Motorradversicherung Berechnen & Vergleichen: So Finden Sie den Günstigsten Tarif

Für viele Biker bedeutet ein Motorrad Freiheit. Den meisten Fahrern geht es nicht darum, ihr Ziel so schnell wie möglich zu erreichen. Die Fahrt selbst ist das Abenteuer. Allerdings ist das Hobby mit einigen Risiken verbunden. Aus diesem Grund ist für jedes Motorrad eine entsprechende Versicherung Pflicht. Egal, mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs sind - ohne den richtigen Schutz kommen Sie nicht weit. Aber wie können Sie sorglosen Fahrspaß genießen, ohne sich dabei in Unkosten zu stürzen?

Mit anderen Worten: Wo können Sie eine günstige Motorradversicherung abschließen? Das kommt ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse an. Unsere Kunden können selbst bestimmen, wie umfangreich der Schutz für Ihr Fahrzeug ausfallen soll. Darüber hinaus spielt es eine Rolle, welche Art von Motorrad Sie besitzen und wie viele Kilometer Sie pro Jahr zurücklegen. Bei der R+V können sich Motorradfahrer ganz leicht von unseren Beratern zu Ihrer Kfz-Versicherung beraten lassen.

Dazu müssen Sie lediglich Ihre persönlichen Daten ergänzen und Ihr gewünschtes Leistungspaket auswählen. Es ist einfacher als Sie denken, die Kfz-Versicherung für Ihr Motorrad zu berechnen.

Warum eine Motorradversicherung wichtig ist

Freiheit, Leidenschaft und Fahrspaß - ein Motorrad ist mehr als nur ein Verkehrsmittel zur Fortbewegung. Es geht um die Verbundenheit zu Ihrer Maschine. Das unbeschreibliche Gefühl, wenn Ihnen der Fahrtwind entgegenweht und sich das Motorrad dynamisch in die Kurven legt. Auf dem Motorrad nehmen Sie viel mehr wahr, als es beim Autofahren möglich ist. Dynamik und Wendigkeit, Adrenalin und Entspannung - es gibt viele Gründe, weshalb das Zweirad so beliebt ist. Ob Touren allein, zu zweit oder in der Gruppe - Motorradfahren ist eine Passion, die Sie mit anderen Menschen gemeinsam erleben können. Doch was, wenn dabei mal etwas passiert? Um zumindest die finanziellen Sorgen nach einem Unfall zu vermeiden, sollten Sie eine Motorrad-Versicherung abschließen.

Zweiradfahrer haben ein vierfach höheres Risiko, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein als alle anderen Verkehrsteilnehmer. So sehr Sie die Freiheit auf zwei Rädern auch genießen - als Motorradfahrer sollten Sie diese Gefahr im Hinterkopf haben. Auf dem Motorrad sind Sie mittendrin statt nur dabei. Das macht das Fahrerlebnis aus - und das macht es auch gleichzeitig so gefährlich. Passieren kann also immer etwas. Selbst dann, wenn Sie sicher und vorsichtig fahren und viele Jahre Erfahrung haben. Auf einer Tour werden Sie vielleicht von Starkregen überrascht, die Straßenverhältnisse sind schlecht oder andere Verkehrsteilnehmer bringen Sie mit riskanten Fahrmanövern in Gefahr. Denn auch andere Fahrer und Fußgänger können unvorhergesehen reagieren und Sie können dadurch zu Schaden kommen.

Unfälle - gerade mit Schaden an anderen Personen oder deren Eigentum - sind eine immense Belastung. Es wäre jedoch schade, wenn Ihre Leidenschaft für das Motorradfahren ständig durch die Sorge vor finanziellen Schäden nach einem Unfall getrübt würde. Dank der Motorrad-Versicherung der HUK-COBURG wissen Sie, dass Ihr Fahrzeug sowie Schäden, die anderen Personen als Unfallopfern entstehen, abgesichert sind. Bei uns sind Sie damit als Motorradfahrer bestens aufgehoben: Wir sind einer der größten Versicherer von Motorrädern in Deutschland.

Gesetzliche Pflicht: Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Laut Gesetz müssen Sie für jedes Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung abschließen. Sollte ein Schadensfall eintreten, decken Sie damit Personen- oder Sachschäden ab, die für andere Verkehrsteilnehmer entstehen. Schäden am eigenen Fahrzeug müssen Sie allerdings zunächst selbst übernehmen. Hier kommt die Kaskoversicherung ins Spiel.

Die Motorrad-Haftpflicht ist die gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge für den Fall eines Unfalls. Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland. Sie übernimmt Schäden, die Sie an anderen Personen verursachen. Neben Sachschäden z.B. an Fahrzeugen oder Gebäuden von Dritten sind also auch Personenschäden an anderen Personen abgesichert.

  • Haftpflicht-Deckungssumme: 100 Mio.
  • Personenschäden: Begrenzung auf 15 Mio.

Unabhängig davon, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Haftpflicht abzuschließen, fragen sich doch viele Fahrzeuginhaber, ob der Schutzumfang ausreicht. Dies ist dann der Fall, wenn Sie beispielsweise ein älteres Motorrad besitzen, welches Sie günstig erstanden haben und bei dem der Wiederverkaufswert niedrig ist.

Optionale Kaskoversicherungen: Teilkasko und Vollkasko

Zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung auch die Beschädigung Ihres eigenen Motorrads abzudecken. Die Versicherungsmodelle fürs Motorrad geben Ihnen beispielsweise die Möglichkeit, zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Entscheiden Sie sich für unsere Vollkaskoversicherung.

Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung für Ihr Motorrad ist immer dann sinnvoll, wenn Sie ein teures Motorrad fahren, welches zudem über einen neuwertigen Zustand verfügt. Bei Diebstahl und Beschädigungen durch höhere Gewalt schützt eine Teilkasko.Die Teilkaskoversicherung leistet z. B. bei:
Z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine. Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt - nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8. Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst: Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten. Zur Verglasung des Fahrzeugs zählen auch Glas- und Kunststoffscheiben von integrierten Fahrzeugassistenzsystemen und Displays. Bei einem Glasbruchschaden zahlen wir auch einen etwa erforderlichen Ersatz des Leuchtmittels. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich z. B. um ein LED- oder ein Xenon-Leuchtmittel handelt.

  • Haftpflicht-Deckungssumme: 100 Mio.
  • Personenschäden: Begrenzung auf 15 Mio.
  • Marderbiss inkl.

Es kommt häufiger vor, als man denkt: Ein Schaden am Motorrad und niemand ist haftbar. Sie haben einen Zusammenstoß mit einem Reh oder Ihr Motorrad wird gestohlen? In diesen Fällen können Sie niemandem die Schuld geben.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung bietet Ihnen als Motorradfahrer einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihr Motorrad. Erstklassigen Schutz, der auch selbstverschuldete Schäden abdeckt, erhalten Sie mit unserer Motorrad-Vollkaskoversicherung.Diese tritt in Kraft, wenn Sie einen selbstverschuldeten Unfall haben, mit Ihrem Motorrad grob fahrlässig handeln und dadurch einen Versicherungsschaden an Ihrem Fahrzeug verursachen. Ebenso bleiben Sie bei dieser Vollkasko auf der sicheren Seite, wenn Ihr Motorrad durch Erdbeben, Lawinen oder mutwillige Handlungen von Drittpersonen (Vandalismus) beschädigt wird.

  • Haftpflicht-Deckungssumme: 100 Mio.
  • Personenschäden: Begrenzung auf 15 Mio.
  • Marderbiss inkl.
  • Selbstverursachter Unfall: Kostenübernahme bei Schäden an einem anderen Fahrzeug bzw. am eigenen Motorrad

Wenn Sie selbst schuld an einem Unfall sind, übernimmt die Vollkasko den Schaden an Ihrem eigenen Motorrad. Ebenso bleiben Sie bei dieser Vollkasko auf der sicheren Seite, wenn Ihr Motorrad durch Erdbeben, Lawinen oder mutwillige Handlungen von Drittpersonen (Vandalismus) beschädigt wird.

Wenn Sie auf Ihr Motorrad angewiesen sind oder Leasing nutzen, ist eine Versicherung mit Vollkasko sinnvoll.

Zusatzleistungen und Optionen

Neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung und den optionalen Kaskoversicherungen gibt es noch weitere Zusatzleistungen, die Sie in Betracht ziehen können.

Schutzbrief

Bei der R+V können Sie Ihr Motorrad nicht nur mit einer Versicherung schützen, sondern ebenfalls als Zusatzleistung unseren Schutzbrief für Ihr Motorrad in Anspruch nehmen. In Kombination mit der Haftpflichtversicherung ist der Schutzbrief das ideale Service- und Leistungspaket, das Sie gelassener und entspannter mit dem Motorrad unterwegs sein lässt. Denn mit ihm sind Sie perfekt abgesichert. Der Schutzbrief deckt alle Kosten ab, die Ihnen durch eine Panne, einen Unfall oder einen Diebstahl entstehen. Ob sich Ihr Beifahrer verletzt hat oder wenn Sie krank werden - dank Ihres Motorrad-Schutzbriefs ist Sicherheit stets an Ihrer Seite. Sollten Sie im Ausland Ersatzteile benötigen, ist die R+V für Sie da. Ein Abschleppwagen? Selbstverständlich. Kein Zweifel: Der Schutzbrief für Ihr Motorrad bietet Ihnen im Rahmen Ihrer Versicherung maximale Absicherung und ein gutes Gefühl beim Fahren. Mit ihm bieten wir Ihnen Soforthilfe rund um die Uhr. Im Notfall übernehmen wir u.a.

Eine wesentliche Entscheidungshilfe ist der Preis. Dieser fällt günstiger aus, als wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub entscheiden. Bei der R+V erhalten Sie einen Schutzbrief für Ihr Motorrad im Rahmen einer Versicherung bereits für 14,95 EUR im Jahr. Die Leistungen umfassen zudem ein breites Spektrum, gleichzeitig verzichten wir auf unnötige und teure Zusatzleistungen, die Sie gar nicht wünschen.

Fahrerschutz-Versicherung

Bei einem selbst- oder mitverursachten Unfall haben alle Mitfahrenden Ihres Kraftrads Anspruch auf Entschädigung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Nur der Fahrer ist nicht genügend abgesichert. Schutz vor den finanziellen Folgen eines Personenschadens des berechtigten Fahrers Ihres Fahrzeugs (z. B. Ersatz für Schäden immer dann, wenn kein anderer dafür aufkommt, z. B. Kostenübernahme von z. B. Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Umbaumaßnahmen). Im Todesfall des berechtigten Fahrers zahlen wir z. B. eine Hinterbliebenenrente (z. B. für Kinder).

Schützen Sie sich als Fahrer vor den Folgen eines Unfalls. Im Falle eines Unfalls übernimmt die R+V-Fahrerschutz-Versicherung z. B. Schmerzensgeld (bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen). Wenn die Ansprüche an einen Schädiger oder Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger) abgetreten werden, verzichten wir auf die Einrede der „Haftungsprivilegierung“ gegenüber Angehörigen.

Spezielle Tarife und Optionen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Motorradversicherung an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Zweitwagenversicherung

In vielen Situationen ist es sinnvoll, wenn Sie für Ihr Motorrad eine Zweitwagenversicherung abschließen. Zum Beispiel dann, wenn Sie die Kosten für einen Fahranfänger verringern wollen. Ein Motorrad als Zweitwagen zu versichern, gibt Ihnen nämlich die Möglichkeit, nicht bei Schadenfreiheitsklasse 0 einzusteigen. Sofern Sie oder Ihr/e Ehe- bzw. Lebenspartner/in bereits ein Auto versichert haben, können Sie Ihr Motorrad als Zweitfahrzeug anmelden.

Ist Ihr Erstfahrzeug sogar mit SF-Klasse 3 eingestuft, erhalten Sie diese ebenfalls für Ihr Motorrad. Bei der R+V können Sie maximal SF-Klasse 3 für Ihren Zweitwagen übernehmen.

Saisonkennzeichen

Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Motorrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Motorradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Motorrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.

Viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer nutzen ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über. Im Winter ist es auf dem Bike kalt, die Unfallgefahr ist vergleichsweise höher und Winterreifen kosten Geld. Ein Saisonkennzeichen verringert die Versicherungsbeiträge für Ihr Kraftrad und die Kfz-Steuer sinkt. Fahren dürfen Sie nur in Monaten, in denen das Kennzeichen Gültigkeit hat (beispielsweise vom 1. März bis 30. September). Während der übrigen Monate ruht die Versicherung mit Saisonkennzeichen. Sie dürfen das Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht auf öffentlichen Straßen bewegen oder parken. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat auch während dieser Ruhezeit Gültigkeit, sofern Sie das Fahrzeug nicht komplett abgemeldet haben.

Ihr Saisonkennzeichen muss pro Jahr mindestens sechs Monate gültig sein, damit Sie am Ende des schadenfreien Versicherungsjahres in eine bessere SF-Klasse gestuft werden.

Motorradversicherung für Elektromotorräder

Bei Elektromotorrädern haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Motorrädern mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist.

  • Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden - Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir für die Kosten auf. Wir nehmen keine altersbedingten Abzüge vor. D.h. wir leisten unabhängig davon, wie alt der Akku ist.
  • Absicherung von Überspannungsschäden durch Blitzschlag - Ihr Motorrad ist z. B. während des Ladevorgangs beschädigt.
  • Kosten für die Entsorgung des Akkus - Wir zahlen nach einem versicherten Schadenereignis in der Kasko die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle.

Wie Sie Ihre Motorradversicherung wechseln

Wie bei einem normalen Pkw sind Sie auch bei einem Motorrad an bestimmte Kündigungsfristen gebunden, wenn Sie Ihre Versicherung wechseln wollen. Der Stichtag ist der 30. November - einige Versicherer bieten jedoch auch eine unterjährige Kündigung an. Informieren Sie sich im Vorfeld, bis zu welchem Datum Sie kündigen müssen, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.

Es gibt 4 Möglichkeiten, die Motorradversicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht.

  • Kündigung zum Ablauf der Motorradversicherung: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Motorradversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen.
  • Kündigung der Motorradversicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Motorradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“ der HUK-COBURG.
  • Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw. der Auszahlung) möglich.

Was Sie beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung beachten sollten, haben wir Ihnen in unserem Ratgeber Versicherungswechsel zusammengestellt. In einem weiteren Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Kfz-Versicherung kündigen.

Tipps für den Vergleich und die Berechnung

Sind Sie auf der Suche nach der besten Motorradversicherung, ist der Kfz-Versicherungsvergleich sinnvoll. So finden Sie den für Sie optimalen Versicherungsschutz. Tarife und Beiträge vergleichen: Sie erhalten umgehend eine Auflistung verfügbarer Tarife inklusive aller relevanter Details. Achten Sie beim Vergleich auf die Versicherungsdetails: Welchen Service umfasst der Tarif? Welche Tierbisse sichert die Teilkasko ab? In welchem Umfang leistet die Vollkasko beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art? Wie ist es um Mallorca-Police, Rechtschutz, Kabelschäden durch Tierbisse, Schäden durch Glasbruch, Diebstahl & Co. bestellt?

Viele Faktoren bestimmen die Höhe des Versicherungsbeitrags - die meisten ähneln denen der Autoversicherung. Zentral ist der Schadenfreiheitsrabatt. Je länger Sie unfallfrei gefahren sind, desto günstiger ist Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Müssen Sie Ihre Motorradhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, werden Sie in der SF-Klasse der Haftpflichtversicherung in eine schlechtere SF-Klasse zurückgestuft.

Kündigen Sie erst, wenn Sie eine verbindliche Zusage eines anderen Anbieters haben. Zwar sind Unternehmen verpflichtet, Ihnen ein Haftpflichtversicherungsangebot zu machen, das gilt jedoch nicht für Kaskotarife.

Nicht immer sinkt die Versicherungsprämie proportional zur verbesserten SF-Klasse. Mit dieser einfachen Rechnung finden Sie heraus, ob der Betrag angemessen gesunken ist.

Generell wichtig bei einer Kündigung: Sowohl die reguläre als auch die Sonderkündigung sollte stets schriftlich und per Einschreiben erfolgen, damit Sie bei Bedarf nachweisen können, dass Sie sich an die Fristen gehalten haben.

Weitere wichtige Aspekte

eVB-Nummer

Um Ihr Motorrad bei der Zulassungsbehörde zuzulassen, brauchen Sie eine Bestätigung Ihres Versicherers: die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Es handelt sich bei der eVB um eine 7-stellige Zahlen- und Buchstaben-Kombination. Diese eVB-Nummer ersetzt die ehemalige Deckungs- bzw. Versicherungsbestätigung in Papierform. Erhalten Sie die eVB für Ihre Motorrad-Versicherung einfach, indem Sie einen Versicherungsantrag über unseren Tarifrechner stellen.

Kfz-Steuer für Motorräder

Wie bei der Autoversicherung können Sie Ihre Motorradversicherung stets regulär zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Zuweilen können Sie von einem einmonatigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Preiserhöhung trotz gleichbleibender Leistungen (Ausnahmen: Regionalklassenänderung aufgrund eines Umzugs in einen anderen Zulassungsbezirk, SF-Rückstufung nach Schäden).

Im Gegensatz zu Haltern von Autos und Lkw kommen Motorradbesitzer und -besitzerinnen bei der Kfz-Steuer gut weg. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) wurde seit den 1950ern nicht geändert. Der jährliche Satz beträgt pro angefangenen 25 Kubikzentimeter Hubraum (ccm) 1,84 Euro. Fahren Sie ein Zweirad mit weniger als 125 ccm, zahlen Sie gar keine Kfz-Steuer.

Führerscheinklassen für Motorräder

Die Mofa-Prüfbescheinigung kann man mit 15 Jahren für einsitzige Kleinkrafträder mit Tempo 25 km/h erwerben. Den Führerschein Klasse AM kann man mit 16 Jahren machen. Der Führerschein Klasse A1 gilt für Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW (15 PS) Leistung und ab einem Alter von 16 Jahren. Seit dem 19. März 2013 darf man Maschinen fahren, die das Tempo 80 km/h überschreiten, ehe man den 18. Geburtstag gefeiert hat.

Der Führerschein Klasse A2 gilt ab dem 18. Lebensjahr für kleine Motorräder, die maximal 35 kW (48 PS), sowie ein Leistung-zu-Leermasse-Verhältnis von höchstens 0,2 kW/kg haben. Nach zwei Jahren mit Führerscheinklasse A2 können Sie die praktische Prüfung zur Führerscheinklasse A machen. Damit dürfen Sie alle Krafträder fahren. Möchten Sie direkt den Führerschein der Klasse A machen, ist ein Mindestalter von 24 Jahren Voraussetzung. Dreirädrige Krafträder der Klasse A dürfen erst ab dem 21. Lebensjahr gefahren werden.

Oldtimer-Motorräder

Wenn Sie Ihr Kraftrad als Oldtimer anmelden beziehungsweise zulassen möchten, muss Ihr Fahrzeug gewisse Voraussetzungen entsprechend § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen. Damit Ihr Kfz als sogenanntes historisches Kulturgut gilt, muss es mindestens 30 Jahre alt sein, in einem guten Originalzustand oder originalgetreu restauriert worden sein. Vorteile bietet ein Historienkennzeichen (H-Kennzeichen) insbesondere für Motorräder ab 600 ccm, die ganzjährig zugelassen sind, da die Eingangssteuersätze für Oldtimer-Motorräder bei 46 Euro liegen. Trotz der Einstufung als Oldtimer können Sie Ihr Kraftrad wie ein reguläres Fahrzeug nutzen - bei Bedarf auch gewerblich.

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