Motorrad Ummelden: Alle Dokumente, Kosten und Informationen

Ein Motorrad muss umgemeldet werden, wenn es den Halter wechselt oder der Halter umzieht. Hier erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen.

Wann muss ein Motorrad umgemeldet werden?

Ein Motorrad muss in folgenden Fällen umgemeldet werden:

  • Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung etc.
  • Bei Wohnort- oder Betriebssitzwechsel
  • Nach Außerbetriebsetzung, wenn das Motorrad wieder zugelassen wird

Welche Unterlagen werden für die Ummeldung benötigt?

Je nachdem, ob es sich um einen Umzug oder um eine Ummeldung infolge eines Halterwechsels handelt, sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Folgende Dokumente sind jedoch immer notwendig:

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Soll ein Vertreter oder eine Vertreterin die Ummeldung vornehmen, brauchen sie ihren Personalausweis, eine Vollmacht des Halters bzw. der Halterin und eine Kopie des Ausweises des Halters bzw. der Halterin
  • Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) als Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung des Fahrzeugs (HU-Bericht oder Eintrag im Fahrzeugschein)
  • Das SEPA-Lastschriftmandat, also die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Bei einem Halterwechsel benötigen Sie außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief). Dasselbe gilt, wenn ein neues Kennzeichen ausgestellt wird.

Ummeldung nach Umzug

Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihr Motorrad bei der Zulassungsstelle an Ihrem neuen Wohnort (Hauptwohnsitz) anmelden. Vor dem Termin bei der Zulassungsstelle sollten Sie sich zunächst selbst beim Einwohnermeldeamt umgemeldet haben, damit die neue Adresse schon in Ihrem Personalausweis vermerkt ist.

Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks

Bei einem Umzug innerhalb der Stadt im selben Zulassungsbezirk müssen Sie lediglich die Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen. In diesem Fall ist der Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung der Adresse vorzulegen.

Kann das alte Kennzeichen behalten werden?

Bei einem Umzug oder Halterwechsel innerhalb von Deutschland können Sie (bei einem zugelassenen Fahrzeug) das bisherige Kennzeichen behalten. Auch wer nur innerhalb eines Zulassungsbezirks umzieht und das alte Kennzeichen behalten möchte, muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine Adressänderung vornehmen lassen.

Die Möglichkeit der Mitnahme des alten Kennzeichens besteht übrigens auch bei einem Verkauf des Fahrzeugs, selbst wenn der Käufer oder die Käuferin in einem anderen Zulassungsbezirk wohnen.

Versicherungsübergang

Beim Verkauf eines angemeldeten Motorrads geht der Versicherungsvertrag automatisch auf die Käuferin oder den Käufer über. Der neue Fahrzeughalter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufenden Versicherungsjahrs kündigen, wobei die Kündigung innerhalb eines Monats erfolgen muss. Auch die Versicherung kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Die Versicherung teilt der Halterin bei Änderungen eine neue eVB-Nummer mit. Um die eVB-Nummer sollten sich Halter rechtzeitig kümmern, weil sie bei der Ummeldung benötigt wird.

Kosten für die Motorrad-Umschreibung

Wird das Motorrad anlässlich eines Halterwechsels oder Umzugs umgemeldet, werden dafür Gebühren von ca. 17 Euro fällig, wenn das Motorrad sein Kennzeichen behält. Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens sind es etwa 27 Euro. Für neue Kennzeichen - falls erforderlich - müssen Sie zusätzlich rund 25 Euro einkalkulieren.

Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden angeboten.

Hier eine Übersicht der Gebühren:

Vorgang Gebühr (ca.)
Ummeldung mit Kennzeichenbeibehaltung 23,60 EUR
Ummeldung ohne Kennzeichenbeibehaltung 30,00 EUR
Neue Kennzeichen (falls erforderlich) 25,00 EUR

Fristen für die Ummeldung

Das Ummelden muss unverzüglich - in der Regel innerhalb einer Woche - nach Verkauf bzw. Umzug erfolgen.

Online-Ummeldung

Seit dem 01.10.2019 besteht die Möglichkeit für Privatpersonen, diese Dienstleistung online durchzuführen. Umschreibungen und Wiederzulassung können auch internetbasiert durchgeführt werden. Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen.

Hierfür benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
  • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
  • die Software

Bitte beachten Sie, dass Umschreibungen und Zulassungen von Fahrzeugen mit grünen Kennzeichen oder auf Minderjährige online nicht möglich sind. Auch eine Zulassung oder Umschreibung im Zusammenhang mit einem technischen Gutachten kann nur direkt in der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen.

Wichtig: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) muss mitgeführt werden und auf Verlangen den zuständigen Personen ausgehändigt werden. Wird die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mitgeführt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

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