränderungen an der Anlage auch bei der Montage sind unzulässig. Sollte der Auspuff im Laufe der Zeit lauter werden, so ist der Halter in der Pflicht. Bei älteren Fahrzeugen darf auch eine Eigenbau-Anlage montiert werden, die per Einzelabnahme legalisiert werden kann. Ab Baujahr 1989 ist dafür zusätzlich zur Geräuschmessung auch eine Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Werden die entsprechenden Werte eingehalten, ist die Eintragung im Prinzip kein Problem.

Fahrwerk

Ein besonderes Kapitel sind Veränderungen am Fahrwerk, vor allem aber alle Arbeiten am Rahmen. Bohren, Schweißen, Verformen sind untersagt, Polieren wird nicht gern gesehen, und es darf dabei keinesfalls Material abgetragen werden. Besonders beliebt sind aktuell Heckumbauten bei ­Café Racern. Kürzungen des Rahmenhecks vor der Federbeinaufnahme sind nach Absprache mit dem Prüfer oft machbar. Die einschlägigen Foren (z. B. Café-Racer-Forum) bieten dazu viele Tipps und Informationen. Aufwendigere Umbauten sollte man aber besser den Profis überlassen.

Wer Federbeine, Gabel oder Schwinge verändern möchte, kann auf ein großes Angebot der Zubehörindustrie zurückgreifen. Dank entsprechender Gutachten ist eine Eintragung bei korrekter Montage unpro­blematisch, bei Federbeinen erst gar nicht erforderlich. Wie bei den Felgen können im Prinzip auch Teile anderer Motorräder (auch hier wieder möglichst von stärkeren Maschinen) in Eigenregie verbaut werden. Vor der obligatorischen Eintragung steht aber eine Einzelabnahme mit Fahrprobe an.

Bremsen

Unabhängig von optischen oder technischen Veränderungen (z. B. Wave-Scheiben) sind bei der Bremsanlage oft Änderungen aufgrund von Verschleiß oder ­Alterung unvermeidbar. Wer keine Originalteile verwenden möchte, achtet beim Tausch von Scheiben und Belägen auf Gutachten und Kennzeichnung. Der empfehlenswerte Ersatz alter Bremsleitungen aus Gummi durch Stahlflexleitungen ist ebenfalls eintragungsfrei, sofern eine ABE vorliegt. Sie müssen aber korrekt, d. h. knick-, scheuer- und verdrehfrei montiert sein.

Auf zum Termin vor Ort

Egal, ob Einzelabnahme oder Vorführung im Rahmen einer Hauptuntersuchung, es ist immer eine spannende Frage, ob Umbauten akzeptiert werden oder nicht. Bei der Vorbereitung des Artikels nahm ich zum Besuch des TÜVs in Herne meine optisch wie technisch modifizierte Honda Sevenfifty mit und bat den Fachmann, einen Blick auf die Maschine zu werfen. Die hatte kurz vorher die Hauptuntersuchung ohne Probleme passiert, allerdings nicht bei ­einem Motorrad-Spezialisten. Etwas skeptisch war ich wegen des kurzen vorderen Schutzblechs und der Stahlflexleitungen, die ich ohne die alten (weil hässlichen) Halter montiert hatte. Zwar gab es in diesen Fällen keine Probleme, der Fachmann fand aber einen anderen in gewisser Weise typischen Fehler. Das serienmäßige Rücklicht der Sevenfifty hatte ich gegen zwei kleine runde Bremsleuchten aus dem Zubehör getauscht. Zwar waren E-Kennzeichnung, Abstände und Funktion in Ordnung, aber die wesentlich kleineren Leuchten waren nun so hoch montiert, dass die in ihnen integrierte Nummernschild-Beleuchtung das Kennzeichen nicht mehr korrekt ausleuchtete. Das Problem ließ sich mit der Montage einer zusätzlichen Kennzeichenbeleuchtung allerdings leicht lösen.

Nichts ist unmöglich

Von all den Vorschriften sollte man sich nicht abschrecken lassen, denn ein gut geplantes, mit dem Prüfer abgesprochenes Projekt ist auch von Hobbyschraubern zu realisieren. Leider bedeutet nicht jedes Papier, das man beim Kauf eines Zubehörteils mitgeliefert bekommt, dass auch alles vorschriftsmäßig ist. Es muss keine böse Absicht des Händlers oder Herstellers dahinterstecken. Manchmal reichen wachsweiche Formulierungen oder auch das Weglassen bestimmter Hinweise. Ein alter Hut, aber immer noch gültig: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Sind die neuen Motorradteile nicht geprüft bzw. erlaubt, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis, also die für das konkrete Motorrad erteilte Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr, erlöschen. Das ist dann wie Fahren ohne Zulassung. Damit kann auch der Versicherungsschutz verloren gehen, wenn einem grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Das gilt auch bei wesentlichen Veränderungen an sicherheitsrelevanten Baugruppen (Lenkung, Reifen, Bremse, Fahrwerk, Rahmen usw.) oder an der Motorabstimmung (Leistungssteigerung, Abgas- und Geräuschverhalten). Wer hier keine passenden Prüfzeugnisse oder Bescheinigungen vorweisen kann, muss seine Maschine vorführen und per Prüfung „beweisen“, dass das Motorrad der StVZO entspricht.

Wer Komponenten ohne Gutachten von anderen Bikes für den Umbau nutzen möchte, bringt am besten alle auffindbaren Papiere, Gutachten anderer Motorräder und auch die Teile selbst mit zu einer Vorbesprechung bei DEKRA. So kann der Prüfer sich schnell einen Überblick verschaffen und eine fundierte Aussage treffen, was geht und was nicht. Bei umfangreicheren Umbauten führt meist kein Weg an einer Einzelabnahme vorbei. Übrigens, je mehr Jahre die Maschine auf dem Buckel hat, desto weniger gesetzliche Vorgaben gelten für sie.

Motorrad Umbauten - Veränderungen am Bike eintragen oder nicht?

Du strebst bei deinem Motorrad nach Perfektion? Um sie zu erreichen, kannst du an deinem Bike verschiedene Umbauten vornehmen. Damit der Weg zum eigenen Traumbike auch gelingt, haben wir die wichtigsten Informationen in diesem Beitrag für dich zusammengetragen. Auf einen Blick: Die beliebtesten Umbaumaßnahmen Der Geschmack ist eine sehr persönliche Angelegenheit und bekanntlich lässt sich darüber nicht streiten. Das gilt insbesondere dann, wenn es um den individuellen Touch des Motorrads geht. Aber alle sind sich einig, dass es beim Umbauen von Bikes drei wichtige Hauptpfeiler gibt. Soll die eigene Maschine aufgewertet werden, stehen Optik, Funktionalität und natürlich auch die Leistung im Vordergrund.

Die folgenden Tuning-Maßnahmen findet man ganz oben auf der Beliebtheitsskala:

  • Ergonomie: Du fährst gerne längere Touren und möchtest sie bequem und ohne Stress zurücklegen? Dann können ein breiter Lenker und eine gut gepolsterte Sitzbank für mehr Komfort auf jeder Fahrt sorgen.
  • Gepäck: Wenn wir schon beim Thema Komfort und Ergonomie sind, darf man die Mitführung von Gepäck nicht außer Acht lassen. Sie stellt auf dem Zweirad eine echte Herausforderung dar. Es ist somit nicht verwunderlich, dass Gepäcksysteme und die dazugehörigen Befestigungssysteme für viele Tourenfahrer ein absolutes Muss beim Tuning sind.
  • Scheinwerfer Umbau: Bei neuen Bikes gehört die LED-Beleuchtung längst zum Standard. Nennst du ein älteres Modell dein Eigen, musst du auf einen Scheinwerfer Umbau dennoch nicht darauf verzichten. Passende Produkte für dein Motorrad findest du in unserer Kategorie Beleuchtung.
  • Reifen und Felgen: Manchmal darf es einfach ein bisschen mehr sein. Richtig „fette Schlappen“ und dazu passende Felgen werden gerne aufgezogen, um dem Motorrad seinen ganz eigenen Look zu verleihen.
  • Auspuffanlage umbauen: In unserer Kategorie Auspuff findest du alles, um deinem Bike den perfekten Sound und dazu das Top-Design zu verpassen.
  • Heckumbau: Diese Maßnahmen sorgen für einen völlig neuen Look am Motorrad. Café Racer, Chopper oder im aggressiven Streetfighter-Look, die Umbauten verändern das Aussehen der Maschine maßgeblich und sie sind unbedingt eintragungspflichtig.

Wer kennt sie nicht, individuell um-/aufgebaute Chopper aus bekannten Customizing-Werkstätten, außergewöhnlich lackiert und mit tollen Design-Elementen. Es entstehen Maschinen, die zum Fahren viel zu schade sind. Aber auch der Umbau von alltagstauglichen Serienmaschinen erfreut sich großer Beliebtheit. Vom Bobber, Flattracker bis zu Scramblern und Café Racer wird alles getuned und Veränderungen unterzogen, bis die Bikes dem eigenen Geschmack entsprechen. Vieles, aber nicht alles ist erlaubt.

Wenn du planst, dein Bike umzubauen, kann vorab ein Gespräch mit dem zuständigen Sachverständigen von TÜV, Dekra und Co. hilfreich sein, um alle Klippen bei diesem Projekt zu umgehen und alle erforderliche Gutachten und Prüfungszeugnisse zu erhalten. Hier findest du schon einmal hilfreiche Infos zum Thema Motorrad-Umbau.

Gutachten, Vorschriften und Prüfungszeugnisse

Möchtest du die Original-Teile des Bikes durch schicke Zubehör-Elemente ersetzen, solltest du ausschließlich auf Produkte setzen, die den geltenden Vorschriften entsprechen und die erforderlichen Gutachten besitzen. Verwendest du Motorradteile, die nicht erlaubt oder geprüft sind, kann das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Das heißt, die Berechtigung, mit diesem konkreten Motorrad am Straßenverkehr teilzunehmen, erlischt. Es ist mit dem Fahren ohne Zulassung gleichzusetzen. Können grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden, droht außerdem ein Verlust des Versicherungsschutzes.

Das schließt auch wesentliche Veränderungen von sicherheitsrelevanten Baugruppen ein. Dazu zählen unter anderem:

  • Lenkung
  • Reifen
  • Bremse
  • Fahrwerk
  • Rahmen

Der Rahmen - das Rückgrat deines Motorrads umbauen

Grundsätzlich ist es keine gute Idee, als Hobbyschrauber beim Tuning selbst Hand an den Rahmen zu legen. Befindet er sich bei der Prüfung durch den TÜV nicht mehr im originalen Auslieferungszustand, sind entsprechende Verformungen zu sehen oder befinden sich Schweißspuren oder Bohrlöcher an nicht vorgesehenen Stellen, sieht es mit die Betriebserlaubnis schlecht aus. Das gilt auch, wenn beim Polieren von den Schweißnähten Material abgetragen wurde.

Um auch die Fahrstabilität zu gewährleisten, solltest du Trenn- und Schweißarbeiten erfahrenen Profis in Fachwerkstätten überlassen. Für die Zulässigkeit gemäß StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) benötigst du außerdem ein Teile Gutachten.

Hebel, Griffe und Lenker Umbau: So bekommst du beim Tuning die Kurve

Wird im Zuge des Motorrad Umbaus der Lenker verändert oder komplett gegen ein neues Modell ersetzt, solltest du die folgenden Punkte beachten, um unangenehme Überraschungen beim nächsten TÜV Besuch zu vermeiden. Grundsätzlich gilt beim Umbauen von Lenker, Griffe und Hebel: Ein Tausch ist möglich. Jedoch müssen die Teile ein Prüfzeugnis besitzen. Dabei handelt es sich mindestens um eine ABE, also eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile. Bei komplexeren Umbau Maßnahmen kann auch ein Teile Gutachten erforderlich sein. Das stellt der TÜV Prüfer aus und es muss bei der Zulassungsstelle zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere vorgelegt werden.

Worauf musst du beim Umbau und Tuning achten?

  • Nach dem Umbau muss die Lenkung von deinem Motorrad noch einwandfrei funktionieren.
  • Der Lenker ist freigängig, nichts ist eingequetscht.
  • Dafür wird bei Bedarf der Lenkanschlag angepasst.
  • Nicht vergessen: Das Lenkschloss muss danach noch voll funktionsfähig sein.
  • Achte beim Lenker Umbau auf die richtige Breite.

Ist der Lenker zu schmal, kann die Grifffläche zu klein ausfallen und das Unfallrisiko steigt.

Neue Hebel und Griffe: Aber bitte nur mit ABE

Unser Sortiment bietet dir eine reichhaltige Auswahl an hochwertigen Umbau- und Ersatzteilen. Unsere Produkte sind ABE zertifiziert und ihr Einsatz ist problemlos möglich. Auch im allgemeinen Zubehörhandel sind Griffe und Hebel in großer Vielfalt erhältlich. Bei Billig-Angeboten für Hebel aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Häufig unterscheiden sie sich äußerlich kaum von den Produkten bekannter Hersteller. Allerdings verfügen sie über keine ABE. Baust du sie ein, erlischt damit die Betriebserlaubnis für dein Bike.

Unser Tipp gegen kalte Hände: Heizgriffe erfordern keine ABE oder Gutachten.

Modernes Design und toller Sound mit einer neuen Auspuffanlage

Eine beliebte Maßnahme beim Motorrad Tuning ist der Wechsel der Auspuffanlage oder der Endtopf-Tausch. Greifst du auf eine Auspuffanlage von einem renommierten Hersteller wie Bodis oder LeoVince zurück, kannst du sicher sein, dass sie über eine ECE-Prüfung oder eine entsprechende ABE verfügt.

Wichtig: Bei einer neuen Abgasanlage, einem neuen Sportauspuff etc. aus dem Zubehörhandel ist üblicherweise ein E-Prüfzeichen mit einer Nummer eingestanzt. Das bedeutet, dieses Produkt besitzt eine Betriebserlaubnis nach europäischem Recht.

Was tun, wenn keine Unterlagen vorhanden sind? Hast du die Auspuffanlage selbst gebaut oder ist sie schon sehr alt, kann es sein, dass es für die fragliche Auspuffanlage keine Unterlagen gibt. Erfüllt sie dennoch die gesetzlichen Anforderungen? Dann kannst du sie meist per Einzelabnahme eintragen lassen.

Höher, kürzer, steiler - der Heckumbau am Motorrad

Das Heck am Motorrad ist ein Teil des Rahmens. Nimmst du daran Veränderungen vor, ganz gleich, ob du etwas dran schweißt oder etwas entfernst, erlischt erst einmal die Betriebserlaubnis von deinem Fahrzeug. Der Gang zu TÜV, um diese Umbauten abnehmen zu lassen, ist also zwingend erforderlich. Nun kannst du damit nicht einfach zu einer beliebigen Prüfstelle gehen. Die Abnahme muss durch einen Motorrad-Sachverständigen erfolgen. Das gilt für auch den Heckumbau.

FAQ: Motorrad-Tuning

Wie gelingt auch beim Motorrad das Leistungstuning?

In der Regel ist das Chiptuning maßgeblich. Dadurch kann die Software angepasst werden, was unter Umständen eine Leistungssteigerung nach sich zieht.

Kann ich einen Sportauspuff einbauen?

Ja. Er muss allerdings mit einem dB-Killer versehen sein, um den Regelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu entsprechen.

Darf ich einen schmaleren Lenker verbauen?

Ja, allerdings muss er nach wie vor ausreichend Grifffläche bieten. Andernfalls steigt das Risiko eines Motorradunfalls durch das Tuning.

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