Motorrad und Moped: Die Unterschiede einfach erklärt

Wer kein Mofa-, Moped-, Motorroller- oder Motorrad-Fahrer ist, sieht in den Fahrzeugen eher selten einen gravierenden Unterschied. Für Eingeweihte ist dieser offensichtlich: Die Fahrzeuge unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Geschwindigkeit. Die Unterschiede liegen auch in der Bauart und den erforderlichen Führerscheinen.

Die verschiedenen Arten von Zweirädern

Diese Begriffe hat man vor Jahrzehnten, aufgrund der damals üblichen Zweiradgefährte, erfunden. Doch was fällt eigentlich alles unter den Sammelbegriff Motorroller? Auch Mopeds, Roller und Mofas, die zu den Kleinkrafträdern oder Leichtkrafträdern gehören, haben in den vergangenen Jahren beachtlich an Aufmerksamkeit gewonnen.

Mofa (Motorfahrrad)

MoFa, Motorfahrrad, abgeleitet von einem Fahrrad, hat aber einen Hilfsmotor. Das Mofa kann als reines Fahrrad verwendet werden. Wenn also das Benzin mal ausgeht oder der Motor streikt, ist das kein Problem. Mofas sind also mit Pedalen wie beim Fahrrad ausgestattet - und in etwa auch so langsam. Besser gesagt: Mit einem Mofa ist das schnelle Erreichen des Fahrtziels nicht möglich.

  • Mofas sind Fahrräder mit Hilfsmotor, hier lässt sich aber nochmal zwischen Leichtmofas, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und Mofas welche bis zu 25 km/h fahren können unterscheiden.
  • Ein wichtiger Unterschied zu den anderen Kleinkrafträdern ist, dass Mofas durch ihre geringe Geschwindigkeit auch Fahrradwege benutzen dürfen.
  • Auf einem Mofa darf außerdem keine zweite Person mitfahren, also nur der Fahrer, ohne Mitfahrer.
  • Die Fahrerlaubnis, um ein Mofa fahren zu können kann man bereits mit 15 Jahren erwerben, mit dem Führerschein der Klasse AM.

Ohne gültigen Führerschein ist das Führen eines Mofas ab 15 Jahren nach dem Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich. Die Prüfbescheinigung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Fahrer vor dem 1. April 1965 geboren wurde. Die Höchstgeschwindigkeit von Mofas liegt lediglich bei durchschnittlich 25 km/h. Mofas sind heute eher selten auf der Straße zu sehen.

Moped

MoPed, kleines Motorrad, welches aber zusätzlich noch Pedalen hat. Wie das Mofa hat das Moped Pedale, um den Motor zu starten, diese können aber auch als Antriebsunterstützung dienen, um den Motor zu unterstützen, falls es mal steil bergauf geht oder wenn der Motor mal ausfallen sollte. Außerdem kann mit den Pedalen auch gebremst werden. Mit diesen Pedalen kann an Steigungen dem Motor geholfen werden oder es können kurze Strecken mit den Pedalen gefahren werden.

Mopeds sind beliebte Fahrzeuge für Jugendliche. Sie dürfen in den meisten Ländern bereits im Alter von 15 Jahren gefahren werden, was die hohe Beliebtheit in dieser Altersgruppe erklärt. In der Regel erreichen sie eine maximale Höchstgeschwindigkeit von ca. 45 km/h und sind mit einem 50 ccm-Motor ausgestattet.

Viele Mopedfahrer verzichten beim Mopedfahren auf Sicherheitskleidung und tragen lediglich einen Helm. Dabei können Unfälle bereits bei einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h massive Verletzungen hervorrufen.

Mokick

MoKick, kleines Motorrad, welches im Stand gestartet werden kann. Es hat dazu einen richtigen Kickstarter. Der optische Unterschied zu Mofas oder Mopeds ist, dass bei einem Mokick die Pedale fehlen, stattdessen ist das Kleinkraftrad mit Fußrastern ausgestattet. Zum Starten des Motors wird der Kickstarter mit dem Fuß betätigt, daher auch der Name Mokick. Zudem darf das 45 km/h schnelle Kleinkraftrad auch einen Beifahrer transportieren, sofern das Mokick mit einer Sitzfläche für zwei Personen ausgestattet ist. Auch hier muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein.

Motorroller

Ein Roller/ Motorroller, auch Scooter genannt, hat im Vergleich zu den anderen Kleinkrafträdern keine Pedale oder Fußraster, sondern ist mit einem Durchstieg ausgestattet, auf welchen die Füße abgestellt werden können. Die weiterentwickelte Form von Mofa, Moped oder Mokick ist also die modernste Form von Kleinkrafträdern.

  • Mit dem passenden Führerschein dürfen Roller welche bis zu 45 km/h fahren auch ab 16 Jahren gefahren werden.
  • Der Motorroller kann zu Recht als der "Bequeme" unter den Zweirädern gelten.
  • Sie werden auch als Scooter bezeichnet.
  • Vor allem für Stadtfahrer ist der Motorroller das ideale Gefährt.
  • Eine aufwendige Parkplatzsuche ist nicht notwendig, es ist ein einfacher Auf- und Abstieg möglich und der Stauraum unter der Sitzbank, in dem sogar der Helm Platz findet, sind nur einige Vorteile, die der Motorroller bietet.
  • Meist wird bei Fahrten auf dem Motorroller auf Sicherheitskleidung verzichtet, was angesichts steigender Zahlen bei Motorradunfällen nicht empfehlenswert ist.
  • Erhältlich sind die Fahrzeuge mit schwacher bis starker Motorisierung.
  • Ein Nachteil: Sie zeigen bei Überlandfahrten ein schlechtes Fahrverhalten.

Die meisten Roller erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen maximalen Hubraum von 50 ccm. Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 ccm kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Bis zur Vollendung des 16. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich.

Auch Leichtkrafträder bis 125 ccm sehen optisch häufig noch wie Roller aus - für sie gelten aber separate Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sogenannte Großroller und einige Vespas, die mit über 125 ccm ausgestattet sind. Aktuell gibt es auf dem Markt Roller bis 650 ccm bzw.

Wenn Sie über eine Erweiterung des Pkw-Führerscheins nachdenken bzw. bis zum 16. Roller fahren ab wann? Wer einen B-Führerschein besitzt kann die Fahrerlaubniserweiterung B196 machen, was zum Fahren von Leichtkrafträdern berechtigt. B196 entspricht dem Führerschein A1, ist aber leichter und kostengünstiger zu bekommen.

Zudem müssen Antragstellende bestimmte Vorrausetzungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist zwar nicht erforderlich, jedoch müssen Fahrstunden genommen werden.

Ein Motorroller kommt mit zahlreichen Vorteilen daher: Von der Mobilitätsfreiheit und dem Fahrspaß bis hin zu Kostenersparnissen sprechen viele Argumente für die flexiblen Flitzer.

TÜV NORD-Sachverständiger Matthias Wertz: „No-Name-Bikes sind zwar in der Anschaffung oft günstiger, können aber Probleme verursachen, wenn Reparaturen anstehen. „Wer einen Motorroller kauft, darf nicht nur auf die Optik achten. Vor dem Kauf sollte man die Modelle verschiedener Hersteller ausprobieren und eine Probefahrt machen.

„Wer mit einem Retro-Modell oder gar einem Oldtimer liebäugelt, sollte vorsichtig sein. Da bei Kleinkrafträdern keine Hauptuntersuchung (HU) vorgeschrieben ist, sind eine nicht unerhebliche Zahl der motorisierten Zweiräder mit gefälschten Papieren unterwegs.

„Vorgeschrieben ist zwar nur der Helm. Aber alles, was auf dem Motorrad sinnvoll ist, ist es auf dem Motorroller ebenfalls. „Man bekommt bereits gute gebrauchte, günstige Motorroller im niedrigen vierstelligen Bereich.

Geh- und Radwege sind für Motorroller tabu. Genau wie Kraftstraßen und Autobahnen, zumindest wenn die motorisierten Zweiräder nicht schneller als 45 km/h fahren können. Auf genannten Schnellstraßen müssen Fahrzeuge eine Fahrleistung von mindestens 60 km/h aufweisen. Durchschlängeln im Stau oder an roten Ampeln ist mit dem Motorroller verboten.

Leichtkraftrad

Als Leichtkraftrad werden Krafträder definiert, deren Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm liegt. Sie erbringen eine Leistung von maximal 15 PS und dürfen mit der Führerscheinklasse A1 bzw. B196 gefahren werden. Somit liegen sie besonders bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren im Trend, die noch zu jung für die Fahrerlaubnisklassen A2 bzw. A sind.

Ein Leichtkraftrad hat einen Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³. Dabei dürfen 11 kW nicht überschritten werden. Bedeutet: Mehr als 15 PS sind nicht erlaubt - 110 km/h sind damit aber möglich. Leichtkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig.

Eine Versicherung ist für Leichtkrafträder ebenso Pflicht wie der Helm während der Fahrt. Krafträder mit mehr als 50 cm³ Hubraum müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.

Zum Führen eines Leichtkraftrads ist der Führerschein der Klasse A1 oder die Fahrerlaubniserweiterung B196 nötig. Die Fahrerin oder der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das Leichtkraftrad muss über ein (amtliches) Kennzeichen verfügen.

Motorrad

Drüber kommen dann die Kleinmotorräder. Das sind "richtige Motorräder" aber einfach mit einem kleinen Motor.

Ein Motorrad ist ein ein- bis zweisitziges, einspuriges Fahrzeug. Leichtkrafträder und „richtige“ Motorräder werden anhand der Leistung und des Hubraums unterschieden: Das „richtige“ Motorrad ist weder leistungs- noch hubraumbeschränkt.

Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich. Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A liegt bei 20 Jahren - ein zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist allerdings Voraussetzung. Ab 24 Jahren ist ein Direkteinstieg in die Klasse A möglich.

Wer den Motorradführerschein ab dem 18. Lebensjahr erwerben möchte, benötigt zunächst einen Führerschein der Klasse A2. Dieser berechtigt zum Fahren eines Motorrads mit einer maximalen Leistung von 48 PS bzw. Seit 2013 ist zusätzlich das Verhältnis von Leistung und Gewicht auf 0,2 kW/kg beschränkt.

Motorräder können extreme Geschwindigkeiten erreichen, können aber auch für lange Touren mit Gepäck konzipiert sein. Die Motorisierung liegt dabei zwischen kleineren dreistelligen bis hin zu vierstelligen Kubikzahlen. Auch die Modelle unterscheiden sich. Es gibt sportliche Motorräder oder gemütliche Cruiser, Motorräder mit zwei Rädern oder mit drei Rädern. Die Motorisierung liegt bei mindestens ~250ccm.

Zusammenfassung der Unterschiede

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zwischen den verschiedenen Zweiradtypen zusammen:

Fahrzeugtyp Höchstgeschwindigkeit Hubraum Führerschein Mindestalter
Mofa 25 km/h - Mofa-Prüfbescheinigung 15 Jahre
Moped 45 km/h 50 ccm AM 15 Jahre
Mokick 45 km/h 50 ccm AM 16 Jahre
Motorroller 45 km/h 50 ccm AM 15 Jahre
Leichtkraftrad 110 km/h 50-125 ccm A1 oder B196 16 Jahre
Motorrad keine Beschränkung > 50 ccm A 20/24 Jahre

Wichtige Hinweise

Roller fahren bedeutet ein großes Stück Freiheit, beinhaltet aber auch Pflichten. Welche speziellen Aspekte müssen Motorrollerfahrerinnen und Motorrollerfahrer dabei unbedingt beachten? Die Helmpflicht gilt nicht nur für Fahrende, sondern auch für Begleitpersonen, also die Sozia oder den Sozius. Zur Grundausstattung einer Motorroller Schutzkleidung gehört eine lange Hose (z.B. Jeans) und eine Jacke.

Den Motorroller einfach auf dem Gehweg abstellen? Das ist zwar verlockend, aber nicht erlaubt! Winterreifen sind kein Muss, aber auch für Motorroller in der kalten Jahreszeit empfehlenswert. Es empfiehlt es sich, den Motorroller regelmäßig zur Inspektion zu bringen.

Wer im Urlaub mit dem Motorroller unterwegs sein möchte, sollte die wichtigsten Fragen unbedingt vor Antritt der Reise klären. Welche Führerscheinbestimmungen gelten im Reiseland? Welche Straßenverkehrsregeln sind zu beachten? Haftet die Versicherung für Schäden im Ausland? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Motorroller zu mieten? Wo darf man mit dem Roller fahren?

Egal ob im Urlaub oder Daheim: Wenn Sie mit einem B-Führerschein das erste Mal auf einen Motorroller steigen, sollten Sie sich vor der Fahrt auf öffentlichen Straßen mit dem Fahrzeug vertraut machen. Jede Maschine reagiert bei Wind anders. Es ist nicht unbedingt angenehm, aber Motorrollerfahren bei Regen ist kein Problem. Vor der ersten Fahrt auf öffentlichen Straßen sind ein paar Proberunden empfehlenswert.

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