Das Thema Mischbereifung wirft bei vielen Motorradbesitzern Fragen auf. Dabei geht es um die Frage, ob unterschiedliche Reifenmarken oder -typen auf einem Motorrad montiert werden dürfen. Es gibt verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, darunter die gesetzlichen Bestimmungen, die Empfehlungen der Hersteller und die Auswirkungen auf das Fahrverhalten.
Was ist eine Mischbereifung?
Eine Mischbereifung liegt vor, wenn sich die an einem Fahrzeug montierten Reifen hinsichtlich ihrer Merkmale unterscheiden. Diese Merkmale können die Profiltiefe, die Größe, die Breite, die Materialzusammensetzung oder die Reifenart (Sommer- oder Winterreifen) betreffen.
Ist eine Mischbereifung am Motorrad erlaubt?
Auch beim Motorrad ist eine Mischbereifung grundsätzlich erlaubt. Jedoch lohnt sich hier ein Blick in die Zulassungsbescheinigung. Unter Umständen kann eine sogenannte Reifenfabrikatsbindung eingetragen sein. Das bedeutet: Es dürfen nur die angegebenen Reifen montiert werden.
Motorradfahrer können die Bindung aber ändern lassen. Wenn du keine Reifenbindung hast, dann darfst du das unter den erwähnten Bedingungen. Ist hier eine Reifenfabrikatsbindung vermerkt, ist bei diesem Motorrad von einer Mischbereifung abzusehen.
Sollten Sie trotzdem verschiedene Reifen vorne und hinten anbauen wollen, könnten Sie eine Reifenfreigabe beantragen. Dies können Sie sowohl beim Reifen- als auch beim Motorradhersteller vornehmen. Auf diese Weise erhalten möglicherweise die Bestätigung, dass der beantragte Pneus angebracht werden darf.
D.h. da für dein Motorrad eine Reifenfabrikatsbindung gilt, darfst du davon abweichen, sofern du eine Freigabe des Reifen oder Fahrzeughersteller besitzt und mitführst.
Es ist allerdings nicht erlaubt, Reifen unterschiedlicher Größen zu montieren. Unterschiedliche Reifengrößen (vorn und hinten) dürfen nur dann zum Einsatz kommen, wenn die entsprechende Kombination laut Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ziffer 15) für das jeweilige Fahrzeug zulässig ist.
Laut Paragraf 36 Absatz 2a StVZO handelt es sich bei einer Mischbereifung um die Kombination von Diagonal- und Radialreifen - und das ist verboten.
Reifenfabrikatsbindung
Gemäß Betriebserlaubnis beachten“ hat das Kraftrad i.d.R. eine „Reifenfabrikatsbindung“.
Bei meiner ganz alten Honda CBR600 PC23 standen in den Papieren (Fahrzeugschein) drin, WELCHE Reifen von WELCHEN Hersteller auf die Maschine aufgezogen werden darf.
In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung( ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. aufgeführten Reifentypen müssen montiert sein.
Was ist bei einer Mischbereifung zu beachten?
Lässt sich eine Mischbereifung nicht vermeiden, sollte zumindest auf unterschiedliche Reifen pro Achse verzichtet werden.
Grundsätzlich sollten die Reifen, die ein besseres Profil aufweisen, immer auf der Hinterachse montiert werden. Achten Sie bei der Bereifung auch immer auf die Angaben in der Bedienungsanleitung.
Es ist wichtig, dass alle vier montierten Reifen die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern aufweisen, unabhängig vom Reifenalter. Ebenfalls erlaubt sind Modelle unterschiedlicher Hersteller.
Auswirkungen auf das Fahrverhalten
Laut ADAC hat eine Mischbereifung einen negativen Einfluss auf das Fahrverhalten. Eine unterschiedliche Profiltiefe, Gummimischung oder Profilgestaltung kann sich negativ auf die Fahrstabilität auswirken. Dies gilt nicht nur bei normalen Fahrbahnverhältnissen, sondern insbesondere auch auf nasser Fahrbahn.
Unterschiedliche Profiltiefen und Profile können insbesondere bei nassen Verhältnissen die Fahrstabilität einschränken. Dies gilt auch auf trockener Straße beim Bremsen sowie beim Kurvenfahren.
Winterreifen verhalten sich durch die spezielle Gummimischung und Profilgestaltung deutlich anders. Stark unterschiedliche Profiltiefen sollte man ebenso vermeiden wie das Kombinieren von Runflat- und normalen Reifen.
Empfehlungen
Deshalb sollte stets angestrebt werden, die Achsen des Fahrzeugs mit einheitlichen Reifen zu bestücken.
Sollte es nicht möglich sein, Reifen des gleichen Reifentyps zu erhalten, sollten verschiedene Reifen auf einer Achse vermieden werden.
Grundsätzlich rät der ADAC davon ab, verschiedene Reifen am Auto anzubringen.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, verzichtet auf eine Mischbereifung.
Mischbereifung bei Allradfahrzeugen
Bei Allradfahrzeugen sind die Vorgaben der Herstellerfirma in der Betriebsanleitung zu befolgen. Stark unterschiedliche Profiltiefe vorne/hinten könnte hier beispielsweise zu Schäden am Mitteldifferenzial, das die Drehzahlen zwischen Vorder- und Hinterachse ausgleicht, führen.
Zusammenfassung
Die Kombination von Reifen verschiedener Hersteller mit unterschiedlichen Profilarten oder Gummimischungen auf einem Auto ist gemäß der StVZO erlaubt. Trotzdem sind nach Ansicht des ADAC aber viele der erlaubten Kombinationen nicht empfehlenswert. Reifen verschiedener Hersteller, Profilarten oder Gummimischungen können die Fahrstabilität des Wagens negativ beeinflussen.
| Aspekt | Zulässigkeit | Empfehlung |
|---|---|---|
| Reifengröße | Nur wenn in Fahrzeugpapieren eingetragen | Einheitliche Größe pro Achse |
| Reifenmarke | Grundsätzlich erlaubt, außer bei Reifenfabrikatsbindung | Einheitliche Marke pro Achse empfohlen |
| Reifentyp | Grundsätzlich erlaubt, außer bei Reifenfabrikatsbindung | Einheitlicher Typ pro Achse empfohlen |
| Diagonal- und Radialreifen | Verboten | - |
| Profiltiefe | Mindestprofiltiefe von 1,6 mm muss eingehalten werden | Reifen mit besserem Profil auf Hinterachse |
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