Motorrad Überholverbot in Deutschland: Verkehrszeichen, Regeln und Konsequenzen

Das Überholen im Überholverbot ist nicht nur gefährlich, sondern hat auch rechtliche Konsequenzen. Es gibt bestimmte Verkehrszeichen, die ein Überholverbot anzeigen, und es ist wichtig, diese zu kennen und zu beachten.

Verkehrszeichen und ihre Bedeutung

Das altbewährte Überholverbotsschild hat Gesellschaft bekommen. Statt zweier Pkw enthält der rote Kreis des Verkehrszeichens 277.1 einen roten Pkw neben einem schwarzen Fahrrad und einem schwarzen Moped.

Verkehrszeichen 277.1: Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge gegenüber einspurigen

Verkehrszeichen 277.1 nennt sich das neue Zweiradüberhol-Verbotsschild, das auf weißem Grund mit rotem Kreis ein Auto sowie auf der rechten Seite ein Fahrrad und ein Motorrad zeigt. Dieses spezielle Überholverbot gilt mehrspurigen Kraftfahrzeugen - dazu zählen auch Krafträder mit Beiwagen - und verbietet das Überholen von einspurigen Fahrzeugen. Steht dieses Schild am Straßenrand, dürfen Fahrrad- und Mopedfahrer nicht überholt werden. Das Schild enthält ein Ge- und Verbot. Entsprechend darf der Autofahrer (mehrspuriges Fahrzeug) weder ein einspuriges noch ein mehrspuriges Fahrzeug überholen. Als mehrspurige Fahrzeuge gelten auch Motorräder mit Beiwagen. Zu den einspurigen Fahrzeugen gehören Fahrräder, Roller und Motorräder. Für die Letztgenannten gilt das Überholverbot bei Schild 277.1 übrigens nicht.

Das Verkehrszeichen wird in erster Linie dort angebracht, wo es enge Streckenabschnitte oder starke Gefälle oder Steigungen gibt und Fahrzeuge den Mindestüberholabstand von 1,50 Meter nicht einhalten können. Das Überholverbot ist erst mit diesem Zeichen aufgehoben.

Verkehrszeichen 276: Überholverbot für Fahrzeuge aller Art

Das Verkehrszeichen 276 „Überholverbot für Fahrzeuge aller Art“ ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde) mit rotem Rand und weißem Grund. Das Vorschriftzeichen 276 verbietet allen Kraftfahrzeugen das Überholen dort, wo die Gefährlichkeit des Überholvorgangs nicht erkennbar ist. Dies kann beispielsweise wegen eingeschränkter Sicht, an Steigungen, Gefällestrecken oder auch an Baustellen der Fall sein. Außerorts soll das Zeichen 276 StVO auf beiden Straßenseiten aufgestellt werden. Hinter Kreuzungen und Einmündungen sollte es wiederholt werden, wenn dort mit dem Einbiegen Ortsunkundiger zu rechnen ist.

VZ 276 zählt zu den Streckenverboten. Diese können in Abschnitten angebracht sein, wo Gefahrenzeichen und Leiteinrichtungen nicht ausreichen würden, um auf ein angepasstes Fahrverhalten hinzuwirken. Das Überholverbotsschild kann durch Zusatzzeichen beispielsweise für bestimmte Fahrzeugarten, zeitliche Beschränkungen oder die Streckenlänge ergänzt werden.

Hier gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen dürfen nicht überholt werden. Überholen Sie die genannten Fahrzeuge nicht. Das Überholen von Motorrädern ohne Beiwagen, Mofas, Straßenbahnen und nicht motorisierte Fahrzeuge ist jedoch erlaubt. Allerdings ist auch für einspurige Fahrzeuge wie Motorräder das Überholen anderer zweispuriger Fahrzeuge verboten.

Dieses Zeichen ist wirklich nur dort anzuordnen, wo Gefährlichkeit des Überholens nicht ausreichend erkennbar ist. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen, in der Regel auf beiden Straßenseiten anzubringen. Die gleiche Bedeutung wie Zeichen 276: Überholverbot hat auch eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung (Mittellinie). Durch ein Zusatzzeichen kann die Länge des Verbots angegeben werden.

Ende des Überholverbots

Das Ende des Überholverbots wird über das Zeichen mit schwarzen Querstrichen gekennzeichnet oder über ein Zusatzzeichen, das die Länge der Überholverbotszone anzeigt. Für jedes Verkehrszeichen, das ein Überholverbot ausspricht, existiert auch ein Zeichen, welches das Ende anzeigt. Die Beendigung dieser gekennzeichneten Zone erfolgt durch ein „Überholverbot Ende“-Schild. Außerdem können auch Verbote für bestimmte Fahrzeugkategorien signalisiert werden. Die Symbole 280 bis 282 zeigen die Aufhebung eines Überholverbotes an.

Nicht nur die Verkehrszeichen können das Ende eines Überholverbotes anzeigen: Straßenmarkierungen sind ebenfalls wichtige Marker. Die durchgezogene Mittellinie trennt die beiden Fahrstreifen und darf nicht überfahren werden. Sobald die Streifen in der Mitte nicht mehr durchgängig sind, ist das Verbot aufgehoben.

Regeln und Ausnahmen

In Deutschland ist das Überholen im § 5 der StVO geregelt. Prinzipiell sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass der linke Fahrstreifen für einen Überholvorgang benutzt wird.

Wann ist das Überholen immer verboten?

Ein Überholmanöver darf ausschließlich dann gestartet werden, wenn während des gesamten Vorgangs eine Beeinträchtigung der anderen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann.

  • Das Überholen an unübersichtlichen Straßenstellen: Insbesondere an schlecht einsehbaren Stellen können plötzlich andere Beteiligte des Straßenverkehrs auftauchen. Die Gefahr ist groß, dass ein anderes Fahrzeug zu spät erkannt wird. Ein rechtzeitiges Anhalten ist dann kaum möglich. Da hier eine potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht, ist an unübersichtlichen Streckenabschnitten das Überholen verboten.
  • Das Überholen an Fußgängerübergängen: Die verwundbarsten Verkehrsteilnehmer sind Fußgänger. Deswegen muss ein sicheres Überqueren der Straße gewährleistet werden. Beim Überholen an gekennzeichneten Fußgängerübergängen kann es passieren, dass mögliche Passanten von einem anderen Fahrzeug verdeckt werden. Da Fußgänger zudem oft plötzlich auftauchen, ist ein rechtzeitiges Bremsen oft nicht mehr möglich - nicht zuletzt da die Bremswege für motorisierte Fahrzeuge sehr lang sind. Aus diesem Grund ist das Überholen an Fußgängerübergängen grundsätzlich verboten.

Ausnahmen

Haben sich Fahrzeugschlangen gebildet, z.B. bei zähflüssigem Verkehr, Kolonnenverkehr oder Stau, darf rechts schneller gefahren werden als links. Linksabbieger, die sich bereits in der Mitte der Fahrbahn eingeordnet haben, dürfen auf dem rechten Fahrstreifen überholt werden. Innerhalb von Ortschaften kann auch rechts überholt werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass sich mindestens zwei Fahrstreifen in einer Richtung befinden. In Bereichen, die durch eine Ampel geregelt sind, ist das Überholen auf der rechten Seite ebenfalls erlaubt. In Deutschland dürfen Straßenbahnen auch auf der rechten Fahrspur überholt werden. Auf Autobahnen ist das Überholen auf dem Beschleunigungsstreifen auch rechts erlaubt. Sie gelten als eigenständige Fahrstreifen.

Bußgelder und Strafen

Ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog droht auch bei Verstößen gegen ein Überholverbot. Dabei liegt nach § 5 StVO ein Überholvorgang, immer dann vor, wenn ein Fahrzeug an einem Langsameren vorbeifährt. In der Regel sollte links überholt werden, wobei stets beim Überholen auf einen ausreichenden Abstand zu dem anderen Verkehrsteilnehmer geachtet werden sollte. Kann dieser nicht eingehalten werden oder an unübersichtlichen Stellen, besteht auch ohne explizite Anordnung ein Überholverbot. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung, droht auch Motorradfahrern ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog, wenn sie bei einem Überholverbot überholen.

Da ein Überholverbot immer angeordnet wird bzw. besteht wenn ein erhöhtes Gefahrenpotenzial vorliegt, fällt für den, der verbotswidrig überholt, das Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog auch relativ hoch aus. Wer verbotswidrig rechts überholt muss z.B. auf der Autobahn schon mit einem Bußgeldbescheid über 100 € und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Denn das Vorschriftzeichen 276 «Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art» und 277 «Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t» der Straßenverkehrsordnung verbieten nicht nur den Beginn, sondern grundsätzlich auch die Fortsetzung und die Beendigung eines bereits zuvor begonnenen Überholvorgangs innerhalb der Überholverbotszone. Also bitte aufpassen, da ansonsten leider einen Bußgeldbescheid mit entsprechendem Bußgeld droht, da das Fortsetzen des Überholvorgangs in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Bußgeldkatalog

Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ist eine deutsche Bundesrechtsverordnung. Sie regelt Bußgelder, Fahrverbote und Verwarnungen nach der Straßenverkehrsordnung. Dieser Erlass wird stetig aktualisiert und angepasst. Die letzte Ergänzung fand im Jahr 2023 statt und ist seit dem 10. Der aktuelle Bußgeldkatalog gibt einen detaillierten Einblick und Überblick über die einzelnen Sanktionen bei diversen Verstößen der StVO.

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit teils hohen Geldstrafen rechnen. Das Überholen auf dem rechten Fahrstreifen kann außerhalb einer Ortschaft bis zu 145 Euro kosten sowie einen Punkt in Flensburg.

Die Strafe beim „Überholen im Überholverbot“ fällt weitaus höher aus. Das Vergehen wird mit einer Strafe bis zu 70 Euro geahndet. Außerdem erhältst du einen Punkt in Flensburg. Besonders teuer ist es, wenn zusätzlich zu einem unerlaubten Überholverbot noch eine Sachbeschädigung in unklarer Verkehrssituation dazukommt. Das Bußgeld beträgt 300 Euro.

Besondere Regeln für LKW

Große LKW haben sehr lange Überholwege. Dafür ist einerseits die Länge des Verkehrsmittels verantwortlich. Andererseits sind die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den großen Lastkraftwagen gering. Überholmanöver sind nur erlaubt, wenn der Vorgang innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen wird.

Um einiges heikler sind die Sanktionen bei einem Überholvorgang im Überholverbot und bei unklarer Verkehrslage sowie einem daraus resultierenden Unfall.

Beweis eines Überholens im Überholverbot

Ein Überholen im Überholverbot ist nicht erlaubt. Beim Nichteinhaltung drohen finanzielle und rechtliche Folgen. Doch wie kann dir das Vergehen nachgewiesen werden? Dafür gibt es einige Optionen. Entweder wurde der Vorgang von der Polizei direkt beobachtet, oder es gibt im Falle eines Unfalles Zeugenaussagen von anderen Verkehrsteilnehmern. Die andere Möglichkeit des Beweises des Überholens im Überholverbot sind Videoaufnahmen, die von Verkehrsüberwachungskameras oder in Autos installierten Dashcams aufgenommen wurden.

Tabelle: Bußgelder bei Verstößen gegen das Überholverbot

Verstoß Bußgeld Punkte in Flensburg
Überholen im Überholverbot Bis zu 70 Euro 1
Überholen im Überholverbot mit Sachbeschädigung 300 Euro
Rechts überholen außerhalb geschlossener Ortschaften Bis zu 145 Euro 1

Zusammenfassung

Das Überholmanöver ist einer der gefährlichsten Vorgänge im Verkehr. Der Hauptgrund dafür ist, dass Fahrzeuge ihre für sie bestimmte Spur verlassen müssen. Daher sind viele wichtige Faktoren zu beachten. Zum einen darf der Gegenverkehr nicht behindert werden, zum anderen muss genügend Seitenabstand zum überholenden Verkehrsteilnehmer eingehalten werden. Wer einen Überholvorgang starten möchte, sollte daher gut überlegen, ob das Manöver wirklich notwendig ist. In jedem Fall sollten die Überholverbotsschilder für PKWs und LKWs genau beachtet werden.

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